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- 2013; Verpflichtungskredit Beitrag Führung Botanischen Gartens Jahre Händen Grossen Rates Erziehungsdirektion Regierungsrat

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rates

Universität; Beitrag zur Führung des Botanischen Gartens für die Jahre 2010 - 2013; mehrjähriger Verpflichtungskredit

ERZC

1. Zusammenfassung

Der Regierungsrat des Kantons Bern beschloss am 3. Dezember 2008 für den Botanischen Garten einen neuen Leistungsauftrag. Da sich die finanziellen Rahmenbedingungen veränderten, erteilte der Regierungsrat am 29. April 2009 der Erziehungsdirektion den Auftrag, mit der Stiftung Botanischer Garten, der Burgergemeinde Bern, dem Gemeinderat der Stadt Bern und der Universität Bern für die Jahre 2010 - 2013 eine Übergangslösung für den Betrieb des Botanischen Gartens zu erarbeiten.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss (RRB 1730) vom 14. Oktober 2009 der Übergangslösung zugestimmt und die Erziehungsdirektion ermächtigt, in Absprache mit der Universität und den Partnern (Stiftung Botanischer Garten, Burgergemeinde Bern, Gemeinderat der Stadt Bern) einen den veränderten Rahmenbedingungen angepassten Leistungsauftrag zu erstellen. Dieser trat auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Der jährliche Beitrag des Kantons zur Führung des Botanischen Gartens beträgt CHF 690WO für die Jahre 2010 - 2013. Der Totalbetrag für die vier Jahre beläuft sich auf CHF 2760WO und untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 2 Abs. 4 und Art. 6 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG;BSG 436.11)

- Art. 46, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 49 und Art. 50 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 148 und Art. 152 Abs. 4 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1. Der Botanische Garten (BOGA)

Die Universität betreibt im Auftrag des Kantons den Botanischen Garten. Der BOGA dient der Forschung, der Lehre, der öffentlichen Bildung und der Erholung mit dem Ziel, eine gute, wissenschaftlich betreute und repräsentative Pflanzenwelt zu zeigen. Sie erbringt diese Aufgabe als Dienstleistung gegenüber der Öffentlichkeit und stellt das Bildungsangebot für Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II sicher. Die zukünftige Aufgabe des BOGA besteht darin, die Vielfalt der Pflanzen und ihre Bedeutung für den Menschen zu vermitteln sowie zu ihrer Erforschung und Erhaltung beizutragen.

Der Leistungsauftrag des Regierungsrates vom 3. Dezember 2008 an die Universität für die Führung des BOGA (RRB 1993) wurde bis 2013 verlängert sowie in Absprache mit der Universität und den übrigen Partnern (Stiftung BOGA, Einwohnergemeinde Bern und Burgergemeinde Bern) den neuen Gegebenheiten angepasst.

ERZ2DB-502297-v1-GRB_Vortrag_BOGA_Beitrag_2010-2013.DOC

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3.2. Finanzierung der Übergangslösung BOG A

Die Universität erbringt ihre Leistungen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel. Für die Jahre 2010 - 2013 leistet die Universität einen Betriebsbeitrag von CHF 690'000 jährlich an den BOGA. Die jährlichen ordentlichen Mittel der Universität für Lehre und Forschung betragen CHF 140'OOQ. Zusätzlich leistet der Kanton einen jährlichen Beitrag von CHF 550'000 gemäss Regierungsratsbeschluss 1730 vom 14. Oktober 2009. Der Beitrag wurde in die Produktgruppe Universitäre Bildung im Aufgaben- und Finanzplan aufgenommen.

Voranschlag und Finanzplan (ohne Drittmittel und Sonderprojekte) 2010 - 2013 Jährlicher Aufwand ohne Teuerung

Gärtnerisches Personal

Gartenpädagogisches Personal Personal zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung

Aufwand des Direktors Administratives Personal

Betriebskredit Betriebskosten Total des Aufwands

Total des Aufwands für 4 Jahre

CHF 540-000.-- 105-000.- 90-000.»

40-000.- 130-000.»

40'OQO.»

245-000.- 1 '190-000.- 4'860'000.»

Jährliche Beiträge Stiftung BOGA Stadt Bern

Burgergemeinde Bern Universität Bern Kanton Bern Total der Beiträge

Total der Beiträge für 4 Jahre

300-000.»

100-000.»

100-000.»

140VOO.- 550'000.~

1 '190-000.»

4'860'000.-

4. Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Übergangslösung mit der zugesicherten finanziellen Unterstützung der Stiftung BOGA, des Gemeinderates der Stadt Bern und der Burgergemeinde Bern sichert den Betrieb des BOGA mit den bestehenden Anstellungen. Es müssen keine Kündigungen ausgesprochen werden.

5. Antrag

Gestützt auf die Ausführungen beantragt die Erziehungsdirektion dem Regierungsrat zu Händen des Grossen Rates, dem Beitrag an den Betrieb des Botanischen Gartens für die Jahre 2010 - 2013 zuzustimmen.

Bern, 25. Februar 2010 Der Erziehungsdirektor

• r -

Bernhard Pulver Regierungsrat

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Beilage:

Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität Bern für die Führung des Botanischen Gartens; Übergangsregelung für die Jahre 2010 - 2013 vom 9. Dezember 2009 (Anpassungen an die veränderten Rahmenbedingunen gemäss Regierungsratsbeschluss vom 14. Oktober 2009 (RRB 1730))

Auskunft: Jakob Locher, Amt für Hochschulen, 031 633 84 06

4830.200.690.2/2010 / 23.02.2010 AFU

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