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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Produktegruppe Kultur; Nachkredit 2011

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Produktegruppe Kultur; Nachkredit 2011

ERZ C

1. Zusammenfassung

Der im Voranschlag 2011 bewilligte Produktegruppensaldo auf der Deckungsbeitragsstufe III von CHF 18'396'253 wird um den Betrag von CHF 3'450'500 überschritten.

Die Überschreitung entsteht aus folgenden Gründen:

- Nicht budgetierter Personalaufwand infolge des kurzfristig beschlossenen Gehaltsaufstiegs im Jahr 2011.

- Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der Personalkostenpla- nung (Korrekturfaktor).

- Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Dienstes (ADB). Die tiefen Hypothekarzinsen führen nach wie vor zu vermehrter Bautätigkeit, die Verdichtung der Siedlungsräume findet sehr oft innerhalb archäologischer Fundgebiete statt. Der Aufwand konnte nicht budgetiert werden, da sich verschiedentlich Bautermine erst nach Abschluss des Budgetprozesses 2011 konkretisiert haben. Die Durchführung von Ret- tungsgrabungen ist gesetzlich geregelt (Gesetz über die Denkmalpflege). Wenn eine Fundstel- le nicht geschützt werden kann, muss sie archäologisch untersucht werden. Eine zeitliche Ver- schiebung der Arbeiten verzögert oder verhindert sogar die Bautätigkeit der Gemeinden und Privaten und hätte allenfalls schwere wirtschaftliche Konsequenzen. Immerhin hat die vermehr- te Bautätigkeit auch eine Erhöhung der Einnahmen durch Gemeindebeiträge und Bundessub- ventionen zur Folge: statt der budgetierten CHF 400'000 hat der ADB CHF 1'100'000 einge- nommen.

Eine Kreditüberschreitung von CHF 167'000 wurde vom Regierungsrat am 29. Juni 2011 mit Be- schluss 1132/2011 für die Neueinreihung der Kantonalen Denkmalpflege bereits bewilligt.

2. Rechtsgrundlagen

- RRB 1778, 1789 und 1790 vom 8. Dezember 2010

- Art. 6, Art. 7 und Art. 12 Bst. c Gesetz vom 30. Juni 1993 über die Bernische Pensionskasse (BPKG; BSG 153.41)

- Anhang 1 vom 27. September 1993 des Reglements Nr. 1 Mitgliedschaft und Leistungen (BSG 153.411.101) zum Gesetz vom 30. Juni 1993 über die Bernische Pensionskasse (BPKG; BSG 153.41)

- RRB 1589 vom 19. Mai 2004 - RRB 3882 vom 14. Dezember 2005

- Art. 24 des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (DPG; BSG 426.41) - Art. 20ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (DPV; BSG 426.411) - Art. 43, Art. 46, Art. 47, Art. 48 Abs. 1 Bst. a und b sowie Art. 57 des Gesetzes vom 26. März

2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 160 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leis- tungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge des kurzfristig beschlossenen Gehaltsaufstiegs im Jahr 2011

Nicht budgetierter Personalaufwand infolge des kurzfristig beschlossenen Gehaltsaufstiegs im Jahr

2011 CHF 288'000

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3.2 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der Personalkostenpla- nung (Korrekturfaktor)

Der Regierungsrat beauftragte im Rahmen der Arbeiten zum Voranschlag 2004 mittels Regie- rungsratsbeschluss 1464 vom 28. Mai 2003 die Direktionen und die Staatskanzlei, bei sämtlichen Gehaltskonti der Ämter eine Kürzung vorzunehmen (sog. Korrekturfaktor). Ziel dieser Massnahme war es, die in den vergangenen Jahren festgestellten Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung zu vermindern und damit zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit in der Personalkosten- planung beizutragen.

Ausdrücklich festgehalten wurde, dass die Korrektur eine Massnahme zur Erhöhung der Budget- genauigkeit darstellt und keinen strukturellen Stellenabbau bezweckt. Wenn eine Dienststelle die Kürzung nicht einhalten könne, ohne Stellen zu streichen oder Personal zu entlassen, sei eine Überschreitung des Voranschlags um maximal den gekürzten Prozentsatz zu bewilligen.

Mehrkosten bedingt durch den Korrekturfaktor auf den Personalkosten von 1.5 Prozent im Pla- nungsprozess. Die budgetierten Personalkosten betragen rund CHF 13,8 Mio.

Generelle Budgetkorrektur gemäss Auswertung FIS CHF 200'000

3.3 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge Neueinreihung der Kantonalen Denkmalpflege In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Kantonale Denkmalpflege neu organisiert. In der Folge wurden verschiedene Stellen neu eingereiht. Das Personalamt hat die beantragten Höhereinrei- hungen überprüft und genehmigt. Eine Kreditüberschreitung von CHF 167'000 wurde vom Regie- rungsrat am 29. Juni 2011 mit Beschluss 1132/2011 für die Neueinreihung der Kantonalen Denk- malpflege bereits bewilligt.

3.4 Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Dienstes (ADB)

Die Summe und das Ausmass der Rettungsgrabungen sind im Voraus jeweils schwer abzuschät- zen. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 74 Rettungsgrabungen und zusätzlich rund 200 Feldeinsätze im Rahmen von einmaligen Baustellenbeobachtungen durchgeführt. Im Nachhinein kann festge- stellt werden, dass der Voranschlag ab Mitte November 2011 ausgeschöpft war. Doch zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, dass ein Teil der eingereichten Gesuche für Bundesbeiträge wider Er- warten zurückgestellt wurde.

Die folgenden Grabungen dienen als Beispiele für die vielen Rettungsgrabungen. Der beantragte Nachkredit ist zu einem grossen Teil durch diese Grabungen entstanden:

- Kirchdorf, eisenzeitlich/mittelalterliche Siedlung Winkelmatt

Bereits 2005 wurde der Archäologische Dienst von der Gemeinde Kirchdorf gebeten, im Rah- men der neuen Überbauungsordnung (UeO) auf der Winkelmatt Sondierungen durchzuführen:

Die Fläche in der archäologischen Schutzzone sollte zu Bauland werden. Die Sondierungen erbrachten auf rund 5000 m² Fläche eine grosse Dichte von archäologisch relevanten Struktu- ren.

Bei den zahlreichen Gruben handelt es sich um Reste der eisenzeitlichen und mittelalterlichen Siedlung mit Holzbauten und Vorratsgruben – die letzen Reste der Vorgängersiedlungen von Kirchdorf. Durch die bereits für 2012 vorgesehene grossflächige Überbauung der Winkelmatt werden diese wichtigen Reste unwiederbringlich zerstört. Sie mussten deshalb in einer Ret- tungsgrabung untersucht und dokumentiert werden.

- Meinisberg, Hintere Gasse

Auf vier Bauparzellen für Einfamilienhäuser wurden Schichten und Strukturen einer prähistori- schen Siedlung angeschnitten, die durch die geplanten Bauten grossflächig zerstört werden.

- Attiswil, Leimenstrasse 15

Im Bereich der prähistorischen Siedlungsstellen und des römischen Gutshofs von Attiswil, Wybrunne wird durch eine private Bauherrschaft ein Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle erstellt.

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Dadurch werden gut erhaltene Siedlungsspuren verschiedener Epochen unwiederbringlich zerstört.

- Niederönz, Dörflistrasse

Aufgrund historischer Quellen ist im Dorfzentrum von Niederönz mit Resten einer mittelalterli- chen Siedlung zu rechnen, die mindestens ins 13. Jahrhundert zurückgeht. Bei der Begleitung des Abhumusierens für den Neubau des Einfamilienhauses konnten mittelalterliche Keramik, Gläser und potentielle Gebäudestrukturen beobachtet werden. Eine Rettungsgrabung war deshalb notwendig.

- Langenthal, Käsereistrasse

Seit der Grabung 2009/2010 ist die mittelalterliche Gewerbesiedlung Wuhr in Langenthal be- kannt. Zahlreiche Grubenhäuser, Pfostengruben, Zäune, Brunnen und Bauten in alten Fluss- läufen belegen eine rege Nutzung über mehrere Jahrhunderte. Massive Schwemmschichten der Langete überdeckten die archäologischen Befunde und schützten sie vor Zerstörung. Die Fortsetzung der Überbauung Wuhr direkt im Anschluss an die Grabungsfläche 2009/2010 be- dingt eine weitere Rettungsgrabung.

Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Diens-

tes (ADB) CHF 2'795'500

4. Zusammenfassung der finanziellen Abweichungen vom Voranschlag 2011 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge des kurzfristig beschlossenen

Gehaltsaufstiegs im Jahr 2011 CHF 288'000

Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der

Personalkostenplanung (Korrekturfaktor) CHF 200'000

Unvorhergesehene Grabungen CHF 2'795'500

Total Nachkredit CHF 3'283'500

5. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Erziehungsdirektion dem Grossen Rat, dem vorgelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen und den Nachkredit von CHF 3'283'500 für das Jahr 2011 zu genehmigen

Bern, 24. Januar 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Beilagen:

- Nachweis der generellen Budgetkorrektur - RRB 1132/2011

- Liste der wichtigsten Not- und Rettungsgrabungen 2011

Auskunft: Ruth Rentsch, Leiterin Ressourcenmanagement Amt für Kultur, Tel. 031 633 85 87 re- spektive Daniel Gutscher, Kantonsarchäologe, Tel. 031 633 98 26

4870.100.810.4/2011 / 24.01.2012

Referenzen

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