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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Produktgruppe Kultur; Nachkredit 2012

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Produktgruppe Kultur; Nachkredit 2012

ERZ C

1. Zusammenfassung

Der im Voranschlag 2012 bewilligte Produktgruppensaldo auf der Deckungsbeitragsstufe III von CHF 17'611'545 wird voraussichtlich um den Betrag von CHF 3'000'000 überschritten.

Die Überschreitung entsteht aus folgenden Gründen:

- Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der Personalkostenpla- nung (Korrekturfaktor).

- Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Dienstes (ADB). Die tiefen Hypothekarzinsen führen nach wie vor zu vermehrter Bautätigkeit, die Verdichtung der Siedlungsräume findet sehr oft innerhalb archäologischer Fundgebiete statt. Der Aufwand konnte nicht budgetiert werden, da sich verschiedentlich Bautermine erst nach Abschluss des Budgetprozesses 2012 konkretisiert haben. Die Durchführung von Ret- tungsgrabungen ist gesetzlich geregelt (Gesetz über die Denkmalpflege). Wenn eine Fundstel- le nicht geschützt werden kann, muss sie archäologisch untersucht werden. Eine zeitliche Ver- schiebung der Arbeiten verzögert oder verhindert sogar die Bautätigkeit der Gemeinden und Privaten und hätte allenfalls schwere wirtschaftliche Konsequenzen.

2. Rechtsgrundlagen

- RRB 1589 vom 19. Mai 2004 - RRB 3882 vom 14. Dezember 2005

- Art. 24 des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (DPG; BSG 426.41) - Art. 20ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (DPV; BSG 426.411) - Art. 43, Art. 46, Art. 47, Art. 48 Abs. 1 Bst. a und b sowie Art. 57 des Gesetzes vom 26. März

2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 160 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leis- tungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der Personalkostenpla- nung (Korrekturfaktor)

Der Regierungsrat beauftragte im Rahmen der Arbeiten zum Voranschlag 2004 mittels Regie- rungsratsbeschluss 1464 vom 28. Mai 2003 die Direktionen und die Staatskanzlei, bei sämtlichen Gehaltskonti der Ämter eine Kürzung vorzunehmen (sog. Korrekturfaktor). Ziel dieser Massnahme war es, die in den vergangenen Jahren festgestellten Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung zu vermindern und damit zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit in der Personalkosten- planung beizutragen.

Ausdrücklich festgehalten wurde, dass die Korrektur eine Massnahme zur Erhöhung der Budget- genauigkeit darstellt und keinen strukturellen Stellenabbau bezweckt. Wenn eine Dienststelle die Kürzung nicht einhalten könne, ohne Stellen zu streichen oder Personal zu entlassen, sei eine Überschreitung des Voranschlags um maximal den gekürzten Prozentsatz zu bewilligen.

Die Mehrkosten bedingt durch den Korrekturfaktor von 1.12 Prozent auf den Personalkosten von

rund CHF 14,2 Mio. betragen: CHF 159'000

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3.2 Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Dienstes (ADB)

Die Summe und das Ausmass der Rettungsgrabungen sind im Voraus jeweils schwer abzuschät- zen. Im Jahr 2012 werden voraussichtlich rund 150 Rettungsgrabungen und zusätzlich rund 100 Feldeinsätze im Rahmen von einmaligen Baustellenbeobachtungen durchgeführt.

Die folgenden Grabungen dienen als Beispiele für die vielen Rettungsgrabungen. Der beantragte Nachkredit wird zu einem grossen Teil auf diese Grabungen zurückzuführen sein:

- Attiswil, Wiesenweg 7

Rettungsgrabung vor Realisierung eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle. Latènezeitliche Siedlungsreste, schweizweit äusserst seltene Dorfbefunde.

- Bätterkinden, Bahnhofstrasse 3

Rettungsgrabung vor Grossüberbauung mit Einstellhalle. Prähistorische und frühmittelalterliche Siedlungsspuren. Erstmalige Befunde zu früheren Siedlungen im Dorf.

- Oberbipp, Steingasse

Rettungsgrabung vor Überbauung. Im seit Jahrhunderten als "Hostet" (= innerdörfliche Freiflä- che) dienenden Grünbereich soll im Rahmen der Siedlungsverdichtung gebaut werden. Bei ersten Sondagen stiess der Landwirt auf mächtige Steine; der herbeigerufene Archäologische Dienst konnte sie als Reste eines Megalithgrabes identifizieren. Ähnliche Befunde kennen wir im (ehemaligen) Kantonsgebiet aus Laufen. Eine Rettungsgrabung ist unumgänglich.

- Moutier, Rue Centrale

Im Keller des Hauses, welches südlich an die wissenschaftlich und kulturhistorisch hoch be- deutenden Baubefunde des Abts-Palasts aus dem 7./8. Jahrhunderts des Klosters Moutier an- schliesst, muss der Boden für eine Isolation abgetieft werden. Nicht ganz überraschend zeigt sich die Fortsetzung: Eine Rettungsgrabung der Befunde ist unerlässlich.

Nicht budgetierter Aufwand infolge umfangreicher Rettungsgrabungen des Archäologischen Diens-

tes (ADB): CHF 2’841’000

4. Zusammenfassung der finanziellen Abweichungen vom Voranschlag 2011 Nicht budgetierter Personalaufwand infolge der Kürzungsvorgaben bei der

Personalkostenplanung (Korrekturfaktor) CHF 159'000

Unvorhergesehene Grabungen CHF 2'841’000

Total Nachkredit CHF 3'000'000

5. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Erziehungsdirektion dem Grossen Rat, dem vorgelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen und den Nachkredit von voraussichtlich CHF 3'000’000 für das Jahr 2012 zu genehmigen

Bern, 15. Juni 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

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Beilagen:

- Nachweis der generellen Budgetkorrektur

- Liste der voraussichtlich wichtigsten Not- und Rettungsgrabungen 2012

Auskunft: Ruth Rentsch, Leiterin Ressourcenmanagement Amt für Kultur, Tel. 031 633 85 87 re- spektive Daniel Gutscher, Kantonsarchäologe, Tel. 031 633 98 26

4870.100.810.4/2012 / 8.6.2012

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