• Keine Ergebnisse gefunden

Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Investitionskredit an die Stiftung für medizinische Bildung (Stiftung medi); mehrjähriger Verpflichtungskredit 2006 – 2029 (Objektkredit)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Investitionskredit an die Stiftung für medizinische Bildung (Stiftung medi); mehrjähriger Verpflichtungskredit 2006 – 2029 (Objektkredit)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Investitionskredit an die Stiftung für medizinische Bildung (Stiftung medi);

mehrjähriger Verpflichtungskredit 2006 – 2029 (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Gemäss Übertragungsvertrag des Kantons mit der Stiftung medi vom 21.6.06 / 9.7.07 ist diese verpflichtet, die zur Erfüllung der übertragenen Bildungsaufgaben notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Im Herbst 2008 hat die Stiftung medi das neu erstellte Gebäude am Max- Daetwyler-Platz 2 bezogen. Damit waren Investitionen von insgesamt CHF 10.9 Mio. inkl. Ver- zinsung verbunden. Diese Investitionen setzten sich zusammen aus Einrichtungen und Mobi- lien (insbesondere für Ausrüstung Röntgen, Labor und Rettungssanität) von CHF 2 Mio. (RRB 0717/2008), übrige Betriebseinrichtungen für CHF 1.5 Mio., laufenden Aufwendungen für Um- zug und Honorare von CHF 1.1 Mio. sowie für Mieterausbauten im Umfang von 5.3 Mio. Die Aufwendungen für Mieterausbauten hat die Stiftung medi mit Bankkrediten finanziert, welche Zinskosten bei einem effektiven Zinssatz von 2 Prozent von ca. CHF 1 Mio. bis ins Jahr 2028 verursachen.

In der Vereinbarung zwischen der Erziehungsdirektion mit der Stiftung medi wurde festgehal- ten, dass die Zins- und Amortisationskosten des Kredits über 20 Jahre in der Betriebsrechnung als Betriebskosten anerkannt würden. Entsprechend hat der damals für die Bewilligung der Be- triebskosten zuständige Regierungsrat die Folgekosten der Finanzierung von Infrastruktur als Teil der jährlichen Betriebskosten bewilligt. Die Finanzkontrolle hat dann aber in ihrem Zusatz- bericht vom 22. März 2010 festgestellt, dass mit der erwähnten Vereinbarung der Kanton das Investitionsrisiko übernommen habe. Nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungs- weise sei diese Zusicherung über künftige Zahlungen als Investitionsbeitrag zu behandeln.

Nach weiteren Meinungsaustauschen mit der Finanzkontrolle sowie nach Kenntnisnahme der Haltung der Finanzkommission des Grossen Rates gemäss Schreiben vom 5. Juni 2012 und der Zusicherung der Erziehungsdirektion vom 3. Juli 2012 wird dem Grossen Rat nachträglich eine Ausgabenbewilligung für einen Investitionskredit unterbreitet. . Diese unterliegt dem fakul- tativen Referendum.

2. Rechtsgrundlagen

− Übertragungsvertrag des Kantons mit der Stiftung medi vom 21.6.06 / 9.7.07

− Art. 38 und 51 Abs. 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiter- bildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11)

− Art. 46 Abs. 2, 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

− Art. 148 und 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

Der Regierungsrat hat am 9. November 2005 (RRB 3426/2005) beschlossen, ein Kompetenzzent- rum für medizinische Bildung der MTRA-Berufe zu errichten, um die medizinisch-technischen Ge- sundheitsberufe von drei Schulen an einem Standort zu konzentrieren. Diese Aufgabe hat der Re- gierungsrat mit Vertrag vom 21. Juni 2006 bzw. 9. Juli 2007 an die Stiftung medi übertragen. Im Herbst 2008 hat die Stiftung medi das neu erstellte Gebäude am Max-Daetwyler-Platz 2, direkt neben dem Bahnhof Wankdorf, in Bern bezogen.

Das vom Eigentümer des Neubaus ursprünglich als Bürogebäude konzipierte Gebäude musste mittels Veränderungen am Grundausbau und mittels Mieterausbauten zur Befriedigung des Mie- terbedarfs für den Bildungszweck ergänzt werden.

(2)

2

Mit dem medi wurde vereinbart, dass die Stiftung die Kosten für den Mieterausbau, den Grund- ausbau, Nachträge in Kostenvoranschlägen, Planungshonorare und Kosten zur Planung und Ein- richtung der Cafeteria in der Höhe von 3.3 Mio. fremdfinanziere. Die Kosten für Zins und Amortisa- tion sollen, gemäss Vereinbarung, als Raum- und Mietkosten der jährlichen Betriebsrechnung be- lastet werden.

In derselben Vereinbarung wurde der Standortwechsel des Bildungsgangs Dentalhygiene von der Länggassstrasse an den neuen Standort gutgeheissen, weil die Integration wirtschaftlicher als die notwendige Sanierung und Erweiterung am bisherigen Standort an der Länggassstrasse beurteilt wurde. Der Finanzierungsbedarf für Mieterausbau von CHF 2.0 Mio. wurde ebenfalls von der Stif- tung medi fremdfinanziert und die jährlichen Raum- bzw. Mietkosten wurden bis anhin der jährli- chen Betriebsrechnung belastet.

Die Erziehungsdirektion schloss die Vereinbarung in der Annahme ab, dass kein Rechtsverhältnis mit dem Kreditgeber entstehe. Gemäss Übertragungsvertrag des Kantons mit der Stiftung medi ist diese verpflichtet, die für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Entsprechend hat der damals für die Bewilligung der Betriebskosten zustän- dige Regierungsrat die Folgekosten der Finanzierung von Infrastruktur als Teil der jährlichen Be- triebskosten anerkannt. Der Regierungsrat vertrat die Ansicht, dass die fraglichen Investitionen nicht zur Verbesserung des kantonalen Verwaltungsvermögens beitragen würden, sondern beim subventionierten Leistungserbringer Anlagevermögen schaffen würden. Die Finanzkontrolle stellt sich in ihrem Zusatzbericht vom 22. März 2010 jedoch auf den Standpunkt, dass mit der Vereinba- rung zur Finanzierung des Projekts Medi-Neubau Wankdorf, in welcher gegenüber der finanzie- renden Bank, die Zins- und Amortisationskosten als Teil der Betriebsbeiträge über 20 Jahre zu finanzieren, garantiert wurde, eine Risikoübernahme des Kantons Bern verbunden sei. Somit ist diese Finanzierung als Investition im Sinne der Finanzhaushaltsgesetzgebung zu qualifizieren.

Daraus ergibt sich, dass die Ausgabe damals nicht vom zuständigen Organ bewilligt wurde. Die Finanzkommission hat sich vorfrageweise mit vorliegendem Geschäft befasst und teilt die Auffas- sung der Finanzkontrolle, dass das Geschäft nachträglich dem zuständigen Grossen Rat zur Be- schlussfassung unterbreitet werden muss, auch wenn der Entscheidungsspielraum faktisch fehlt.

Im Rahmen des Bezugs des Gebäudes wurde ausserdem ein Investitionsbeitrag von CHF 2.02 Mio für die Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen in den Bereichen Röntgen, Labor und Rettungssanität gesprochen (RRB 0717/2008), sowie übrige Einrichtungen und Kosten für Bau- treuhand, Umzug und Planung im Umfang von CHF 1.5 Mio. über die Betriebsrechnung abgegol- ten. In diesen Fällen hat die Finanzkontrolle die korrekte Bewilligung bestätigt.

4. Künftige Handhabung von Investitionsgeschäften bei privaten Trägerschaften

Da die Erziehungsdirektion auf eine praktikable Lösung angewiesen ist, wird beabsichtigt mit einer Änderung der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV; BSG 435.111) dem Regierungsrat zu beantragen, die künftige Handha- bung festzuschreiben und die Aktivierungsgrenze bei CHF 200'000 festzusetzen. Ersatzanschaf- fungen und kleinere Investitionen bis 200’000 Franken sollen zwar im Budget der privaten Schulen als Investitionen vorgesehen werden, aber mit Betriebsbeiträgen über die Laufende Rechnung bezahlt werden. Der Investitionsempfänger darf für diese Anschaffungen in der Betriebs- und Sub- ventionsabrechnung keine Abschreibungen geltend machen. Dies wird von der ERZ bei der Rech- nungsabnahme überprüft. Investitionen ab dieser Limite können als Investitionsbeiträge gespro- chen werden und sind diesfalls auch beim Kanton zu aktivieren.

5. Finanzielle Auswirkungen

Ausgabe Kontier

ung;

IR/LR

Ausgabenart Betrag in CHF

Bemerkung

Kosten für Mieterausbau, Grund- ausbau erweitert, inkl. Planungs- honorare und Kosten zur Pla- nung und Einrichtung der Cafete- ria

565000, IR

neu, einmalig 3.30 Mio.

(3)

3

Kosten für die Integration des Bildungsgangs Dentalhygiene am Standort Wankdorf

565000, IR

neu, einmalig 2.00 Mio. .

Zinsen für die Fremdfinanzierung (ø Zinsfuss von 2 %)

365000;

LR

neu, einmalig 1.08 Mio. .

Total zu bewilligender Kredit 6.38 Mio.

Investitionen aus dem Jahr 2008:

Laboreinrichtung, Röntgenanla- ge, Ambulanzattrappe

565000 gebunden, einmalig

2.02 Mio. Mit RRB 0717/2008;

bewilligt Investitionen in den Jahren 2006

bis 2009 welche über die Laufen- de Rechnung abgerechnet wur- den

565000 gebunden, einmalig

2.57 Mio. Mit RRB 0474/2008 bewilligt

Total Investitionen 10.97 Mio.

Es handelt sich um einen mehrjährigen Verpflichtungskredit (Art. 50 Abs. 3 FLG) welcher zu Las- ten der Konten 565000 und 365000, Funktionsbereich 23924, Kostenträger 910003898 Höhere Berufsbildung Gesundheitsschulen geht. Er betrifft die Produktgruppe Berufsbildung 08.05.9100.

CHF 6.38 Mio. sind als neu und einmalig zu qualifizieren, CHF 4.59 Mio. sind als gebunden einma- lig zu qualifizieren.

Von 2009 bis 2028 werden jährlich CHF 265'000.00 investiert. Diese Investitionen werden über die Investitionsrechnung abgegolten

Die definitive Abrechnung erfolgt im Folgejahr zusammen mit der Abrechnung des Betriebsbei- trags. Das heisst, dass die letzte Abrechnung im Jahr 2029 erfolgen wird.

Die Ausgabe ist im Voranschlag und dem Finanzplan der Laufenden Rechnung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) enthalten. Die Mittel werden im nächsten Planungsprozess in die Investitionsrechnung verschoben.

6. Antrag

Die Erziehungsdirektion beantragt dem Grossen Rat diesem Beschluss zuzustimmen, obwohl fak- tisch kein Handlungsspielraum mehr besteht.

Sollte der Grosse Rat diesem Beschluss nicht zustimmen, könnten gutgläubige Dritte ihre Forde- rung gegenüber dem Kanton wohl trotzdem erfolgreich geltend machen, da ihnen die Unzustän- digkeit wohl kaum entgegengehalten werden könnte.

Bern, 31. Oktober 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Auskunft: M. Riedi, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 031 633 88 02, marcus.riedi@erz.be.ch

4820.301.640.3/12(#561098v8)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit RRB 3346/2005 hat sich der Regierungsrat gegenüber dem Verein BFB – Bildung Formation Biel-Bienne (Verein BFB) (vormals Kaufmännischen Verband Biel) und der Stiftung BFB

Der Rechenschaftsbericht 2009 zeigt die wichtigsten Realisierungen der Fachhochschule West- schweiz (FH-WCH) und der Westschweizer Fachhochschule für Gesundheit und

Obwohl mit der geplanten Gesamtsanierung neben der unverzichtbaren, sicherheitsrelevanten Instandsetzung von Gebäude, Haustechnik sowie Bühnen- und Produktionsanlagen

Dieser wurde aufgrund von SAR-Massnahmen (Strategische Aufgabenüberprüfung) im Jahr 2002 jedoch auf CHF 300'000 gekürzt. Nachdem die Stiftung 2007 zusätzlich die Aufgaben der

Die Verwaltung des Fonds obliegt der Erziehungsdirektion; der Fonds wird verwendet für Defizitdeckungsgarantien und Beiträge an kulturelle Anlässe und Pro- duktionen aller

Vertraglich ist jedoch festgehalten, dass die Stadt Bern und der Kanton Bern für diese Kosten aufzukommen haben, soweit die MMMF nicht über die erforderlichen Mittel

In der Vereinbarung zwischen der Erziehungsdirektion mit der Stiftung medi wurde fest- gehalten, dass die Zins- und Amortisationskosten des Kredits über 20 Jahre in der

Investitionskredit an die Stiftung für medizinische Bildung (Stiftung medi); mehrjähriger Verpflichtungskredit 2006-2029 (Objektkredit). Das Geschäft untersteht dem