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Beabsichtigt der Regierungsrat ein Familienleitbild für den Kanton Bern zu erarbeiten? 2

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I 264/2004 STA 9. Februar 2005 42C Interpellation

0479 Feller, Steffisburg (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2004

Familienleitbild des Kantons Bern

Das Parlament der Gemeinde Steffisburg hat am 22. Oktober 2004 eine Motion mit dem folgenden Wortlaut als erheblich erklärt:

„Der Gemeinderat wird beauftragt, eine nicht ständige Kommission einzusetzen, die für Steffisburg ein Familienleitbild erarbeitet.“

In einigen Kantonen, z.B. Obwalden und Nidwalden, bestehen bereits Familienleitbilder.

Kommunale Familienleitbilder sind bekannt aus den Zuger Gemeinden Baar und Risch, sind aber offenbar eher die Ausnahme.

Es erscheint wenig sinnvoll, kommunale Leitbilder zu erstellen, ohne auf die Basis des Kantons abstützen zu können.

Allenfalls sind kommunale Leitbilder gar überflüssig.

In diesem Zusammenhang wir der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Beabsichtigt der Regierungsrat ein Familienleitbild für den Kanton Bern zu erarbeiten?

2. Wenn ja, in welchem Zeitraum?

3. Welches werden die voraussichtlichen Handlungsfelder sein?

4. Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, kommunale Leitbilder für die Familienpolitik zu erarbeiten?

5. Wenn ja, welche Mindestanforderungen werden daran gestellt?

Antwort des Regierungsrates:

Familienpolitik ist eine politische Querschnittsaufgabe. Sie geht weit über die Sozial- und Fiskalpolitik hinaus. In den letzten Jahren wurde der familienpolitische Fokus aufgrund gleichstellungspolitischer, arbeitsmarktlicher und demografischer Entwicklungen verstärkt auf den Abbau von Hindernissen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerichtet.

Daneben stellen aber auch der Anstieg der Kinderkosten, die zunehmende Familienarmut, neue Familienformen und der steigende Integrationsbedarf aktuelle familienpolitische Herausforderungen dar. Gesellschaftlicher Wandel und veränderte Bedürfnisse führen zu neuen Anforderungen an die Familienpolitik.

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Familienpolitik wird auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden gestaltet. Neben dem Staat sind eine Vielzahl privater, halbprivater und öffentlicher Organisationen familienpolitisch engagiert. Bundesstaatlich geregelt sind insbesondere die Sozialversicherungen sowie in weiten Bereichen die Fiskalpolitik. Zum Zuständigkeitsbereich der Kantone gehören insbesondere das Schul- und Sozialwesen.

Diese Bereiche werden gemeinsam mit den Gemeinden gestaltet. Während Bund und Kantone hauptsächlich monetäre Leistungen erbringen, haben Gemeinden Gestaltungsmöglichkeiten, die sich direkt auf das Lebensumfeld der Familien beziehen.

Gemeinden sind neben den Aufgaben, die ihnen von Bund und Kanton übertragen sind, in der Gestaltung ihrer Familienpolitik autonom.

Die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen sowie die gesetzlichen Vorgaben gebieten ein familienpolitisches Engagement auf allen politischen Ebenen.

Zu Frage 1

Beabsichtigt der Regierungsrat, ein Familienleitbild für den Kanton Bern zu erarbeiten?

Der Regierungsrat erachtet die Erarbeitung eines Familienleitbildes nicht als vordringliche kantonale Aufgabe.

Die Entwicklung eines Leitbildes ist ein aufwändiger und komplexer politischer Aushandlungsprozess, der den Miteinbezug der verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Familienpolitik voraussetzt. Dieser Prozess bindet erhebliche Ressourcen, über die der Kanton nicht verfügt. Entsprechend ist die Entwicklung eines Familienleitbildes nicht Gegenstand der politischen Legislaturplanung 2003 – 2006.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass er in den vergangenen Jahren auch ohne Leitbild den Akzent bei den wichtigsten familienpolitischen Aufgaben gesetzt hat.

Ergänzend zu den monetären Leistungen für Familien setzte er sich für die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Abbau von Gewalt in der Familie ein. Er verankerte im Bericht zur Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie für den Kanton Bern das Ziel, die Angebote familienergänzender Kinderbetreuung auszubauen. Weiter sind Schritte eingeleitet, um Blockzeiten in der Volksschule einzuführen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz verfügt der Kanton Bern heute über gute Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente zu den Angeboten sozialer Integration. Dank dem Lastenausgleich werden Gemeinden im Führen von familienergänzenden Betreuungsangeboten unterstützt. Strategien zum Abbau von Gewalt in der Familie setzt der Regierungsrat mit Unterstützung der kantonalen Kinderschutzkommission sowie dem Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt um. In diesem Sinne ist der Kanton Bern in verschiedenen familienpolitisch relevanten Bereichen aktiv.

Zu Frage 2

Wenn ja, in welchem Zeitraum Vgl. Antwort zu Frage 1

Zu Frage 3

Welches werden die voraussichtlichen Handlungsfelder sein?

Vgl. Antwort zu Frage 1

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Zu Frage 4

Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, kommunale Leitbilder für die Familienpolitik zu erarbeiten?

Gemeinden sind das Umfeld, in dem Familien leben. Sie sind den Bedürfnissen der Familien am nächsten. Viele Entscheide, die das Alltagsleben von Familien direkt betreffen, werden auf Gemeindeebene gefällt. Mit ihrem familienpolitischen Engagement tragen Gemeinden wesentlich zur Lebensqualität und zum Zusammenhalt in der Gemeinde bei. Familienfreundlichkeit begünstigt die Standortattraktivität.

Aus diesen Gründen erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dass Gemeinden familienpolitische Schwerpunkte definieren und kommunizieren. Auf welche Weise sie dies tun, liegt in ihrer Entscheidung. Die Entwicklung kommunaler Leitbilder ist unabhängig von einem kantonalen Leitbild möglich.

Zu Frage 5

Wenn ja, welche Mindestanforderungen werden daran gestellt?

Leitbilder sind eine Willensbekundung der politischen Behörde zur aktiven Bearbeitung eines gesellschaftspolitischen Handlungsfeldes. Aufgrund einer Bestandesaufnahme des bestehenden Angebotes und des Handlungsbedarfs werden Handlungsfelder und Handlungsmaximen definiert. Leitbilder werden häufig durch Strategien ergänzt, die konkrete Ziele und Umsetzungsmassnahmen beinhalten.

Der Regierungsrat stellt keine spezifischen Anforderungen an die Familienleitbilder von Gemeinden. Einzig die gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden.

Eine Auslegeordnung zum vordringlichen familienpolitischen Handlungsbedarf sowie Anstösse zur Ausgestaltung einer zeitgemässen Familienpolitik gibt der Familienbericht 2004 des Eidgenössischen Departements des Innern.

An den Grossen Rat

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