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Prüft der Regierungsrat ähnliche Massnahmen für den Kanton Bern? 3

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I 194/2008 GEF 17. Dezember 2008 GEF C Interpellation

2136 Lanz, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.08.2008

Obligatorische Sprachförderung für Kinder ab drei Jahren

Laut Presseartikeln von anfangs August 2008 und hat die Regierung des Kantons Basel- Stadt ein Projekt zur obligatorischen Sprachförderung von Ausländerkindern ab drei Jahren in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen die Kinder „mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten“ eintreten können. Der Kanton Basel-Stadt betritt mit dem vorgesehenen Obligatorium Neuland, sind doch die bisherigen Förderungsangebote punktueller Natur und in der Regel an Freiwilligkeit geknüpft.

Die Eltern von Kindern mit ungenügenden Sprachkenntnissen sollen neu verpflichtet werden, ihre Kinder zweimal wöchentlich in eine Betreuungsgruppe zu schicken, wo sie

„spielerisch“ Deutsch lernen sollen. Das Obligatorium wird damit begründet, dass namentlich bildungsferne Familien oft wenig Interesse zeigen, ihre Kinder mit der Landessprache vertraut zu machen und sie in Förderkurse zu schicken. Man geht davon aus, dass in Basel-Stadt rund die Hälfte der in die Vorschulstufe eintretenden Kinder zu Hause kaum Deutsch sprechen, was total pro Jahr etwa 500 potenzielle Förderungsfälle bedeute.

Fragen an den Regierungsrat:

1. Hat der Regierungsrat Kenntnis über den Inhalt und die Details sowie die Finanzierung der geplanten Massnahmen in Basel-Stadt?

2. Prüft der Regierungsrat ähnliche Massnahmen für den Kanton Bern?

3. Falls Ja: Wer ist mit der Projektausarbeitung betraut? Bestehen auch Überlegungen zur Finanzierung und werden dabei bestehende Projekte wie das Opstapje-Programm (schrittweise) in die Überlegungen mit einbezogen?

4. Ist der Regierungsrat bereit, ein Rahmengesetz zu erarbeiten, welches es den Gemeinden ermöglicht, Eltern wenn nötig zu verpflichten, ihre Kinder in Förderkurse zu schicken und für diese Kurse auch aufzukommen?

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant hat Fragen zum Vorhaben des Kantons Basel-Stadt, obligatorische Sprachkurse für 3-jährige Kinder einzuführen. Damit bezieht er sich auf ein Thema, zu dem im laufenden Jahr bereits zwei Motionen (Kast, M 104/2008 und Schär-Egger, M 096/2008) eingereicht und auf Antrag des Regierungsrates hin als Postulate überwiesen

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worden sind. Die beiden Motionen beauftragen den Regierungsrat, die Voraussetzungen bzw. die rechtlichen Grundlagen und ein Konzept zu erarbeiten, damit fremdsprachige Kinder mit ungenügenden Kenntnissen der lokal gesprochenen Sprache Deutsch oder Französisch künftig ein Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten obligatorisch einen Kleinkindersprachkurs besuchen müssen. Motionär Kast möchte zusätzlich, dass die Kurse als Mutter-Kind-Unterricht gestaltet werden. Überdies hat der Grosse Rat am 13.

Juni 2007 die Punkte 1a und 3 eines Postulats (Fritschy, P 258/2006) überwiesen, welches die Prüfung der sprachlichen Integration von Kindern im Vorschulalter (Punkt 1a) inklusive der Eltern (Punkt 3) verlangt. Die Prüfung der Anliegen des Postulats Fritschy ist unter der Federführung der Erziehungsdirektion im Gang. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird in die Arbeiten einbezogen. Dem Regierungsrat ist die Thematik somit bekannt. Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Das Projekt „Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten“ des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt befindet sich in der Planungsphase.

Die Schaffung der politischen und rechtlichen Voraussetzungen steht im Kanton Basel- Stadt noch aus. Vorgesehen ist, das Obligatorium für die Sprachförderung auf dem – bereits bestehenden – zweijährigen Kindergartenobligatorium im Schulgesetz aufzubauen. Laut Planung werden die entsprechenden fremdsprachigen Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres in die obligatorische Sprachförderung eintreten.

Momentan wären rund 500 Kinder davon betroffen. Die Sprachförderung soll soweit möglich im Rahmen eines Ausbaus von bereits existierenden Institutionen (Spielgruppen und Kindertagesstätten) ermöglicht werden. Ein adäquates Selektionsverfahren zur Erfassung der Zielgruppe muss noch entwickelt werden. Die obligatorische Sprachförderung kann frühestens im Jahr 2013 erklärt werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Aufbau des Projekts 2009-2013 betragen CHF 2'058'000.-, während die jährlichen wiederkehrenden Kosten ab 2013 mit CHF 1'640'000.- veranschlagt werden. Es ist eine vierjährige Evaluation des Projekts vorgesehen, deren Ergebnisse im Jahr 2017 vorliegen werden. Voraus und einher gegangen mit der bisherigen Projektplanung ist die Erstellung einer Gesamtkonzeption Frühbereich für den Kanton Basel-Stadt.

2. In den Zuständigkeitsbereichen der GEF und der ERZ existieren bereits verschiedene Massnahmen der Frühförderung. Die GEF ist zuständig für die Angebote der Mütter- und Väterberatung im Kanton Bern und die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter. Der Frühbereich stellt ein zentrales Handlungsfeld der Schwerpunktplanung Gesundheitsförderung/Prävention 2006-2009 der GEF dar. Die ERZ hat im Rahmen ihrer Bildungsstrategie das Projekt „Elternbildung für Bildungsbenachteiligte“ erarbeitet und subventioniert mehrere Mutter-Kinder- Sprachkurse an verschiedenen Orten im Kanton. Am 17. September 2008 hat der Regierungsrat zudem beschlossen, das Frühförderungsprojekt Primano (Dauer 2007- 2012) der Stadt Bern mit insgesamt CHF 550'000.- zu unterstützen und damit rund 1/6 der Projektkosten zu decken. Primano beinhaltet auch Massnahmen der Sprachförderung, hat aber einen umfassenden Ansatz, der die Erziehungskompetenz der Eltern ins Zentrum stellt. Primano richtet sich an sozial benachteiligte Familien mit schweizerischem, albanischen, tamilischem und ab November 2008 arabischem Hintergrund. Damit werden im Gegensatz zum Pilotprojekt in Basel-Stadt auch benachteiligte Kinder aus Schweizer Familien erfasst.

Der Regierungsrat ortet einen Bedarf für den weiteren Auf- und Ausbau von Frühförderungsangeboten für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und ihre Eltern.

Angesichts der anstehenden Neuerungen und bereits laufenden Massnahmen will der Regierungsrat schrittweise und vernetzt vorgehen. Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, das Anliegen der oben erwähnten Motionen als Postulate anzunehmen und im Rahmen der laufenden Arbeiten zu prüfen.

3. Hinsichtlich der Finanzierung eines neuen obligatorischen Förderangebotes wäre davon auszugehen, dass im Kanton Bern ungleiche höhere Kosten für die Planung,

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den Aufbau und die Durchführung zu erwarten wären. Die Ausgangslage ist eine andere und komplexere als in Basel-Stadt. Neben den geografischen (Einwohnerzahl und Fläche, urbane und rurale Gebiete, Zweisprachigkeit) und verwaltungstechnischen Unterschieden (Kompetenzbereiche Kanton-Gemeinden) ist hier insbesondere die weniger hohe Dichte an bestehenden Strukturen für Kinder im Vorkindergartenalter (z.B. Kindertagesstätten, Spielgruppen, Sprachkursangebote) zu nennen. Diese müssten massiv und flächendeckend ausgebaut werden, wobei auch eine angemessene Ausbildung sowie behördliche Aufsicht der mit der Sprachförderung betrauten Personen und Institutionen sicher zu stellen wäre. Der Aufwand würde eine massgebliche Erhöhung der Budgets der zuständigen Direktionen und einen Ausbau von personellen Ressourcen auf kantonaler Ebene und in den ausführenden Institutionen mit sich bringen.

4. Eine wie in Basel vorgesehene Sprachförderung ab dem dritten Altersjahr hat die Gewährleistung eines flächendeckenden Anschlusses an den zweijährigen Kindergarten zur Voraussetzung. Im Kanton Bern müsste zusätzlich zum noch ausstehenden Kindergartenobligatorium eine gesetzliche Grundlage für die obligatorische Teilnahme an Sprachkursen geschaffen werden. Im Kanton Bern ist der Besuch des Kindergartens heute freiwillig. Die Gemeinden sind lediglich verpflichtet, mindestens einen einjährigen Kindergarten anzubieten. Mit der Umsetzung von HarmoS und der damit einhergehenden Volksschulgesetz-Revision 2012 wäre es neu möglich, allen fremdsprachigen Kindern ab dem erfüllten vierten Lebensjahr eine Sprachförderung im Kindergarten zukommen zu lassen. Erst damit bestünden die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Regelung einer obligatorischen Sprachförderung. Der Regierungsrat strebt allerdings eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Zielgruppen der Frühförderung und den Gemeinden an. Ein Obligatorium erachtet er als falsches Signal.

An den Grossen Rat

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