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Dafür soll ein Teil der dem Kanton Bern zufliessenden LSVA-Gelder eingesetzt werden

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M 015/2001 FIN 14. März 2001 47C

Motion

0905 Anderegg-Dietrich, Zollikofen (SVP) Sutter, Niederbipp (FDP)

Weitere Unterschriften: 78 Eingereicht am: 29.01.2001

Schwerpunktbildung Infrastruktur

Der Regierungsrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Strassenbauprogramm 2001 bis 2004 (RRB 2855 vom 13. September 2000) dem Grossen Rat eine Vorlage zur Genehmigung zu unterbreiten, die es erlaubt, grössere Strassenbauvorhaben von wirtschaftspolitischer Bedeutung (Grossprojekte, Beseitigung von Hindernissen für 40- Tonnen-Fahrzeuge) rascher als ursprünglich vorgesehen an die Hand zu nehmen. Dafür soll ein Teil der dem Kanton Bern zufliessenden LSVA-Gelder eingesetzt werden.

Begründung

In der Diskussion zum Strassenbauprogramm 2001 bis 2004 wurde klar, dass mit den heute eingesetzten finanziellen Mitteln Grossprojekte kaum realisierbar sind. Einige der Grossprojekte, für die im Strassenbauprogramm lediglich Kosten für Vorabklärungen und erst Projektierungen enthalten sind, wären wichtig zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kantons Bern. Um zu vermeiden, dass diese Vorhaben lediglich noch auf den für eine Sistierung zweckmässigen Planungsstand gebracht werden, müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus bestehen Engpässe für 40-Tonnen- Fahrzeuge, die ebenfalls nach Massgabe der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der entsprechenden Strassenverbindungen so rasch als möglich behoben werden müssen.

Auch dafür sind zusätzliche Investitionen nötig.

Ein Teil dieser zusätzlichen Mittel kann mit den dem Kanton zufliessenden LSVA-Geldern finanziert werden. Gemäss Artikel 85 der Bundesverfassung vom 26. Oktober 1999 ist der Reinertrag der Abgabe zur Deckung von Kosten zu verwenden, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr stehen. Gemäss Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 19. Dezember 1997 (SVAG) verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (Art. 19 Abs.3)

Die beantragten zusätzlichen Massnahmen sollen die finanzpolitischen Zielsetzungen von Parlament und Regierungsrat nicht gefährden. Aus diesem Grund soll für die Reihenfolge der Projekte, die an die Hand genommen werden sollen, klar die erwarteten positiven wirtschaftlichen Effekte ausschlaggebend sein. Zu denken ist dabei beispielsweise (Aufzählung ohne Priorisierung), an die Zufahrt Emmental, die Umfahrung Aarwangen/Regionalstrasse Oberaargau Süd, den Korridor Kandertal, die Aarequerung Thun und die momentan für 40-Tönner nicht durchgehend befahrbare T 6 zwischen Lyss und Biel.

(2)

Es geht im weiteren nicht darum, eine rechtlich verbindliche Zweckbindung des kantonalen Anteils an das LSVA-Einnahmen zu verankern. Angesichts der Zahl weiterer Forderungen ist es indessen wichtig, nach einer umfassenden Beurteilung der sich bietenden Möglichkeiten rechtzeitig eine klare Priorisierung der zu berücksichtigenden Anliegen vorzunehmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001

M 007/2001 FIN

Motion

Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 29.01.2001

LSVA-Gelder für den Gemeindestrassenunterhalt in Zentren

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Staatsbeiträge an den Unterhalt von Gemeindestrassen zu erhöhen. Von der Beitragserhöhung profitieren nur jene Gemeinden, deren Hauptverkehrsnetz einen hohen Anteil an Gemeindestrassen aufweist.

Es sind dies die aufgrund des FILAG anerkannten Zentrumsgemeinden, aber auch Agglomerationsgemeinden und regionale Zentren.

Die Beitragserhöhung wird mit den kantonalen Einnahmen aus der LSVA finanziert.

Die Entschädigung bemisst sich gemäss SFD Artikel 13 aufgrund der Strassenlänge. Als zusätzliches Kriterium wird das Verkehrsaufkommen auf diesen Achsen berücksichtigt.

Der Regierungsrat legt die Detailkriterien und damit die Liste der zu entschädigenden Gemeinden fest. Die Gemeinden haben die Gelder zweckgebunden für den Strassenunterhalt einzusetzen.

Begründung

Die Beitragserhöhung und die Verwendung von LSVA-Geldern rechtfertigen sich aus folgenden Gründen:

• Zentrumslasten ungedeckt: Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung für das FILAG wurden die Zentrumslasten der Städte Bern, Biel und Thun im Bereich Privatverkehr anerkannt. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden den drei Gemeinden jedoch nur ein Teil dieser durch überkommunalen Verkehr verursachten Zentrumslasten abgegolten. Im Rahmen des FILAG wurde über den kantonalen Ausgleichsmechanismus das politisch Mögliche getan, der Zentrumslastenausgleich ist damit jedoch nicht zu Ende geführt.

• Belastete Agglomerationsgemeinden und regionale Zentren: Diverse Gemeinden im Kanton Bern kennen ausserordentlich hohe Belastungen aufgrund der Strassenrechnung: so sind beispielsweise in Ittigen die Nettostrassenausgaben pro Kopf der Bevölkerung 2,5 mal höher als in Steffisburg. Die Nettostrassenausgaben von Moutier sind doppelt so hoch wie die von Steffisburg, wobei auch Steffisburg im Kantonsvergleich hohe Ausgaben hat.

• Krasse Unterdeckung der Strassenrechnung: Die Strassenrechnung des Kantons schreibt, ohne Berücksichtigung externer Kosten, schwarze Zahlen, während die kommunalen Strassenrechnungen eine krasse Unterdeckung aufweisen. Lediglich circa 10 Prozent der Strassenausgaben werden durch Einnahmen aus Strassenzwecken gedeckt. Gemäss nationaler Verordnung sind die LSVA-Gelder durch die Kantone für die nicht gedeckten Kosten des Strassenverkehrs einzusetzen.

(3)

Angesichts der schwarzen Zahlen (ohne externe Kosten) des Kantons und der krassen Unterdeckung der Gemeinden drängt sich ein Ausgleich Kanton-Gemeinden durch die LSVA-Gelder auf.

• Verursacherprinzip: Der Strassenunterhalt der Gemeinden muss sich wegen der starken Unterdeckung zu circa 90 Prozent aus allgemeinen Steuermitteln finanzieren, was dem Verursacherprinzip nicht gerecht wird. Mit einer Abgeltung aus LSVA-Mitteln könnte das Verursacherprinzip zumindest teilweise realisiert werden.

• Mehrbelastung durch 40 Tönner: Die neu zugelassenen 40 Tönner werden die Strasseninfrastruktur zusätzlich belasten und damit zu noch höheren Unterhaltskosten führen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001

M 008/2001 FIN

Motion

Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 29.01.2001

LSVA-Gelder für den Velo- und Fussverkehr

Gemäss der LSVA-Verordnung des Bundes sind die Gelder, welche den Kantonen aus der LSVA zufliessen, für die nicht gedeckten Kosten des motorisierten Verkehrs einzusetzen.

Werden die externen Kosten des Verkehrs im Kanton Bern zu den Strassenkosten dazugezählt, so schreibt der Kanton rote Zahlen in der Strassenrechnung. Ein wesentlicher Anteil an den externen Kosten machen die Folgekosten von Verkehrsunfällen und Atemwegserkrankungen infolge Luftverschmutzung aus.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Einnahmen aus der LSVA u.a. einzusetzen für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und für die verbesserte Verkehrssicherheit dieser VerkehrsteilnehmerInnen.

Begründung

Besser als die externen Kosten zu decken ist, diese zu vermeiden. Zur Vermeidung der externen Kosten des motorisierten Individualverkehrs liegt ein grosses Potenzial beim Umsteigen vom Auto- auf den Velo- oder Fussverkehr. Mit dem Leitbild Velo, verabschiedet im September 1999, hat der Regierungsrat dieses Potenzial erkannt und erklärt, dass er eine „massive Zunahme der Velofahrten“ anstrebt. Zur Umsetzung dieses Leitbilds wurden jedoch keine zusätzlichen finanziellen Mittel genehmigt. Angesichts des von Fachleuten in der kantonalen Verwaltung u.a. auch im Bericht BE VP 2000 erkannten Handlungsbedarfs kann Veloförderung nicht ohne zusätzliches finanzielles Engagement des Kantons erreicht werden. Neben der Veloförderung ist auch die Attraktivierung des Fussverkehrs ein wichtiges Anliegen, u.a. auch in der BE VP 2000.

Bei der Förderung des umweltverträglichen Verkehrs stehen heute nicht mehr primär Infrastrukturprojekte, sondern v.a. auch Optimierungsmöglichkeiten im Betrieb und Sensibilisierungsaufgaben im Vordergrund. „Mobilitätsmanagement“ ist das Stichwort hierzu. Investitionen müssen geleistet werden in die optimale Verknüpfung von z.B. Velo- und öffentlichem Verkehr. Der Komfort und die Qualität von Dienstleistungen sind gefragt, wobei die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle spielt. Beispiele sind bewachte Velostationen oder ein Hauslieferdienst für nicht automobile KundInnen.

Neben Infrastrukturmassnahmen, welche der Verkehrssicherheit dienen, sind daher auch sogenannte „weiche Massnahmen“ zu ergreifen.

(4)

Eine solche Mittelverwendung entspricht der Zweckbestimmung für die LSVA-Gelder gemäss der eidgenössischen Verordnung.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001

M 185/2000 FIN 14. März 2001 47C

Motion Buchs, Thun (FDP)

Weitere Unterschriften: 16 Eingereicht am: 12.09.2000

Mehr Mittel für den Strassenbau

Der Regierungsrat wird beauftragt, in den künftigen Finanzplänen mehr finanzielle Mittel für die Substanzerhaltung und den Ausbau des kantonalen Strassennetzes einzusetzen.

Begründung:

1982 hatte das Tiefbauamt des Kantons Bern für den Ausbau, die Umgestaltung und die Substanzerhaltung seines Kantonsstrassennetzes über rund 76 Mio. Franken verfügt. In den letzten Jahren betrugen die Nettoinvestitionen durchschnittlich 46,2 Mio. Franken.

Dieser Betrag reicht längstens nicht aus, um die notwendige Substanzerhaltung und die dringend notwendigen Ausbauprojekte zu finanzieren. Gleichzeitig haben sich die Einnahmen des Kantons aus dem Strassenverkehr in den vergangenen Jahren allerdings erhöht. Aus den Motorfahrzeugsteuern resultieren jährlich Einnahmen von 270 Mio.

Franken, aus Mineralsteuereinnahmen des Bundes 83,7 Mio. Franken (1999) und neu aus LSVA-Geldern in den nächsten Jahren sukzessive bis 70 Mio. Franken. Unter diesen Bedingungen muss die heutige Plafonierung der Strassenbauinvestitionen aufgehoben werden. In den kommenden Strassenbauprogrogrammen sind daher die Mittel für Substanzerhaltung und Ausbau des kantonalen Strassennetzes substanziell zu erhöhen.

Diese Forderung ist auch gerechtfertigt, weil der Kanton vom Bund Aufgaben im Strassenbau hat übernehmen müssen (z.B. Sanierung von Bahn-Niveauübergängen). Die LSVA-Gelder, die dem Kanton in den nächsten Jahren zufliessen werden, sind in erster Linie für den Strassenbau zu verwenden.

(5)

M 205/2000 FIN

Motion

Blatter, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 43 Eingereicht am: 20.11.2000

LSVA-Gelder für den Verkehr einsetzen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die dem Kanton Bern zufliessenden LSVA-Gelder gemäss Bundesvorlage vorab zugunsten des öffentlichen Verkehrs einzusetzen. Allenfalls auch für Lärmschutzmassnahmen im Strassenverkehr.

Begründung:

Die LSVA-Gelder stammen von Verkehrsteilnehmenden und werden beim Bund vor allem für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt. Auch der Kanton Bern hat die LSVA-Gelder gezielt für zusätzliche Massnahmen im Verkehrsbereich einzusetzen.

Eine Überführung der Bundesgelder in die Staatskasse zur Abtragung der Schulden und zur Verbesserung der Jahresergebnisse würde der Zielsetzung der LSVA widersprechen.

Die Sparmassnahmen des Bundes hatten insbesondere beim öffentlichen Verkehr grosse, negative Auswirkungen (Beispiele: Rückzug aus dem Agglomerationsverkehr, Kürzungen beim Regionalverkehr, Sistierung der Bundesbeiträge für die Sanierung der Niveauübergänge Bahn-Strasse). Mit der gezielten Einsetzung der LSVA-Gelder können diese negativen Auswirkungen zugunsten des öffentlichen Verkehrs korrigiert werden.

Bei den Lärmschutznassnahmen im Strassenverkehr ist der Kanton in Verzug. Mit den LSVA-Abgaben können zusätzliche Investitionen realisiert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.11.2000

(6)

Antwort des Regierungsrates

Die vorliegende Antwort des Regierungsrates umfasst die folgenden Vorstösse:

- M 185/2000 Buchs „Mehr Mittel für den Strassenbau“

- M 205/2000 Blatter „LSVA-Gelder für den Verkehr einsetzen - M 002/2001 Haldemann „Gewichtsbeschränkung bei den Brücken“

(nur Ziffer 5 / Federführung liegt bei der BVE)

- M 007/2001 Gresch „LSVA-Gelder für den Gemeindestrassenunterhalt in Zentren“

- M 008/2001 Gresch „LSVA-Gelder für den Velo- und Fussverkehr“

- M 015/2001 Anderegg/Sutter „Schwerpunktbildung Infrastruktur“

Ausgangslage

Der Bund erhebt ab diesem Jahr eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche die bisherige pauschale Schwerverkehrsabgabe ablöst. Ein Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliesst den Kantonen zu, die ihren Anteil vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen Kosten des Strassenverkehrs verwenden.

Der Planwert für der Anteil des Kantons Bern an den Einnahmen aus der LSVA wird im Voranschlag 2001 mit einem Betrag von 36,4 Millionen Franken beziffert. Mit der vollen Erhebung der Abgabesätze ab 2005 könnte dieser Wert bis auf 70 Millionen Franken jährlich ansteigen. Mangels Erfahrungszahlen ist unsicher, in welchem Umfang die Einnahmen aus der LSVA tatsächlich eingehen werden.

Die genannten parlamentarischen Vorstösse sehen folgende besondere Verwendung der Einnahmen aus der LSVA vor:

Titel Dringlichkeit Inhalt

Motion „Mehr Mittel für nein Erhöhung des Mitteleinsatzes für

den Strassenbau“ die Substanzerhaltung der Strassen

(GR Buchs) und für die Realisierung dringend not-

wendiger Ausbauprojekte

Motion „LSVA-Gelder Erhöhung des Mitteleinsatzes vorab für für den Verkehr nein den öffentlichen Verkehr und allenfalls

einsetzen“ auch für Lärmschutzmassnahmen im

(GR Blatter) Strassenverkehr

Motion „Gewichts- ja Sicherstellung der 40 Tonnen-Tauglich- beschränkung bei den keit auf dem kantonalen Strassennetz Brücken“

(GR Haldemann)

(7)

Titel Dringlichkeit Inhalt

Motion „LSVA-Gelder ja Erhöhung der Staatsbeiträge an den

für den Gemeinde- Unterhalt von Gemeindestrassen von

strassenunterhalt Zentrumsgemeinden, Agglomerations-

in Zentren“ gemeinden und regionalen Zentren

(GR Gresch)

Motion „LSVA-Gelder ja Förderung u.a. des Fuss- und Velover- für den Velo- und kehrs und derer Verkehrssicherheit Fussverkehr“

(GR Gresch)

Motion „Schwerpunkt- ja Realisierung grösserer Strassenbauvor-

bildung Infrastruktur“ haben von wirtschaftspolitischer Bedeu-

(GR Anderegg/Sutter) tung, in Ergänzung zum Strassenbau- programm 2001-2004

Verwendung der Einnahmen aus der LSVA

Gemäss Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (Art. 19 Abs. 3 SVAG). Diese umfassen die Wegekosten (Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen) und die externen Kosten des Verkehrs, die zulasten der Allgemeinheit anfallen. Zusätzlich kommt eine Verwendung der Mittel zur Unterstützung des öffentlichen Regionalverkehrs, zur Förderung des Veloverkehrs sowie für die Erhaltung des

Strassennetzes in Frage, wie aus der Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Wiederkehr hervorgeht.

Im Zentrum seiner Überlegungen betreffend der Verwendung der Einnahmen aus der LSVA stehen für den Regierungsrat die ungedeckten externen Kosten des Verkehrs und die schwierige finanzpolitische Situation des Kantons:

- Die sogenannten externen Kosten des Strassenverkehrs werden nicht vom

Verursacher getragen, sondern auf die Allgemeinheit abgewälzt. Sie belasten u.a. auch den kantonalen Finanzhaushalt. Zu denken ist beispielsweise an Ausgaben der

öffentlichen Hand als Folge externer Kosten im Gesundheitswesen, bei Schäden historischer Gebäude (verursacht durch die Luftverschmutzung) oder Massnahmen als Folge von Umweltbeeinträchtigungen (z.B. reduzierte Schutzfunktion des Waldes).

- Die finanz- und wirtschaftspolitische Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kanton Bern im Umfang von ca. 5,7 Milliarden Franken (Ende 2000) sowohl absolut wie relativ gesehen den höchsten Bilanzfehlbetrag aller Kantone verzeichnet. Die

Verschuldung in der Höhe von ca. 11,5 Milliarden Franken wird, zusammen mit einer der höchsten kantonalen Steuerbelastung für natürliche Personen, den

finanzpolitischen Handlungsspielraum des Kantons Bern auf unabsehbare Zeit sehr stark einengen. Zudem verläuft das bernische Wirtschaftswachstum im Vergleich zur schweizerischen Entwicklung unterdurchschnittlich.

(8)

Im Zusammenhang mit dem Finanzplan 2002 – 2004 führte der Regierungsrat aus, dass es angesichts dieser Situation darum gehe, die restriktive Ausgabenpolitik aufrechtzuerhalten, die Sanierungspolitik fortzusetzen und insbesondere eine

weiterführende Strategie in wirtschafts- und standortpolitischer Hinsicht zu entwickeln.

Denn nur ein erhöhtes qualitatives Wirtschaftswachstum mit entsprechend höheren Steuereinnahmen kann den Kanton Bern definitiv aus seiner heutigen unbefriedigenden Situation führen. Bei dieser weiterführenden Strategie ist aufzuzeigen, wie der Kanton im Rahmen der verfügbaren Mittel die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiter verbessern könne. Nur wer potentiellen Investoren und Leistungsträgern eine

konkurrenzfähige Infrastruktur und Standortqualität bietet, und dazu gehört namentlich auch eine funktionstüchtige Verkehrsinfrastruktur, legt die Grundlage, auf der sich die Wirtschaft positiv entwickeln kann.

- Mit der neuen Aufgaben-, Finanz- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden (FILAG) sind dem Kanton gewisse Aufgaben vollständig übertragen worden, was zu einer entsprechenden Entlastung der Gemeinden führen wird. Auch wenn diese Lastenverschiebung mit einer Steuerbelastungsverschiebung kompensiert wird, geht doch das Risiko der dynamischen Kostenentwicklung in diesen

Aufgabengebieten auf den Kanton über. Dieser Aspekt ist insbesondere im mit

externen Kosten belasteten Spitalbereich von Bedeutung, dessen Finanzierung per 1.

Januar 2002 vollständig auf den Kanton übergeht.

Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat die dem Kanton Bern zufliessenden Mittel aus der LSVA im Voranschlag 2001 und im Finanzplan 2002-2004 vom 20. September 2000 vorerst der Laufenden Rechnung gutgeschrieben.

Weiteres Vorgehen

Angesichts der verschiedenen Anträge des Grossen Rates, die Einnahmen zumindest teilweise für besondere Zwecke einzusetzen, ist der Regierungsrat im Rahmen der vorstehenden Ausführungen bereit, die Begehren zu prüfen. Er wird dabei die schwierige finanz- und wirtschaftspolitische Situation des Kantons Bern berücksichtigen und die Projekte dahin beurteilen, ob sie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Erhöhung der Standortattraktivität des Kantons Bern zu leisten vermögen, ob sie der langfristigen Werterhaltung dienen und ob sie ein günstiges Kosten-/Nutzen-Verhältnis aufweisen. Zu denken wäre beispielsweise an eine raschere Realisierung verschiedener, im Strassenbauprogramm für die Jahre 2001 bis 2004 aufgeführten Grossprojekte und an Schwergewichtsvorhaben im öffentlichen Verkehr, die für die Anbindung ausgewählter Regionen von hoher Bedeutung sind. Dies wäre im Sinne einer Schwerpunktbildung, wie sie auch der Zielsetzung im Entwurf zum neuen kantonalen Richtplan entsprechen würde.

Im Auftrag des Regierungsrates führt die Finanzdirektion zur Zeit Gespräche mit den Gemeindevertretern im Kontaktgremium Kanton – Gemeinden zur Frage, ob und in welchem Umfang in Zukunft die Einnahmen aus der LSVA für Verkehrszwecke eingesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen entspricht den Erklärungen des Finanzdirektors, wie sie anlässlich der Novembersession 2000 des Grossen Rates abgegeben wurden (vgl. z.B.

Tagblatt Jg. 2000 S. 1146f.)

(9)

Der Regierungsrat will diesen Gesprächen nicht vorgreifen. Aufgrund der oben genannten Leitlinien sollen die vorliegenden Anliegen eingehend geprüft werden. Der Regierungsrat stellt deshalb folgende Anträge:

M 185/2000 Buchs: Annahme als Postulat M 205/2000 Blatter: Annahme als Postulat

M 002/2001 Haldemann: Annahme als Postulat (Ziffer 5) M 007/2001 Gresch: Annahme als Postulat

M 008/2001 Gresch: Ablehnung, da die Anliegen zur Förderung des Velo- und Fussverkehrs im Rahmen der normalen

Strassenplanung sichergestellt werden kann. Der Regierungsrat will weiterhin an dieser so definierten Politik festhalten.

M 015/2001 Anderegg/Sutter: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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