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Januar 2003 veröffentlichten TCS-Studie werden im Kanton Bern die für die Strassenfinanzierung vorgesehenen Gelder meistens zweckentfremdet

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I 045/2003 BVE 14. Mai 2003 49C

Interpellation

1361 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 12.02.2003

Strassenfinanzierung

Laut einer in der TCS-Zeitung vom 30. Januar 2003 veröffentlichten TCS-Studie werden im Kanton Bern die für die Strassenfinanzierung vorgesehenen Gelder meistens zweckentfremdet.

An einer Medienkonferenz erklärte der Präsident des TCS Bern, Charles Juillerat, dass der Kanton Bern ein Extremfall sei, da in keinem anderen Kanton so viele strassengebundene Gelder für andere Zwecke verwendet würden. Die Berner TCS-Sektion hat die TCS-Studie

«Strassenfinanzierung — Vergleich zwischen den Kantonen der Schweiz 1998-2000»

sorgfältig analysiert.

Der Kanton Bern soll im Jahr 2000 bei den Verkehrsteilnehmern insgesamt 644 Millionen Franken einkassiert, aber nur gerade 416 Millionen Franken für den Strassenbau und den Strassenunterhalt eingesetzt haben. Laut Studie entsprachen in 18 Kantonen die Strassenausgaben 2000 in etwa den Einnahmen oder sie lagen sogar darüber (Basel- Stadt: Einnahmen 146 Mio. und Ausgaben 269 Mio.; Zürich: Einnahmen 508 Mio. und Ausgaben 521 Mio.).

Nach Aussage von Christoph Erb, Präsident der TCS-Verkehrskommission Sektion Bern, bedeutet das, dass der Kanton Bern den Unterhalt im Strassenbereich vernachlässigt, obwohl genügend Mittel für den Strassenbau vorhanden wären. Das Resultat sei ein ständig wachsender Nachholbedarf.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind die in der TCS-Zeitung gemachten Aussagen wahr?

2. Wenn ja: Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um diese Situation zu ändern?

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Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1:

Die Aussagen der TCS-Studie vom 7. Januar 2003, wonach der Kanton Bern einen Teil der strassengebundenen Einnahmen für andere Zwecke verwendet, sind generell korrekt.

Die zu den andern Kantonen gemachten Angaben konnten von den bernischen Verwal- tungsstellen nicht überprüft werden.

Die genauen Zahlen für den Kanton Bern und das Jahr 2000, wie sie die Staatsrechnung ausweist, lauten

2000 in Mio. Fr.

Einnahmen

Anteil Kanton Bern an Mineralölsteuer 86.7 Anteil Kanton Bern an Leistungsabhän-

gige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) 0.0 Werkgebundene Beiträge des Bundes für Nationalstras-

sen (NS) Bau / baulicher Unterhalt 181.2 Bundesbeiträge für betrieblichen Unterhalt NS 7.0 Werkgeb. Beiträge des Bundes für Haupt-/ Kantonsstras-

sen 24.3

Werkgeb. Beiträge der Gemeinden für Kantonsstrassen 11.5

Kantonale Motorfahrzeugsteuer 281.6

Total Einnahmen 592.3

Ausgaben

Bruttoinvestitionen in Nationalstrassenbau/Baulicher Un-

terhalt 213.1

Bruttoinvestitionen in Hauptstrassen u. Kantonsstrassen 94.7 (Ausbau, Umgestaltung und Substanzerhaltung) Ausgaben für den Betrieb und Unterhalt der National-

strassen 16.3

Ausgaben für den Betrieb und Unterhalt der Kantons-

strassen 55.1

Kantonsbeiträge zugunsten Gemeinden für Gemein-

desstrassenunterhalt 14.0

Total Ausgaben 393.2

Saldo (Einnahmen abzüglich Ausgaben) 199.1

Bei dieser Aufstellung ist zu berücksichtigen, dass die Zweckbindung bei den LSVA-Ein- nahmen etwas weiter gefasst ist. Die Einnahmen aus der LSVA sollen demzufolge zur Finanzierung „M.. der ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs“ zur Verfügung stehen.

Darunter sind auch die externen Kosten zu verstehen.

Der Quervergleich mit anderen Kantonen ist nicht unproblematisch, da nicht immer Glei- ches mit Gleichen verglichen wird. So wird zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt nicht zwi- schen Kantons- und Gemeindeausgaben der Stadt Basel unterschieden; die Zahlen bein- halten beide Staatsebenen. Bei anderen Kantonen ist das Kantonsstrassennetz in der Re-

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gel nach anderen Kriterien definiert: Die entsprechenden Netze können sich dort deshalb in deutlich anderen Relationen präsentieren als im Kanton Bern.

Zur Frage, ob im Kanton Bern der bauliche Unterhalt (Substanzerhaltung) der Kantons- strassen vernachlässigt werde, kann Folgendes festgehalten werden:

Die seit mehreren Jahren durchgeführten systematischen Zustandserhebungen des gan- zen Kantonsstrassennetzes ergeben einen relativ stabilen, zurzeit noch genügenden Un- terhaltswert mit einer leicht sinkenden Tendenz. Es muss durch rechtzeitig angeordnete Substanzerhaltungsmassnahmen alles daran gesetzt werden, dass der Zustandswert nicht unter einen kritischen Minimalwert sinkt, bei welchem dann aufwändigere Sanierungs- massnahmen nötig würden.

Durch eine situationsgerechte und systematische Unterhaltsplanung konnte ein Absinken des Zustandswertes unter den kritischen Punkt bisher vermieden werden. Der Kanton Bern verfolgt dabei eine Strategie, bei welcher streckenweise am richtigen Ort zum richti- gen (relativ späten) Zeitpunkt Substanzerhaltungsmassnahmen eingeleitet werden. Häufig werden derartige Arbeiten auch im Zusammenhang mit Ausbau- und Umgestaltungs- massnahmen ausgeführt. Dies ist eine relativ kostengünstige Strategie, bei welcher aber allenfalls Komforteinschränkungen und höhere Behinderungen der Verkehrsteilnehmen- den in Kauf genommen werden müssen. Eine aufwändigere Strategie, wie z.B. die für die Nationalstrassen vom Bund verfolgte „vorsorgliche Instandhaltung“ kommt aus finanziellen Gründen für den Kanton Bern kaum in Frage. Die aktuell verfolgte Strategie ist nicht ganz risikolos. Durch eine systematische Zustandserhebung und wenn die Bereitschaft besteht, bei nachgewiesenem Bedarf (= deutlich sinkender Substanzwert) die notwendigen höhe- ren Mittel rasch bereit zu stellen, kann dieses Risiko aber beherrscht werden.

Zu Frage 2:

Der Kanton verwendet rund zwei Drittel der Strasseneinnahmen für den Strassenbau und - unterhalt. Rund ein Drittel wird demzufolge für die Finanzierung anderer Staatsaufgaben verwendet. Eine Erhöhung der Strassenausgaben würde sich unmittelbar negativ auf die Finanzlage des Kantons auswirken. Dies ist bei der aktuellen Finanzlage des Kantons und der Dringlichkeit anderer Staatsaufgaben nicht zu vertreten. Im gleichen Ausmass wie die Gemeinden und die Motorfahrzeugeigentümer entlastet würden, würde der Kanton zusätz- lich belastet. Der Regierungsrat gedenkt daher die heutige Verwendung der Strassenein- nahmen angesichts der aktuellen und grossen Finanzprobleme des Kantons nur aufgrund wichtiger und dringlicher übergeordneter Anliegen zu ändern.

Unter anderem auch unter Berücksichtigung anderer parlamentarischer Vorstösse, - - Motion Buchs vom 12. September 2000

- - Motion Blatter vom 20. November 2000 - - Motion Gresch vom 29. Januar 2001

- - Motion Anderegg-Dietrich vom 29. Januar 2001 - - Motion Haldemann vom 2. April 2001

- - Motion Grossen vom 12. April 2001

hat der Regierungsrat entschieden, dass die Einnahmen aus der LSVA künftig anders, nämlich nur teilweise zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes und zu weiteren Teilen zugunsten von Verkehrsinfrastrukturprojekten und der Gemeinden verwendet werden sol- len. Die Motion Haldemann verlangt beispielsweise, dass die Anpassungen kritischer Teilstücke des Strassennetzes an die 40-t-Tauglichkeit aus LSVA-Geldern finanziert wer- den sollen.

An den Grossen Rat

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