c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_dad59f57236a43b3bebbb09594b0b9b4.doc
M 038/2001 JGK 16. Mai 2001 45C
Motion
1594 Bütler, Bern (SP)
Weitere Unterschriften: 43 Eingereicht am: 06.02.2001
Konfiszierte Drogengelder der Suchtprävention und -hilfe zuführen
Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit mindestens die Hälfte der im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel konfiszierten Drogengelder der Suchthilfeund -prävention zukommen.
Begründung:
Im Kanton Bern versickern die aus illegalem Drogenhandel konfiszierten Gelder vollumfänglich in der Staatskasse. Das sind jährlich zwischen 200'000 und einer Million Franken. Obwohl der Nationalrat die Zweckbindung für beschlagnahmte Drogengelder beschlossen hat, hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die ”Teilung eingezogener Vermögenswerte” ohne Zweckbindung in die Vernehmlassung gegeben.
Nun sind die Kantone gefordert. Auf Grund dieser Ausgangslage erscheint es sinnvoll, die Gelder auf kantonaler Ebene in Prävention und Suchthilfe einzusetzen.
Zum Beispiel können die Gelder zur Kompensation von Ausfällen benutzt werden, welche im Bereich der stationären Einrichtungen auftreten. Das Bundesamt für Sozialversicherung zahlt ca. 40 Prozent weniger Beiträge an Aufenthalte in stationären Einrichtungen. Das macht im Kanton Bern ca. 1,5 Millionen Franken Ausfälle pro Jahr.
Zudem kann der Bereich Suchtprävention noch ausgebaut werden. Auch der Kanton Bern investiert bei den vier Säulen der Drogenpolitik nur einen sehr kleinen Teil der Gelder in Prävention, wie die Antwort auf die Dringliche Interpellation Bütler ”Kantonale Drogenpolitik” vom 31. August 1998 aufzeigt.
Antwort des Regierungsrates
Die im Rahmen von Strafverfahren eingezogenen Drogengelder werden der Staatskasse zugeführt. Es darf dabei aber nicht von "versickern" gesprochen werden. Diese Gelder werden vollumfänglich für die Finanzierung der zahlreichen Aufgaben des Staates ver- wendet, zu welchen die 4-Säulen-Politik des Bundesrates (Suchtprävention, -bekämpfung, -therapie und Repression) gehört. In den Jahren 1999 und 2000 hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zu Lasten der Staatsrechnung 11.9 bzw. 13.9 Millionen Franken und zu Lasten des Fonds für Suchtprobleme 2.7 bzw. 3.2 Millionen Franken für die Suchtprävention und -hilfe ausgegeben. Angesichts dieser Zahlen kann nicht davon gesprochen werden, dass nur ein kleiner Teil der Staatsgelder in die Drogen- politik fliesst, insbesondere trifft dies für die Suchtprävention und -hilfe nicht zu.
2
Die sich aus der Beschlagnahmung von Drogengeldern ergebenden jährlichen Einnahmen sind sehr unterschiedlich und belaufen sich durchschnittlich auf gut eine halbe Million Franken pro Jahr. Das Kantonale Untersuchungsrichteramt für Wirtschafts- und Drogenkriminalität und das organisierte Verbrechen allein hat in den Jahren 1990 bis 2000 folgende Beträge eingenommen:
1990 333'400.--
1991 2'597'900.--
1992 1'123'000.--
1993 878'300.--
1994 200'000.--
1995 261'300.--
1996 167'300.--
1997 787'600.--
1998 286'800.--
1999 225'800.--
2000 260'400.--
Die beschlagnahmten Beträge sind somit im Durchschnitt der letzten Jahre im Verhältnis zu dem, was für die Suchtprävention aufgewendet wird, sehr gering. Die Zweckbindung der Drogengelder für die Suchtprävention scheint angesichts des Missverhältnisses zu den bereits vom Kanton in diesem Bereich eingesetzten Gelder als wenig sinnvoll.
Antrag:
Ablehnung der Motion.
An den Grossen Rat