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Erste Firmen im Kanton Bern haben bereits Abbaumassnahmen und Entlassungen angekündigt

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I 277/2008 VOL 17. Dezember 2008 VOL C

Interpellation

2179 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Arbeitslosigkeit bekämpfen

Mit viel billigem Geld haben die Banken in den letzten Jahren spekulieren können. Seit 2007 mehrten sich die Anzeichen, dass dies nicht endlos so weiter gehen wird. Ein Jahr später stand das globale Finanzsystem am Rande des Zusammenbruchs. Die Auswirkungen schwappen jetzt auch auf die produzierende Wirtschaft über. Die Nationalbank warnt vor einer Rezession. Erste Firmen im Kanton Bern haben bereits Abbaumassnahmen und Entlassungen angekündigt. Niemand weiss, wo das noch enden wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Unternehmen haben seit Sommer 2008 Kurzarbeit angekündigt und/ oder Angestellte entlassen?

2. Aus welchen Sektoren stammen diese Unternehmen?

3. Hat der Regierungsrat Massnahmen vorbereitet, um einer steil ansteigenden Arbeitslosigkeit zu begegnen? Wenn ja, welche?

4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die Bestimmungen, die notwendig sind, um Kurzarbeitsentschädigung zu erwirken, für den Industriebereich (vor allem für die Exportindustrie) so zu lockern, dass drohende Einbrüche ohne Entlassungen zu meistern sind und das Know-How den Betrieben erhalten bleibt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat beobachtet die Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeitslosenzahlen ständig. Zurzeit besteht eine grosse Unsicherheit über die Entwicklung in den kommenden Monaten, weshalb der Regierungsrat seine Beobachtung intensiviert hat.

Die Zahl der arbeitslosen Personen hat im November 2008 im Kanton Bern erstmals nicht nur aus saisonalen, sondern auch aus konjunkturellen Gründen zugenommen. Sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich ist die Zahl aber nach wie vor tief. Der Kanton Bern ist dennoch gefordert, sich auf eine grössere Belastung im Vollzug des eidgenössischen Rechts zur Arbeitslosenversicherung einzustellen.

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Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich wie folgt beantworten:

1. Dem Kanton stehen die Zahlen zur Anmeldung von Kurzarbeit und zu Massenentlassungen zur Verfügung. Neben den Massenentlassungen, die gemeldet werden müssen, gibt es weitere Entlassungen, die statistisch nicht erfasst sind. Die Interpellation fragt nach den Zahlen seit dem Sommer 2008. Deshalb werden die Zahlen für die Monate August bis November dargestellt:

Kurzarbeit wurde in 105 Fällen angemeldet und 24 Betriebe haben eine Massenentlassung vorgenommen. Sind in einem Betrieb verschiedene Abteilungen von Kurzarbeit betroffen (z.B. Produktion und Administration), werden diese als verschiedene Fälle erfasst. Aufgeschlüsselt nach Personen waren in dieser Zeitspanne 2'200 Personen von Kurzarbeit betroffen, 500 von einer Massenentlassung.

Zum Vergleich: Insgesamt gibt es im Kanton Bern rund 35'000 Unternehmen mit mehr als 520'000 Beschäftigten (letzte verfügbare Zahlen aus dem Jahr 2005;

seither dürfte sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Beschäftigen eine Zunahme eingetreten sein.)

2. Der grösste Teil der betroffenen Unternehmen sind Industriebetriebe. Unter anderem aufgrund des frühen Kälteeinbruchs haben auch einige Unternehmen aus dem Baugewerbe Kurzarbeit angemeldet. Der Dienstleistungssektor und andere Branchen sind nur vereinzelt betroffen.

3. Der Regierungsrat beobachtet laufend die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Veränderungen bei der Arbeitslosigkeit. Ob es zu einem steilen Anstieg kommen wird, kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Indikatoren nicht zuverlässig vorausgesagt werden.

Es gehört zu den Kernaufgaben der Vollzugstellen, sich auf Veränderungen in der Arbeitslosigkeit frühzeitig einzustellen. So können kurzfristig zusätzliche arbeitsmarktliche Massnahmen bei den Leistungserbringern abgerufen werden (z.B.

zusätzliche Kursplätze). Der Personalbestand der Vollzugsstellen im beco Berner Wirtschaft (Regionale Arbeitsvermittlung RAV und Arbeitslosenkasse ALK) wird regelmässig der Entwicklung der Arbeitslosigkeit angepasst. Zur Planung dieser Anpassungen nimmt das beco alle drei Monate eine Beurteilung der Arbeitsmarktentwicklung vor.

4. Der Bund hat das Instrument der Kurzarbeit eingeführt, um Entlassungen zu vermeiden. Der Kanton vollzieht in diesem Bereich Bundesrecht und kann daher die Bestimmungen nicht lockern. Die bestehenden Bestimmungen lassen im Vollzug genügend Spielraum offen, um den Anliegen der Interpellation Rechnung zu tragen.

Der Kanton Bern wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Bestimmungen für die Wirtschaft möglichst ohne unnötigen Aufwand umgesetzt werden. Der Kanton pflegt zudem in komplexen Fällen den Meinungsaustausch mit dem Bund, damit der vorhandene Spielraum zugunsten des Erhalts von Arbeitsplätzen ausgenutzt wird.

An den Grossen Rat

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