• Keine Ergebnisse gefunden

Begründung: Es ist seit längerer Zeit kein Geheimnis, dass der Kanton Bern deutlich zu wenig in das Strassennetz investiert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Begründung: Es ist seit längerer Zeit kein Geheimnis, dass der Kanton Bern deutlich zu wenig in das Strassennetz investiert"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_b0ee48ce7b924343a986cddc0a07b955.doc

M 067/2003 BVE 20. August 2003 49C

Motion 2308 Käser, Langenthal (FDP)

Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP)

Weitere Unterschriften: 66 Eingereicht am: 18.02.2003

Zweckgerichteter Einsatz der Strassengelder

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat die nötigen Grundlagen zum Entscheid vorzulegen, die es erlauben

1. die massive Zweckentfremdung von Strassengeldern im Kanton Bern zu reduzieren und im Voranschlag 2004 sowie im Finanzplan 2005 bis 2007 die Mittel für den Strassenbau und –unterhalt erheblich zu erhöhen;

2. die zusätzlich einzusetzenden Mittel in erster Priorität für Projekte vorzusehen, die massgeblich zur Förderung der Wirtschaftskraft des Kantons und der betroffenen Regionen beitragen;

3. die Gemeinden unter Berücksichtigung des Kostendeckungsgrads ihrer Strassenrechnung für konkrete Projekte im Sinne von Ziffer 2 zusätzlich an den Strasseneinnahmen zu beteiligen.

Begründung:

Es ist seit längerer Zeit kein Geheimnis, dass der Kanton Bern deutlich zu wenig in das Strassennetz investiert. Insbesondere für neue, volks- und regionalwirtschaftlich wichtige Vorhaben im Infrastrukturbereich stehen zu wenig Mittel zur Verfügung. Sollte diese Entwicklung unbeeinflusst weiter gehen, setzt der Kanton Bern eine den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Infrastruktur aufs Spiel oder er wird sich früher oder später vor einen enormen Nachholbedarf gestellt sehen.

Dies ist umso bedenklicher, als die dem Kanton Bern zur Verfügung stehenden Strasseneinnahmen brutto nur zu knapp zwei Dritteln für den Bau und Unterhalt des Strassennetzes eingesetzt werden.

Eine kürzlich erschienene Studie des Touring Clubs der Schweiz («Strassenfinanzierung.

Vergleich zwischen den Kantonen der Schweiz 1998 bis 2000», TCS, Genf) bestätigt früher angestellte Plausibilitätsberechnungen. Einige Beispiele daraus:

- Brutto nahm der Kanton Bern im Jahr 2000 644 Mio. Franken an Strassengeldern ein.

Es handelt sich dabei im Wesentlichen um den Kantonsanteil an den Benzinzöllen und

(2)

an der Schwerverkehrsabgabe, um objektbezogene und pauschale Beiträge des Bundes sowie um die Einnahmen aus den Motorfahrzeugsteuern.

- Dem standen im gleichen Jahr Bruttoausgaben von 416 Mio. Franken gegenüber. Sie wurden eingesetzt für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Kantonsstrassen sowie den Anteil an die Nationalstrassen, für Beiträge an Gemeindestrassen und für administrative Aufwendungen.

- Der Saldo betrug im Jahr 2000 228 Mio. Franken. Dieser Betrag wurde zwar unter dem Titel «Strasse» eingenommen, jedoch für ganz andere Zwecke verwendet.

- Auch in den Jahren 1998 und 1999 war der Saldo in der gleichen Grössenordnung.

- Gemessen an den Bruttoeinnahmen macht dieser Saldo 35 Prozent aus (Jahr 2000).

35 Prozent der in den erwähnten Jahren eingenommenen Strassengelder wurden zweckentfremdet.

- Noch drastischer präsentiert sich das Verhältnis bei einer Nettobetrachtung. Klammert man bei den Einnahmen die projektgebundenen Subventionen des Bundes und die projektbezogenen Verpflichtungen des Kantons aus, macht der Saldo gar 57 Prozent der Strasseneinnahmen aus. Mit anderen Worten: Von 100 Franken Sondersteuern, die für ein im Kanton Bern immatrikuliertes Motorfahrzeug entrichtet werden, gehen 57 Franken in die allgemeine Staatsrechnung.

In der Studie wird nachgewiesen, dass der Kanton Bern auch hier im interkantonalen Vergleich eine zweifelhafte Spitzenposition einnimmt.

Die Einnahmen des Kanton werden mit der schrittweisen Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe weiter anwachsen. Damit ist davon auszugehen, dass sich das in der TCS-Studie dargestellte Verhältnis weiter zu Ungunsten der eigentlichen Zweckbestimmung dieser Gelder entwickeln wird.

Antwort des Regierungsrates A Ausgangslage

a) Mittelverwendung

Die Einnahmen und Ausgaben für die Strassen präsentieren sich für die Jahre 2000 bis 2002 wie folgt:

2000 2001 2002 alle Zahlen in Mio. CHF Einnahmen

Anteil Kanton Bern an Mineral-

ölsteuer 86.7 91.0 95.7

Anteil Kanton Bern an LSVA 0.0 32.1 36.5

Werkgeb. Beiträge des Bundes für Nationalstr. Bau/Baul.

UH 181.2 134.0 119.3

Bundesbeiträge für betrieblichen Unterhalt NS 7.0 6.2 10.1 Werkgeb. Beiträge des Bundes für Haupt-

/Kantonsstrassen 24.3 20.0 16.9

Werkgeb. Beiträge der Gemeinden für Kantonsstrassen 11.5 11.2 8.0

(3)

Kantonale Motorfahrzeugsteuer 281.6 289.1 294.7

Total Einnahmen 592.3 583.6 581.2

Ausgaben

Bruttoinvestitionen in Nationalstrassenbau/Baulicher

Unterhalt 213.1 161.6 142.7

Bruttoinvestitionen in Hauptstrassen u. Kantonsstrassen 94.7 98.5 90.8 (Ausbau, Umgestaltung und Substanzerhaltung)

Ausgaben für den Betrieb und Unterhalt der National-

strassen 16.3 17.4 18.1

Ausgaben für den Betrieb und Unterhalt der Kantons-

strassen 55.1 57.8 55.8

Kantonsbeiträge zugunsten Gemeinden für Gemein-

desstrassenunterhalt 14.0 14.0 14.0

Total Ausgaben 393.2 349.3 321.4

Saldo (Einnahmen abzüglich Ausgaben) 199.1 234.3 259.8

Die Einnahmen aus der LSVA und der Motorfahrzeugsteuer werden nicht beim TBA, sondern beim SVSA verbucht und stehen grösstenteils dem allgemeinen Staatshaus- halt zur Verfügung. Beim TBA resultiert demzufolge für die Produktegruppen Kantons- strassen und Nationalstrassen ein negativer Produktegruppensaldo (Unterdeckung).

b) Mittelbedarf

Beim Kanton werden im Wesentlichen für folgende Fachgebiete Mittel eingesetzt:

Bau/Ausbau/

Umgestaltung

betrieblicher Unterhalt

baulicher Unter- halt

Nationalstrassen NS

Kostenanteil 16 % Kostenanteil 37 % Kostenanteil 13 %

Kantonsstrassen KS

(ohne Hauptstras- sen)

Kostenanteil ca. 60 - 95 % (Rest Gemeinden)

Kostenanteil 100 % Kostenanteil 100 %

Hauptstrassen (KS mit

Bundesbeiträgen) HS

Kostenanteil ca. 40 - 60 %

(Rest Bund und Gemein- den)

Kostenanteil 100 % Kostenanteil 100 %

Gemeindestrassen GS

Rad- und Wanderwege max. 40 %

P + R-Anlagen

Fr. 3'000.-/bzw. 5'000.- pro Platz

im Freien/bzw. in Einstell- halle

B + R-Anlagen

Fr. 150.-/bzw. 250.- pro Platz

im Freien/bzw. in Einstell- halle

pauschaler kanto- naler

Beitrag von zur Zeit Fr. 14 Mio./a

---

(4)

Nationalstrassen

Unter der Voraussetzung, dass der neue Finanzausgleich Bund - Kantone (NFA) um- gesetzt werden kann, wird die Zuständigkeit für die NS ab ca. 2007 mit Ausnahme der Netzvollendung (Bau) vom Kanton an den Bund übergehen. Der Mittelbedarf des Kantons wird sich dannzumal auf seine 16%igen Beiträge an die Erstellungskosten der N 5 Umfahrung Biel und der N 16 Transjurane beschränken; alle übrigen finanziellen Mittel müssen vom Bund bereitgestellt werden. Von 2007 bis ca. 2017 müssen gemäss heutiger Planung seitens des Kantons noch rund Fr. 300 Mio.

aufgewendet werden zu Lasten der Investitionsrechnung.

Kantonsstrassen

Die Aufwendungen für den betrieblichen Unterhalt werden in der Laufenden Rech- nung verbucht und sind über die Zeitachse hinweg relativ konstant auf einem Niveau von rund 55 Millionen Franken pro Jahr.

Die Aufwendungen für Bau/Ausbau/Umgestaltung und den baulichen Unterhalt be- laufen sich fürs 2003 auf rund 70 Millionen Franken netto. Um den gestellten Anforde- rungen betr. Umbau/Umgestaltung auch nur einigermassen gerecht werden zu kön- nen und um eine genügende Werterhaltung sicherzustellen, darf dieses Investitionsni- veau in der Zukunft keinesfalls unterschritten werden. Die Realisierung der zahlrei- chen anbegehrten Grossprojekte kann nur dann ins Auge gefasst werden, wenn zu- sätzliche Mittel bereitgestellt werden können.

Gemeindestrassen

Die Länge des Gemeindestrassennetzes beläuft sich auf ca. 7’500 km (1.-3. Klasse) und auf ca. 7'400 km (Wanderrouten), welche über die 1.-3. Klassstrassen hinausfüh- ren; an dessen Unterhalt beteiligt sich der Kanton zur Zeit mit Fr. 14 Mio./a bzw. mit rund Fr. 1'700.--/km (1.-3. Klassstrassen) und rund Fr. 170.--/km (Wanderrouten). Es ist hinreichend bekannt und erwiesen, dass die Aufwendungen der Gemeinden für Bau/Ausbau, betrieblichen und baulichen Unterhalt der Gemeindestrassen weit über den vom Kanton geleisteten Beträgen liegen und dass die Strassenrechnung der Ge- meinden eine entsprechend starke Unterdeckung aufweisen. Diese Unterdeckung muss in der Regel mit allgemeinen Steuergeldern ausgeglichen werden. Über die ent- sprechenden Zahlen gibt die Eidg. Strassenrechnung Auskunft.

B. Stellungnahme zu den Anliegen der Motionäre

Zu Ziffer 1 .

Wie in Kapitel a) Mittelverwendung dargestellt, werden nicht alle zweckgebundene Mittel für den Unterhalt und den Ausbau der Strassen verwendet.

Bei dieser Aufstellung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zweckbindung der kan- tonalen Strassenverkehrssteuer neben dem Neu-, Aus- und Umbau, der Erhaltung und dem Betrieb von Strassenverkehrsanlagen auch Massnahmen im Bereich im Bereich der Verkehrssicherheit (Kosten der Polizei für Verkehrsüberwachung und - regelung, Betrieb der Alarmierung, Verkehrsrettung) sowie für den Umwelts-, Landschafts- und Ortsbildschutzes im Zusammenhang mit Strassenverkehrsanlagen umfasst. Ferner sieht Art. 2 Bst.e des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge auch die Förderung des umweltgerechten Verkehrs vor. Bei den Einnahmen der LSVA ist die Zweckbindung noch weiter zu fassen. Die Einnahmen aus der LSVA sollen demzufolge zur Finanzierung "Q..der ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs" zur Verfügung stehen. Gemäss einer Studie des Bundesamtes für

(5)

Verkehr betragen die externen Kosten des Strassenverkehrs in der Schweiz ungefähr 3-4 Milliarden Franken pro Jahr. Erfasst werden dabei die Auswirkungen von Lärm und Luftverschmutzung auf die Gesundheit der Bevölkerung sowie die von den Strassenverkehrsunfällen verursachten Unfallkosten. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Gebäudeschäden, die durch die Luftverschmutzung verursacht werden. Ins Auge zu fassen sind auch die Aufwendungen für die Sicherheit auf den Strassen (Tätigkeiten der Polizei wie Verkehrsüberwachung und -regelung) sowie das Strassenrettungswesen

Der Kanton verwendet rund zwei Drittel der Strasseneinnahmen für den Strassenbau und -unterhalt.

Die Prioritäten im Strassenbauprogramm 2003 - 2006 orientieren sich an der Strate- gie, welche der Regierungsrat in den Regierungsrichtlinien für die kommenden vier Jahre festgelegt hat. Diese widerspiegeln auch die Grundsätze des kantonalen Richt- plans und der bernischen Verkehrspolitik.

Entsprechend den Regierungsrichtlinien verfolgt der Regierungsrat in den kommen- den Jahren die Hauptstrategie, den Kanton Bern bei einem reduzierten Einsatz öffent- licher Mittel als attraktiven Wirtschaftsstandort und als Raum mit hoher Lebensqualität für alle Generationen zu erhalten. Dazu setzt der Regierungsrat drei Ziele, welchen auch das Strassenbauprogramm folgt:

Bern entschulden

Noch strenger als bisher werden Prioritäten gesetzt. Es wurden Projekte gestrichen und damit die jährlichen Mittel um Fr. 5 Mio. gekürzt. Dies entspricht dem Grundsatz der Verkehrspolitik, die Mittel des Staatshaushaltes effizient und auf die langfristige Finanzlage abgestimmt einzusetzen.

Wachstum fördern

In die Beurteilung der Strassenbau-Vorhaben wurden die Kriterien integriert, welche eine stärkere Priorisierung zu Gunsten des Wirtschaftsstandortes Kanton Bern erlau- ben. Aus diesem Grund wurde auch darauf verzichtet, aus Spargründen Vorhaben aus dem Programm zu streichen, welche die Förderung der kantonalen Entwicklungs- standorte (ESP) betreffen. Um die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Entwick- lung zu schaffen, muss der Kanton die Infrastruktur bereitstellen, damit sich Betriebe an diesen Standorten ansiedeln oder bauliche Erweiterungen realisieren. Eine Verzö- gerung der ESP-Projekte würde für private Investoren falsche Signale setzen. Für die kommenden Strassenbauprogramme ist vorgesehen, den Aspekt der Wachstumsför- derung noch stärker zu gewichten.

Nachhaltige Entwicklung anstreben

Das Strassenbauprogramm 2003 - 2006 basiert bei denjenigen Projekten, für welche die Datenlage es erlaubt, auf einer Nachhaltigkeitsprüfung. Diese untersucht, ob die wichtigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anliegen angemessen und ausgewogen berücksichtigt werden. Letztlich bedeutet dies, grundsätzlich dort Geld zu investieren, wo es den grössten Nutzen erbringt.

Unter dem Gesichtspunkt der Regierungsrichtlinie "Bern entschulden" und auch im Hinblick auf die vom Parlament in der Novembersession 2001 angenommene Spar- motion kann es der Regierungsrat angesichts der aktuellen Finanzlage des Kantons und der Dringlichkeit anderer Staatsaufgaben nicht verantworten, die Strassenausga- ben zu erhöhen. Er gedenkt daher die heutige Verwendung der Strasseneinnahmen

(6)

nur aufgrund wichtiger und dringlicher übergeordneter Anliegen zu ändern. Immerhin hat der Regierungsrat auch unter Berücksichtigung anderer parlamentarischer Vor- stösse entschieden, dass die Einnahmen aus der LSVA künftig anders, nämlich nur teilweise zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes und zu weiteren Teilen zu- gunsten von Verkehrsinfrastrukturprojekten und der Gemeinden verwendet werden sollen.

Zu Ziffer 2

Ins Strassenbauprogramm 2003 - 2006 wurden — gestützt auf die Regierungsrichtli- nien— diejenigen Projekte aufgenommen, welche in Bezug auf das Ziel der Nachhal- tigkeit die beste Effizienz aufweisen. Diese Nachhaltigkeitsbeurteilung hat sich als wirksames und zweckmässiges Instrument erwiesen. Es hat sich gezeigt, dass Pro- jekte mit positiven Effekten auf die Wirtschaft auch in der Nachhaltigkeitsbeurteilung meist gut abschnitten. Die Priorisierung der dank zusätzlicher Mittel realisierbaren Projekte sollte demzufolge anhand der erarbeiteten Nachhaltigkeitsbeurteilung durchgeführt werden. Zudem werden geplante Investitionen in die Infrastruktur, die mehr als 1 Million Franken betragen, einzelfallweise aus Wachstumsoptik bewertet.

Sobald eine flächendeckende Investitionsplanung vorliegt, ist eine ganzheitliche, frühzeitige Beurteilung der Investitionstätigkeit auf der Stufe der Mittelfristplanung möglich. So kann mittelfristig bereits in der Planungsphase eine wachstumsorientierte Priorisierung von Investitionen vorgenommen werden,

Zu Ziffer 3

Wie schon in der Antwort zu Ziffer 1 erwähnt, kann es der Regierungsrat nicht verant- worten, abgesehen von der beschlossenen Umverteilung der LSVA-Abgaben, die Strassenausgaben auf Kosten der allgemeinen Staatskasse zu erhöhen. Der Regie- rungsrat ist sich dabei bewusst, dass das Problem der Gemeindestrassenfinanzierung mit der beschlossenen Umverteilung noch nicht gelöst ist.

Aufgrund der gemachten Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Januar 2010 lässt sich eine ganze oder teilweise Kompensation durch Einnahmen aus marktwirtschaftlichen Umweltabgaben nicht rechtzeitig verwirklichen.Eine ökologische

Wie wird sichergestellt, dass alle Bezugsberechtigten auch wissen, dass sie von diesem Angebot Gebrauch machen können?. Wieso haben ausgerechnet

Der Regierungsrat wird ersucht beim Bund aktiv zu werden, damit im Voralpen- und Alpengebiet neue Deponien, für ausschliesslich unverschmutzten Aushub, für die

Da die Mitarbeitenden in den Direktionen und der Staatskanzlei verschiedenste Fachaufgaben erfüllen und diese Aufgaben nicht selten auch ineinander greifen, ist

Der Kanton muss - auch im Hinblick auf das Inkrafttreten der bilateralen Verträge - aktiv gegen Schwarzarbeit vorgehen können, wie dies auch die Motion Blatter

Die Aussage, wonach eine längere Dauer der Ausbildung am Gymnasium zu besseren Resultaten führt, wird durch ein weiteres Untersuchungsergebnis gestützt: Kantone, welche

Der von Juni bis Dezember 2009 auf Facebook zurückzuführende Datenverkehr von durchschnittlich rund 230 Gigabyte (GB) macht pro Monat rund vier Prozent des gesamten

Der Regierungsrat wird beauftragt, für Kantonsangestellte den Internetzugriff auf Facebook und andere vergleichbare Webseiten der Kategorie «Social Networks and Personal Sites»..