M 330/2008 ERZ 25. Februar 2009 ERZ C Motion
0282 Steiner, Langenthal (EVP)
Stalder-Landolf, Muri b. Bern (FDP) Baltensperger, Zollikofen, (SP) Brand, Münchenbuchsee (SVP)
Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 27.11.2008
Vier Jahre Unterricht an Gymnasien
Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Massnahme zu treffen:
Die gymnasiale Ausbildung findet im Rahmen eines ungebrochenen vierjährigen Ausbildungsgangs an Gymnasien statt.
Begründung:
Die EVAMAR-Evaluation (Phase II) zeigt, dass die Dauer der gymnasialen Ausbildung ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Ausbildungsqualität darstellt. Der Kanton Bern ist einer der wenigen Kantone, welcher in der 9. Klasse mit der speziellen Sekundarklasse und der Quarta zwei Modelle zulässt. Diese Ausgestaltung führt zu Problemen: So müssen die Gymnasien die Tertiaklassen neu formen und Stoff wiederholen, um alle Schülerinnen und Schüler auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Dies ist ein deutlicher Nachteil für die Ausbildungsqualität im Kanton Bern. Die gymnasiale Ausbildung schneidet im interkantonalen Vergleich denn auch deutlich unterdurchschnittlich ab.
Der Grosse Rat hat bereits mehrfach die Strukturierung der Quarten diskutiert, bislang aber noch keinen verbindlichen Auftrag zu einem ungebrochenen vierjährigen Ausbildungsgang an Gymnasien erteilt. Die EVAMAR- Evaluationsergebnisse erfordern jedoch jetzt ein Handeln. Im Hinblick auf die Volksschulgesetzrevision 2012 ist der Zeitpunkt zudem günstig, einen klaren Richtungsentscheid zu treffen.
Die Motion schliesst nicht aus, dass ein Wechsel nach dem 9. Schuljahr in eine Quartaklasse möglich bleibt, wenn die Entwicklung von Jungendlichen dies als sinnvoll erscheinen lässt.
Antwort des Regierungsrates
In der nationalen Evaluation der Maturitätsreform EVAMAR II wurden in den meisten Kantonen mit einer Stichprobenuntersuchung die Kompetenzen der Maturandinnen und Maturanden in der Erstsprache, in Mathematik, in Biologie sowie überfachlichen Kompetenzen durch Tests gemessen und in verschiedener Hinsicht analysiert.
Die Resultate des deutschsprachigen Teils des Kantons Bern liegen unter dem schweizerischen Durchschnitt. Für den französischsprachigen Kantonsteil können keine
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Angaben gemacht werden, da die Resultate der französischsprachigen Gymnasien zusammen mit den französischsprachigen Kantonen mit einem nur dreijährigen Gymnasium dargestellt werden. Auch die Resultate dieser Gruppe von Kantonen sind unterdurchschnittlich. Gemäss den Aussagen der Studie ist die Studierfähigkeit der Berner Maturandinnen und Maturanden trotz dieser Ergebnisse nicht gefährdet. Der Regierungsrat strebt aber - wie in der Bildungsstrategie festgehalten - eine überdurchschnittliche Qualität der gymnasialen Maturität an und erachtet deshalb das Abschneiden der Berner Maturandinnen und Maturanden bei der Kompetenzmessung als unbefriedigend.
Die Studie EVAMAR II hat unter anderem aufgezeigt, dass diejenigen Kantone besser abschneiden, in welchen alle Schülerinnen und Schüler mindestens vier Jahre das Gymnasium besuchen. Die gegenwärtige Organisation des gymnasialen Bildungsgangs im Kanton Bern, gemäss der im deutschsprachigen Kantonsteil nicht alle Schülerinnen und Schüler den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr an einem Gymnasium belegen, kann somit ein Grund des unterdurchschnittlichen Abschneidens des Kantons Bern bei der Kompetenzmessung sein. Das gleiche kann auch für die französischsprachigen Kantone – darunter der französischsprachige Teil des Kantons Bern – gelten, in welchen die Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I während drei Jahren prägymnasialen Unterricht an einer Sekundarschule belegen und danach für nur drei Schuljahre an das Gymnasium wechseln. Die Aussage, wonach eine längere Dauer der Ausbildung am Gymnasium zu besseren Resultaten führt, wird durch ein weiteres Untersuchungsergebnis gestützt: Kantone, welche über ein Langzeitgymnasium verfügen (Unterricht an einem Gymnasium ab dem 7. Schuljahr), schneiden noch besser ab, als die Kantone mit einem vierjährigen ungebrochenen Gymnasium.
Bevor definitive Schlüsse aus dem Abschneiden der Berner Maturandinnen und Maturanden in der Studie EVAMAR II gezogen werden können, müssen die Resultate genauer analysiert werden. Mit einzubeziehen in diese Prüfung sind weitere Evaluationen sowie die Tatsache, dass heute – im Gegensatz zu dem in EVAMAR II untersuchten Maturitätsjahrgang – nach einem einheitlichen kantonalen Lehrplan unterrichtet wird. Diese Analyse soll im Herbst 2009 in einem Mittelschulbericht veröffentlicht werden, in welchem auch die Frage des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr thematisiert wird.
Der Regierungsrat sieht keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass das Abschneiden der Berner Maturandinnen und Maturanden in der Studie EVAMAR II auf die Unterrichtsqualität im gymnasialen Unterricht an den Sekundarschulen zurückzuführen ist. Die gegenwärtige Organisationsform des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr bringt aber strukturelle Nachteile mit sich. Die Tatsache, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Quarta an einem Gymnasium besuchen, hat einerseits auf die Ausgestaltung des Lehrplans nachteilige Auswirkungen. So kann der Unterricht in den Schwerpunktfächern erst im 10.
Schuljahr einsetzen und Kompromisse bei den Naturwissenschaften sind notwendig. Da andererseits noch nicht alle Schülerinnen und Schüler das 9. Schuljahr am Gymnasium besuchen, können die Klassen an den Gymnasien erst auf das 10. Schuljahr definitiv gebildet werden. Diese Neuzusammensetzung der Klassen zu Beginn des 10. Schuljahrs bringt in jedem Fall einen Bedarf an Repetition von Unterrichtsstoff und somit einen Zeitverlust mit sich. Kein noch so präzise formulierter Lehrplan kann dies vollständig verhindern.
Wie oben ausgeführt, sollen die Ergebnisse von EVAMAR II in einem Mittelschulbericht analysiert werden. Neben einer vertieften Betrachtung der Problemfelder rund um die heutige Organisation des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr werden in diesem Mittelschulbericht auch weitere offene Fragen - wie diejenige nach Bildungsstandards für die Maturitätsausbildung - untersucht. Der Mittelschulbericht wird nach seiner Publikation in einer Mittelschulkonferenz breit diskutiert. Die Schlussfolgerungen fliessen einerseits in die Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs, andererseits in den Entscheidungsprozess bezüglich des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr ein.
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Wie bereits in der Antwort auf die im Rahmen der Beratung des neuen Mittelschulgesetzes eingereichte Kommissionsmotion (M082/2007 Kommission MiSG: Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr) festgehalten, soll über die Organisation des gymnasialen Unterrichts im 9.
Schuljahr im Rahmen der Revision 2012 des Volksschulgesetzes (REVOS 2012) entschieden werden. Eine Einbettung in diese Volksschulgesetzesrevision ist deshalb richtig, da der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern die ganze Ausrichtung des 9. Schuljahrs betrachtet werden muss. Insbesondere soll eine Ausgestaltung des letzten obligatorischen Schuljahrs entweder im Hinblick auf einen Übertritt in die Berufsbildung oder als erstes Schuljahr an einem Gymnasium geprüft werden. Für den französischsprachigen Kantonsteil ist dabei auch die Harmonisierung mit den Westschweizer Kantonen im Auge zu behalten.
Es liegt letztlich am Grossen Rat, in Kenntnis aller Grundlagen im Rahmen der Gesetzesberatung zu REVOS 2012 über das Anliegen der Motionäre zu entscheiden. Zum heutigen Zeitpunkt liegen diese Entscheidgrundlagen noch nicht in genügendem Ausmass vor.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat