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Verantwortlich für die Ausarbeitung solcher Projekte sind die Kantone

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I 175/2001 BVE 6. März 2001 49C

Interpellation

0697 Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 10.09.2001

Zu hohe Nitratwerte im Grundwasser: Wieso werden die Bundesgelder nicht abgeholt?

Die Qualitätsziele für Trinkwasser werden auch im Kanton Bern häufig nicht eingehalten.

Schuld sind die nach wie vor zu hohen Nitratwerte im Grundwasser, welche massgeblich durch die Landwirtschaft verursacht werden. Der Bund hat 1998 mit Artikel 62a im Gewässerschutzgesetz (GSchG) eine neue Bestimmung integriert, die finanzielle Abgeltungen an LandwirtInnen vorsieht, die durch entsprechende Bewirtschaftungs-massnahmen die Auswaschung von Schadstoffen in oder- und unterirdische Gewässer reduzieren.

Verantwortlich für die Ausarbeitung solcher Projekte sind die Kantone. Die allfälligen Ertragsausfälle der betroffenen LandwirtInnen werden in diesen Projekten abgegolten, wobei der Bund bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt. Die finanziellen Abgeltungen des Bundes erlauben es, einerseits Ertragsausfälle zu kompensieren und andererseits auch nötige Strukturanpassungen auf den Betrieben zu finanzieren, was für die LandwirtInnen im Hinblick auf zukunftsfähige Betriebsstrukturen durchaus lohnend sein kann. Auch für die Ausarbeitung der Projekte (Ausscheidung der Zuströmbereiche, landwirtschaftliche Beratung usw.) kann der Kanton Bundesgelder nach Artikel 64 GSchG beziehungsweise im Rahmen der Bundessubventionen für die landwirtschaftliche Beratung beanspruchen.

Die Bundesbeiträge nach Artikel 62a GSchG von jährlich rund 60 Mio. Franken werden heute bei weitem nicht ausgeschöpft. Im Kanton Bern läuft zur Zeit lediglich in Walliswil b. Wangen ein sogenanntes Pilotprojekt, bei welchem aber der Erfolg eines ganz speziellen Programms geprüft werden soll, das sich vor allem auf bodenschonende Bearbeitung abstützt. Für die Nitratsanierung sind aber zahlreiche weitere erfolgsversprechende Massnahmen bekannt, welche vom Bund finanziell abgegolten werden. Dennoch werden offensichtlich keine weiteren Projekte vorbereitet.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bei wie vielen öffentlichen Trinkwassererfassungen wird das Qualitätsziel der Gewässerschutzverordnung von 25 mg Nitrat/I überschritten und um welche Fassungen handelt es sich dabei?

2. Ist der Regierungsrat gewillt, innert nützlicher Frist sämtlichen EinwohnerInnen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, welche die gesetzlichen Qualitätsziele erfüllt indem er die betroffenen Fassungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag von Artikel 29 und 47 GSchV saniert? Wenn ja, wie gedenkt er vorzugehen?

3. Wie ist es zu erklären, dass der Kanton Bern bis heute abgesehen vom Pilotprojekt in Walliswil keine weiteren Projekte gemäss Artikel 62a GSchG lanciert hat?

(2)

4. Wie informiert der Kanton die LandwirtInnen und Gemeinden über die Möglichkeiten und finanziellen Entschädigungen der 62a-Projekte?

5. Die Umsetzung solcher 62a-Projekte erfordert Strukturen und Personal in der kantonalen Verwaltung. Sind diese vorhanden und ist die nötige Zusammenarbeit zwischen Gewässerschutzamt und Amt für Landwirtschaft gewährleistet?

6. Falls Frage 6 mit Nein beantwortet wird, ist der Regierungsrat bereit, die entsprechenden Strukturen und Ressourcen bereitzustellen?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Bei wie vielen öffentlichen Trinkwasserfassungen wird das Qualitätsziel der Gewässerschutzverordnung von 25 mg Nitrat/l überschritten und um welche Fassungen handelt es sich dabei?

Gemäss beiliegender Tabelle wird in 69 öffentlichen Trinkwasserfassungen das Qualitätsziel der Gewässerschutzverordnung von 25 mg Nitrat/l überschritten. Da für die Trinkwasserver- sorgung meist Wasser aus verschiedenen Fassungen mit unterschiedlichen Nitratgehalten vermischt wird, ist in der Regel der Nitratgehalt einer Wasserfassung nicht identisch mit dem Nitratgehalt des abgegebenen Trinkwassers.

Zu Frage 2: Ist der Regierungsrat gewillt, innert nützlicher Frist sämtlichen EinwohnerInnen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, welches die gesetzlichen Qualitätsziele erfüllt, indem er die betroffenen Fassungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag von Artikel 29 und 47 GSchV saniert? Wenn ja, wie gedenkt er vorzuge- hen?

Das Qualitätsziel der Gewässerschutzverordnung von 25 mg Nitrat/l ist aus Umweltschutz- gründen für Grundwasser festgelegt worden. Es ist strenger als der lebensmittelgesetzliche Toleranzwert von 40 mg/l für Trinkwasser. Bezüglich Trinkwasser dokumentieren die letzten Jahresberichte des Kantonalen Laboratoriums und die Verwaltungsberichte der GEF für die letzten Jahre eine ständige Verbesserung der Nitratsituation (1994: 23 Beanstandungen, 2001: 1 Beanstandung bei öffentlichen Trinkwasserversorgungen).

So bezweckt denn auch die Nitratstrategie des Bundes, die Auswaschung von Nitrat im Ein- zugsgebiet von öffentlichen Fassungen in einem ersten Schritt soweit zu reduzieren, dass 40 mg NO3/l nicht mehr überschritten werden. Erst als langfristiges Ziel gilt, den Nitratgehalt auf unter 25 mg/l zu senken.

Im Rahmen ihrer Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP), die die baulichen und be- trieblichen Massnahmen der nächsten 10-15 Jahre beschreibt, müssen die betroffenen Was- serversorgungen aufzeigen, wie das Qualitätsziel von 25 mg NO3/l erreicht werden kann.

Durch die Ausscheidung der üblichen, für praktisch alle Wasserfassungen schon bestehen- den Grundwasser- und Quellschutzzonen, ist dies nicht möglich, weil diese nur einen kleinen Teil des hydrologischen Einzugsgebietes umfassen. Mit dem Einbezug der wesentlich grösseren Zuströmbereiche kann zwar eine langfristige Wirkung erwartet werden, aber der Aufwand rechtfertigt sich nur für grosse und für die öffentliche Wasserversorgung benötigte Grundwassergebiete. Ausserdem kann die Abnahme des Nitratgehaltes weder quantifiziert noch zeitlich vorausgesagt werden. Um innert nützlicher Frist wirksam zu sein, sind die in der GWP aufzuzeigenden Sanierungsmassnahmen deshalb technischer Natur, seien es Neufassungen oder die Vermischung mit nitratarmem Wasser benachbarter Wasserversorgungen oder in regionalen Wasserverbünden.

(3)

Zu Frage 3: Wie ist es zu erklären, dass der Kanton Bern bis heute abgesehen vom Pilotpro- jekt in Walliswil keine weiteren Projekte gemäss Artikel 62a GschG lanciert hat?

Für Projekte nach Artikel 62a GSchG müssen Vor-, Begleit- und Folgearbeiten geleistet wer- den: Identifikation der Problemgebiete mit Prioritäten, Ausscheidung der Zuströmbereiche, Festlegung des Projektgebiets, Erfassung der Ist-Situation (agronomisch, pedologisch, hyd- rogeologisch), Zielformulierung, Abschätzung der Kostenfolgen, praktische Umsetzung des Projekts, Beratung der Landwirte, Erfolgskontrolle usw. Die Arbeiten werden in der Regel von Dritten (geotechnischen Büros) geleistet und können Kosten von mehreren zehntausend Franken verursachen.

Die Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser verlangt zusätzliche Massnahmen in der Landwirtschaft, die Mehrkosten nach sich ziehen. Der Bund hat die Möglichkeit, Beiträge an diejenigen Landwirte im Projektgebiet auszurichten, welche ihren Betrieb nach den Vorgaben eines Nutzungsrichtplanes bewirtschaften. Diese Abgeltungen betragen höchstens 80 % der anrechenbaren Kosten. Wer die restlichen 20 % der Beitragskosten übernehmen muss, ist nicht definiert.

Für die Durchführung von Nitratprojekten nach Artikel 62a müssen also finanzielle Mittel für die Vor-, Begleit- und Folgearbeiten sowie für die Abgeltung der Massnahmen in der Land- wirtschaft (mindestens 20 % der anrechenbaren Kosten) vorhanden sein. Auf Grund der fi- nanziellen Situation ist der Kanton Bern nicht in der Lage, diese Kosten zu übernehmen.

Nach Ansicht des Kantons müssen die Kosten von andern Stellen wie zum Beispiel den Ge- meinden oder den Wasserversorgungen getragen werden. Der Kanton geht zudem davon aus, dass die Finanzierung eines Nitrat-Projekts durch Gemeinden, Wasserversorgungen oder andere Interessierte die Identifikation mit dem Projekt fördert.

Im Kanton Bern sind - mit Ausnahme des Pilotprojekts in Walliswil - keine weiteren Projekte realisiert worden. Wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, nimmt das Interesse an Ni- trat-Projekten ab, sobald die Gemeinden, die Wasserversorgungen oder andere Interessierte erfahren, dass sie die Kosten für die Vor-, Begleit- und Folgearbeiten sowie die Restfinanzie- rung der Massnahmen in der Landwirtschaft selber übernehmen müssen.

Zu Frage 4: Wie informiert der Kanton die LandwirtInnen und Gemeinden über die Möglichkeiten und finanziellen Entschädigungen der 62a-Projekte?

Es fand in dieser Sache keine eigentliche Informationskampagne seitens des Kantons für LandwirtInnen und Gemeinden statt. Hingegen fanden bei punktuellen Anfragen von Ge- meinden (z. B. Rubigen, Mühleberg) umfassende Informationssitzungen statt. Leider schwand jeweils das Interesse, sobald klar wurde, welche Kosten selbst zu übernehmen waren.

An der Sitzung der Umweltschutzdelegation des Regierungsrats (USDEL) vom 5. Dezember 2000 wurde beschlossen, in Sachen Nitrat keine weiteren Massnahmen zu ergreifen. Der Entscheid wurde damit begründet,

• dass die Einstiegshürde für Nitrat-Projekte - besonders was die Vorarbeiten betrifft - als zu hoch beurteilt wird,

• dass die Finanzierung der Vor-, Begleit- und Folgearbeiten sowie die Restfinanzierung der Massnahmen in der Landwirtschaft die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden überstei- gen und

• dass die gesundheitliche Brisanz von Nitrat heute offensichtlich weniger hoch eingeschätzt wird als früher und es deshalb schwieriger geworden ist, die Gemeinden für Nitratprojekte zu überzeugen.

(4)

Zu Frage 5: Die Umsetzung solcher 62a-Projekte erfordert Strukturen und Personal in der kantonalen Verwaltung. Sind diese vorhanden und ist die nötige Zusammenar- beit zwischen Gewässerschutzamt und Amt für Landwirtschaft gewährleistet?

Von Seiten der Verwaltung sind für die Umsetzung von Nitrat-Projekten Strukturen und Per- sonal in einem nur sehr beschränkten Mass vorhanden. Die personellen Ressourcen des Kantons reichen lediglich aus, um eine begleitende und beratende Projekt-Betreuung zu ge- währleisten. Die meisten der auszuführenden Arbeiten (Festlegung des Projektgebiets, Erfas- sung der Ist-Situation, usw.) müssen über einen Auftrag an Dritte ausgeführt werden. Der Kanton verfügt über keine Mittel, um Vor-, Begleit- und Folgearbeiten sowie Massnahmen in der Landwirtschaft zu finanzieren.

Vereinbarungsgemäss ist die Abteilung Umwelt und Landwirtschaft (AUL) des Amtes für Landwirtschaft (LANA) Ansprechpartnerin für die Gemeinden oder andere Interessierte. Es ist Aufgabe der AUL, bei Bedarf andere Amtsstellen wie Gewässerschutzamt (GSA), Wasser- und Energiewirtschaftsamt oder das kantonale Laboratorium beizuziehen.

Die Zusammenarbeit zwischen LANA und GSA ist sichergestellt: Zweimal jährlich findet eine sogenannte Koordinationskonferenz statt, an der unter anderem auch die Nitratproblematik diskutiert wird. Der Entscheid, ein Nitrat-Pilotprojekt in Walliswil durchzuführen und mit kanto- nalen Mitteln zu unterstützen, wurde in der Koordinationskonferenz getroffen. Die externen Administrativ- und Personalkosten des Pilotprojekts Walliswil von rund 20'000 Franken pro Jahr werden hälftig von LANA und GSA übernommen.

Zu Frage 6: Falls Frage 5 mit Nein beantwortet wird, ist der Regierungsrat bereit, die ent- sprechenden Strukturen und Ressourcen bereitzustellen?

Der Regierungsrat ist auf Grund der sachlichen und finanziellen Situation im Kanton (verglei- che Antworten zu den Fragen 1 bis 5) nicht bereit, zusätzliche personelle und finanzielle Res- sourcen zur Verfügung zu stellen.

An den Grossen Rat

(5)

Beilage 1 zur Interpellation Gresch:

Öffentliche Trinkwasserfassungen mit Nitratgehalten über 25 mg/l, Situation 2000 bis 2001 (Quelle: Kantonales Laboratorium, 5.11.2001)

Sitz der Versorgung Fassungsstandort Netzname NO3, mg/l Datum

1 Aarberg Aarberg Baggwilgrabenquellen 28 13.06.01

2 Allmendingen Worb Quelle Sagi, WV Allmendingen 26 10.10.01

3 Auswil Auswil Pumpwerk 32 03.07.01

4 Bannwil Bannwil Grundwasser 31 14.03.01

5 Berken Berken Gemeindequelle 40 19.04.01

6 Bleienbach Bleienbach Grundwasser Ey 33 08.05.01

7 Büren a. A. Büren a. A. Quellen Stockeren 26 19.06.01

8 Dürrenroth Dürrenroth Grundwasser Müslen 27 22.08.01

9 Grosshöchstetten Grosshöchstetten Quellen Moos 31 30.10.00

10 Guggisberg Guggisberg Quellen Haueten 30 03.10.01

11 Heimenhausen Niederönz Untere Oenz, Grundwasser Niederönz 36 18.04.01 12 Heimenhausen Ochlenberg Untere Oenz, Quellen Schnerzenbach 33 18.04.01

13 Heimiswil Heimiswil Grundwasser Rumstal 30 12.10.00

14 Herzogenbuchsee Herzogenbuchsee Quellen Wäckerschwend 27 09.04.01

15 Kallnach Kallnach Mischwasser (Quellen + Grundwasser) 32 10.09.01

16 Kirchlindach Kirchlindach Grundwasser Heimenhaus 37 29.11.00

17 Krauchthal Krauchthal Mischwasser (nitratreiche Einzelquellen) 27 02.05.00

18 Kriechenwil Kriechenwil Quellen Bergmatte + Wannern 32 17.10.00

19 Langenthal, WUL Aarwangen Grundwasserfassung Wynau 32 03.04.01

20 Langenthal, WUL Aarwangen Grundwasser Hard 34 10.01.01

21 Langenthal, WUL Aarwangen Grundwasser Unterhard 27 16.03.00

22 Langenthal, WUL Madiswil Quellen Madiswil (Langenthal) 62 04.04.01

23 Langenthal, WUL Thunstetten Grundwasser Tannwäldli 33 06.06.01

24 Langenthal, WUL Thunstetten Grundwasser Winkelacker 27 25.04.01

25 Lotzwil Lotzwil Grundwasser Rütschelenstrasse 35 04.04.01

26 Meikirch Meikirch Quellgebiet Halenwald 33 31.05.01

27 Meikirch Meikirch Quellen Wahlendorf 31 31.05.01

28 Meinisberg Meinisberg Quellen Schitterrain / Stollen Bielweg 42 03.04.01

29 Mühleberg Mühleberg Quellen Grossweid 35 26.03.01

30 Mühlethurnen Mühlethurnen Grundwasser Maad 32 24.04.01

31 Mühlethurnen Mühlethurnen Quellgebiet Mühlebach 32 24.04.01

32 Muri b. Bern Allmendingen Sandfang Richigen 35 24.07.01

33 Muri b. Bern Muri b. Bern Quelle Amselberg 34 14.09.00

34 Niederwichtrach Niederwichtrach Quellen Pfaffenmaad und Bahnhalden 26 15.03.01

35 Nods Nods S E D, puits du Marais 37 05.04.01

36 Oberwil b. Büren Oberwil b. Büren Grundwasser Rossmatt 36 05.04.01

37 Oberwil b. Büren Oberwil b. Büren Quellen Biezwil 33 25.10.01

38 Ostermundigen Ostermundigen Grundwasser Rörswil 26 06.03.01

39 Rapperswil Münchenbuchsee WAGRA, Grundwasser Oberdorf 43 16.10.01

40 Rapperswil Münchenbuchsee WAGRA, Grundwasser Weiermatt 33 16.10.01

41 Rapperswil Schüpfen WVS, Quellen 32 27.03.01

42 Reisiswil Reisiswil Gemeindequelle 31 13.08.01

43 Roggwil Roggwil Neue Quelle Mange 30 02.04.01

44 Roggwil Roggwil Alte Quelle Mange 28 02.10.01

45 Rohrbach Rohrbach Quellen Lohalde 28 18.05.00

46 Rohrbach Rohrbachgraben Quellen Neumatt, WV Rohrbach 35 18.05.00

47 Rohrbach Rohrbachgraben Quellen Bantli, WV Rohrbach 37 18.05.00

(6)

48 Rubigen Rubigen Quelle Säge 31 20.09.01

49 Rubigen Trimstein Quelle Eichi 28 20.09.01

50 Rüti b. Büren Rüti b. Büren Verteilnetz (Sahliquellen) 35 21.03.01

51 Safnern Safnern Quellen Riedrain 26 31.10.00

52 Safnern Safnern Quellen Burirain 28 19.01.01

53 Schlosswil Schlosswil Grundwasser Schattacker 35 05.06.01

54 Schüpfen Schüpfen Quellen Erdbächli 31 20.06.01

55 Schüpfen Schüpfen Quelle Mühle 27 20.06.01

56 Seeberg Willadingen WV Steinenberg, Grundwasser 38 19.04.01

57 Sigriswil Sigriswil Quellen Aeschlen-Allmend 32 26.04.01

58 Thörigen Ochlenberg Quellen Duppenthal 41 30.10.01

59 Thörigen Thörigen Quellen Willershäusern 26 11.10.01

60 Toffen Toffen Quellen Sygart 27 21.06.01

61 Ursenbach Ursenbach Quellen Waldmatt 26 11.05.00

62 Uttigen Kiesen WV Blattenheid, Grundwasser Kiesen 30 02.10.01

63 Wahlern Wahlern Quelle Nydegg 43 04.10.00

64 Walliswil b. W. Walliswil b. W. Quellfassung Sebiloch 29 25.04.01

65 Walliswil b. W. Walliswil b. W. Grundwasser Sebiloch 33 22.10.01

66 Walliswil b.N. Walliswil b.N. Grundwasser, Heberwerk 31 20.03.01

67 Wangenried Wangenried Grundwasser Stampfmatt 36 14.06.00

68 Wohlen b. Bern Wohlen b. Bern Quellen Mettlenwald 41 05.06.01

69 Worb Worb Quellen Mattstall 36 02.10.01

Total 69 Fassungen aus 54 Gemeinden

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