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Wie viel hat der Kanton Bern an den Umbau des Hauses der Kantone beigesteuert? 2

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STA POM / FIN

17.04.2010 Der Staatsschreiber: Der Polizeidirektor: Der Finanzdirektor:

I 149/2009 STA

Interpellation

Iseli, Zwieselberg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.04.2009

Wie viel kostet uns der neue Verwaltungsapparat der Kantone?

1993 wurde die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gegründet. Mit dem Zweck, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Föderalismus zu fördern, entstand eine neue Ebene im Schweizer Polit-Gefüge, die ihren Wirkungskreis stetig ausdehnt. Die Kosten der Konferenz werden von den Kantonen entsprechend der Einwohnerzahl getragen. Inzwischen verfügt die KdK über einen repräsentativen Sitz in der Stadt Bern, wo auch die anderen interkantonalen Organisationen untergebracht werden, über eine Homepage und ein Sekretariat von 19 Personen.

Dies wirft Fragen bezüglich der Entwicklung der Kosten und dem Nutzen der interkantonalen Organisationen für den Kanton Bern als Sitz der Hauptstadt mit traditionell guten Kontakten zur Bundesebene und den anderen Kantonen auf. Wir bitten den Regierungsrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viel hat der Kanton Bern an den Umbau des Hauses der Kantone beigesteuert?

2. Wie viel bezahlt der Kanton Bern und damit der Steuerzahler jährlich für die

a. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK)?

b. Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)?

c. Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren(FDK)?

d. Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV)?

e. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)?

f. Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)?

g. Zentralschweizer Regierungskonferenz?

h. Nordwestschweizer Regierungskonferenz?

i. Staatsschreiber-Konferenz?

j. Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen?

k. Westschweizer Regierungskonferenz (WRK)?

3. Wer ist verantwortlich für das Controlling der Ressourcen der interkantonalen Organe?

4. Welchen Nutzen haben die Bernerinnen und Berner aus den interkantonalen Organen und dem repräsentativen Haus der Kantone?

5. Ist der Regierungsrat angesichts der zweifelhaften demokratischen Legitimation der interkantonalen Organe der Auffassung, dass die Ausgaben auf Grund des Nutzens gerechtfertigt sind?

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Antwort des Regierungsrates

Die Schweiz mit ihren 26 Kantonen und Halbkantonen kennt eine Reihe horizontaler und vertikaler Zusammenarbeitsformen, welche so das Gerüst des heutigen föderalistischen Systems bilden. Die interkantonalen Gremien gliedern sich in gesamtschweizerische und regionale Organe. Zu unterscheiden ist zudem zwischen Regierungskonferenzen, die Querschnittfunktionen wahrnehmen, und Direktorenkonferenzen, die ein bestimmtes Sachgebiet abdecken.

Die interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen sowie die Zusammenführung eines Grossteils dieser Konferenzen unter einem Dach im Haus der Kantone seit Mitte September 2008 sind Elemente einer verstärkten horizontalen Zusammenarbeit unter den Kantonen. Mit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung (NFA), die seit 2008 in Kraft ist, wurde die Kooperation zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen noch gestärkt.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nimmt in vielen bereichsübergreifenden Fragen die Koordination zwischen Bund und Kantonen wahr. Der Kanton Bern nimmt mit einem Vertreter in der Plenarversammlung Einsitz und verfügt zudem über einen ständigen Sitz im Leitenden Ausschuss der KdK. Dieses wichtige Organ bereitet die Plenarversammlungen der KdK vor. Der Kanton Bern wird momentan durch Herrn Regierungspräsident Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor, in der KdK vertreten.

Auf Ebene der regionalen Regierungskonferenzen ist der Kanton Bern Mitglied der Westschweizer Regierungskonferenz (CGSO/WRK) und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NRK). Gesamtschweizerisch bestehen 15 Direktorenkonferenzen, welche thematisch die Bereiche kantonaler Kompetenzen abdecken. Die Konferenzen sind wichtige Ansprechpartnerinnen der Bundesbehörden bei der Gesetzgebung und im Vollzug, zudem sind sie mit der Wahrung der kantonalen Interessen gegenüber dem eidgenössischen Parlament, dem Bundesrat und der Bundesverwaltung beauftragt.

Sämtliche Konferenzen generieren den Grossteil ihres Budgets aus Kantonsbeiträgen.

Falls keine gegenteiligen Bestimmungen bestehen, werden die Jahresbeiträge basierend auf dem aktuell gültigen Kostenverteiler gemäss der Eidgenössischen Volkszählung 2000 erhoben. Der Kanton Bern mit einem Bevölkerungsanteil von 13.13% trägt an den Gesamtkosten dementsprechend einen Anteil in derselben Höhe.

Der Kanton Bern hat bei mehreren Gelegenheiten neue Modelle mit einem Teil fixer Beiträge je Kanton und einem Teil von Beiträgen nach Bevölkerungsgrösse vorgeschlagen.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Entsprechend dem Kostenteiler hat der Kantons Bern 13.13% an den einmaligen Projektkosten für das Haus der Kanton beigetragen. Dieser Betrag belief sich auf 857'927 CHF. Darin sind neben den Kosten für den mieterseitigen Ausbau auch die EDV- und Telefonieinfrastruktur und die Mobiliaranschaffung für die zentrale Infrastruktur im Erdgeschoss des Hauses der Kantone enthalten. Die jährlich wiederkehrenden Kosten sind an den Mietzins indexiert und unterliegen dadurch Schwankungen. Sie belaufen sich für den Kanton Bern derzeit auf ca. 59'000 CHF jährlich.

Das Gesamtbudget der KdK beträgt 3'236'000 CHF für das Jahr 2009, wovon der Kanton Bern gemäss Kostenteiler 413'979 CHF übernimmt.

Der Kanton Bern hat zusammen mit anderen grossen Kantonen darauf hin gewirkt, dass das Projekt Haus der Kantone bezüglich Kosten deutlich redimensioniert wurde.

Zudem hat er sich jeweils in der Budgetdebatte für die Einhaltung des Kostenrahmens eingesetzt.

2. An die nationalen Direktoren- und die regionalen Regierungskonferenzen leistet der Kanton Bern folgende Jahresbeiträge (Stand 2008):

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a. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK): 993'622 CHF bei einem Gesamtbudget von 7'835'100 CHF.

b. Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK): 77'336 CHF bei einem Gesamtbudget von 607'416 CHF.

c. Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK): 115'557 CHF bei einem Gesamtbudget von 911'218 CHF.

d. Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV): 29'097 CHF bei einem Gesamtbudget 2009 von 228'552 CHF.

e. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK): 332'031 CHF bei einem Gesamtbudget von 2’600'000 CHF.

f. Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK): 7'000 CHF bei einem Gesamtbudget von 108'000 CHF.

g. Der Kanton Bern ist nicht Mitglied der Zentralschweizer Regierungskonferenz.

h. Der Nordwestschweizer Regierungskonferenz, welcher neben dem Kanton Bern auch die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau und Jura angehören, stehen für den Betrieb des Konferenzsekretariats in Liestal 146'200 CHF zur Verfügung. Der Kanton Bern beteiligt sich mit 43'250 CHF an der Finanzierung.

i. Mitglieder der Staatsschreiber-Konferenz sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der Staatskanzleien der Kantone, die Bundeskanzlerin, die beiden Vizekanzler sowie die Regierungssekretärin oder der Regierungssekretär des Fürstentums Lichtenstein. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt 150 CHF.

j. Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK):

203'000 CHF bei einem Gesamtbudget von 1'545'000 CHF.

k. Die Westschweizer Regierungskonferenz (CGSO/WRK) setzt sich aus den Regierungen der Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zusammen. Bei einem Jahresbudget von 120'000 CHF leistet der Kanton Bern Beiträge in der Höhe von 28'800 CHF.

Zusätzlich zu den aufgeführten Konferenzen ist der Kanton Bern noch in folgenden Direktorenkonferenzen vertreten: Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), Konferenz der kantonalen Forstdirektoren (FoDK), Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Konferenz kantonaler Landwirtschaftsdirektoren (LDK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektorinnen und -direktoren (MZDK), Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS), Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden (VBK) und die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ). Schliesslich ist der Kanton Bern auch Mitglied der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit.

3. Für das Controlling der Beiträge an die interkantonalen Gremien zeichnen sich für die Direktorenkonferenzen die jeweiligen Direktionen sowie für Regierungskonferenzen die Staatskanzlei verantwortlich.

Die Budgetprozesse finden normalerweise über die ordentlichen, in den Geschäftsordnungen der Konferenzen festgehaltenen Verfahren statt. Budget, Rechnung und Finanzplanung werden von den jeweiligen Plenarversammlungen bestätigt.

4. Folgender Nutzen für den Kanton Bern und damit die Berner Bevölkerung kann aus den Organen der interkantonalen Zusammenarbeit und dem Haus der Kantone abgeleitet werden:

Die interkantonalen Organe stellen Dienstleistungen zur Verfügung, die sonst mindestens zum Teil von den Kantonsverwaltungen erbracht werden müssten. Vor allem in den Bereichen Koordination und Interessenwahrung gegenüber dem Bund

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nehmen sie durch die Erarbeitung von gemeinsamen Positionen der Kantone Aufgaben wahr, welche die Kantone entlasten. Zudem sind die Konferenzen massgeblich in den Erarbeitungsprozess von Konkordaten eingebunden, indem sie administrative Arbeiten zuhanden der Kantone übernehmen. Konkordate dienen den Kantonen zur Erfüllung von kantonalen Aufgaben.

Mit der Inbetriebnahme des Hauses der Kantone wurden in geringem Masse Arbeitsplätze geschaffen. Mit der Zusammenführung eines Grossteils der interkantonalen Gremien unter einem Dach ist das Ansehen des Kantons Bern als Politzentrum gefestigt worden.

5. Mit dem „kooperativen Föderalismus“ erfährt das Zusammenwirken von Bund und Kantonen in der Erfüllung staatlicher Aufgaben eine Verstärkung. Die interkantonalen Konferenzen leisten als Koordinationsgremien einen wichtigen Beitrag an die Zusammenarbeit unter den Kantonen.

Die interkantonalen Organe eröffnen für die Kantone Möglichkeiten, in einem Umfeld zunehmender, Kantonsgrenzen überschreitender Probleme zusammen zu arbeiten. In diesem dynamischen und komplexen Umfeld ist gezieltes Lobbying der Kantone gegenüber der Bundesversammlung, dem Bundesrat und der Bundesverwaltung wichtig. Im Rahmen der interkantonalen Organe verfügen die Kantone über ein gut ausgebautes Netzwerk für eine aktive Wahrnehmung ihrer Interessen.

Die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen muss gestellt werden und ist berechtigt. Im Rahmen des Kostenteilers werden die Ausgaben grösstenteils gemäss Bevölkerungsanteil von den Kantonen getragen. Der Kanton Bern als zweitgrösster Kanton trägt einen bedeutenden Teil der Kosten.

An den Grossen Rat

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