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Hat die Schafhaltung im Kanton Bern eine wirtschaftliche Bedeutung? 2

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I 062/2004 VOL 4. August 2004 43C

Interpellation

2188 Lüthi, Münsingen (SVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 17.02.2004

Ist die Schafzucht im Kanton Bern vernachlässigbar?

Auch der Regierungsrat des Kantons Bern hat der Versteigerung der Importkontingente zugestimmt. Weil die schweizerischen Lammfleischproduzenten immer weniger produzierten als die SchweizerInnen verzehrten, ist heute der Import bei 55%. Die Inlandproduzenten mussten gegenüber der Vorjahresperiode einen Preissturz von rund 35% hinnehmen. Der Systemwechsel zur Versteigerung der Importkontingente und der Verzicht auf die Inlandleistung für die Importberechtigung sind der Hauptgrund für den Preiszerfall.

Besonders frustrierend ist dabei die Tatsache, dass die Preise für die KonsumentInnen nie sanken.

Zusammen mit dem Zerfall der Wollpreise, den vielen neuen Vorschriften zu Haltung und Sömmerung der Schafe, zwingt dies viele Schafzüchter zur Aufgabe der Schafhaltung.

Darum stelle ich der Regierung folgende Fragen:

1. Hat die Schafhaltung im Kanton Bern eine wirtschaftliche Bedeutung?

2. Sind Sie bereit, sich bei der Überarbeitung bzw. zukünftigen Planung der Fleischimportregelung beim Bund für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der schweizerischen Schafzüchter einzusetzen?

3. Sind Sie sich bewusst, dass die Schafhalter zu einer dezentralen Besiedelung beitragen und zusammen mit ihren Schafen als Landschaftspfleger an Hängen und unzugänglichen Standorten, die flächendeckende Nutzung garantieren und so kostengünstig gegen Erosion, Verunkrautung, Verbuschung und Lawinen kämpfen?

4. Was kann und will der Kanton Bern zur Sicherung dieses Betriebszweiges beitragen?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kennt den Stellenwert der Schafzucht im Kt. Bern. Die Schafzucht und –haltung wird im Kanton Bern nicht vernachlässigt. Im Quervergleich zu den andern

Nutztierkategorien wird die Schafhaltung (im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Bedeutung) wie folgt unterstützt:

BE CH

- Anzahl Schafe 2002, Stück (%) 51'124 (12 %) 429'503 (100 %) - Schafbestand 2002 in *RGVE (%) 4'461 (11 %) 41'073 (100 %) - Anzahl Herdebuchtiere (%) 20'069 (22 %) 90'379 (100 %)

- Anteil Schaf-RGVE am GVE-Total, 1.85 % 3.15 %

- Anteil Schafhaltung am Endrohertrag Tierproduktion < 1.00 % 1.2 % - Anteil „Schafzuchtförderung“ am Total Tierzuchtförderung 4.78 %

* Rauhfutterverzehrende Grossvieheinheiten (RGVE)

Nebst der direkten Förderung der Schafzucht mit Kantons- und Bundesbeiträgen wird die Schafzucht wie folgt unterstützt:

- Im Interessenskonflikt „Luchs und Schafe in den Nordwestalpen“ hat der Regierungsrat 1997 die Vermittlungsinitiative ergriffen und ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben;

- Gemeinsam mit dem Schweiz. Schafzuchtverband, der SAB und dem SAV hat er bei den eidg. Räten durchgesetzt, dass es im revidierten Landwirtschaftsgesetz (LwG;

Stand 20.6.2003) weiterhin einen „Schafwoll-Verwertungsartikel (Art. 51bis LwG)“ gibt;

- In der BLW-Arbeitsgruppe „Schafalpung“ haben Fachleute aus dem Amt für Landwirtschaft (LANAT) an der Differenzierung der Sömmerungsbeiträge nach Weidesystem für Schafe mitgewirkt. Das geänderte Beitragssystem bei der Schafalpung, verbunden mit höheren Sömmerungsbeiträgen als Anreiz, hat 2003 bereits Wirkung gezeigt: Wer die Möglichkeit hat, ändert das Weidesystem.

- In der Stellungnahme zu den Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz und zum Tierseuchengesetz hat sich der Regierungsrat für die Erhaltung der öffentlichen Märkte für Grossvieh, Bankkälber und Schafe sowie für die Einführung der Versteigerung der Zollkontingente Schlachtvieh und Fleisch ab 2005 ausgesprochen.

Die Versteigerung wurde insbesondere im Interesse einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Entsorgung der Fleischabfälle befürwortet (BSE- Ausrottung). Von der neuen, aufwändigen Entsorgungsfinanzierung der Schlachtabfälle profitieren auch die Schafhalter/innen, da Schafe einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Schlachtabfällen verursachen.

Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Frage 1

In der Schweiz beträgt der Anteil der Schafhaltung an der Endproduktion der Landwirtschaft 0.84%. Bezogen auf die tierischen Erzeugnisse ergibt sich ein Anteil am Endrohertrag von 1.2%. Wie die oben aufgeführten Zahlen zeigen, liegt dieser Anteil im Kanton Bern etwas tiefer; das heisst, er dürfte weniger als 1% am Endrohertrag der bernischen Tierproduktion ausmachen. Rein statistisch gesehen ist die wirtschaftliche Bedeutung der Schafffleisch- und Wollproduktion im Kanton Bern gering. Hingegen leistet die Schafhaltung einen nicht vernachlässigbaren Beitrag an die Pflege der Kulturlandschaft. Dieser Beitrag lässt sich allerdings nicht quantifizieren.

Frage 2

Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, um beim Bund in Sachen Fleischimportregelung bereits wieder vorstellig zu werden, zumal

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a. mit dem neuen System gemäss Agrarpolitik 2007 das Anliegen gemäss Standesinitiative „Aufrechterhaltung der öffentlichen Schlachtviehmärkte“ faktisch erfüllt wird,

b. die etappenweise Einführung der neuen Importregelung gemäss AP 2007 (inkl.

Versteigerung Importkontingente) unmittelbar bevorsteht (2005: 33 %; 2006: 66 %;

2007: 90 %),

c. gemäss AP 2007 auch für Schafe weiterhin überwachte öffentliche Märkte vorgesehen sind (ab 1. Juli 2004 auch bei Schafen mit obligatorischer Versteigerung).

Zwar ist unbestritten, dass bei den Schlachtlämmern ab 2003 bis im Mai 2004 eine zünftige Preisbaisse eingesetzt hat. Die Gründe dafür dürften allerdings kaum nur beim Systemwechsel zu suchen sein, zumal dieser ja erst im Jahr 2005 einsetzen wird. Der vom Interpellanten erwähnte Preissturz im Jahr 2003 von 35 % gegenüber dem Vorjahr ist etwas zu relativieren. Nach Statistik der PROVIANDE lagen die Durchschnittspreise für Schlachtlämmer pro Kilo Schlachtgewicht der Handelsklassen LA C3 und LA H3 bei Fr.

12.55 im Jahr 2001, bei Fr. 13.07 im Jahr 2002, bei Fr. 12.18 im Jahr 2003 und bei Fr.

11.63 am 17. Mai 2004. Seither gibt es erste Anzeichen für eine Erholung der Preise für Schlachtlämmer – so notiert der Durchschnittspreis der oben erwähnten Handelsklassen seit 31.5.04 erstmals wieder im Bereich von Fr. 12.50.

Der Regierungsrat verspricht sich vom neuen System gemäss AP 2007 einige Vorteile auch für die Schaffleischproduzenten. So ist nach neuem System die öffentliche Versteigerung durch die PROVIANDE ab 1.Juli 2004 auch bei den Schafen obligatorisch.

Zur Organisation, Durchführung und Überwachung der öffentlichen Märkte für Grossvieh, Bankkälber und Schafe im Kanton Bern haben die LOBAG, die PROVIANDE und das LANAT auf den 1. Januar 2004 eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese wird auch für die Schafzüchter und -halter gegenüber heute klare Vorteile bringen.

Frage 3

Wie die übrigen Halter von Raufutter verzehrenden Nutztieren tragen zweifellos auch die Schafhalter im Berggebiet zur dezentralen Besiedlung, zur flächendeckenden Bewirtschaftung und zur Landschaftspflege im öffentlichen Interesse bei. Der Regierungsrat ist sich dabei bewusst, dass überdurchschnittlich viele Schafhalter diese im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen erbringen, ohne in den Genuss von Direktzahlungen zu gelangen (Hobby-Schafhalter/innen). Gerade auch deshalb erweist sich das oben erwähnte Engagement zu Gunsten der Schafhaltung als gerechtfertigt.

Frage 4

Aus der Sicht des Regierungsrates ist der Betriebszweig Schafhaltung im Kanton Bern existentiell nicht bedroht. Dafür sprechen die Bestandeszahlen, die im Kanton Bern seit 1950 kaum je so hoch waren wie heute (über 50'000 Schafe). Der Regierungsrat setzt sich weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeit für die Schafhaltung ein, sieht aber zurzeit keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.

An den Grossen Rat

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