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Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Stellungnahme an die Bundesbehörden vorzulegen, in welcher sich der Kanton Bern positiv zum Gesuch um den Ersatz des Kernkraftwerkes Mühleberg ausspricht

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M 341/2009 BVE 28. April 2010 BVE C Motion

0632 Flück, Brienz (FDP)

Freiburghaus, Rosshäusern (SVP) Simon-Jungi, Seedorf (BDP) Burn, Adelboden (EDU)

Weitere Unterschriften: 44 Eingereicht am: 16.11.2009

Der Kanton Bern befürwortet das Rahmenbewilligungsgesuch für das Ersatz- Kernkraftwerk Mühleberg

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Stellungnahme an die Bundesbehörden vorzulegen, in welcher sich der Kanton Bern positiv zum Gesuch um den Ersatz des Kernkraftwerkes Mühleberg ausspricht. Mit der Stellungnahme des Kantons Bern soll erreicht werden, dass das Rahmenbewilligungsgesuch für das Ersatz-Kernkraftwerk Mühleberg im weiteren Verfahren gleichwertig mit den andern Gesuchen behandelt und beurteilt wird.

2. Da die Beurteilung der Sicherheit Sache des Bundes ist und der Bau von Ersatz-Kern- kraftwerken der Energiestrategie des Bundesrates entspricht, sind in der Stellungnahme aus der Sicht des Standortkantons Bern folgende Aspekte positiv zu würdigen:

- Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Bern und angrenzender Gebiete, insbesondere der Westschweiz.

- Abdeckung der aufgrund der Stilllegung der ältesten Kernkraftwerke in Mühleberg und in Beznau sinkenden Inlandproduktion.

- Abdeckung des steigenden Strombedarfs und Sicherstellung einer möglichst CO2

freien Inlandproduktion.

- Bedeutung aus volkswirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Sicht.

3. In den Stellungnahmen des Kantons Bern zu den Rahmenbewilligungsgesuchen Beznau und Gösgen ist anzumerken, dass der Ersatzbedarf für die geplanten Anlagen in Mühleberg und Beznau plausibler begründet ist.

4. Der Regierungsrat wird gestützt auf Artikel 79 Absatz 1 Bst. c der Kantonsverfassung verpflichtet, dem Grossen Rat diese drei Stellungnahmen des Kantons Bern gegenüber den Bundesbehörden fristgerecht im Sommer 2010 zur Beratung zu unterbreiten und rechtzeitig eine allfällige Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme einzuholen.

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Begründung

Der Regierungsrat hat am 5. November 2009 in einer Medienmeldung angekündet, dass er dem Grossen Rat die Stellungnahme des Kantons Bern zum Ersatz des Kernkraftwerkes Mühleberg im Rahmen des eingeleiteten Rahmenbewilligungsverfahrens zur Beratung und Genehmigung unterbreiten wird. Zudem will er dem Grossen Rat beantragen, diese Stel- lungnahme der Volksabstimmung zu unterbreiten. Die offizielle Aufforderung zur Stellung- nahme wird im Sommer 2010 erwartet.

Gemäss dem Kernenergiegesetz des Bundes können alle Kantone zu den eingereichten Gesuchen der Stromwirtschaft für den Ersatz der Kernkraftwerke Mühleberg, Beznau und Gösgen eine Stellungnahme abgeben. Die Kantone haben grundsätzlich drei Monate Zeit, um den Bundesbehörden eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Die Frist kann vom Bundesamt für Energie in begründeten Fällen verlängert werden.

Der Inhalt der Stellungnahme des Kantons hat sich an folgenden Vorgaben zu orientieren:

- Der Kanton Bern befürwortet den Ersatz des Kernkraftwerks Mühlebergs. Er unterstützt damit die Energiestrategie des Bundesrates, in welcher der Bau von Ersatz-Kernkraftwerken vorgesehen ist.

- Für die Beurteilung der Sicherheit der Kernanlagen sind die Bundesbehörden zuständig.

- Der Kanton Bern bejaht den Bedarf eines neuen Kernkraftwerkes auf seinem Staatsgebiet, weil er einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur gesamtschweizerischen Versorgung leisten kann.

- Inländisch erzeugte und praktisch CO2-frei produzierte Energie geniesst eine bevorzugte Stellung.

- Im Interesse der Versorgungssicherheit kann auf den Ersatz des Kernkraftwerks Mühle bergs nicht verzichtet werden. Zur Deckung der Stromnachfrage im BKW- Kundengebiet ist ein Ersatz des Kernkraftwerks Mühlebergs unverzichtbar. Die Volkswirtschaft und die Bevölkerung sind auf eine verlässliche und preiswerte Stromversorgung angewiesen. Mit einer Ersatzanlage in Mühlenberg könnte ein wesentlicher Bestandteil der im Kanton Bern produzierten Elektrizität langfristig sichergestellt werden.

- Das neue Kernkraftwerk Mühleberg ist durch die Partnerschaft BKW-Axpo zusätzlich getragen. Bei dieser Partnerschaft steht der KKW-Ersatz im Vordergrund.

Beznau I (Inbetriebnahme 1969), Beznau II (1971) und Mühleberg (1972) sind deutlich früher zu ersetzen als die Anlagen von Gösgen (1979) und Leibstadt (1984). Sollten nur zwei der drei Projekte bewilligt werden, sind die Ersatzprojekte Mühleberg und Beznau zu bevorzugen.

- Der Kanton befürwortet das Ersatz-Kernkraftwerk Mühleberg insbesondere auch wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung, wie dies der Vertreter der Berner Regierung an den Hearings der UREK Ständerat ausgeführt hat.

- Die Investition von rund 6 Mrd. Franken, die rund 1'000 direkten und indirekten Arbeitsplätze, die jährliche Wertschöpfung von gut 500 Mio. Franken, die jährlichen Revisions- und Unterhaltsarbeiten, die Steuern der Betreibergesellschaft und die von den im Kanton Bern wohnhaften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kernkraftwerkes zu leistenden Kantons- und Gemeindesteuern fallen für den Wirtschaftsstandort Bern ins Gewicht.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.11.2009

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Antwort des Regierungsrates

Das von der BKW FMB Energie AG eingereichte Gesuch um eine Rahmenbewilligung für den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg (EKKM) ist energie- und wirtschaftspolitisch von grosser Bedeutung für den Kanton Bern und stösst auf ein vitales Interesse in weiten Kreisen der Bevölkerung. Der Regierungsrat hat sich daher schon zu einem frühen Zeitpunkt dafür ausgesprochen, das Stimmvolk darüber entscheiden zu lassen, ob es mehrheitlich einen Ersatz befürwortet oder ablehnt. Der Einbezug des Stimmvolks zu zukunftsweisenden Fragen der Kernenergie entspricht der bernischen Tradition. Dass das Stimmvolk in diesen Fragen mitreden will, belegen auch die zahlreichen Volksinitiativen, die in den vergangenen Jahren auf Bundes- und auf kantonaler Ebene eingereicht wurden.

Inhaltlich lehnt der Regierungsrat die Stossrichtung der Motion ab. Ein Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg stände im Widerspruch zu den Zielen der kantonalen Energiestrategie 2006, die der Grosse Rat am 22. November 2006 zur Kenntnis genommen hat. Diese sieht einen mittelfristigen Ausstieg aus der Kernenergie vor. Heute sind die Weichen so zu stellen, dass das strategische Ziel eines mittelfristig kernkraftwerkfreien Kantons Bern weiter verfolgt werden kann.

Nach der aktuellen Zeitplanung (Stand März 2010) wird der Bund ab Januar 2011 alle Kantone einladen, zu den eingereichten Rahmenbewilligungsgesuchen für die drei Kernkraftwerke in Mühleberg, Beznau und Gösgen Stellung zu nehmen. Dabei ist von folgendem Verfahren auszugehen:

− Das Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz ist ein Bundesverfahren, bei dem die Kantone spezifische Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Es gliedert sich in ein Rahmenbewilligungsverfahren, eine Baubewilligung und eine Betriebsbewilligung. Die Rahmenbewilligung legt den Bewilligungsinhaber, den Standort, den Zweck der Anlage, die Grundzüge des Projekts (Reaktorsystem, Leistungsklasse und Hauptkühlsystem) sowie die maximal zulässige Strahlenexposition fest. Der Beschluss über die Rahmenbewilligung obliegt der Bundesversammlung. Es ist zu erwarten, dass ein Referendum zustande kommen wird.

− Für die Vorbereitung des Bundesbeschlusses ist das Bundesamt für Energie (BFE) zuständig, das die sicherheitstechnischen Abklärungen und die Fachbeurteilungen, insbesondere bezüglich Umweltverträglichkeit, Verträglichkeit mit der Raumplanung sowie mit dem Natur- und Heimatschutz, koordiniert. Die kantonalen Fachberichte für das Kernkraftwerk Mühleberg werden zurzeit erarbeitet und voraussichtlich Anfang Mai 2010 an die zuständigen Bundesfachstellen (Bundesamt für Raumentwicklung – ARE und Bundesamt für Umweltschutz – BAFU) weitergeleitet.

− Der Bund erarbeitet zurzeit einen Fragenkatalog, der als Grundlage für die kantonalen Stellungnahmen dienen soll. Der Fragenkatalog wird im August 2010 definitiv vorliegen.

Sobald die sicherheitstechnischen Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheits- inspektorats (ENSI) vorliegen, lädt der Bund alle 26 Kantone und die Fachstellen des Bundes formell ein, innerhalb von drei Monaten zu den Rahmenbewilligungsgesuchen Stellung zu nehmen. Wie erwähnt wird dies voraussichtlich ab Januar 2011 der Fall sein. Fristverlängerungen lehnt der Bund nach seinen letzten Angaben ab.

Damit beim Bund bis Ende März 2011 eine breit abgestützte Stellungnahme des Kantons Bern eingereicht werden kann, ist ein beschleunigtes und straff terminiertes Vorgehen mit einer zeitlich gut abgestimmten Zusammenarbeit von Regierungsrat und Grossem Rat erforderlich. Der Regierungsrat geht dabei von den folgenden Eckpfeilern aus:

− Als dafür zuständige Behörde (Artikel 90 Buchstabe e der Kantonsverfassung) erarbeitet der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates eine Stellungnahme zum

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Rahmenbewilligungsgesuch der BKW FMB Energie AG. Er beantragt dabei, die kantonale Stellungnahme sei dem Souverän zu unterbreiten. Das ist gestützt auf die Kantonsverfassung möglich, indem der Grosse Rat die Vorlage in Anwendung von Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe f KV in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 2 KV dem obligatorischen Referendum unterstellt.

− Wie bei der Vernehmlassung zur Erteilung der unbefristeten Betriebsbewilligung und zur Leistungserhöhung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist die Einsetzung einer besonderen Kommission zur Vorberatung zweckmässig. Die Kommission kann in der Junisession bestellt werden und soll ihre Arbeit im August 2010 aufnehmen, sobald alle wesentlichen Informationen und der definitiv beschlossene Fragenkatalog des Bundes vorliegen.

− Die Stellungnahme des Kantons zum Rahmenbewilligungsgesuch der BKW FMB Energie AG verabschiedet der Grosse Rat bereits in der Novembersession 2010.

Stimmt der Grosse Rat der Unterstellung unter das obligatorische Referendum zu, kann die Stellungnahme in der Folge fristgerecht bis Ende März 2011 dem Volk unterbreitet werden.

− Damit der Volkswille in der Abstimmung eindeutig ermittelt werden kann, muss sich der Kanton Bern auf eine Stellungnahme zum Rahmengesuch für den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg beschränken. Ein Einbezug der Rahmenbewilligungsgesuche für die Kernkraftwerke Beznau und Gösgen würde keine klare Fragestellung nach der zustimmenden oder ablehnenden Haltung der Stimmberechtigten zum Ersatzgesuch der BKW FMB Energie AG erlauben. Im Übrigen ist es in der Sache richtig, wenn sich der Kanton Bern als einer der Standortkantone nicht zu den Bewilligungsgesuchen ausserkantonaler Betreiber von Kernkraftwerken äussert.

Diese Vorgehensplanung basiert auf den aktuellen zeitlichen Angaben des Bundes (Stand März 2010). Sollte der Bund die Zeitplanung ändern, müsste das Vorgehen entsprechend neu terminiert werden.

Zusammenfassend ist der Regierungsrat bereit, alle erforderlichen Vorkehren zu treffen, damit der Grosse Rat seine Mitwirkungsrechte umfassend wahrnehmen kann. Letztlich soll jedoch das Stimmvolk darüber entscheiden, ob der Kanton Bern eine zustimmende oder eine ablehnende Stellungnahme beim Bund einreicht. Entsprechend befürwortet der Regierungsrat die Erarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Grossen Rates mit einer anschliessenden Unterstellung unter das obligatorische Referendum. Die in der Motion angegebenen inhaltlichen Aussagen lehnt der Regierungsrat jedoch ab, weil sie im Widerspruch zur Energiestrategie stehen. Deshalb beantragt er eine Ablehnung der Motion. Dies insbesondere auch in Punkt vier, weil sich dieser auf die inhaltlichen Vorgaben der Punkte 1 bis 3 bezieht.

Antrag Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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