I 010/2005 FIN 25. Mai 2005 47C Interpellation
1761 Andres, Roggwil (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.12.2004
Wieso erhalten ausgerechnet Kantonsangestellte satte Rabatte?
Der Kanton Bern muss für seine 10'400 Kantonscomputer Microsoft 14 Mio. Fr.
überweisen. So ist in der Berner Zeitung vom 17.12. nachzulesen. Gemäss dem Zeitungsbericht können die Kantonsangestellten die auf ihrem Büro-PC eingerichteten Programme zu vergünstigten Konditionen bei Microsoft beziehen und zu Hause einsetzen, steht weiter in dem Artikel.
1. Ist es richtig, dass die Kantonsangestellten dieses Softwarepaket zum Preis von 35 Franken beziehen können? Was haben diese Microsoft-Programme für einen Marktpreis bzw. was umfasst dieses Leistungspaket?
2. Welche „Kategorien“ von Kantonsangestellten kommen in den Genuss dieser Rabatte, können auch LehrerInnen davon profitieren?
3. Ist sichergestellt, dass alle beim Kanton Bern Angestellten gleich behandelt werden?
Wie wird sichergestellt, dass alle Bezugsberechtigten auch wissen, dass sie von diesem Angebot Gebrauch machen können.
4. Wieso haben ausgerechnet Kantonsangestellte Vergünstigungen auf dem Office?
Antwort des Regierungsrates
Frage 1
Ja, die Angestellten der Kantonsverwaltung sind berechtigt, bei Microsoft das Office- Softwarepaket, das sie auch am Arbeitsplatz einsetzen, gegen eine Schutzgebühr von rund Fr. 40.-- zu beziehen und auf ihrem privaten PC zu installieren. Auf dem Markt ist das vergleichbare Produkt (MS Office 2003) ab ca. Fr. 400.-- erhältlich. Allerdings ist das Microsoft-Angebot für Kantonsangestellte zeitlich befristet und darf nach einem Austritt aus dem Kantonsdienst nicht weiter verwendet werden (reines Nutzungsrecht).
Frage 2
Das Angebot steht den Angestellten der Kantonsverwaltung sowie den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung, die auf ihrem PC Microsoft-Software im Rahmen der Kantonslizenz einsetzen. Angestellte von Dienststellen, die aufgrund ihrer
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organisatorischen Selbständigkeit ihre Microsoft-Produkte nicht über die zentrale Kantonslizenz, sondern anderweitig beziehen (Bsp. Universität oder Spitäler), sind hingegen von diesem Angebot ausgeschlossen.
Frage 3
Das Organisationsamt der Finanzdirektion hat die Informatikverantwortlichen der Direktionen und der Staatskanzlei über das Angebot informiert und aufgefordert, alle berechtigten Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf das Angebot hinzuweisen.
Zudem können die entsprechenden Informationen jederzeit im Intranet des Amtes für Informatik und Organisation (Nachfolgeamt des Organisationsamtes) eingesehen werden.
Frage 4
Das Angebot ist fixer Bestandteil der Lizenzvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und Microsoft. Weltweit profitieren alle Microsoft-Grosskunden von diesem privaten Nutzungsrecht für ihre Angestellten, falls sie das entsprechende Lizenzmodell gewählt haben. Für den Microsoft-Kunden Kanton Bern ist das Angebot mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Dasselbe Lizenzmodell wird in der Schweiz von einer Vielzahl der Grossunternehmungen des privaten oder öffentlichen Sektors eingesetzt, so u.a. auch von den SBB, der Post, der Bundesverwaltung, Städten und Gemeinden oder weiteren Kantonen.
An den Grossen Rat