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Der Kanton Bern hat sein statistisches Amt vor ca

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I 269/2008 FIN 13. Mai 2009 FIN C

Interpellation

0880 Heuberger, Oberhofen (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Statistische Auswertungen von kantonalen Datensammlungen

Seit diversen Jahren und mit dem Ausbau und der Leichtigkeit der elektronischen Datensammlung („Mittels Mausklick“) besteht im öffentlichen Leben die Möglichkeit, praktisch unbeschränkt Daten zu sammeln und statistisch aufzubereiten.

Diese Möglichkeiten der Datensammlung wird in Verwaltungen häufig genutzt. Manche meinen gar, es sei ein Übermass an Datenerhebungen im Gange, ohne dass dem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand real ein erkennbarer Nutzen gegenüber steht.

Der Kanton Bern hat sein statistisches Amt vor ca. 20 Jahren abgeschafft. Zu dieser Zeit beschränkten sich Datensammlungen noch wesentlich auf Strichlisten und anekdotische Berichte und interne Auswertungen und konnten so kaum Mehrwert generieren.

Heute stehen Daten jedoch in fast unbeschränkter Menge zur Verfügung, die Auswertungsmethoden und die wissenschaftlichen Möglichkeiten der Statistischen Bearbeitung haben Generationensprünge hinter sich. Statistiken aus den erhobenen Daten sind in Verwaltungen, Industrie und sogar in der Armee zu einem erstklassigen Führungsinstrument geworden.

Es erweist sich immer mehr, dass nur sektorenübergreifende Auswertungen echte Entscheidungsgrundlagen für höher organisierte Gremien und Institutionen (Grossfirmen, Staatswesen, Kantone oder Verbände von Institutionen) geben können. Bei den parlamentarischen Diskussionen des Grossen Rats über FILAG und NPM wurde bezeichnenderweise öfters das Fehlen direktionsübergreifender statistischer Unterlagen moniert und deren potentieller Wert für die Verwaltung des Kantons vermerkt.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen an die Regierung:

1. Welche Direktionen sammeln systematisch die Daten in ihren Tätigkeitsbereichen?

Werden diese Daten nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen und Methoden erhoben und ausgewertet? Welche Direktionen betrauen Statistiker mit der direktionsinternen Auswertung dieser Daten?

2. Bestehen interdirektionale übergeordnete Auswertungsmöglichkeiten und Auswertungsstellen, die nicht nur als direktionsfokussierte Entscheidungsgrundlagen genutzt werden sondern den Gesamtkanton im Auge haben?

3. Bestehen für interessierte Grossrätinnen und Grossräte Zugriffsmöglichkeiten auf ausgewertete Statistiken?

4. Wie viele Stellenprozente beschäftigen sich (direktionsbezogen) mit dem Sammeln von Daten?

5. Wie viele Stellenprozente beschäftigen sich (direktionsbezogen) mit der statistischen Aufbereitung vorhandener Daten?

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6. Welche Mittel sind für diese Arbeiten (direktionsbezogen) im Budget und in der Finanzplanung eingestellt?

7. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Datensammlungen der kantonalen Verwaltung nur Sinn machen, wenn dem (finanziellen und zeitlichen) Aufwand zum Sammeln auch ein Mehrwert dieser Datenauswertung gegenüberstehen, sei dies mit Vermeiden von Fehlplanungen, mit direktionsübergreifender Information oder mit der rechtzeitigen Definition von Bedürfnissen und einer zahlenbasierten Planung der Kantonsaufgaben?

8. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Datensammlungen nur einen optimalen Wert ergeben können, wenn deren Planung und Auswertung durch Statistikspezialisten begleitet werden?

9. Werden die Erhebungsgrundsätze von Datensammlungen in den Direktionen grundsätzlich unter dem Aspekt statistischer Lehrmeinung und unter Beizug von Statistikspezialisten beurteilt und verfasst?

10. Ist der Regierungsrat bereit, im Hinblick auf zukünftige finanzielle und politische Planungen vermehrt auf interdirektionale Datenerhebungen und deren übergreifende statistische Auswertung zurückzugreifen?

Antwort des Regierungsrates

Statistische Informationen sind als Grundlage für politische und fachliche Führungsentscheide von grosser Bedeutung. Auch im Kanton Bern sind solche Informationen unverzichtbarer Bestandteil der Politikgestaltung. Der Umgang mit statistischen Daten gehört heute zum „Courant normal“ der Verwaltung.

Allerdings stehen statistische Daten auch heute nicht in unbeschränkter Menge zur Verfügung bzw. viele vorhandene Daten können nicht für statistische Zwecke genutzt werden. Viele Datenbestände sind in erster Linie für administrative Zwecke konzipiert und eignen sich aus methodischen Gründen nicht für statistische Auswertungen. Im Kanton Bern werden keine Daten „auf Vorrat“ erhoben. Jeder Datensammlung und jeder statistischen Tätigkeit liegen ein ausgewiesener Bedarf und ein gesetzlicher Auftrag zu Grunde. Auch schränken Datenschutzrichtlinien die Sammlung und Nutzung von Daten (insbesondere Personendaten) ein.

Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Statistik vom 26. März 1997 (Statistikverordnung, StatV; BSG 621.5) erhebt der Kanton Bern die statistischen Grundlagen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, dezentral durch die fachlich zuständigen kantonalen Stellen. Es liegt somit in der Verantwortung der Direktionen und der Staatskanzlei, in ihren jeweiligen Fachbereichen die notwendigen statistischen Informationen zu erarbeiten und diese mit Informationen aus anderen Bereichen abzustimmen. Die innerkantonale Vernetzung und Koordination der statistischen Arbeiten wird durch die Statistikkonferenz des Kantons Bern bzw. die Koordinationsstelle Statistik des Kantons Bern sichergestellt. Diese Organisationsform hat sich bewährt.

Wie in jedem anderen Verwaltungsbereich auch ist jedoch regelmässig zu überprüfen, ob Inhalt, Abläufe und die aktuelle Organisation den veränderten Rahmenbedingungen und den Anforderungen noch gerecht werden. Der Regierungsrat hat deshalb mit RRB Nr. 2150 vom 19. Dezember 2007 die Finanzdirektion beauftragt, unter Einbezug der Staatskanzlei und der Statistikkonferenz den Bereich der politischen und statistischen Analyse zu überprüfen und entsprechende Optimierungsvorschläge auszuarbeiten, insbesondere mit Blick auf die Führungsunterstützung im Bereich der gesamtstaatlichen Planung. Entsprechende Arbeiten sind zurzeit in Gang.

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Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu Frage 1

Jede Direktion benötigt für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Informationen und Daten. Demzufolge werden statistische Daten in allen Direktionen bzw. der Staatskanzlei systematisch gesammelt und aufbereitet. Nicht selten handelt es sich hierbei um externe Datenbestände. Im Bereich der öffentlichen Statistik sind insbesondere die vom Bundesamt für Statistik (BFS) für das Berner Kantonsgebiet gelieferten Daten aus den Bundesstatistiken von grosser Bedeutung. Eigene statistische Erhebungen werden oft im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem BFS oder anderen Bundesstellen durchgeführt.

Weitere Daten resultieren direkt aus der Verwaltungstätigkeit. Die meisten dieser Daten werden nach wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden erhoben und ausgewertet. Im Bereich der öffentlichen Statistik müssen die Daten in sich und untereinander kompatibel sein. Der Kanton Bern muss somit auch Vorgaben des Bundes beachten (national und international anerkannte Konzepte, Klassifikationen, Begriffe und Methoden) sowie inhaltlich und methodisch jederzeit einwandfreie Daten bereitstellen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, welche teilweise über statistische Ämter verfügen, beschäftigt der Kanton Bern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ausschliesslich mit statistisch wissenschaftlichen Fragegestellungen befassen. Aufgrund der gewählten dezentralen Organisationsform im Kanton Bern und der damit zusammenhängenden Aufgabenstellungen verfügen die mit statistischen Arbeiten betrauten Mitarbeitenden nebst statistischen Qualifikationen zusätzlich über weitergehendes qualifiziertes Fachwissen. Für eine fundierte Analyse der Daten ist nebst statistisch-methodischen Kenntnissen meist auch aufgabenspezifisches Fachwissen von grossem Vorteil.

Zu Frage 2

Die Erhebung von statistischen Grundlagen, denen direktionsübergreifende oder besondere Bedeutung zukommt, wird gemäss Artikel 5 StatV in erster Linie durch die Statistikkonferenz koordiniert. Diese kann bei Bedarf die Zusammenarbeit von verschiedenen Fachstellen initiieren oder Aufträge extern vergeben, wie dies beispielsweise bei den regionalisierten Bevölkerungsprojektionen1 der Fall war. Die Statistikkonferenz hat zudem die Aufgabe, das dezentrale Fachwissen im Querschnitt über die Direktionen bzw. die Staatskanzlei zu vernetzen und gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln. Diverse andere kantonale Gremien, wie z.B.

die Konferenz Raum / Verkehr / Wirtschaft (KRVW), beschäftigen sich ebenfalls mit interdirektionalen Themen und melden gegebenenfalls Bedarf an statistischen Daten und Analysen an. Konkret werden zum Beispiel raumbezogene Daten, so genannte Geodaten, in der Verwaltung systematisch und überdirektional koordiniert und beschafft und über eine zentrale Geodatenbank zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 3

Öffentliche Statistik hat immer auch einen Informationsauftrag. Sie erfüllt die Bedürfnisse nach statistischen Informationen von allgemeinem Interesse sowie jene, welche sich aus der Erfüllung staatlicher Aufgaben ergeben. Diese statistischen Informationen sind unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien frei zugänglich. Im Kanton Bern bietet das Statistikregister unter der Adresse http://www.fin.be.ch/site/fv-finanzverwaltung/fv- kantonale/fv-kantonale-statistikregister.htm einen Überblick über die wichtigsten statistischen Informationen. Dieses Portal wird zurzeit überarbeitet. Mit neuen Inhalten und einer benutzerfreundlicheren Struktur soll einer breiten Öffentlichkeit der Zugang zu den

1 Regionalisierte Bevölkerungsprojektionen für den Kanton Bern bis zum Jahr 2030 (Ausgabe 2008); Hrsg. Statistikkonferenz des Kantons Bern. http://www.fin.be.ch/site/fv-finanzverwaltung/fv- publikationen.htm

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verfügbaren statistischen Informationen zusätzlich erleichtert werden. Bereits heute rasch und für jedermann einsehbar sind die verfügbaren Geodaten über das kantonale Geoportal: www.be.ch/geoportal. Anhand dieser Daten kann beispielsweise die Bautätigkeit im Kanton Bern geografisch dargestellt werden. Statistische Anfragen können zudem jederzeit auch an die Koordinationsstelle Statistik gerichtet werden:

Finanzverwaltung des Kantons Bern, Koordinationsstelle Statistik, Herrengasse 22, 3011 Bern.

Zu den Fragen 4 und 5

Da die Mitarbeitenden in den Direktionen und der Staatskanzlei verschiedenste Fachaufgaben erfüllen und diese Aufgaben nicht selten auch ineinander greifen, ist eine exakte Quantifizierung der rein für statistische Arbeiten eingesetzten personellen Ressourcen schwierig. Nachfolgende Zahlen bieten eine grobe Übersicht über die für Erhebung und Analyse von statistischen Informationen eingesetzten personellen Ressourcen in den Direktionen. Es handelt sich hierbei um Durchschnittswerte.

Tabelle 1: Schätzung personelle Ressourcen: Produktion / Erhebung statistischer Daten

Direktion Vollzeit- äquivalenz

Bemerkungen

BVE 330 % ---

ERZ 840 % Davon rund 420% an den Berufsschulen und Gymnasien.

FIN 100 % Zusätzliche Stellenprozente im KAIO für Datenbewirtschaftung und Registerführung (reine Bewirtschaftung, keine statistischen Aufgaben).

GEF 235 % Zusätzlich besteht ein Mandat an eine Medizin-Informatik-Firma zur Unterstützung der Erhebung (technische Umsetzung und Plausibilisierung) der Bundesstatistiken der stationären Gesundheitsversorgung.

JGK 110 % ---

POM 350 % Insbesondere Erhebung von Daten zugunsten der Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik.

VOL 330 % Vorwiegend Verwendung von externen Daten (BFS, SECO, SNB usw.).

Die angegebene Zahl resultiert insbesondere aus dem Auftrag des Bundes über die Forststatistik. Die meisten Erhebungen sind Teil der allgemeinen Geschäftstätigkeit und erfolgen an der Basis (Förster/- innen).

Tabelle 2: Schätzung personelle Ressourcen: Datenanalyse Direktion Vollzeit-

äquivalenz2

Bemerkungen

BVE 270 % ---

ERZ 100 % Für spezielle Datenanalysen wie z.B. PISA stehen weitere Ressourcen zur Verfügung.

FIN 70 % ---

GEF 240 % Projektspezifische statistische Analysen werden teilweise an externe Fachleute delegiert.

JGK 125 % ---

POM 195 % ---

VOL 130 % Spezifische Auswertungen und Analysen erfolgen teilweise durch externe Fachspezialistinnen und Fachspezialisten mittels

2 Analysetätigkeiten, welche ausschliesslich im Rahmen der üblichen Controllingprozesse erfolgen, werden hier nicht berücksichtigt.

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Drittaufträgen.

Zu Frage 6

Aufgrund der dezentralen Organisationsform und der damit zusammenhängenden gesamt- heitlichen Aufgabenerfüllung werden die Mittel für statistische Arbeiten in Voranschlag sowie Aufgaben- und Finanzplan der Direktionen bzw. der Staatskanzlei nicht separat aufgeführt. Seit dem Jahr 2005 werden alle Leistungen des Kantons Bern als Produkte dargestellt, welche in Produktgruppen zusammengefasst werden. Die Steuerung der Finanzen und Leistungen durch den Grossen Rat erfolgt über diese Produktgruppen. Ein separater Ausweis der Mittel für statistische Arbeiten ist dabei nicht vorgesehen.

Zu Frage 7

Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Interpellanten.

Zu Frage 8

Der Regierungsrat teilt die Meinung, wonach bei der Planung von neuen Datensammlungen (Registern) nach Möglichkeit statistisch ausgebildete Personen miteinbezogen werden sollten. Die Problematik von bereits bestehenden Datenbeständen, die aufgrund methodischer Einschränkungen nicht oder kaum für statistische Zwecke genutzt werden können, wird seit einiger Zeit auch gesamtschweizerisch diskutiert. Viele wichtige Register wurden im Hinblick auf administrative Tätigkeiten bzw. Vollzugsarbeiten aufgebaut (z.B. Sozialversicherungsregister). Die Anforderungen seitens der Statistik wurden nicht immer explizit miteinbezogen. Modernisierungsprojekte des BFS zielen im Bereich der öffentlichen Statistik auf eine verstärkte Nutzung von Registerdaten. Das Bewusstsein bei der Konzeption von neuen Registern, frühzeitig auch die Sicht der Statistik mit einzubeziehen, ist somit in den letzten Jahren generell gewachsen. Planung und Auswertung von Datensammlungen im Zusammenhang mit einzelnen statistischen Projekten werden im Kanton Bern grundsätzlich von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt. Sehr komplexe oder aufwändige Aufgaben werden teilweise extern vergeben.

Zu Frage 9

In allen Direktionen bzw.. der Staatskanzlei sind fachlich ausgewiesene Mitarbeitende mit statistischen Aufgaben betraut. Damit ist auch gewährleistet, dass die Konzeption von Erhebungen nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien erfolgt. Der Kanton Bern hat als Teil des „statistischen Systems Schweiz“ auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund. Als Mitunterzeichner der Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz gelten auch für den Kanton Bern die darin verankerten Grundsätze bezüglich Qualität der statistischen Informationen. Dort, wo kantonale Dienststellen Bundesrecht vollziehen, sind diese zudem in Erhebungskonzepte eingebunden, die vom Bund vorgegeben sind.

Zu Frage 10

Die öffentliche Statistik ist in verschiedene Politikbereiche aufgeteilt. Allfällige Querschnittsbereiche werden separat definiert und behandelt. Hierbei werden die konsequente Beachtung und Berücksichtigung von Ergebnissen und Analysen aus anderen Bereichen sowie die verstärkte interdirektionale Zusammenarbeit in Querschnittsbereichen gegenüber der Erhebung von interdirektionalen Daten priorisiert.

Analysen und Interpretationen werden von den Fachstellen wo sinnvoll und möglich in einen Gesamtzusammenhang gestellt, bevor sie vom Regierungsrat behandelt werden.

Um diese Analyse von Interdependenzen zwischen den Politikbereichen zu fördern und zu

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erleichtern, werden zurzeit der Aufbau einer speziellen Datenübersicht im Hinblick auf die gesamtstaatliche Führung und der vermehrte Einsatz von Indikatoren geprüft.

An den Grossen Rat

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