M 310/2009 FIN 18. August 2010 FIN C Motion
1173 Hess, Stettlen (BDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.09.2009
Stopp dem Netzwerkmissbrauch
Der Regierungsrat wird beauftragt, für Kantonsangestellte den Internetzugriff auf Facebook und andere vergleichbare Webseiten der Kategorie «Social Networks and Personal Sites»
noch vor Ende der laufenden Legislatur zu sperren.
Begründung:
Das Zugreifen und Verweilen auf Internet-Foren wie Facebook generiert ein immenses zusätzliches Datenvolumen, welches nicht im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung der Mitarbeitenden steht.
So macht zum Beispiel die Facebook-Nutzung bei der eidgenössischen Verwaltung bereits rund 25 Prozent des Datenverkehrs aus. In der Stadt Zürich produzierten rund 24'000 Angestellte innerhalb eines Monats 3,36 Millionen Zugriffe. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Werte im Kanton Bern stark differieren.
Andere Kantone und Städte sowie Unternehmungen wie z.B. SBB, UBS, Post und Coop haben bereits gehandelt. Es ist unnötig, ausgerechnet im Kanton Bern zuzuwarten und Ressourcen für aufwändige Abklärungen und Regelungen einzusetzen.
Antwort des Regierungsrates
Der von Juni bis Dezember 2009 auf Facebook zurückzuführende Datenverkehr von durchschnittlich rund 230 Gigabyte (GB) macht pro Monat rund vier Prozent des gesamten Datenverkehrs mit dem Internet von rund 6'150 GB pro Monat aus. Das auf weitere soziale Netzwerke entfallende Datenvolumen ist vernachlässigbar gering.
Aus der Sicht der Netzwerkinfrastruktur ist eine Sperrung des Facebook-Zugriffs wegen dieses relativ geringen Datenvolumens zurzeit nicht notwendig. Dagegen hat sich gezeigt, dass sich bestimmte Seitenaufrufe negativ auf die Leistungsfähigkeit der Informatikinfrastrukturen einzelner Direktionen auswirken können. Daher können die Direktionen und die Staatskanzlei bei einer Überlastung ihrer Systeme durch Zugriffe auf bestimmte Internetseiten diese Zugriffe für ihren Bereich sperren. Solche Sperren wurden etwa während der Fussballweltmeisterschaft 2010 vorbereitet und zum Teil auch vollzogen.
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, ihm Vorschläge zum Umgang mit der Problematik „Missbrauch des Internet am Arbeitsplatz“ zu unterbreiten. Dazu gehört neben der Frage, wie solcher Missbrauch festgestellt und darauf reagiert werden kann, auch die Frage nach der Sperrung von Internetseiten. Weil sich in diesem Zusammenhang
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komplexe, vor allem personal- und datenschutzrechtliche Fragen stellen, liegt noch keine endgültige Lösung vor. Das Anliegen des Motionärs wird damit aber geprüft, weshalb beantragt wird, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat