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Im Kanton Bern leben rund 60 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner in einer Agglomeration

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M 151/2001 JGK 16. Januar 2002 45C

Motion

0088 Bernasconi, Worb (SP)

Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 03.09.2001

Schaffung der Voraussetzungen zur Bildung von Agglomerationsstrukturen im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit im Kanton Bern Agglomerationsstrukturen mit festgelegten Entscheidbefugnissen gebildet werden können.

Begründung

Die Städte gelten zu Recht als die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Hier finden sich die Arbeitsplätze in konzentrierter Form. High-tech- und Dienstleistungsfirmen suchen sich ihre Standorte fast immer in bevorzugten Lagen in oder am Rande der Städte. Die Städte sind auch sehr eng mit den umgebenden Agglomerationen verknüpft.

In der Schweiz bilden die Agglomerationen den Lebensraum für fast zwei Drittel der Bevölkerung. Im Kanton Bern leben rund 60 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner in einer Agglomeration. 66 Prozent der Berner Bevölkerung haben ihren Arbeitsplatz in einer Agglomeration.

Die spezifische demografische und soziale Zusammensetzung der Bevölkerung in den Städten, aber auch in den Agglomerationen führt dazu, dass in diesen Gebieten soziale, aber auch infrastrukturelle Probleme in gehäufter und verstärkter Form auftreten. Diese lassen sich kaum mehr von einem einzelnen Gemeinwesen allein lösen.

Es muss festgestellt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit in den städtischen Regionen mangels einer eigenen rechtlichen Struktur mit Entscheidbefugnissen und demokratischer Legitimation ungenügend ist. Dazu braucht es geeignete rechtliche und organisatorische Mittel. Dabei soll auch dem Grundsatz nachgelebt werden, dass die Bezahler und die Entscheidträger für bestimmte Leistungen möglichst übereinstimmen.

Mit der Gründung von formellen Agglomerationsstrukturen würden die Randgebiete nicht benachteiligt, vielmehr könnten sie von den neuen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit profitieren. Ein besseres Funktionieren der Agglomerationen würde sich insgesamt positiv auf den Kanton Bern auswirken, beispielsweise auch bei der Ansiedlung von neuen Unternehmungen. Zudem könnten die finanziellen Mittel für öffentliche Infrastrukturanlagen besser koordiniert und damit effizienter eingesetzt werden.

Die Bildung von neuen Agglomerationsstrukturen würde zweifellos verschiedene im Kanton Bern neu geschaffene oder im Aufbau begriffene Instrumente ergänzen.

Das vor der Inkraftsetzung stehende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) gewährt zwar den Kernstädten eine (teilweise) Abgeltung der Zentrumslasten.

Damit verbunden ist aber keineswegs eine eigentliche Agglomerationsstrategie.

(2)

2 Im Entwurf zum Kantonalen Richtplan vom Januar 2001 wird unter der Massnahme K3_3 explizit festgehalten: Zentren- und Agglomerationspolitik erarbeiten und umsetzen.

Dass das Problem auch auf eidgenössischer Ebene erkannt worden ist, zeigt auch die Tatsache, dass im vergangenen Jahr auf Bundesstufe eine Tripartite Agglomerationskonferenz Bund-Kantone-Gemeinde/Städte (TAK) geschaffen worden ist als Plattform zur Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik. Die ersten im Rahmen der TAK geführten Diskussionen zeigen klar, dass Agglomerationspolitik vor allem eine Sache der Kantone und der Agglomerationen ist und nicht zu den Kernaufgaben des Bundes gehört.

Antwort des Regierungsrates

I

Sowohl auf Stufe Bund als auch auf Stufe Kantone ist die Bedeutung der Städte und Agglomerationen als Zentren und Motoren des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens erkannt worden. Zugleich ist man sich der besonderen Probleme dieser Regionen bewusst geworden, welche neue Handlungsstrategien erfordern. Zurzeit sind deshalb verschiedene Untersuchungen im Gange, die diesen Problemkreis vertieft beleuchten.

Namentlich zu erwähnen ist die aus Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK), deren konstituierende Sitzung am 20. Februar 2001 stattgefunden hat. Mit der TAK wird das Ziel der Förderung der vertikalen Zusammenarbeit Bund – Kantone – Städte/Gemeinden und die Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik verfolgt. Zur Zeit werden entsprechende erste Projektarbeiten insbesondere zur Förderung der horizontalen Zusammenarbeit in den Agglomerationen an die Hand genommen.

Daneben hat der Bundesrat am 19. Dezember 2001 den Entwurf des Schlussberichtes

„Agglomerationspolitik des Bundes“ vorgelegt, in welchem eine Reihe von Massnahmen für eine Agglomerationspolitik des Bundes vorgeschlagen werden. Damit unterstreicht der Bund seine Absicht, sich künftig in diesem Bereich verstärkt zu engagieren.

II

Im Kanton Bern sind mit der neuen Aufgabenteilung Kanton und Gemeinden und dem neuen Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FILAG) bereits Anstrengungen zur Lösung der Agglomerationsprobleme respektive zur Entlastung der Kernstädte unternommen worden. Das Projekt „Gemeindereformen im Kanton Bern“ (GEREF) vom 5. Juli 2000 will Strukturentwicklungen in den Gemeinden fördern und ist damit ebenfalls agglomerationsrelevant. Daneben wird mit dem Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) die Entwicklung von wettbewerbsfähigen Standorten vorangetrieben. Und schliesslich zieht der kantonale Richtplan, der Anfang 2002 vom Regierungsrat verabschiedet und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden soll, die grosse Bedeutung von starken Zentren und Agglomerationen für den Kanton in Rechnung. Als Zielsetzung soll der Kanton Bern für seine Zentren und Agglomerationen eine ziel- und problemorientierte Politikstrategie erarbeiten, seine diesbezüglichen sachpolitischen Anstrengungen abstimmen und sich auf Bundesebene für die Interessen der Zentren und Agglomerationen einsetzen.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat bei dessen Arbeiten bislang immer unterstützt. So hat der Grosse Rat in der parlamentarischen Beratung zum regierungsrätlichen Bericht

„Gemeindereformen im Kanton Bern“ am 20. November 2000 in einer Planungserklärung beispielsweise verlangt, dass der Regierungsrat gemeinsam mit der ersten Überprüfung der Strategie "Gemeinden" im Jahre 2005 dem Grossen Rat einen Bericht über die künftige Strategie in Bezug auf die bernischen Agglomerationen (Institutionalisierung, verbindliche Zusammenarbeit) vorlegt.

(3)

3

In einer Aussprache des Regierungsrates vom 20. Dezember 2000 ist das Geschäft

„Agglomerationsstrategie im Kanton Bern“ der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) zur Federführung übertragen worden.

Um Städte- und Agglomerationsvertreter möglichst frühzeitig in das Projekt einzubeziehen, hat die JGK im Frühjahr 2001 verschiedene Interviews durchgeführt, welche die Zielsetzungen, Grundsätze und Massnahmen einer Agglomerationsstrategie in Bern betrafen. Gestützt darauf wurde ein Aussprachepapier erarbeitet, das im Sommer 2001 sowohl dem Regierungsrat als auch dem Kontaktgremium Kanton – Gemeinden zur Kenntnis gebracht wurde.

Das Aussprachepapier bildet die Basis für einen Vorschlag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion betreffend das weitere Vorgehen in Sachen Agglomerationsstrategie Kanton Bern, welchem der Regierungsrat am 12. Dezember 2001 zugestimmt hat.

III

Das weitere Vorgehen sieht eine Bestandesaufnahme der Aufgabenerfüllungs- und Zusammenarbeitsformen sowie der verschiedenen Organisationsplattformen in den Agglomerationen des Kantons (Bern, Biel, Thun, Burgdorf, Langenthal) vor. Dabei soll deren Funktionsweise und Problembearbeitung einer Analyse unterzogen werden.

Im Weiteren soll eine Konzentration vorgenommen werden auf ausgewählte Politikbereiche, welche die Städte und Agglomerationen im besonderen Masse betreffen - gedacht wird an die Bereiche „Raumplanung“, „Standortentwicklung", „Verkehr/Umwelt",

„Kultur".

Im Bereich „Sozialpolitik" sind mit der integralen Überprüfung des Fürsorgewesens und dem Sozialhilfegesetz, welches Anfang 2002 in Kraft getreten ist, Lösungen erarbeitet worden. Im Bereich „Bildung" hat mit der klaren Zuordnung der Aufgaben eine Entflechtung der Zuständigkeiten und teilweise eine Kantonalisierung stattgefunden. Diese beiden Bereiche können deshalb im Sinne einer ersten Setzung von Prioritäten vorerst ausgeklammert werden.

Gestützt auf die Ergebnisse dieser Analysen sind neben den finanzpolitischen und aufgabenbezogenen Massnahmen, die im Rahmen des FILAG und der neuen Aufgabenteilung weiter entwickelt werden, institutionelle, raumordnungspolitische und prozessorientierte Massnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Agglomerationen vertieft zu untersuchen und eine Strategie betreffend die räumliche, wirtschaftliche und verkehrspolitische Entwicklungen in den bernischen Agglomerationen darzulegen.

Ende 2002 muss dem Regierungsrat ein Zwischenbericht zur Agglomerationsstrategie vorgelegt werden

IV

Der Motionär verlangt mit seinem Vorstoss die Schaffung der Voraussetzungen zur Bildung von Agglomerationsstrukturen im Kanton Bern. Bislang erschien die Ausgestaltung der Agglomeration im Sinne eines neuen, eigenständigen und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Gebildes politisch kaum realisierbar. Der Grosse Rat hat die Schaffung einer neuen staatsrechtlichen Ebene, die politische Region, bei verschiedenen Gelegenheiten immer abgelehnt (vgl. dazu den Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend die Totalrevision des Gemeindegesetzes vom 2. Juli 1997, in:

Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 1997, Beilage Nr. 61, S. 17; vgl. weiter Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 1999, S. 197).

(4)

4 Die Untersuchung von institutionellen Massnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Agglomerationen ist aber Bestandteil der Arbeiten zur Agglomerationsstrategie. Die Vielschichtigkeit und Komplexität der Fragestellung bedingt jedoch einen umfassenden Ansatz, der die verschiedenen möglichen Massnahmen zur Stärkung der Städte und Agglomerationen nicht isoliert, sondern vernetzt und koordiniert angeht.

Aus allen diesen Gründen lehnt es der Regierungsrat ab, sich auf die Schaffung von Agglomerationsstrukturen mit verbindlichen Entscheidbefugnissen festzulegen, ist aber bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und das Anliegen des Motionärs im Rahmen der weiteren Arbeiten betreffend die Agglomerationsstrategie Kanton Bern in einem Gesamtzusammenhang zu prüfen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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