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Mit 52,5 Prozent ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG

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M 083/2008 BVE 14. Mai 2008 BVE C Motion

0839 SP-JUSO (Masshardt, Langenthal)

Weitere Unterschriften: 31 Eingereicht am: 31.03.2008

Kein neues AKW im Kanton Bern.

Die kantonale Energiestrategie soll auch bei der BKW gelten.

Der Regierungsrat wird beauftragt als Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG dahin zu wirken, dass die BKW die Ziele der kantonalen Energiestrategie umsetzt und bei ihren strategischen Entscheiden berücksichtigt.

Begründung

Die Energiestrategie 2006 bildet die Grundlage der kantonalen Energiepolitik. Sie setzt in erster Linie auf die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Mit 52,5 Prozent ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG. Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, diesbezüglich seine Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass die BKW energiepolitisch in dieselbe Richtung zielt wie der Kanton Bern und im Sinne der Energiestrategie handelt.

Mit der Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern ist kein neues AKW nötig: Mit dem Engagement der BKW für den Neubau eines AKWs im Raum Mühleberg-Radelfingen verstösst die halbstaatliche Unternehmung somit gegen die vom Regierungsrat verabschiedeten Energiestrategie. Die Energiestrategie geht davon aus, dass für die künftige Stromversorgung in erster Linie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden und für die BKW lediglich den Weiterbetrieb des AKW Mühleberg in Frage kommt. Mehrmals hat der Grosse Rat bei verschiedenen Geschäften klar zum Ausdruck gebracht, dass die Kernenergienutzung erst eine Option darstellt, wenn die Gefahren dieser Energienutzung und deren Abfälle kurz- bis langfristig keine Risiken mehr für Menschen, Pflanzen und Tiere sowie die Umwelt darstellen. Das ist heute klar nicht der Fall.

Die BKW muss deshalb ihre Strategie neu ausrichten und in erster Linie auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen. Neben den energiepolitischen Gründen sprechen auch ökonomische Gründe gegen den Bau eines neuen AKWs. Die BKW und damit auch der Kanton Bern würden bei einem Neubau eines AKWs ein finanzielles Risiko eingehen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.04.2008

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Antwort des Regierungsrates

Diese Motion betrifft die Eigentümerstrategie der BKW, wofür der Regierungsrat abschlies- send zuständig ist (Art. 95 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 KV, Art. 48 OrG). Somit handelt es sich bei diesem Vorstoss um eine Richtlinienmotion gemäss Art. 80 Abs. 1 Satz 2 KV. Der Re- gierungsrat hat bei einer solchen Richtlinienmotion einen relativ grossen Spielraum und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Als privatrechtliche Aktiengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die BKW FMB Energie AG (BKW) an der Schweizer SWX Börse kotiert. Sie steht im Energiemarkt mit an- deren Marktakteuren im Wettbewerb. Der Kanton Bern ist mit 52.5 % Mehrheitsaktionär der BKW.

Der Regierungsrat ist für die Festlegung der Eigentümerstrategie der BKW zuständig. Diese ist von der Unternehmensstrategie BKW zu unterscheiden: deren Festlegung fällt in die Kompetenz des Verwaltungsrates der Unternehmung. In diesem elfköpfigen Gremium ist der Kanton Bern mit zwei Regierungsmitgliedern vertreten. Hauptaufgabe der beiden Staatsvertreter ist die Wahrung der Interessen des Mehrheitsaktionärs im Verwaltungsrat der BKW. Dazu gehört auch die Einbringung der Anliegen aus der Eigentümerstrategie. Für den Regierungsrat hat sich dieses Vertretungsmodell bisher bewährt.

Grundlage der kantonalen Energiepolitik ist die Energiestrategie 2006. Diese wird alle vier Jahre überprüft und wenn notwendig angepasst. Wie bisher setzt der Regierungsrat die kantonale Energiepolitik über seine hoheitlichen Mittel durch.

Obschon für die BKW als privatrechtliches, von der Verwaltung unabhängiges Unternehmen die Energiestrategie 2006 nicht bindend ist, vertritt der Regierungsrat dennoch die Meinung, dass die BKW - unter Wahrung ihrer unternehmerischen Interessen - ihren Beitrag zur Um- setzung der Energiestrategie leisten soll. Zurzeit wird die Eigentümerstrategie des Kantons bezüglich BKW überarbeitet beziehungsweise es wird geprüft, welche Folgerungen aus der Energiestrategie auf die Eigentümerstrategie der BKW zu ziehen sind. Es handelt sich um umfassende Abklärungen, in die die Unternehmung miteingebunden ist. Diejenigen Aspekte der Energiestrategie, die aus unternehmerischer Sicht langfristig zweckmässig sind und umgesetzt werden können, werden in die Eigentümerstrategie der BKW einfliessen. Die beiden Staatsvertreter werden sich im Verwaltungsrat einsetzen, dass diese Anliegen aus der Eigentümerstrategie in die Unternehmensstrategie einfliessen. In den erwähnten Abklä- rungen sind folgende Kriterien auch mitzuberücksichtigen: die Aufrechterhaltung bzw. der Ausbau der heute guten Position der BKW im Markt, die Gewährleistung der positiven Ent- wicklung des Aktienkurses, die Aufrechterhaltung der Dividendenpolitik der Unternehmung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Kanton Bern (BKW als wichtiger Arbeitgeber und Steuerzahler).

Der Regierungsrat ist bereit, die Motion als Postulat im Sinne eines Dauerauftrags der Überprüfung der Auswirkungen der Energiestrategie auf die Eigentümerstrategie der BKW anzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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