I 117/2004 BVE 25. August 2004 49C Interpellation
2737 Lauterburg-Gygax, Bern (GFL)
Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 29.04.2004
Ist die Strompolitik für den Regierungsrat jetzt ein Thema?
Im Jahr 2007 wird der europäische Strommarkt liberalisiert sein. Diese Marktöffnung wird auch in der Schweiz zu spüren sein. In der BKW Energie AG werden deshalb in der nächs- ten Zeit verschiedene wichtige Unternehmensentscheide und Optionen geprüft und festge- legt. Zum Beispiel wird über einen Unternehmenszusammenschluss mit anderen Anbietern diskutiert oder um eine Produktion im Ausland oder um die Herstellung von zusätzlichem Atomstrom. Der Kanton ist Mehrheitsaktionär der BKW Energie AG, aber hat im Verwal- tungsrat nicht die Mehrheit.
Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat der Kanton noch Einfluss auf die energiepolitischen wichtigen Entscheide der BKW?
- Welche Vorgaben gedenkt er für die wichtigen Entscheidungen der nächsten Zeit zu setzen?
- Gehört ein neues Atomkraftwerk in Mühleberg oder im Espace Mittelland zu den mögli- chen Optionen?
- Welche anderen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat um einen vermuteten eventuel- len zukünftigen Strommangel zu verhindern?
Antwort des Regierungsrates
Hat der Regierungsrat noch Einfluss auf die energiepolitischen wichtigen Entscheide der BKW?
Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BKW und im Verwaltungsrat mit zwei Regie- rungsmitgliedern vertreten. Er hat somit Einfluss auf die strategischen Entscheidungen des Unternehmens. Im Verwaltungsrat verfügt der Kanton Bern jedoch nicht über die Mehrheit.
2
Welche Vorgaben gedenkt er für die wichtigen Entscheidungen der nächsten Zeit zu set- zen?
In seiner Funktion als Mehrheitsaktionär und Verwaltungsratsmitglied ist der Regierungsrat an die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts gebunden. Diese ver- pflichten zur Wahrung unternehmerischer – nicht politischer – Interessen. Der Kanton Bern hat die kantonale Energiepolitik primär mit den zur Verfügung stehenden hoheitlichen Mit- teln (Gesetzgebung, 3. Energiebericht, Kantonale Energiestrategie, politische Stellungnah- men) und nicht als Aktionär der BKW durchzusetzen.
Aus diesem Grunde bearbeitet der Regierungsrat gegenwärtig eine Kantonale Energie- strategie in Ergänzung zum 3. Energiebericht, wie das die Direktorin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion im Grossen Rat erklärt hat. Die Kantonale Energiestrategie beleuchtet die nächsten 30 Jahre und hält die Absichten des Kantons Bern im Bereich Strom, Strom- politik, Erdgas, Erdölprodukte und Alternativenergien fest.
Gehört ein neues Atomkraftwerk in Mühleberg oder im Espace Mittelland zu den möglichen Optionen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat um einen vermuteten eventuellen zukünftigen Strommangel zu verhindern.
In der oben erwähnten Kantonalen Energiestrategie werden neben den Zielsetzungen für eine genügende Stromversorgung in den nächsten 30 Jahren auch die Aussagen zum Thema Kernenergie enthalten sein. Dieses Strategiepapier soll dem Grossen Rat voraus- sichtlich in der Novembersession vorgelegt werden.
An den Grossen Rat