• Keine Ergebnisse gefunden

Wurden Massnahmen getroffen, damit sich so etwas im Kanton Bern nicht ereignen kann? Wenn ja, welche? 2

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wurden Massnahmen getroffen, damit sich so etwas im Kanton Bern nicht ereignen kann? Wenn ja, welche? 2"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 187/2006 BVE 6. Dezember 2006 BVE C Interpellation

2142 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.09.2006

Wie werden die Abrechnungen für Bauarbeiten auf Nationalstrassen kontrolliert?

Die Medien haben im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau über gewisse Machenschaften in der Walliser Kantonsverwaltung berichtet. Es ist die Rede von zweifelhaften Vorgehensweisen bei den Endjahresabrechnungen. Dabei soll es vor allem darum gehen, die für das laufende Jahr bewilligten Bundeskredite maximal auszuschöpfen.

Aufgedeckt wurde unter anderem, dass Ausmasse für nicht realisierte Arbeiten erstellt wurden, was zu Zahlungen in Millionenhöhe an Firmenkonsortien geführt hat. Die Unregelmässigkeiten betreffen im Übrigen falsche Informationen und die Ausstellung von gefälschten Dokumenten, um Zahlungen zu rechtfertigen, die in keinem Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen stehen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wurden Massnahmen getroffen, damit sich so etwas im Kanton Bern nicht ereignen kann? Wenn ja, welche?

2. Bestehen entsprechende Kontrollen?

3. Wenn ja, welche?

4. Wie häufig werden diese Kontrollen durchgeführt?

Antwort des Regierungsrates

Einleitung

Der Kanton Bern baut und unterhält im Auftrag des Bundes das Nationalstrassennetz im Gebiet des Kantons. Das Investitionsvolumen für den Neubau (N16 Transjurane, N5 Um- fahrung Biel und N1 Autobahnzubringer Neufeld) beträgt für das Jahr 2006 rund 150 Mio.

Franken, dasjenige für den baulichen Unterhalt des bestehenden Netzes rund 50 Mio.

Franken.

Für die Ausführung von Arbeiten sind entsprechende, vom Bund genehmigte Projekte und dazugehörende detaillierte, jährliche Kredite des Bundes sowie ein genehmigtes Investiti- onsbudget des Kantons Voraussetzung.

(2)

2

2 Für die Budgetkredite des Bundes sowie des Kantons gilt das Jährlichkeitsprinzip. Jährlich- keit heisst, dass bewilligte Kredite nur für das entsprechende Budgetjahr gelten. Das kann beispielsweise dazu führen, dass bei Verzögerungen bei einzelnen Projekten Kredite am Jahresende verfallen. Dadurch können die Vorhaben des nachfolgenden Jahres beein- trächtigt werden. Damit ein solcher Dominoeffekt nicht entsteht, sind ein gutes Projektma- nagement und entsprechend gute Planungs- und Überwachungssysteme unabdingbar.

Zu Frage 1

Im Kanton Bern bestehen bereits Kontrollmechanismen.

Die Kontrollen betreffen verschiedene Verfahren und Abläufe wie Landerwerb, Anschaffung von Materialien, Anschaffung und Installation von Systemen sowie Bauausführungen. Die im Vorstoss angesprochenen Vorkommnisse im Kanton Wallis betreffen in erster Linie die Bauausführung.

Um Missbräuche zu verhindern, gibt es bei den Bauausführungen grundsätzlich keine Vor- auszahlungen, die Zahlungen werden anhand des Arbeitsfortschrittes (=Ausmass) geleis- tet. Die Ausmasskontrolle wird strikte gehandhabt. Von den Unternehmungen dürfen nur effektiv ausgeführte Leistungen fakturiert werden.

Die Arbeitsfortschritte der ausführenden Unternehmungen werden durch die örtliche Bau- leitung (Bauleiter des Tiefbauamtes und/oder beauftragte Ingenieurunternehmen) begleitet und kontrolliert. Bei grossen Projekten erstellt die örtliche Bauleitung anhand der geleiste- ten Arbeiten und der vertraglich vereinbarten Tarife periodisch (meist monatlich) einen Zahlungsvorschlag. Dieser wird durch das ausführende Bauunternehmen geprüft und als Rechnung an den Kanton verschickt. Die Rechnung wird durch die örtliche Bauleitung ge- prüft, visiert und an die Oberbauleitung der zentralen Verwaltung in Bern weitergeleitet. Die Oberbauleitung kontrolliert die Rechnung, vergleicht sie mit Verträgen und Planung und gibt sie zur Zahlung frei.

Bevor die Zahlung erfolgt, kontrolliert das Rechnungswesen, ob der einzelne Kredit vor- handen und bewilligt ist.

Bei der Beschaffung und Installation von Systemen (z.B. Lüftungs- oder Elektroanlagen) können teilweise Vorauszahlungen gemacht werden, wenn diese vertraglich in einem Zah- lungsplan vereinbart sind. Ein solcher Zahlungsplan muss jedoch vom Bundesamt für Strassen genehmigt werden.

Zu Fragen 2, 3 und 4

Im gesamten Prozess bestehen verschiedene Kontrollen:

- Der zuständige Abteilungsleiter kontrolliert monatlich die laufenden Projekte, deren Ar- beitsfortschritt und den Kreditstand und führt die Budgetkontrolle durch (Projektbezo- genes Projektcontrolling PPC).

- Das Bundesamt für Strassen bewilligt für jedes Teilprojekt einen separaten Kredit, auf den abgerechnet werden muss. Kreditabweichungen werden somit auch beim Bund rasch sichtbar.

Die Abläufe unterliegen der Kontrolle durch die Revisionen:

- Die Finanzkontrolle des Kantons Bern, Baurevision prüft jährlich mehrere grössere Pro- jekte bezüglich deren Ausführung und Abrechnung. Sie prüft zudem ebenfalls jährlich etliche Einzelvorhaben. Nach Ermessen werden auch Projekte, die noch nicht im Bau

(3)

3

3 sind, auf deren Zweckmässigkeit und Angemessenheit durch die Finanzkontrolle über- prüft. Dabei werden entsprechende Experten zugezogen.

- Die Revision des Bundesamtes für Strassen kontrolliert jährlich die Gesamtabrechnun- gen, verschiedene Einzelprojekte und jährlich wechselnde Schwerpunktsthemen.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach Ansicht des Regierungsrates sind davon keine negativen Auswirkungen zu befürchten, denn auf der Händlerseite wird es deswegen nicht mehr Konkurrenzkonflikte geben

die örtlichen oder regionalen Verteiler für den service public verantwortlich sein, ohne dass der Kanton hier eingreifen muss?. Antwort

von ihrem Wohnort direkt zum ausserhalb des AMB gelegenen Arbeitsort fahren (z.B. anlässlich der Durchführung von Orientierungstagen oder Gemeindeberatungen im

Vogt Hans Rudolf Nein/Non Zimmerli Christoph Nein/Non Costa Stefan. Hess Sandra

Bütikofer Stefan Ja/Oui Dumerrnuth Marianne Ja/Oui Dunning Samantha Ja/Oui. Egger Ulrich

Dabei geht vergessen, dass sich diese Kinder und Jugendlichen in der Regel nicht aus freiem Willen in der Schweiz befinden, sondern durch den Aufenthalt der Eltern

Im Jahr 2000 wurde sodann eine Motion auch nach Umwandlung in ein Postulat abgelehnt, welches die Offenlegung der Finanzen bei Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton

[r]