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I 073/2001 BVE 19. September 2001 49C
Interpellation
2945 Frainier, Belprahon (CVP)
Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 04.04.2001
Nationalstrasse A16: Bundesbeiträge
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Beträge hat der Bund dem Kanton Bern insgesamt für den Bau der National- strasse A16 seit Beginn der Arbeiten zur Verfügung gestellt? (detaillierte Antwort pro Jahr)
2. Wie hoch sind die Beträge, die während dieser Zeit effektiv in Anspruch genommen wurden? (detaillierte Antwort pro Jahr)
3. Falls nicht alle Bundesbeiträge beansprucht wurden: Was passiert mit den Geldern, die beim Bau der A16 nun fehlen?
Antwort des Regierungsrates
Vorbemerkung
Die Transjurane wurde im Jahre 1984 neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen, und die ursprünglich noch als Kantonsstrasse gebaute Taubenlochstrasse (Bözingenfeld - La Heutte), wurde im Jahre 1985/1986 in eine Nationalstrasse 3. Klasse umklassiert. Der Bund hat die damals vom Kanton ausgewiesenen Gesamtkosten von Fr. 162,6 Mio.
Franken gemäss dem bestehenden Verteilschlüssel im Nationalstrassenbau (84% Bund / 16% Kanton Bern) übernommen.
Zu den Fragen 1 und 2
Die jährlichen Beiträge werden in der Tabelle zu 100 % ausgewiesen (in Mio. Fr.) und teilen sich ebenfalls in einen 84%-Anteil Bund und einen 16%-Anteil Kanton Bern auf.
2
Jahr Frage 1:
vom Bund zur Verfügung ge- stellt
Frage 2:
vom Kanton Bern in Anspruch ge- nommen
Saldo:
+ Mehrinvestition - Minderinvestition
1984 - 1992 132 132 0
1993 47 63 + 16
1994 69 60 - 9
1995 60 61 + 1
1996 45 53 + 8
1997 42 43 + 1
1998 31 36 + 5
1999 37 37 0
2000 38 61 + 23
Total Mehrinvestitionen von 1984 - 2000 + 45
Zu Frage 3
Wie der obigen Tabelle entnommen werden kann, hat der Kanton Bern davon profitiert, dass andere Kantone ihre jeweiligen Budgets nicht ausgeschöpft haben. Er konnte bei der A16 seit 1984 45 Mio. Franken mehr investieren, als der Bund ursprünglich zur Verfügung gestellt hatte.
An den Grossen Rat