# 213794
I 250/2004 BVE 22. Dezember 2004 49C
Interpellation
3988 Rérat, Sonvilier (FDP)
Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 16.09.2004
Bahnstrecke Sonceboz – La Chaux-de-Fonds
Wie in der regionalen Presse zu lesen war, beabsichtigt der Kanton Bern, vier bis sechs Bahnverbindungen stillzulegen und 30 bis 40 Busverbindungen zu streichen. Dieses Katastrophenszenario, das eine direkte Folge des Entlastungsprogramms des Bundes ist, trifft den Berner Jura mit ganzer Härte, da der Abschnitt Sonceboz – St. Immer direkt betroffen sein wird.
Einige Wochen später berichteten die Medien, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) die Bundes- und Kantonskassen wesentlich mehr füllt als vorgesehen. So erhält der Kanton Bern im Jahr 2004 rund 30,6 Mio. Franken, während er 2005 praktisch das Doppelte erhalten wird, d.h. rund 56,2 Mio. Franken.
Die geplanten Massnahmen bewirken, dass nur die Zentren entlang der grossen nationalen Achsen vom Ausbau des Bahn2000-Angebots werden profitieren können. Die anderen Regionen werden davon ausgeschlossen sein.
Wenn man bedenkt, dass das Schweizer Volk im Jahr 2000 seinen klaren Willen bekundet hat, den Strassenverkehr auf die Schiene zu verlegen, so widerspricht es dem Volkswillen, wenn Züge durch Busse ersetzt werden.
Angesichts dieser inakzeptablen Situation wird die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wird sie alle möglichen Schritte bei den Bundesbehörden unternehmen, um die Stilllegung von Bahnstrecken aufzuhalten?
2. Wird sie angesichts der oben erwähnten neuen Finanzinformationen die zusätzlichen Mittel für den öffentlichen Verkehr und insbesondere für den Regionalverkehr einsetzen?
3. Wird der Kanton Bern, bevor er die Umstellung von Bahn auf Bus plant, eine ernsthafte Umstellungsstudie durchführen, und zwar frühestens 2006, besser noch 2008, wie dies in der Antwort der BVE auf die Interpellation I 149/2003 zugesagt wurde?
4. Haben der Kanton Bern und ganz besonders die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die Absicht, den betroffenen Personen die geplanten Massnahmen darzulegen und zu erläutern, anstatt die betroffene Bevölkerung und die Volksvertreterinnen und Volksvertreter vor vollendete Tatsachen zu stellen?
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Antwort des Regierungsrates
Der Grosse Rat hat die Regierung am 10. Februar 2004 mit dem Angebotsbeschluss 2005 – 2008 beauftragt, die Umstellung der Betriebsart auf der Strecke Sonceboz – La Chaux- de-Fonds (Regionalzüge) zu überprüfen. Dies soll in Kenntnis der Auswirkungen der neuen Angebote erfolgen, welche Mitte Dezember 2004 eingeführt werden. Eine allfällige Umstellung ist somit frühestens im Zusammenhang mit dem nächsten Angebotsbeschluss Ende 2007 möglich.
Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:
1. Auf Bundesebene ist das Entlastungsprogramm 04 (EP 04) in Vorbereitung. Nach den vorliegenden Informationen sieht dieses Einsparungen beim Regionalverkehr von 30 bis 40 Millionen Franken in den Jahren 2006 und 2007 vor. Der Kanton Bern ist davon mit mehreren Millionen Franken betroffen. Der Regierungsrat setzt sich mit Vorstös- sen bei den zuständigen Bundesgremien und den bernischen Bundesparlamentarier- Innen sowie in Zusammenarbeit mit den interkantonalen Fachgremien entschieden gegen die Kürzungen beim Regionalverkehr zur Wehr. Seit den ersten Ankündigun- gen des Bundesrates konnte erreicht werden, dass die Kürzungen um rund 50% re- duziert und auf zwei Jahre beschränkt wurden.
2. Zurzeit ist noch offen, wie viele Bundesmittel beim öffentlichen Regionalverkehr gestri- chen werden sollen. Gemäss Ziffer 9.9 des Angebotsbeschlusses 2005 – 2008 ist die Regierung beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Angebotsbeschlusses vorzulegen, falls der Bund Beitragskürzungen beschliesst. Der Grosse Rat beschliesst abschliessend über das Angebot des öffentlichen Verkehrs und nimmt die Höhe der Mittel zur Kenntnis, die dafür zur Verfügung gestellt werden müssen.
3. Innerhalb der Umsetzung des Angebotsbeschlusses 2005 – 2008 ist vorgesehen, dass ab 2006 Umstellungsstudien durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, die Abklä- rungen unter Einbezug der regionalen Gremien vorzunehmen. Offen ist derzeit, ob als Folge des EP 04 kurzfristig Angebotsanpassungen notwendig werden.
4. Ja. Offen ist allerdings, ob als Folge des EP 04 kurzfristig Angebotsanpassungen not- wendig sind, welche einen frühzeitigen Einbezug der regionalen Gremien und damit indirekt der Bevölkerung aus terminlichen Gründen nicht zulassen.
An den Grossen Rat