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Im Rahmen der Diskussion um die Feinstaubbelastung, ist vorgesehen, dass Fahrzeuge und Maschinen ohne Partikelfilter nachgerüstet werden müssen

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M 124/2007 VOL 22. August 2007 VOL C Motion

1424 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 28.03.2007

Partikelfilter - mit Vernunft

Ausgangslage

Feinstaub stellt eine erhebliche gesundheitsgefährdende Substanz dar. Im Rahmen der Diskussion um die Feinstaubbelastung, ist vorgesehen, dass Fahrzeuge und Maschinen ohne Partikelfilter nachgerüstet werden müssen. Die Nachrüstung verursacht auf nachrüstungspflichtigen Fahrzeugen und Maschinen erhebliche Unkosten und ist technisch nicht optimiert. Eine entsprechende Nachrüstungspflicht würde somit automatisch dazu führen, dass alte (nachgerüstete) Fahrzeuge und Maschinen länger als geplant betrieben werden müssten, damit, die durch die Nachrüstung mit Partikelfilter entstandenen Kosten, amortisiert werden können. Zudem sind in der Landwirtschaft und in der Baubranche die Anzahl Fahrten in der kritischen Saison (Herbst-Winter) sowieso betriebsbedingt reduziert.

Im Individualverkehr würden hingegen Fahrzeuge weiterhin – auch bei reduziertem Tempo - Feinstaub ausstossen. Der durch die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge erzeugte Feinstaub fällt zudem mehrheitlich abseits dicht besiedelter Gebiete und der Agglomerationen an – was beim Individualverkehr nicht der Fall ist (auch bei reduziertem Tempo).

Antrag

Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. auf eine Nachrüstungspflicht auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie dieselbetriebenen Baumaschinen und Geräten ohne Partikelfilter zu verzichten.

2. oder die Übergangsfristen auf 20 Jahre festzulegen.

3. kein Alleingang der Partikelfilterpflicht (vor der EU)

Begründung

Durch den Verzicht auf eine Nachrüstungspflicht, können die Ersatzinvestitionen rascher getätigt werden. Neue Maschinen sind nicht nur im Hinblick auf den Feinstaubausstoss sondern auch in weiterer Hinsicht (Verbrauch, Effizienz) optimiert und erbringen einen weit höheren ökologischen und ökonomischen Nutzen als eine Umrüstung der alten Fahrzeuge und Maschinen.

Der Ausstoss der land- und forstwirtschaftlichen Maschinen fällt zudem normalerweise dezentralisiert und abseits der Bevölkerungsmassierungen an. Die Messung von Feinstaubbelastungen im Bollwerk Bern kann nicht für die Entscheidung zu Gunsten einer

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Partikelfilterpflicht eines land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuges und von Baumaschinen in Meiringen beigezogen werden.

Die Feinstaubproblematik muss weltweit angegangen werden. Die vorzeitige Partikelfilterpflicht würde einmal mehr die Schweizerwirtschaft benachteiligen. Es muss das bestreben sein über die Landesgrenze hinaus gleichmässige Massnahmen einzuführen.

Antwort des Regierungsrats

Die Luftqualität ist seit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Umweltrechts deutlich besser geworden. Dank der gemeinsamen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden konnten die Emissionen von Luftschadstoffen in den vergangenen 20 Jahren stark gesenkt werden. Dennoch ist die Belastung unserer Atemluft mit Schadstoffen immer noch zu hoch.

Einer der problematischen Luftschadstoffe ist Feinstaub (PM 10). Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung müssen deshalb die Massnahmen zur Senkung der Luftbelastung konsequent weitergeführt werden. Diese sind im Massnahmenplan

„Luftreinhaltung 2000/2015“ festgehalten. Schwerpunkte des Vollzugs für die Jahre 2005 bis 2010 sind die verstärkte Kontrolle von Holzfeuerungen und die Reduktion der Emissionen von Dieselruss.

Die wirksamste Massnahme zur Reduktion von Dieselruss ist ein geschlossenes Partikelfilter-System. Die Verbreitung solcher Systeme kann nicht nur mit verbindlichen Verpflichtungen verbessert werden. So zeigte bereits die Diskussion um eine vorgezogene Einführung der EURO-5 Norm Wirkung in der Schweiz: Der Anteil der eingeführten Neuwagen mit Partikelfiltern ist zwischen Januar und Dezember 2006 von 42% auf 77%

gestiegen. Information ist also ein wichtiges Element für die Verbreitung von Partikelfiltern.

Das zuständige beco Berner Wirtschaft hat ein Faltblatt über ökologische Fahrzeugbeschaffung erarbeitet, welches sich an Gemeinden und Verwaltungen richtet (Umsetzung der Motion Wasserfallen „Weniger Dreck in der Luft – Neuanschaffung von kantonseigenen Fahrzeugen nur noch mit Partikelfiltern“ M 052/2006). An der Suisse public, der Schweizer Fachmesse für öffentliche Betriebe und Verwaltungen, hat das beco erfolgreich über die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden orientiert. Der Regierungsrat wird deshalb seine Information über die Vorteile des Partikelfilters fortsetzen.

Zusätzlich zu Informationen setzt der Regierungsrat weitere Massnahmen gegen Feinstaub um. So werden auf Baustellen sowie in Kieswerken und Steinbrüchen vermehrt Fahrzeuge und Maschinen mit Partikelfiltern eingesetzt: Die Baurichtlinie Luft des Bundes schreibt für grössere Maschinen auf grossen Baustellen schon seit einigen Jahren Partikelfilter vor. Dieselbetriebene Maschinen in neuen oder erweiterten Kieswerken oder Steinbrüchen werden ebenfalls mit Partikelfiltern aus- oder nachgerüstet.

Einen Anreiz zur Nachrüstung von Fahrzeugen und Maschinen geben die „Befristeten Massnahmen bei ausserordentlich hoher Luftbelastung durch Feinstaub“ (RRB 2118 vom 29. November 2006). Zum Schutz der Bevölkerung vor einer übermässigen Feinstaubbelastung und damit zum Schutz vor Gesundheitsrisiken hat der Regierungsrat damit Sofortmassnahmen beschlossen, die bei übermässiger Belastung der Luft durch Feinstaub umgesetzt werden. Die Massnahmen beruhen auf einem Konzept der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, an welchem der Kanton Bern massgeblich mitgearbeitet hat, und sind mit benachbarten Kantonen abgestimmt. Das Konzept sieht mehrere Stufen vor:

Wird der Grenzwert der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung während mehreren Tagen um das 1,5-fache überschritten und ist eine Besserung nicht absehbar, wird verstärkt informiert und zu freiwilligen Massnahmen aufgerufen.

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Bei einer 2-fachen Überschreitung verfügt der Kanton Tempo 80 auf Autobahnen, ein Feuerungsverbot im Freien und das Verbot, Zusatzfeuerungen mit Holz (Komfortheizungen wie Cheminées oder Schwedenöfen) zu nutzen.

Bei 3-facher Überschreitung des Grenzwerts ist ein befristetes Einsatzverbot von dieselbetriebenen Maschinen, Geräten, Traktoren und Fahrzeugen ohne Partikelfilter in Bau-, Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Solange die technischen Voraussetzungen für eine Nachrüstung der betreffenden Maschinen, Geräte, Traktoren und Fahrzeuge mit einem Partikelfilter noch nicht vorliegen, kann die Volkswirtschaftdirektion anstelle eines Verbots einen dringlichen Appell zur freiwilligen Einhaltung des Verbots erlassen.

Mit diesen Ausführungen beleuchtet der Regierungsrat nur einen Teil seiner Massnahmen zur Luftreinhaltung. Er verzichtet auf eine umfassende Darstellung, weil er bereits in seiner gemeinsamen Antwort vom 5. Juli 2006 auf verschiedene Vorstösse zum Thema (M 051/2006, M 077/2006, P 054/2006, I 065/2006 und I 091/2006) die Gelegenheit hatte, sich ausführlich zur Luftreinhaltepolitik von Bund und Kantonen zu äussern. Der Regierungsrat will mit seiner Politik auch künftig dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern - dies im Sinne der Grundmaxime der Regierungsrichtlinien 2007 bis 2010 ("Nachhaltige Entwicklung stärken").

Wie in der Motion richtig dargelegt, sind die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Aus- oder Nachrüstung aller Fahrzeuge und Maschinen mit Dieselmotor zurzeit noch nicht gegeben. Wie bereits erwähnt, sind die kantonalen Massnahmen im Massnahmenplan „Luftreinhaltung 2000/2015“ enthalten. Diese sehen keine Nachrüstungspflicht für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vor.

Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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