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Die Feinstaub-Belastungen in der Luft sind sehr gesundheitsschädigend

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M 053/2006 VOL 28. Juni 2006 43C

Motion

1368 Wasserfallen, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 42 Eingereicht am: 24.01.2006

Weniger Dreck in der Luft – Neuanschaffung von kantonseigenen Fahrzeugen nur noch mit Partikelfiltern

Der Regierungsrat wird beauftragt,

• ab sofort dieselbetriebene Fahrzeuge und Maschinen anzuschaffen, die mit einem Partikelfilter- oder einem gleichwertigen System ausgerüstet sind.

• die Gemeinden aufzufordern, im Sinne ihrer Vorbildfunktion diese Massnahme ebenfalls umzusetzen.

Begründung:

Dieselbetriebene Lastwagen und Autos sind für einen Grossteil des Krebsrisikos durch Luftschadstoffe verantwortlich. Die Feinstaub-Belastungen in der Luft sind sehr gesundheitsschädigend. Der Grenzwert für Feinstaub (PM 10) wurde seit Beginn dieses Jahres mehrmals an verschiedenen Standorten im Kanton Bern um das Doppelte oder gar mehr überschritten.

Die individuelle Mobilität mit PW’s nimmt zu und immer mehr werden Dieselfahrzeuge bevorzugt, weil sie effizienter im Verbrauch sind. Seit 1997 hat sich der Bestand von Dieselautos verdreifacht. Für die Luft sind Dieselmotoren ohne Partikelfilter, trotz der besseren CO2-Bilanz, jedoch schädlich: Ein einziger Diesel-PW ohne Partikelfilter stösst gleich viele Russteilchen aus wie 1000 konventionelle Benzinautos. Partikelfilter können bis zu 95 Prozent der schädlichen Teilchen reduzieren.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie vom BAFU zum schädlichen Feinstaub und der präsentierte Aktionsplan von Umweltminister Moritz Leuenberger zeigen deutlich auf, dass Handlungsbedarf besteht - auch auf Kantonsebene. Die alarmierend hohe Luftbelastung durch Feinstaub ist oft auch ein lokales Problem, welches lokale Lösungen erfordert. 3700 Todesfälle und Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden dürfen nicht länger hingenommen werden. Problembewusstsein reicht in diesem Fall nicht; Untätigkeit wird die Belastung der Luft mit dem gesundheitsschädigenden Feinstaub vorantreiben.

Der Forderung, alle kantonseigenen Fahrzeuge in angemessener Frist umzurüsten, ist die Mehrheit des Grossen Rates nicht gefolgt. Die Praxis zeigt jedoch, dass es geht: 80 Prozent der Busse des öffentlichen Verkehrs fahren im Kanton Bern bereits mit Partikelfiltern. Diesem guten Beispiel soll die Regierung folgen und mindestens bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen und Maschinen Handlungsbereitschaft zeigen.

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Antwort des Regierungsrats

Vorbemerkung: Die Beschaffung von Fahrzeugen und Maschinen liegt in der Kompetenz des Regierungsrats bzw. der ihm untergeordneten Verwaltungsstellen. Es handelt sich hier also um eine Motion in der abschliessenden Zuständigkeit des Regierungsrats (Richtlinienmotion gemäss Art. 80 Abs. 1 Satz 2 der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1]). Der Regierungsrat hat bei einer Richtlinienmotion einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags. Entscheid und Verantwortung bleiben beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat sich in seiner gemeinsamen Antwort zu den Motionen M 083/2005

„Feinstaubalarm – auch der Kanton Bern muss handeln!“, M 085/2005 „Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen“ sowie der Interpellation I 110/2005 „Feinstaub als Gesundheitsrisiko“ eingehend zum Thema Feinstaub geäussert. Der Grosse Rat hat diese Vorstösse in der Novembersession 2005 behandelt. Er hat es abgelehnt, den Kanton zu verpflichten, alle vorhandenen Dieselfahrzeuge und –maschinen des Kantons mit einem Partikelfilter nachzurüsten.

Die vorliegende Motion fordert den Kanton auf, neue Fahrzeuge und Maschinen mit Dieselantrieb nur noch zu beschaffen, wenn sie mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.

Dem Partikelfilter können andere technische Lösungen gleichgestellt werden, die zu einer vergleichbaren Reduktion der Emissionen führen. Der Regierungsrat hat sich bereits in seiner erwähnten gemeinsamen Antwort auf die Vorstösse zum Thema Feinstaub bereit erklärt, den Umweltanliegen bei Beschaffungen künftig grösseres Gewicht beizumessen.

Ein möglichst geringer Ausstoss an Feinstaub ist dabei nur eines der Anliegen an ein umweltgerechtes Fahrzeug. Im Übrigen muss das Fahrzeug selbstverständlich alle anderen Anforderungen erfüllen. Namentlich muss es für seine Aufgabe geeignet und wirtschaftlich sein.

Dort wo es technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist, setzt sich der Kanton seit langem dafür ein, dass Fahrzeuge mit Dieselantrieb nur noch mit Partikelfilter eingesetzt werden. So sind bei den Linienbussen im Kanton Bern über 80 Prozent der Fahrzeuge bereits mit Partikelfiltern ausgerüstet. Gestützt auf die Baurichtlinie Luft wird auf grossen Baustellen verlangt, dass nur Maschinen mit Partikelfiltern eingesetzt werden.

Die Anforderungen des Kantons an seine Fahrzeuge sind so unterschiedlich wie seine Aufgaben. Fahrzeuge werden deshalb direkt durch die jeweils zuständigen Verwaltungseinheiten beschafft. Weil die Fahrzeuge dezentral eingekauft werden, gibt es keinen umfassenden Überblick über sämtliche Beschaffungen. Eine Umfrage bei den Stellen mit vielen Fahrzeugen ergab Folgendes:

• Ein grosser Teil der von der Kantonspolizei (KAPO) im Jahr 2005 beschafften Dieselfahrzeuge ist bereits mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Die KAPO ist mit den Lieferanten im Gespräch über eine mögliche Nachrüstung. Voraussichtlich können etliche Fahrzeuge noch nachgerüstet werden.

• Alle von der KAPO im Jahr 2006 zu beschaffenden Dieselfahrzeuge sind mit Partikelfiltern ausgerüstet.

• Das Gewässerschutzamt beschafft nur noch umweltfreundliche Fahrzeuge, beispielsweise mit Hybridantrieb.

• Das Tiefbauamt beschafft umweltfreundliche Fahrzeuge, wenn lieferbar mit Partikelfilter.

Bereits im Januar 2005 hat die zuständige Stelle die Werkhöfe der Gemeinden über Betrieb, Nachrüstung und Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen orientiert. Das Merkblatt ist auf grosse Beachtung gestossen.

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Daraus ergibt sich, dass dem Anliegen der Motion bereits weitgehend Rechnung getragen wird. Der Regierungsrat ist bereit, mit geeigneten Massnahmen für eine flächendeckende Praxis im Kanton zu sorgen und die Gemeinden aufzufordern, sich dieser Haltung anzuschliessen.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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