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Der Bund schafft die nötigen Grundlagen, damit im Handel nur noch Geräte, Maschinen und Fahrzeuge angeboten werden, welche gemäss Energieetikette den drei besten Effizienzeinstufungen angehören

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M 090/2007 BVE 23. Mai 2007 BVE C Motion

0929 SP-JUSO (Käser, Meienried)

Weitere Unterschriften: 31 Eingereicht am: 19.03.2007

Der Standesinitiative zur Förderung der Energieeffizienz

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bund eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen:

1. Der Bund erlässt die nötigen Grundlagen für die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Er verpflichtet die Kantone, dieses Instrument in ihrer Gesetzgebung zu verankern und zu vollziehen. Der Energiepass ist so auszugestalten, dass ungenügend effiziente Gebäude innert nützlicher Frist saniert werden.

2. Der Bund schafft die nötigen Grundlagen, damit im Handel nur noch Geräte, Maschinen und Fahrzeuge angeboten werden, welche gemäss Energieetikette den drei besten Effizienzeinstufungen angehören. Er schafft zudem Anreize, dass im Gebrauch stehende, ineffiziente Geräte möglichst rasch entsorgt werden.

Begründung:

Mit der kürzlich von der Regierung und dem Grossen Rat beschlossenen Energiestrategie hat der Kanton Bern eine Neuausrichtung seiner Energiepolitik eingeschlagen. Vision ist die 2000-Watt-Gesellschaft. Damit verfolgt der Kanton Bern das Ziel, mittel- bis langfristig auf Atomenergie zu verzichten und bezüglich der CO2-Reduktion mindestens die Ziele der Kyoto-Vereinbarung zu erreichen.

Mit dem beschränkten Handlungsspielraum auf kantonaler Ebene wird der Kanton Bern diese hochgesteckten Ziele aber nicht erreichen. Energiepolitik ist in vielen Bereichen Bundespolitik und auch in denjenigen Handlungsfeldern, wo die Kantone zuständig sind, muss der Bund koordinierend eingreifen, Standards setzen und die Kantone zu mehr Engagement in der Umsetzung energieeffizienter Massnahmen verpflichten.

Insbesondere müssen auf Bundesebene folgende Regelungen getroffen werden, damit die Kantone aktiv werden können und auf Ebene der Kantone ein koordinierter Vollzug erfolgen kann:

• Energieausweis für Gebäude einführen:

Während bei Geräten, Maschinen und Fahrzeugen mit der Energieetikette die Energieeffizienz ausgewiesen wird, gibt es im Gebäudebereich keine entsprechende Transparenz. Die HauseigentümerInnen sind heute nicht verpflichtet darzulegen, wie gut oder wie schlecht ihre Gebäude isoliert und wie hoch der Verbrauch an Heizenergie ist. Die Energieeffizienz zwischen einem guten und einem schlechten Gebäude kann aber ohne weiteres um den Faktor 10 auseinander liegen.

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Der Gebäude-Energieausweis soll Transparenz im Immobilienmarkt schaffen: Er macht den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar, so dass dieser zu einem Kauf- bzw. Mietkriterium werden kann. Der daraus resultierende Marktdruck soll zusammen mit den Informationen aus dem Gebäude-Energieausweis Immobilienbesitzer dazu bewegen, bei bevorstehenden Gebäudeerneuerungen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu realisieren.

Der Energieausweis alleine reicht jedoch nicht aus: Gebäude mit ungenügender Energieeffizienz müssen auch wirklich saniert werden. Der Energieausweis soll deshalb mit einer Sanierungspflicht gekoppelt sein oder es sind marktwirtschaftliche Instrumente zu schaffen, welche zu energetischen Gebäudesanierungen Anreize geben.

• Nur noch energieeffiziente Geräte, Maschinen und Fahrzeuge zulassen:

Mit der Energieetikette hat der Bund ein gutes Instrument geschaffen. Die KonsumentInnen erhalten damit gute Argumente beim Kauf von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen. Die Energieetikette verunmöglicht es jedoch nicht, dass nach wie vor Energieschleudern jeder Art im Handel angeboten werden. Der Staat muss deshalb dafür sorgen, dass ungenügend effiziente Geräte verboten werden. Australien beispielsweise hat kürzlich beschlossen, die Glühbirne bis ins Jahr 2010 zu verbieten und durch energieeffizientere Beleuchtungen zu ersetzen.

Der Bund muss deshalb die gesetzliche Grundlage schaffen, damit nur noch Geräte, Maschinen und Fahrzeuge mit Energieetikette der höchsten Effizienz-Einstufungen im Handel zugelassen sind und Geräte, Maschinen und Fahrzeuge mit schlechter Energieeffizienz möglichst schnell aus dem Gebrauch verschwinden. Dies kann durch Verbote oder mittels entsprechender marktwirtschaftlicher Anreize vollzogen werden.

Antwort des Regierungsrates

Die effiziente Energienutzung ist eine der Hauptstossrichtungen der Energiestrategie 2006 des Regierungsrates. Insbesondere im Gebäudebereich, wo ein grosses Sparpotential bei den bestehenden Bauten vorhanden ist, formuliert die Energiestrategie entsprechende Ziele. Energieeffiziente Gebäude und auch Geräte, elektrisch oder mit anderen Energiefor- men betrieben, liegen damit auf der Linie der kantonalen Energiepolitik.

Zur Forderung 1:

Für Massnahmen, die die Nutzung von Energie in Gebäuden regeln, sind gemäss Bundes- verfassung die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). Dies gilt somit auch für die Einfüh- rung eines obligatorischen Energieausweises für Gebäude. In Zusammenhang mit dem neuen Stromversorgungsgesetz schlug das eidgenössische Parlament Vorschriften im Energiegesetz bezüglich Energienutzung im Gebäudebereich vor. In der Konsultation zu dieser Gesetzesänderung haben sich die Kantone allerdings grossmehrheitlich gegen eid- genössische Vorschriften im Gebäudebereich geäussert. Das geänderte eidgenössische Energiegesetz beauftragt deshalb die Kantone, Vorschriften über die sparsame und ratio- nelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden zu erlassen.

Zurzeit fordert das Bundesamt für Energie (BFE) die Kantone auf, entsprechende Rege- lungen zu erlassen, weil Abklärungen ergeben haben, dass ein freiwilliger Energieausweis keine grosse Verbreitung haben würde.

Im März 2007 hat die Energiedirektorenkonferenz beschlossen, dass im Rahmen der Revi- sion der Musterverordnung der Kantone im Energiebereich (MuKen) bis 2008 der Gebäu- deenergiepass als neues Modul zu prüfen ist. Dies jedoch mit der Auflage, dass die Ein- führung des Gebäudeenergiepasses für die Kantone freiwillig sein soll. Zudem müsse er einfach verständlich und vollzugstauglich ausgestaltet werden.

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In den Mitgliedstaaten der EU muss in naher Zukunft ein Energieausweis, der mit einer einfach verständlichen Kennzahl über den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes (Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung) Auskunft gibt, eingeführt werden. Bei Neubau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes hat ein maximal zehn Jahre alter Energieausweis vorzuliegen. Bis Mitte 2007 werden vom Comité Européen de Normalisa- tion (CEN) europaweit harmonisierte Berechnungsnormen entwickelt. Diese Normen wer- den auch von der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA) in ein Merkblatt übernommen, welches noch im Laufe dieses Jahres herausgegeben werden soll. Damit will die SIA erreichen, dass alle möglichen Anbieter von Energieausweisen in der Schweiz nach einem einheitlichen Verfahren vorgehen und vergleichbare Resultate erhalten. In der Schweiz erarbeiten bereits verschiedene Organisationen ein Angebot für einen Energieausweis. Im Kanton Zug können Eigentümer und Eigentümerinnen freiwillig einen einfachen Energieausweis ausfüllen und von der Behörde als richtig erklären lassen.

Wie weit ein genügend genauer Energieausweis für die Sanierung ungenügend effizienter Gebäude eingeführt werden kann und mit welchem Aufwand, werden die Erfahrungen noch zeigen müssen.

In Anbetracht der vielfältigen Aktivitäten erscheint es zweckmässig, zuerst die Erfahrungen abzuwarten und auszuwerten, bevor über eine verbindliche Einführung beraten wird. Der Regierungsrat erachtet aufgrund der Mitberichtsergebnisse zu den aktuellen Gesetzesre- visionen im Energiebereich auf Bundesebene eine Standesinitiative zum Thema Energie- ausweis für Gebäude zurzeit nicht als Erfolg versprechend.

Zur Forderung 2:

Die Förderung der Energieeffizienz von Geräten gehört aufgrund der Aufgabenteilung zwi- schen Bund und Kantonen in die Zuständigkeit des Bundes. Aktuell läuft auf Bundesebene zum Thema Steigerung der Energieeffizienz sehr viel. So hat das Parlament am 23. März 2007 Änderungen des Energiegesetzes (EnG) beschlossen, die dem Bundesrat mehr Kompetenzen geben, Vorschriften betreffend die Energieeffizienz zu erlassen. Verfah- rensmässig sind diese Änderungen mit dem neuen Stromversorgungsgesetz (Strom VG) verbunden. Falls gegen dieses Gesetz kein Referendum ergriffen wird, können die Ände- rungen des Energiegesetzes auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. In diesem Zusam- menhang hat der Bundesrat das Bundesamt für Energie bereits beauftragt, einen Mass- nahmenplan zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils erneuerba- rer Energien auszuarbeiten. Dieser Massnahmenplan wird auch die Einführung von Min- destanforderungen für alle wichtigen Gerätekategorien vorsehen.

Unabhängig von diesen Aktivitäten sind während der März-Session des Bundesparla- ments viele Motionen zum Thema der Anforderungen an Elektrogeräte eingereicht wor- den.

Der Regierungsrat teilt die Zielsetzung der Forderung des Motionärs vollumfänglich.

Aufgrund der zahlreichen bereits laufenden Aktivitäten auf nationaler Ebene und des Ent- scheids der EnDK vom März 2007 beurteilt er die zusätzliche Wirkung der geforderten Standesinitiative aber als äusserst gering. Er rechnet damit, dass die Forderung 2 des Vorstosses bis in einem Jahr im Wesentlichen erfüllt sein wird.

Aus den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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