I 252/2006 ERZ 25. April 2007 C Interpellation
0700 Vaquin, Moutier (CVP) Hirschi, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.11.2006
Berufsbildung - Wann kommt die individuelle Lehrlingsbetreuung?
Jedes Jahr brechen viele Lehrlinge ihre Berufslehre vorzeitig ab. Gleichzeitig gibt es viele Schülerinnen und Schüler, die grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden. Um die Zahl der Lehrvertragsauflösungen zu reduzieren, unterstützt der Bund die Einrichtung von speziellen Betreuungsstrukturen für Jugendliche in der Lehre. Solche Strukturen könnten beispielsweise durch Werkstattleiterinnen und Werkstattleiter im sozialpädagogischen Bereich betreut werden.
Der Kanton Jura hat die Einführung einer solchen Betreuungsstruktur angekündigt.
Lehrlinge werden so auf Gesuch hin über eine individuelle und auf ihre eigene Situation abgestimmte Unterstützung verfügen, um ihre Ausbildung abschliessen zu können. Bei einem Abbruch der Lehre können die Betroffenen unterstützt und begleitet werden, damit sie ihre Ausbildung unter möglichst guten Bedingungen fortsetzen können.
Vorgesehen ist auch eine kostenlose Unterstützung für die Lehrbetriebe.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Welche Massnahmen hat der Kanton Bern getroffen oder wird er treffen, um Lehrlingen in schwierigen Situationen (z.B. Lehrabbruch) auf individuelle Weise zu helfen?
2) Ist er gegebenenfalls bereit, das oben beschriebene und vom Bund unterstützte Modell einzuführen?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist sich der Problematik an der Schnittstelle Sekundarstufe I - Sekundarstufe II und der hohen Anzahl vorzeitiger Lehrvertragsauflösungen bewusst. Im Hinblick auf das Ziel, allen Jugendlichen einen Sekundarstufe II-Abschluss zu ermöglichen, erachtet er es als notwendig, Jugendliche auf ihrem Weg in die und durch die Berufsbildung besser zu begleiten.
Die Erziehungsdirektion hat verschiedene Massnahmen eingeleitet, um Jugendliche beim Einstieg in die berufliche Grundbildung, bei Schwierigkeiten in der Lehre und nach einer Lehrvertragsauflösung besser zu unterstützen. Ziel ist, die Quote von
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Lehrvertragsauflösungen zu senken oder zumindest Anschlusslösungen für die betroffenen Lernenden sicherzustellen.
Zu Frage 1
Folgende Massnahmen hat der Kanton Bern bereits getroffen:
a) Verbesserung des Übergangs zwischen der Sekundarstufe I (Volksschule) und der Sekundarstufe II (Berufsbildung):
- Die Schulen überarbeiten ihre Berufswahlkonzepte in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungsstellen.
- Risikogruppen sollen früh in der Sekundarstufe I erfasst und durch Junior Coaches der Berufsberatungsstellen in die Lehre begleitet werden (Projekt läuft und soll ausgedehnt werden).
- Um die Anforderungen der Lehrberufe und Betriebe für Jugendliche und Eltern transparenter zu machen, wurde die Internetplattform „Fit für die Lehre“ mit Anforderungsprofilen und Einstiegstests geschaffen.
b) Verbesserung der Quantität und Qualität der Lehrstellen
- Für leistungsschwächere Jugendliche werden 2-jährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Attest (EBA) geschaffen. Ist der Abschluss gefährdet, wird eine fachkundige individuelle Begleitung sichergestellt. Die Erziehungsdirektion hat im Februar ein Projekt zur Förderung solcher Lehrstellen gestartet. Ziel ist, auf Sommer 2007 150 neue Lehrstellen zu schaffen (50% mehr als 2006).
- Die Ausbildungsqualität im Lehrbetrieb wird stärker kontrolliert. Neu ausbildende Betriebe und solche mit hohen Lehrvertragsauflösungsquoten oder Misserfolgen bei der Lehrabschlussprüfung werden durch die Ausbildungsberatung eng begleitet.
- In Branchen mit hohen Lehrvertragsauflösungsquoten werden die Organisationen der Arbeitswelt (OdAs) stärker sensibilisiert. Die Erziehungsdirektion erarbeitet gemeinsam mit den betreffenden OdAs Massnahmen.
c) Verhinderung von Lehrvertragsauflösungen
Um drohende Lehrvertragsauflösungen früher zu erkennen, muss die Beratung für die Jugendlichen niederschwellig angesetzt und die Kooperation zwischen den Beratungsstellen, Berufsfachschulen und der Ausbildungsberatung klarer koordiniert werden. Die Erziehungsdirektion hat für die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche bis Juni 2007 ein Konzept für das „Case Management im Falle drohender Vertragsauflösungen“ samt korrekten Massnahmen erarbeitet.
d) Bildungsmonitoring
- Im Auftrag der Erziehungsdirektion sind Ursachen und Konsequenzen von Lehrvertragsauflösungen untersucht worden (Projekt LEVA). In einer Fortsetzung des Projektes LEVA werden die längerfristigen Konsequenzen von Lehrvertragsauflösungen untersucht. Damit soll die Entwicklung von Massnahmen unterstützt werden, die es den Jugendlichen ermöglicht, nach einer Vertragsauflösung wieder in eine Sekundarstufe II-Ausbildung einzusteigen. Das
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Projekt wird gemeinsam von der Erziehungsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion getragen.
- Längerfristig soll das Bildungsmonitoring im Kanton Bern ausgebaut und mit anderen Kantonen harmonisiert werden, um Lehrvertragsauflösungen und die Entwicklung der Auflösungen laufend verfolgen zu können.
Zu Frage 2: Schaffung neuer Unterstützungsmodelle
Das eidgenössische Berufsbildungsgesetz sieht grundsätzlich die Unterstützung von Lehrbetrieben und Lernenden vor. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) empfiehlt den Kantonen bezüglich der Unterstützung von schulisch und sozial schwächeren Jugendlichen die Früherfassung im 7. und 8. Schuljahr. Bei Bedarf soll eine individuelle Begleitung im Sinne eines Case Managements während der obligatorischen Schulzeit und nach Austritt aus der Volksschule bis zur Integration in die Berufswelt durchgeführt werden. Der Kanton Bern hat diesen Vorschlag aufgenommen und – unter Einbezug aller Akteurinnen und Akteure (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Schulleitungen Sekundarstufe I, Berufs- Studien- und Laufbahnberatung, Schulleitungen Berufsfachschulen, beco) - ein Projekt gestartet. Im Laufe des Jahres 2007 wird ein Konzept „Case Management in der Berufsbildung“ vorliegen, welches an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zur finanziellen Unterstützung eingegeben werden kann.
Ziel dieses Projektes ist es, die verschiedenen Massnahmen klarer untereinander zu koordinieren und damit die Wirkung zu optimieren. Erst nach dieser Bestandesaufnahme resp. der Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten kann beurteilt werden, ob zusätzliche Unterstützungshilfen tatsächlich erforderlich sind.
An den Grossen Rat