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Welche Übergangsfinanzierungen sind für die Anpassung der Infrastruktur vorgesehen? 3

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I 206/2008 GEF 17. Dezember 2008 GEF C

Interpellation

2137 Burkhalter-Reusser, Bätterkinden (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 01.09.2008

Finanzierung des Investitionsbedarfs in Langzeitheimen

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) plant, per 2010 die direkte Finanzierung von Sanierungsmassnahmen / Investitionsvorhaben aufzugeben. Betriebe müssen dann die Mittel für eine Investition oder Sanierung über höhere Beiträge der HeimbewohnerInnen

„ansparen“. Da direkt finanzierte Betriebe bis 2005 keine finanziellen Reserven bilden konnten, sind sie nicht in der Lage, die Anspassung der Infrastruktur, insbesondere der Zimmergrössen (mehr Einerzimmer) vorzunehmen. Pro Bett müsste rund zehn Jahre gespart werden, um die Hälfte einer umfangreichen Anpassung finanzieren zu können.

Damit ist das Ziel der Anspassung der Heiminfrastruktur an die kantonalen Vorgaben gefährdet, weil die Trägerschaften über Jahre Geld ansparen müssen.

Dazu stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Wie gedenkt die GEF diesen Institutionen entgegenzukommen?

2. Welche Übergangsfinanzierungen sind für die Anpassung der Infrastruktur vorgesehen?

3. Wäre es möglich, einen Infrastrukturfonds zu bilden, analog zum Spitalfonds?

Antwort des Regierungsrates

Die Interpellantin befürchtet, dass Institutionen der Langzeitpflege wegen der Umstellung bei der Finanzierung von Investitionen in den nächsten Jahren zu wenig finanzielle Mittel haben werden, um ihre bauliche Infrastruktur zu unterhalten oder neuen Bedürfnissen anzupassen. Sie möchte wissen, wie der Kanton gewährleisten wird, dass das Ziel der Anpassung der Heiminfrastruktur an die kantonalen Vorgaben dennoch erreicht werden kann.

Zurzeit diskutiert die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zusammen mit dem Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren (vbb) die Anpassung der Finanzierungsmechanismen für die Infrastruktur bei öffentlichen Alters- und Pflegeheimen im Kanton Bern. Dieser Planungsprozess ist in vollem Gange und ein genauer Einführungstermin steht noch nicht fest. Ebenso wenig können im Moment Details der neuen Regelung und ihrer Einführung genannt werden.

Sicher ist, dass die Änderung so ausgestaltet wird, dass die Institutionen ihre Infrastruktur weiterhin unterhalten und gemäss den kantonalen Vorgaben gestalten können.

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Im Zentrum der Diskussionen steht die Absicht, dass sämtliche Heime die Kosten für die Infrastruktur über die Bewohnertarife finanzieren.1

Dies bedeutet: Die Finanzierung von Bauvorhaben ist alleinige Sache der Trägerschaft.

Sie beschafft sich die erforderlichen finanziellen Mittel auf dem Kapitalmarkt und kann mit dem über den Tarif von der Bewohnerin oder dem Bewohner verlangten Beitrag für die Infrastruktur die entsprechenden Kapitalkosten (Amortisationskosten, Zinsen) bezahlen.

Die Einhaltung der kantonalen Vorgaben betreffend Infrastruktur sichert die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Rahmen der Betriebsbewilligung und der Aufnahme auf die Pflegeheimliste.

Mit einem solchen Finanzierungsmodell sind verschiedene Vorteile verbunden:

• Der verantwortlichen Trägerschaft wird bezüglich Aufrechterhaltung der Infrastruktur mehr Managementverantwortung, gleichzeitig aber auch mehr Handlungsspielraum (zeitlich und inhaltlich) übertragen. Dadurch sind die Trägerschaften flexibler und können die Infrastruktur rascher und zeitgerechter an die Bedürfnisse ihrer Bewohnenden und an die Anforderungen eines effizienten Betriebes anpassen.

• Die Gefahr von auflaufendem Unterhalt durch Verzögerungen von

Instandsetzungsmassnahmen – infolge aufwändiger Verfahren für die Sprechung von Krediten durch Kanton oder Gemeinden – und damit verbundenen höheren Kosten wird verringert.

• Vermögende Bewohnerinnen und Bewohner nutzen heute die von der öffentlichen Hand finanzierte Infrastruktur der Pflegeheime kostenlos. Im neuen System bezahlen diese Personen die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur selber und entlasten dadurch Kanton und Gemeinden.

• Die Offenlegung und Verrechnung der Infrastrukturkosten eines Heimaufenthaltes schaffen Kostenwahrheit und Transparenz zwischen Wohnen in einem Heim und zu Hause.

Entgegen den Befürchtungen der Interpellantin können in einem solchen Modell Anpassungsarbeiten grundsätzlich rasch vorgenommen und finanziert werden.

Umsetzung der Änderung

Im Übergang zu einem solchen Modell ist zu klären, in welcher Art und Weise und innerhalb welcher Fristen die in die bestehenden Gebäude investierten und noch nicht abgeschriebenen Kantons- und Gemeindegelder an die öffentliche Hand zurückfliessen.

Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass sämtliche Institutionen die notwendigen Sicherheiten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln auf dem Kapitalmarkt beibringen können.

Die Ausgestaltung dieses Übergangs ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Gespräche mit dem Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren.

Fazit

Mit diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Bedenken der Interpellantin unbegründet sind und sich die aufgeführten Fragen im vorgesehenen Finanzierungsmodell so nicht stellen. Auf diese wird daher nicht einzeln eingegangen.

1 Bewohner und Bewohnerinnen, welche den – neu auch die Infrastruktur umfassenden – Tarif nicht bezahlen können, werden weiterhin Ergänzungsleistungen erhalten. Die Tarife werden höchstens bis zu einer vom Kanton festgelegten Obergrenze durch die Ergänzungsleistungen mitfinanziert.

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An den Grossen Rat

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