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In einer tabellarischen Übersicht wird alsdann gezeigt, dass die Besteuerung von Personenwagen im Kanton Bern zwischen 34 Prozent und 67 Prozent über dem schweizerischen Mittelwert liegt

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M 087/2001 POM 12. September 2001 46C

Motion

2839 Knecht, Spiez (SVP)

Weitere Unterschriften: 37 Eingereicht am: 10.04.2001

Motorfahrzeugsteuern

Der Regierungsrat wird ersucht, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Senkung der Motorfahrzeugsteuern auf den schweizerichen Mittelwert vorzulegen.

Begründung

In der Beantwortung der Interpellation Knecht betr. Ausserkantonale Fahrzeugimmatrikulation weist der Regierungsrat darauf hin, dass die im Vergleich zu anderen Kantonen hohen Strassenverkehrssteuern zu einer beträchtlichen Mehrbelastung bernischer Fahrzeughalter führen und einen Anreiz ausüben die Fahrzeuge - selbst unter Umgehung gesetzlicher Bestimmungen - in einem steuergünstigen Kanton zu immatrikulieren.

In einer tabellarischen Übersicht wird alsdann gezeigt, dass die Besteuerung von Personenwagen im Kanton Bern zwischen 34 Prozent und 67 Prozent über dem schweizerischen Mittelwert liegt. Bei Lieferwagen beträgt der Unterschied zum schweizerischen Mittelwert zwischen 64 Prozent und 90 Prozent, bei Lastwagen zwischen - 7 Prozent und 89 Prozent, bei Gesellschaftswagen 17 Prozent und bei Motorrädern zwischen 16 Prozent und 53 Prozent. Bei einzelnen Kategorien von Personenwagen, Lieferwagen und Lastwagen sind die Fahrzeugsteuern im Kanton Bern gesamtschweizerisch am höchsten.

Es ist klar, dass der Staat auf Einnahmen angewiesen ist und mit einer Senkung der Fahrzeugsteuern einen Verlust erleidet. Die enorme Besteuerung insbesondere der Liefer- und Lastwagen belastet hauptsächlich das Gewerbe, welches bereits bei den direkten Staats- und Gemeindesteuern überdurchschnittlich zur Kasse gebeten wird. Zu hohe Fahrzeugsteuern sind schlecht zu vereinbaren mit den Zielen der Wirtschaftsförderung, welche das Gewerbe nicht vertreiben, sondern vielmehr neue und zusätzliche Unternehmen im Kanton ansiedeln will, letztlich mit dem Zweck, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen, sondern das Steuersubstrat zu vermehren.

Wenn es gelingt, mit moderaten Fahrzeugsteuern wenigstens im Rahmen eines schweizerischen Mittelwertes gewerbliche Unternehmungen nicht nur im Kanton Bern zu erhalten, sondern neu anzusiedeln, dürfte der Fahrzeugsteuerverlust durch Mehreinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern mehr als wettgemacht werden.

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Antwort des Regierungsrates:

Die Motion geht davon aus, dass die Steuern für Strassenfahrzeuge im Kanton Bern erheblich über dem schweizerischen Mittelwert liegen und dass dadurch für den Wirtschaftsstandort Bern ein erheblicher Nachteil bestehe, welcher durch eine Senkung der Motorfahrzeugsteuern auf den schweizerischen Mittelwert beseitigt werden müsse.

Ein Vergleich des Totalindexes der Motorfahrzeugsteuern mit den Kantonen des Espace Mittelland zeigt folgende Resultate (Index Steuerjahr 2000, Quelle Eidgenössische Steuerverwaltung):

Kanton Personen- wagen

Motorrad Lastwagen Sattel- schlepper

Anhänger Totalindex

Bern 140.0 134.0 121.2 141.0 170.8 139.0

Fribourg 103.1 123.2 108.7 116.5 133.9 104.2

Solothurn 89.4 84.7 90.1 54.7 101.5 89.1

Vaud 125.0 159.1 121.2 119.5 76.0 125.4

Valais 53.1 77.0 58.0 60.5 54.3 54.1

Neuchâtel 97.8 166.3 112.4 66.3 184.1 101.0

Jura 120.6 114.2 95.0 120.2 145.7 119.2

Wie diese Darstellung verdeutlicht, trifft die in der Motion erwähnte Abweichung vom schweizerischen Mittelwert tatsächlich zu. Entsprechende Beispiele wurden denn auch bereits durch den Regierungsrat in seiner Antwort vom 7. Februar 2001zu den Interpellationen Bühler und Knecht vorgelegt.

Für das Jahr 2002 wurden 297 Millionen Franken als Ertrag aus den Strassenverkehrssteuern im Voranschlag eingestellt. Eine Senkung auf den schweizerischen Mittelwert würde einer Steuerreduktion um gut 28 % entsprechen und zu Ertragsausfällen von rund 84 Millionen Franken führen. Es liegt auf der Hand, dass entsprechende Ertragseinbrüche weder kurz- noch mittelfristig durch die Attraktivitätssteigerung des Standortes zu kompensieren wären, welche sich aus der Senkung der Motorfahrzeugsteuern ergeben könnte. Die entsprechende Senkung würde sich zudem ebenfalls auf vereinzelte Beitragszahlungen des Bundes an den Kanton Bern senkend auswirken, indem zum Beispiel die Motorfahrzeugsteuerbelastung unter den Kantonen als Indikator für die Berechnung der Beiträge beigezogen wird.

Die Standortattraktivität für gewerbliche oder industrielle Betriebe ist nicht nur abhängig von der Höhe der Verkehrsabgaben. Es wird grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung über die gesamte finanzielle, u.a auch steuerliche Belastung und die übrigen Investitionsvorteile des Standortes (Arbeitsstätten, Erschliessung, Kunden- und Lieferantennähe, Transportwege, Arbeits- und Lohnmarkt usw.) vorgenommen. Es mag zwar zutreffen, dass sich die Höhe der Fahrzeugsteuern bei der Ansiedelung von Wirtschaftsbetrieben mit grossen Fahrzeugflotten hinsichtlich der Förderungsmassnahmen negativ auswirken kann (Transportgewerbe, Autovermietung). Gerade diesem Problem kam aber der Grosse Rat beim Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge, das erst seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist, durch die Schaffung des Flottenrabattes entgegen. Durch den Flottenrabatt, welcher im vorgegebenen Rahmen durch den Regierungsrat maximal zur Anwendung gelangt, werden Fahrzeughalter mit einer erheblichen Motorfahrzeug- steuerbelastung jährlich gesamthaft um rund 1 Million Franken entlastet.

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Das heute gültige Gesetz wurde auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Es wurde damals im Grossen Rat ausgiebig über das System der Motofahrzeugsteuern im Kanton Bern diskutiert. Die insgesamt hohe Steuerbelastung von Fahrzeugen war hingegen kaum Gegenstand der Verhandlungen. Obwohl mehrere Referendumsdrohungen im Raum standen, wurde das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge aber von keiner Seite bestritten.

Weder die Sanierung des Finanzhaushaltes, noch die Betrachtung der Strassenrechnung, welche hinsichtlich des Gemeindestrassennetzes massiv unterdeckt ist, lassen grundsätzlich eine Senkung der Motorfahrzeugsteuern auf das schweizerische Mittel zu.

Die zu erwartenden Ausfälle sind zur Zeit nicht kompensierbar, so dass eine Senkung der Motorfahrzeugsteuern auf das schweizerische Mittel aus finanzpolitischer Sicht nicht zu verantworten ist.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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