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M 127/2002 VOL 22. Januar 2003 43C
Motion
0251 Astier, Moutier (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.07.2002
Bankkundengeheimnis schützt Arbeitsplätze
Der Regierungsrat wird aufgefordert,
1. sich aktiv am Schutz des Bankkundengeheimnisses zu beteiligen und das Vorgehen des Bundes und allenfalls anderer Kantone zu unterstützen
2. jegliche Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, das Bankkundengeheimnis in seiner heutigen Form zu erhalten
3. gegebenenfalls Initiativen zu ergreifen, um Massnahmen zur Beibehaltung des Bank- kundengeheimnisses zu fordern
Begründung:
Der vom Regierungsrat 2001 eingesetzte Wirtschaftsrat stellt in den Schlussfolgerungen seines Berichts fest, dass der Kanton Bern die Dienstleistungsbranche verstärken und eine qualitative Strukturbereinigung anpeilen soll. Weiter wird festgestellt, dass der Kanton Bern bei den meisten innovativen und wachstumsträchtigen Branchen die kritische Masse nicht erreicht. Der Wirtschaftsrat empfiehlt daher dem Kanton, effizienzsteigernde Strukturmass- nahmen einzuleiten, die einen möglichst sparsamen Ressourceneinsatz ohne Qualitäts- abbau garantieren. Der Banksektor entspricht diesen Anforderungen.
Gesamtschweizerisch gesehen umfassen die Banken 119 000 Arbeitsplätze, hinzu kom- men rund 45 000 Stellen bei den Treuhand- und Revisionsgesellschaften sowie bei ande- ren Finanzunternehmen. Nach Zürich (35,8 %) und Genf (12,7 %), aber noch vor Basel und der Waadt, liegt der Finanzplatz Bern mit 8,6 Prozent an dritter Stelle der schweizerischen Banktätigkeiten. Im Kanton Bern arbeiten somit rund 15 000 Personen im Banksektor.
Während der Industriesektor unter den Einflüssen der eher ungünstigen Wirtschaftslage zu leiden hat, muss sich der Kanton Bern dafür einsetzen, die heutigen Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor, und insbesondere im Banksektor, zu erhalten. Die Aufgabe des Bankkundengeheimnisses würde den Finanzplatz Schweiz — und demzufolge auch den- jenigen des Kantons Bern — zweifellos schwächen.
Es darf nicht vergessen werden, dass eine gute Geschäftstätigkeit im schweizerischen Banksektor dazu beiträgt, das gesamte Steuervolumen um etwas mehr als 13 Prozent zu steigern. Die Aufgabe des Bankkundengeheimnisses und der damit verbundene Geschäfts- rückgang im Banksektor hätte beträchtliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Kantons Bern.
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Die Aufrechterhaltung des Bankkundengeheimnisses in seiner heutigen Form stellt somit für den Kanton Bern eine Priorität dar.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 09.09.2002
Antwort des Regierungsrats
Wie aus der Begründung zur Dringlichkeit hervorgeht, hat die Motion die Verhandlungen mit der Europäischen Union betreffend die Bilateralen Abkommen II, insbesondere das Dossier der Zinsbesteuerung, zum Gegenstand. Das Führen dieser Verhandlungen liegt in der Kompetenz des Bundes. Die Kantone sind über die Konferenz der Kantonsregierungen in den Prozess eingebunden und können sich frühzeitig zu den Verhandlungsmandaten äussern, wie dies im Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes vorgesehen ist (BGMK; SR 138.1). Der Regierungsrat hatte deshalb schon Gelegenheit, Anliegen des Kantons Bern in die Verhandlungen einzubringen.
Im Fall der Zinsbesteuerung decken sich die Interessen und die Haltung des Kantons mit denjenigen des Bundes. Der Motionär weist auf die Bedeutung des Bankgeheimnisses für den Finanzplatz Schweiz und damit für jenen des Kantons Bern hin. Diese Beurteilung entspricht jener der schweizerischen Verhandlungsdelegation und konnte seit Beginn der Verhandlungen mit der Europäischen Union in den Verhandlungsprozess einfliessen. Damit ist dem Anliegen der Motion Rechnung getragen und der Regierungsrat erachtet es im Moment nicht als notwendig, Massnahmen zu ergreifen.
Antrag: Annahme der Motion und Abschreibung An den Grossen Rat