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Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass zufolge der Deregulierung des Strommarktes derartige Einbrüche auch im Kanton Bern Wirklichkeit werden

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Academic year: 2022

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M 028/2001 BVE 8. August 2001 49C

Motion

2293 Meyer, Roggwil (SP)

Weitere Unterschriften: 60 Eingereicht am: 01.02.2001

Sichere und ausgeglichene Stromversorgung im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird im Hinblick auf die Strommarktderegulierung beauftragt, a) Massnahmen vorzubereiten und nötigenfalls durchzusetzen, um die Sicherheit der

Stromversorgung im Kanton Bern zu gewährleisten;

b) dafür besorgt zu sein, dass Stromkonsumenten in Randregionen versorgungsmässig und wirtschaftlich nicht benachteiligt werden;

c) dafür besorgt zu sein, dass die kommunalen und regionalen

Stromversorgungsunternehmen – insbesondere auch diejenigen kleiner und mittelgrosser Gemeinden - ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können.

Begründung

Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung der Deregulierung, resp.

Privatisierung der Strommärkte teilweise zu beängstigenden Problemen führt. So ist die Stromversorgung in ländlichen Gebieten von Schweden während Tagen zusammengebrochen und in Kalifornien blieben hunderttausende von Haushalten ohne Strom, so dass Gouverneur Gray Davis den Notstand ausrufen musste. Die verfehlte Marktliberalisierung im Bundesstaat Kalifornien führte dazu, dass der Preis für eine Megawattstunde binnen eines Jahres von 30 $ auf 1'400 $ anstieg (BUND 16.1.01).

Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass zufolge der Deregulierung des Strommarktes derartige Einbrüche auch im Kanton Bern Wirklichkeit werden.

Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich, geeignete Massnahmen vorzubereiten und notfalls wirkungsvoll zu vollziehen.

Es ist staatspolitisch und volkswirtschaftlich nicht erwünscht, dass Bernische Randregionen durch die Deregulierung des Strommarktes benachteiligt werden. Vor dem Hintergrund der genannten internationalen Erfahrungen muss befürchtet werden, dass diese Nachteile nicht - wie in der Studie des Bundesamtes für Energiewirtschaft (BEW) und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ausgeführt - gering sein werden.

Eine nicht geringe Anzahl Bernischer Gemeinden verfügen über eigene Einrichtungen und Anlagen zur Stromversorgung ihrer Abnehmer. Derartige kommunale Unternehmen sind

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gerade wiederum für die Randgebiete von grosser sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung.

Es kann deshalb vom Kanton erwartet werden, dass er alles in seiner Macht Stehende vorbereitet und unternimmt, um diese kommunalen Einrichtungen und Verteilnetze zu stützen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat unterstützt die Zielsetzungen der Motion, die den Service public bei der schweizerischen Strommarktliberalisierung gewährleisten will und weitgehend übereinstimmt mit den Aufgaben, die das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) an die Kantone überträgt. Eine Übersicht über die für die Kantone zentralen Bestimmungen und deren Inhalte findet sich in der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation Bühler (I 031/2001).

In Bezug auf die vom Motionär angesprochenen Probleme in Kalifornien ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die schweizerische Strommarktliberalisierung in keiner Weise mit derjenigen von Kalifornien verglichen werden darf. Wie das Bundesamt für Energiewirtschaft schreibt (Quelle: Zusatzinformationen vom 14. Mai 2001), seien in Kalifornien die Netzkapazitäten und die Versorgung schon vor der Marktöffnung zu knapp bemessen gewesen. Nach der vollständigen Marktöffnung 1998 seien aufgrund einer fehlerhaften Gesetzgebung bald einmal Lieferunterbrüche und finanzielle Probleme der Versorgungsunternehmen aufgetreten. Grundlegende Mängel der Gesetzgebung seien zu restriktive Preisvorschriften, das Verbot langfristiger Lieferverträge, langwierige Bewilligungsverfahren für neue Kraftwerke und die unerwartet hohe Zunahme der Stromnachfrage. Letzteres wäre in der Schweiz kaum ein Problem, da in ganz Europa noch während Jahren mit einer Überkapazität an Strom zu rechnen sei.

Zu den einzelnen Forderungen

a) Der Regierungsrat hat sich an seiner Klausur vom 21. Februar 2001 mit der zukünftigen Energiepolitik des Kantons Bern in Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung und den Inhalten des in Vorbereitung stehenden dritten Energieberichts befasst. Die federführende Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat in einer Arbeitsgruppe der Energiedirektoren-Konferenz zur Rolle der Kantone gemäss EMG aktiv mitgearbeitet.

Weiter hat sie im Frühling 2001 selber eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zusammen mit den betroffenen Stellen, Verbänden und Unternehmen die Einführung des EMG im Kanton Bern vorzubereiten hat. Da gegen dieses Gesetz das Referendum ergriffen worden ist und die dazugehörende Verordnung noch nicht vorliegt, ist es noch zu früh, konkrete Angaben über die Art und Weise des Vorgehens des Kantons zu machen. Im Moment sind die Handlungsmöglichkeiten und -pflichten des Kantons zu evaluieren und Alternativen festzusetzen, unter denen in Kenntnis des Ausgangs der Referendumsabstimmung in einem politischen Prozess ausgewählt werden kann.

Besonders schwierig ist es, eine Strategie festzulegen für den Fall, dass das EMG abgelehnt wird. In diesem Fall müsste damit gerechnet werden, dass nicht alle Konsumentengruppen von den Vorteilen der Liberalisierung profitieren könnten. Der Regierungsrat unterstützt das EMG, das Massnahmen für eine sichere und preisgünstige Stromversorgung aller Kundengruppen und Regionen vorsieht. Sollte das EMG abgelehnt werden, müssten nach Auffassung des Regierungsrates geeignete Er- satzmassnahmen auf Bundesebene getroffen werden.

b) Bereits heute sind die Strompreise in Städten und Randregionen unterschiedlich. Da mit der Strommarktliberalisierung sämtliche durch die Versorgungsunternehmen ge- leisteten Quersubventionen wegfallen werden, ist mit zusätzlichen Preisunterschieden zu rechnen. Ebenfalls möglich ist, dass die Versorgungsunternehmen wirtschaftlich

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uninteressante Gebiete abstossen möchten. Das EMG sieht deshalb u.a. Massnahmen zum Schutz der Randregionen vor. Die mit der Gewährleistung des Service public beauftragten Kantone haben in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob neue In- strumente zu schaffen sind (z.B. Ausgleichsfonds, Tarifverbünde, Leistungsaufträge, Zusammenschlüsse, etc.). Diese Arbeiten sind im Kanton Bern bereits vor einiger Zeit aufgenommen worden.

c) Der Regierungsrat kann nicht zusichern, dass alle kleinen und kleinsten Versorgungsunternehmen im Kanton unter den durch das Bundesgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen gleich wie heute weiterarbeiten können. Allein über 80 Wiederverkäufergemeinden der BKW Energie AG verteilen rund ¼ des im Kanton benötigten Stroms. Es ist kaum wahrscheinlich, dass diese Strukturen unverändert aufrecht erhalten bleiben. Der Regierungsrat wird sich für angemessene und vor allem versorgungssichere Lösungen einsetzen.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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