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Die zukünftigen Zentralisierungen so durchzuführen, dass diese sich nicht nur auf den Standort Bern konzentrieren

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M 297/2003 JGK 17. März 2004 45C

Motion

0939 Eberhart, Erlenbach (SVP)

Weitere Unterschriften: 51 Eingereicht am: 25.11.2003

Zentralisierungen nicht nur in Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. Die zukünftigen Zentralisierungen so durchzuführen, dass diese sich nicht nur auf den Standort Bern konzentrieren.

2. Zentralisationen aus dezentralen Gebieten, haben hauptsächlich auch dezentral stattzufinden.

3. a) Die finanziellen Vorteile aus den Zentralisationen sind mit diesen Massnahmen aufzuzeigen.

b) In den nachfolgenden Jahren müssen die finanziellen Ergebnisse ausgewiesen werden.

Begründung Punkt 1 und 2

Zahlreiche Zentralisationen stehen dem Kanton Bern bevor. Die Verwaltungsreform und mögliche weitere Sparmassnahmen werden weitere Zentralisierungsmassnahmen erfordern.

Es scheint mir daher wichtig, dass diese Massnahmen nicht primär an einem Ort stattfinden, sondern dass diese an gut erreichbaren Orten im Kanton Bern verteilt durchgeführt werden. Mit den heutigen Kommunikationsmitteln wird es möglich, gewisse Dienstleistungen auch dezentral durchzuführen, und die Arbeitsplätze sollen demnach auch in dezentralen Gebieten erhalten bleiben.

Zudem dürften die zu erwartenden Mietkosten für die dezentralen Arbeitsstellen günstiger sein als in der Stadt Bern

Punkt 3

Wenn die Zentralisationen finanzielle Vorteile bringen sollen, so ist es richtig, dass diese beziffert werden in der Planung, und in den Folgejahren auch ausgewiesen werden. (z.B. 5 Jahre)

Antwort des Regierungsrates

Im Rahmen der Beantwortung der Motion M 277/2003 Pfister, Zweisimmen betreffend

„Muss die Stadt Bern unbedingt Standort aller Staatsverwaltungszweige sein?“ hat der Regierungsrat unter anderem Folgendes ausgeführt:

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„Der Regierungsrat anerkennt und unterstützt das Bestreben (...) nach wirtschaftsfördernden Massnahmen für wirtschaftlich schwächere Regionen. Die Massnahmen zur Reorganisation der kantonalen Verwaltung haben jedoch vorab das Hauptziel der Kosteneinsparung, kombiniert mit Effizienz- und Wirkungssteigerung, zu verfolgen. (...) Der totale Zuwachs der dezentralen Verwaltungsstellen ausserhalb der Region Bern-Mittelland betrug im Zeitraum von 1995 – 2003 637 Stellen oder 17,6 %. Dem gegenüber hat die Zahl der Verwaltungsstellen in der Region Bern-Mittelland im gleichen Zeitraum nur um 3 % zugenommen. (...) Nach Ansicht des Regierungsrates kann eine weitere Dezentralisierung von Verwaltungseinheiten, welche hohe Besucherfrequenzen aufweisen oder in grossem Umfang Querschnittsleistungen erfüllen, nicht in Frage kommen. Die vom Motionär erwähnten Fortschritte in der Informationstechnologie vermögen den Vorteil von engen räumlichen Beziehungen und damit verbundener hoher Flexibilität für die Organisation sowie die gute Erreichbarkeit im Zentrum nicht zu kompensieren.“

Zu den einzelnen Forderungen der vorliegenden Motion ist Folgendes festzuhalten:

1. und 2.: Bei jeder künftigen Zentralisierung ist unter Würdigung aller relevanten Umstände der geeignetste Standort zu bestimmen.

3. a + b: Bei Entscheiden über eine neue Zentralisierung müssen alle relevanten Vor- und Nachteile, also auch die finanziellen Auswirkungen, analysiert werden. Ein Ausweis allfälliger finanzieller Vorteile einer Zentralisierung ist nur beschränkt möglich, da weder die aktuellen noch die künftigen Kosten ohne Weiteres der Laufenden Rechnung entnommen werden können. Es kann auf die diesbezüglichen Angaben im Bericht des Regierungsrates vom 28. Januar 2004 an den Grossen Rat zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung verwiesen werden (insbesondere Ziffer 6.4c und 7.4b).

Somit können die Forderungen nicht in der verbindlichen Motionsform entgegengenommen werden.

Antrag: Annahme als Postulat.

An den Grossen Rat

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