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Begründung: Die Armut in der Schweiz und im Kanton Bern nimmt zu

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M 044/2010 GEF 28. April 2010 GEF C

Motion

0612 Lüthi, Wynigen (SP-JUSO) Früh, Lamboing (EDU) Gfeller, Rüfenacht (EVP) Kast, Bern (CVP)

Kropf, Bern (Grüne) Stalder, Bern (FDP)

Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 15.03.2010

Bekämpfung der Armut im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird aufgefordert, einen Massnahmenplan zur Bekämpfung der Armut zu erarbeiten.

Begründung:

Die Armut in der Schweiz und im Kanton Bern nimmt zu. Mit der raschen Zunahme der Arbeitslosigkeit und der Zahl ausgesteuerter Menschen steigt das Armutsrisiko gegenwärtig stark an, wie die Caritas Schweiz in ihren Publikationen aufzeigt. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen, die Sozialhilfe beanspruchen müssen, in den nächsten Jahren ebenfalls stark zunehmen wird. Die Armutsproblematik wird sich verschärfen, die Sozialhilfeausgaben von Gemeinden und Kanton werden entsprechend anwachsen.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hat dieses Problem erkannt und Ende 2008 den sehr aussagekräftigen, zweibändigen „Sozialbericht 2008“ veröffentlicht. Der erste Band umfasst Zahlen, Fakten und Analysen zur Situation im Kanton Bern. Der zweite Band gibt der Armut ein Gesicht, indem Betroffene porträtiert werden und zu Wort kommen.

In der Folge fand am 22. Juni 2009 der 1. Berner Sozialgipfel statt, an welchem sich Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft und Fachstellen austauschten und in verschiedenen Workshops Massnahmen zur Bekämpfung der Armut diskutierten.

Die GEF will die Armut innerhalb von 10 Jahren – also bis 2019 – halbieren und hat daher im Dezember 2009 einen ersten Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen veröffentlicht.

Wie aber gerade der Sozialbericht zeigt, ist eine effiziente Armutspolitik nur als Gesamtpolitik möglich, die über die Sozialpolitik hinausgeht und verschiedene Politikfelder umfasst (u.a. Bildungspolitik, Finanzpolitik, Arbeitsmarktsituation, steuerliche Fragen, familienergänzende Kinderbetreuungsangebote, Migrations- und Gesundheitsthemen).

Deshalb fordern die Motionärinnen und Motionäre mit Caritas Bern einen Massnahmenplan, der auf Regierungsebene verabschiedet wird und aufzeigt, wie die Armut innerhalb der nächsten 10 Jahre halbiert werden kann. Er stützt sich dabei auf die Analyse der Sozialberichterstattung der GEF. Diese soll regelmässig aktualisiert werden.

Neben Massnahmen sind auch Indikatoren zu entwickeln, mit denen die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüft werden kann.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 18.03.2010

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Antwort des Regierungsrates

Der erste Berner Sozialbericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zeigt, dass Armut im Kanton Bern eine Realität ist: Rund 30‘000 Berner Haushalte sind arm, weitere rund 20‘000 Haushalte befinden sich in finanziell prekären Verhältnissen und sind armutsgefährdet. In diesen Haushalten leben rund 90‘000 Personen, davon 20‘000 Kinder.

Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2006 und geben damit die Situation vor der Finanz- und Wirtschaftskrise wider. Die 20‘000 armutsgefährdeten Haushalte, die zwar noch nicht unmittelbar von Armut betroffen, aber nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt sind, verdeutlichen den Handlungsbedarf für präventive Massnahmen zur Armutsbekämpfung.

Eine umfassende Armutsbekämpfung muss daher zum einen aus Massnahmen bestehen, die die Existenz von unmittelbar armen Personen sichert. Der Sozialbericht zeigt, dass der Kanton Bern bereits heute viele gute Massnahmen zur Existenzsicherung umsetzt, die zu einem grossen Teil auf dem kantonalen Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe basieren.

Dank seiner inhaltlichen Breite bietet dieses, auch im interkantonalen Vergleich moderne Gesetz eine gute Grundlage, der Existenzsicherung vielseitig zu begegnen. Zum anderen muss durch die Armutsbekämpfung aber auch verhindert werden, dass Personen überhaupt auf Bedarfsleistungen angewiesen sind. Auch hier bietet das Sozialhilfegesetz eine gute Grundlage, um der Armut punktuell präventiv zu begegnen.

Der präventive Aspekt der Armutsbekämpfung wirft aber Fragen auf, die über den Geltungsbereich einer einzelnen gesetzlichen Grundlage hinaus gehen, da die Einflussfaktoren für das Armutsrisiko in den verschiedensten Politikfeldern zu finden sind.

Was im Kanton Bern fehlt, ist eine konsolidierte Massnahmenplanung, die verschiedene Politikbereiche (u.a. Bildungs-, Finanz-, Arbeitsmarkt-, Familien-, Migrationspolitik) umfasst. Denn nur durch eine konsolidierte, politikbereichsübergreifende Massnahmenplanung, die sich auf die Armutsprävention fokussiert und verwaltungsexterne Partner einbezieht (NGO, Sozialpartner), ist eine zielgerichtete Armutsbekämpfung möglich.

Vor dem Hintergrund der breiten Palette an bereits bestehenden Massnahmen wird die Massnahmenplanung u.a. zum Ziel haben, bestehende Massnahmen zu bündeln und zu koordinieren und so die investierten Mittel optimaler für eine effektive Armutsbekämpfung einzusetzen. In den Bereichen, wo ein gezielter Ausbau angezeigt ist, muss die Ausgestaltung und Umsetzung der Massnahmen stets unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beurteilt werden.

In diesem Sinne ist der Regierungsrat - im europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und im Rahmen der aktuellen Diskussion zur gesamtschweizerischen Strategie des Bundesrates zur Armutsbekämpfung – bereit, einen Massnahmenplan zu entwickeln, der darauf abzielt, die Armut im Kanton Bern zu reduzieren.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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