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Die rollende Landstrasse der BLS, die auch durch die LSVA finanziert wird, kann ab dem Berner Mittelland nicht benützt werden

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M 252/2004 BVE 2. März 2005 49C Motion

0845 Kunz, Burgdorf (SVP)

Weitere Unterschriften: 54 Eingereicht am: 16.09.2004

Rollende Landstrasse auch ab dem Berner Mittelland

Der Regierungsrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BLS eine Verlademöglichkeit auf die rollende Landstrasse für Transportunternehmen im Berner Mittelland zu schaffen.

Begründung

Durch die Inkraftsetzung der zweiten Tranche der LSVA auf 1.1.2005 werden die Abgaben für die Transportunternehmen immer höher. Die rollende Landstrasse der BLS, die auch durch die LSVA finanziert wird, kann ab dem Berner Mittelland nicht benützt werden. Nur in Freiburg im Breisgau (Deutschland) und in Novarra (Italien) sind Benützerterminals vorhanden.

Da aber auch in beträchtlichem Ausmass Transitverkehr ab dem Mittelland anfällt, sollte auch in diesem Raum eine Verlademöglichkeit geschaffen werden. Nicht zuletzt hat eine solche Verlademöglichkeit auch den Vorteil, dass die BLS ihre Verbindungen nach Novarra und Freiburg im Breisgau besser auslasten könnte.

Es dürfen keine nennenswerte Kosten entstehen. Der Benützung von bestehenden Anlagen ist der Vorzug zu geben.

Es wird Dringlichkeit verlangt Abgelehnt: 18.11.2004

Antwort des Regierungsrates

Für die Umlagerung des Güterverkehrs sind in erster Linie der Bund und die Transportun- ternehmungen zuständig. Der Regierungsrat hat deshalb das Anliegen nach einer Verla- demöglichkeit für eine Rollende Autobahn (RA) im Berner Mittelland mit der Direktion der zuständigen Transportunternehmung prüfen lassen und kommt zum Schluss, dass auf eine solche Einrichtung aus folgenden Gründen zu verzichten ist:

Die RA Freiburg im Breisgau – Novara ist erfolgreich, weil

− attraktive Verbindungen durch die Schweiz ohne Zollformalitäten angeboten werden,

− die Reisezeit von ca. 8 Stunden den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten der LKW-Fahrer entspricht,

− dank den Abgeltungen des Bundes an die Rollende Landstrasse für den Transitver- kehr konkurrenzfähige Preise angeboten werden können

− und die gebündelten Transportströme eine Kostenminimierung erlauben.

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Der in der Motion aufgezeigte Ansatz „Erhöhung der Auslastung auf der bestehenden Ver- bindung Freiburg - Novara“ bedingt einen Halt im Raum Berner Mittelland. Dieser würde den eingespielten Ablauf durch Rangieren, Verschieben von LKWs, Be- und Entlad sowie technische Kontrollen empfindlich stören. Die Reisezeit würde durch diesen Zwischenhalt um 2 bis 3 Stunden verlängert. Eine solche Angebotsverschlechterung würde vom Markt nicht akzeptiert.

Eine mögliche Alternative wäre ein von der schon bestehenden Rollenden Autobahn los- gelöster, eigenständiger Betrieb. Da hier keine Synergien bei Traktionsmitteln und Bahn- wagen genutzt werden könnten, müsste mit beträchtlich höheren Produktionskosten ge- rechnet werden. Dazu kommt, dass ein RA-Terminal zwingend folgende Komponenten aufweisen muss:

− Gleislängen von mind. 450 Metern ohne Kurven

− Stellplatz für wartende LKWs in unmittelbarer Nähe der Verladestelle

− Sanitätseinrichtungen für LKW-Fahrer und Platz für Verlade- und Zollabwicklungen.

Im Mittelland besteht keine Anlage, welche diesen Anforderungen genügt. Von den Fach- leuten der Transportunternehmung wird das Verkehrsaufkommen für eine RA vom Mittel- land nach Freiburg bzw. Novara oder ev. nach Domodossola als zu gering eingeschätzt, um den Bau eines Terminals zu rechtfertigen.

Aus diesen Überlegungen zieht der Regierungsrat folgendes Fazit:

− Der Verlad von LKWs im Berner Mittelland auf die bestehende Rollende Autobahn Freiburg – Novara ist aufgrund der Fahrzeitverlängerung und der dadurch bedingten Angebotsverschlechterung nicht umsetzbar.

− Im Berner Mittelland ist kein geeigneter Terminal für eine RA vorhanden.

− Ein Neubau eines Terminals ist betriebswirtschaftlich nicht verantwortbar, da die Nachfrage als ungenügend eingeschätzt wird.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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