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Fusion BLS-RM: Wo sieht der Regierungsrat Synergiegewinne und Sparpotenziale bei einer Fusion? Welche Vorteile verspricht man sich für die betroffenen Bahnen? Welche Vorteile ergeben sich für den Kanton? 3

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I 295/2003 BVE 14. April 2004 49C

Interpellation

1107 Schori, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 25.11.2003

Fusion der RM mit der BLS

Der Regierungsrat hat gemäss Medienmitteilung vom 27. Oktober das enge Zusammengehen von BLS und RM als sinnvoll bezeichnet. Eine Fusionslösung würde für die Bahnen und die Besteller von Bund und Kanton die grössten Vorteile bringen.

In den Medien wird nun von Misstönen im Zusammenhang mit dieser Fusion berichtet.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Bahnlandschaft:

Wie sieht die schweizerische Bahnlandschaft nach Sicht des Regierungsrates in Zukunft aus? Welche Privatbahnen (KTU) werden neben der SBB noch auf dem Markt tätig sein? Und welche Strategie verfolgt der Kanton Bern als Eigner zahlreicher Privatbahnen?

2. Fusion BLS-RM:

Wo sieht der Regierungsrat Synergiegewinne und Sparpotenziale bei einer Fusion?

Welche Vorteile verspricht man sich für die betroffenen Bahnen? Welche Vorteile ergeben sich für den Kanton?

3. Kunden und Regionen:

Welche Auswirkungen hat eine Fusion für die Benützerinnen und Benützer der beiden Bahnen? Mit welchen Folgen müssen die von den beiden Bahnen bedienten Regionen rechnen?

4. Weiteres Vorgehen:

Wie geht es nun weiter? Sieht der Regierungsrat allenfalls eine Mitwirkung des Grossen Rates?

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Antwort des Regierungsrates:

Der Interpellant bezieht sich in seiner Anfrage auf eine vorübergehende Phase der Un- stimmigkeiten im Fusionsprojekt BLS/RM. Solche Turbulenzen sind aber in anspruchsvol- len Projekten oft nicht zu vermeiden. Zwischenzeitlich sind beide Bahnen davon überzeugt, dass die Fusion die beste Handlungsoption für sie ist, und sie arbeiten intensiv an deren Umsetzung.

Zu den gestellten Fragen äussert sich der Regierungsrat wie folgt:

1. Bahnlandschaft

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, dass das Szenario SBB+X weiter- verfolgt werden soll. Demnach sollen in der zukünftigen Bahnlandschaft Schweiz neben den SBB einige wenige, wettbewerbsfähige Normalspurbahnen tätig sein. Die Zahl der konzessionierten Transportunternehmen (KTU) - heute ca. 200 - soll nach Ansicht des Bundes stark abnehmen, um dadurch Synergiegewinne zu realisieren und die Wettbe- werbsfähigkeit der KTU zu steigern. Der Bund will den Konsolidierungsprozess als Eigner und Besteller in Absprache mit den Kantonen aktiv unterstützen.

Der Regierungsrat unterstützt diese Zielsetzungen des Bundes durch ein proaktives Vorge- hen. Auch er ist der Meinung, dass dem zunehmenden Kostendruck besser durch System- effizienz statt durch Leistungsabbau zu begegnen ist. Die federführende Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat aus diesem Grund schon vor den Bundesratsbeschlüssen vom Dezember 2003 Projekte gestartet, um diese Zielsetzung zu erreichen. Das Fusions- projekt BLS/RM ist eines dieser Projekte.

Die BVE will weitere, ihr sinnvoll erscheinende Projekte starten. Bei den wenigen KTU, an denen der Kanton Mehrheitsaktionär ist oder bei denen er von einem anderen Haupteigner unterstützt wird, ist eine massgebliche Einflussnahme als Eigner möglich. Bei den anderen KTU strebt der Kanton an, seine Ziele über die Bestellerfunktion zu erreichen.

Aus Sicht des Regierungsrates kann heute noch nicht gesagt werden, wie viele KTU in der zukünftigen Bahnlandschaft Schweiz neben den SBB Bestand haben werden. Die ur- sprüngliche Absicht des Bundes war es, die Zahl der Normalspuranbieter auf 3-5 zu redu- zieren. Für den Regierungsrat ist die genaue Anzahl der Normalspuranbieter sekundär.

Wichtig ist, dass möglichst viele Synergiepotenziale ausgeschöpft werden, dass Wettbe- werb möglich bleibt und dass starke, konkurrenzfähige Unternehmen entstehen.

2. Fusion BLS/RM

In der Vorstudie 2003 wurde ein Synergiepotential von mehreren Mio. Franken identifiziert, insbesondere in den Bereichen Umlauf- und Einsatzplanung, Rollmaterialunterhalt, Infra- strukturunterhalt/-bau/-betrieb, Doppelspurigkeiten bei den indirekten Funktionen (insbe- sondere Overhead). Zudem wurden erste Massnahmen zur kurzfristigen Ausschöpfung effizienzsteigernder Massnahmen definiert.

Der RM wie auch die BLS verstärken durch die Fusion ihre strategische Position im Regio- nalverkehr. Das fusionierte Unternehmen wäre nach den SBB der zweitgrösste Regional- verkehrsanbieter in der Schweiz. Die Unternehmen können Synergiepotentiale, Kernkom- petenzen und Grössenvorteile optimal nutzen und die zunehmend komplexeren technologi- schen Anforderungen im Bahngeschäft gemeinsam besser bewältigen.

Die Fusion wird über die Synergiegewinne mittel- und langfristig die Kosten für die Besteller senken, bei gleich bleibendem oder verbessertem Qualitätsniveau. Zudem haben die Be- steller weniger Schnittstellen und Ansprechpartner.

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3. Kunden und Regionen

Die Qualität des Regionalverkehrs wird mit einem "Angebot aus einer Hand" erhöht. Der öV wird für die Kundschaft verständlicher und einfacher benutzbar. Dadurch wird die Mobilität verbessert. Das gilt insbesondere für die normalspurige S-Bahn Bern.

Ein wichtiges Ziel der Fusion ist die Stärkung der Unternehmen, ihrer Zukunft und damit die Sicherung der Arbeitsplätze in den bernischen Regionen.

Das Angebot der beiden Bahnen wurde für den Zeitraum 2005-2008 durch den Angebots- beschluss festgelegt. Die Fusion ändert daran nichts.

4. Weiteres Vorgehen

Gegenwärtig laufen die Vorbereitungsarbeiten für die Fusion auf Hochtouren. Nach dem aktuellen Zeitplan werden noch im Herbst dieses Jahres die Letters of Intent von den Ver- waltungsräten der beiden Unternehmen unterzeichnet. Definitive Beschlüsse über die Fu- sion obliegen den Aktionären. Sie werden voraussichtlich an den Generalversammlungen 2005 über die Fusion beschliessen. Die Fusion könnte damit rückwirkend auf den 1.1.2005 in Kraft treten.

Weil die Organe der beiden Unternehmen für den Entscheid über die Fusion zuständig sind, sieht der Regierungsrat keine Mitwirkung des Grossen Rates im Fusionsprozess vor.

An den Grossen Rat

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