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Vortrag der Volkswirtschaftsdirektion an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates

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Academic year: 2022

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Vortrag

der Volkswirtschaftsdirektion an den Regierungsrat

zuhanden des Grossen Rates

Amt für Landwirtschaft und Natur

Gemeinde Diessbach bei Büren: Gesamtmelioration

Ausgabenbewilligung: Mehrjähriger Verpflichtungskredit, Rahmenkredit

1. ZUSAMMENFASSUNG

Die ländlich geprägte Gemeinde Diessbach bei Büren (nachstehend „Diessbach“) zählt heute rund 880 Einwohner. Die Gemeindefläche umfasst zirka 691 Hektaren, davon entfallen rund 200 Hektaren auf Wald und 390 Hektaren auf Kulturland. In der Gemeinde befinden sich 10 landwirt- schaftliche Haupterwerbsbetriebe, 3 Nebenerwerbsbetriebe und 5 Kleinbetriebe mit einem Tier- bestand, der insgesamt zirka 435 Grossvieheinheiten (GVE) entspricht.

Das Landwirtschaftsgebiet von Diessbach ist teilweise stark parzelliert. Die heutige Weg- und Parzellennetzstruktur entspricht noch weitgehend derjenigen Ende des 19. Jahrhunderts. Das bestehende Flurwegnetz genügt bezüglich Zustand, Ausbaustandard und Dichte ebenfalls nicht mehr den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft. Die bestehenden Entwässerungsanlagen wurden vor fast hundert Jahren gebaut. Sie haben ihr technisches Betriebsalter längst erreicht und bedürfen ebenfalls einer umfassenden Sanierung.

Auslöser für die Inangriffnahme der Gesamtmelioration Diessbach waren ursprünglich zwei orts- ansässige Landwirte, welche die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) im Jahre 2006 um Mithilfe für die Realisation einer vereinfachten, landwirtschaftlichen Landumle- gung über zirka 80 Hektaren im Gebiet Breitfeld ersucht hatten. Im Mai 2008 fällte der Gemeinde- rat Diessbach nach sorgfältigen Vorabklärungen den Entscheid, das Projekt „Gesamtmelioration Diessbach“ – anstelle der „Teilmelioration Breitfeld“ – in die Wege zu leiten.

Das Ingenieurbüro RSW AG aus Büren a.A. erarbeitete im Auftrag des Gemeinderates Diess- bach ein Vorprojekt, welches als Grundlage diente zur Gründung und Konstituierung der Boden- verbesserungsgenossenschaft Diessbach als Trägerin des Vorhabens. Gemäss Vorprojekt sind die Erneuerung des Flurwegnetzes, ökologische Massnahmen, die Sanierung der Entwässe- rungsanlagen, lokale Anpassungen an den bestehenden Bewässerungsanlagen sowie die Neu- ordnung des Grundeigentums und der Dienstbarkeiten vorgesehen.

Für die bau- und umlegungstechnischen Arbeiten wird mit Gesamtkosten von voraussichtlich 5.5 Mio. Franken gerechnet. Es wird beantragt, dass sich der Bund mit CHF 1‘976‘000.-- und der Kanton mit CHF 1‘664‘000.-- daran beteiligen. Nach Abzug des auch in Aussicht gestellten Ge- meindebeitrages (CHF 550‘000.--) verbleiben Restkosten zu Lasten der Genossenschaft von voraussichtlich rund CHF 1‘310‘000.-- oder durchschnittlich rund CHF 3‘400.-- pro Hektare.

Das Beizugsgebiet der Gesamtmelioration liegt vollumfänglich in der Gemeinde Diessbach. Es umfasst mit einer Fläche von 389 Hektaren im Wesentlichen die Landwirtschaftszone. Grössere Waldflächen befinden sich keine im Perimeter.

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2. RECHTSGRUNDLAGEN

• Art. 30, 36 und 38 des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1)

• Art. 2 der Verordnung über Strukturverbesserungen vom 5. November 1997 (SVV; BSG 910.113)

• Art. 46, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 49, Art. 50 Abs. 3, Art. 53 und Art. 54 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

• Art. 149 und Art. 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

3. PROJEKTBESCHRIEB 3.1 Projektziele

Ziele des Projektes sind

- die Arrondierung des Grundeigentums und des Pachtlandes,

- die Reduktion der Anzahl Parzellen bzw. der Anzahl Bewirtschaftungseinheiten pro Grundeigentümer,

- die Verbesserung der Parzellenformen und -grössen, die Anpassung an die Bedürfnisse der heutigen Bewirtschaftung,

- die Verbesserung der Parzellenerschliessungen durch den Bau eines neuen Flurweg- netzes, respektive durch die Instandstellung, den Aus- oder den Rückbau bestehender Wege,

- die Entflechtung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse durch Bereinigung der Dienst- barkeiten und Anpassung an die neuen Gegebenheiten,

- die Umsetzung der geplanten ökologischen Massnahmen gemäss den kommunalen und regionalen Richtplänen und Konzepten,

- die Entflechtung bzw. Behebung allfälliger Konflikte zwischen Landwirtschaft, Ökologie und weiterer (öffentlicher) Interessen (Verkehr, Naherholung etc.) im Rahmen der Neu- ordnung des Grundeigentums und

- die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch die Sanierung der Ent- wässerungsanlagen.

3.2 Beizugsgebiet, Problemstellung

[vgl. Kartenausschnitt im Anhang]

Bei der Gemeinde Diessbach handelt es sich um die einzige Gemeinde des ehemaligen Amtsbezirkes Büren a.A., die noch keine Gesamtmelioration bzw. Güterzusammenlegung durchgeführt hat. An der Gemeindegrenze liegende, kleinere Teilgebiete von Diessbach wurden in den Nachkriegsjahren in die Güterzusammenlegungen Büren-Dotzigen, Busswil- Büetigen und Wengi einbezogen. Die Gemeinde Diessbach zählt heute rund 880 Einwoh- ner. Die Gemeindefläche umfasst zirka 691 Hektaren, davon entfallen rund 200 Hektaren auf Wald und 390 Hektaren auf Kulturland.

Das Landwirtschaftsgebiet von Diessbach ist teilweise stark parzelliert. Die heutige Parzel- len- und Wegnetzstruktur entspricht noch weitgehend derjenigen von Ende des 19. Jahr- hunderts. Die Bewirtschaftung der Grundstücke ist infolge der mehrheitlich unzweckmässi- gen Parzellenformen und -grössen nur mit Mehraufwand möglich. Das bestehende Flur- wegnetz entspricht bezüglich Zustand, Ausbaustandard und Dichte ebenfalls nicht mehr den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft. Einzelne Flurwege können auf Grund ihrer ungenügenden Tragfähigkeit nur bei trockener Witterung und mit eingeschränktem Trans- portgewicht befahren werden.

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Die bestehenden Entwässerungsanlagen wurden vor fast hundert Jahren gebaut. Sie ha- ben ihr technisches Betriebsalter längst erreicht, was sich in den stetig steigenden Unter- haltskosten für die punktuellen Flickarbeiten widerspiegelt. Eine dringend notwendige, um- fassende Sanierung ist jedoch, infolge der gemäss Gewässerschutzgesetz erforderlichen Ausdolung von Hauptleitungen, nur im Rahmen einer Gesamtmelioration durchführ- und fi- nanzierbar.

Das Beizugsgebiet der Gesamtmelioration umfasst einsprachenbereinigt eine Fläche von 389 Hektaren. Davon entfallen rund 370 Hektaren auf Acker- und Wiesland, 9 Hektaren auf Gebäude und Hofraum, 9 Hektaren auf Strassen und Wege sowie rund 1 Hektare auf Ge- wässerraum. Grössere Waldflächen befinden sich keine im Perimeter.

Das Gebiet liegt in der Region A gemäss kantonalem Richtplan (Massnahmenblatt C_07) und in der Talzone gemäss landwirtschaftlichem Produktionskataster.

Innerhalb des Perimeters befinden sich heute 10 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe (> 1.25 SAK), 3 Nebenerwerbsbetriebe (> 0.75 SAK) und 5 Kleinbetriebe (> 0.35 SAK) mit einem Tierbestand von insgesamt 435 GVE. Die Betriebsrichtungen sind im Wesentlichen Milchwirtschaft, Aufzucht, Masttierhaltung und Ackerbau. Ein Betrieb hat sich auf den biolo- gischen Gemüseanbau spezialisiert. Die Betriebe bewirtschaften zwischen 9 und 50 Hekta- ren landwirtschaftlicher Nutzfläche LN.

3.3 Vorprojekt, Massnahmen

Im Auftrag der Einwohnergemeinde Diessbach erarbeitete das Ingenieurbüro RSW AG aus Büren a.A. ein Vorprojekt für die Gesamtmelioration. Dieses geht von geschätzten Gesamtkosten von CHF 5‘500‘000.-- aus. Folgende Massnahmen sind geplant:

Wegebau

Das neue Flurwegnetz wird eine Dichte von rund 45 Laufmetern pro Hektare aufweisen. Es wird so angelegt, dass die Schlaglängen der Felder maximal 300 Meter betragen. Insge- samt sind zirka 2.8 km neue Belagswege und 7.7 km neue Kieswege geplant. Rund 7.2 km bestehende Kieswege werden instand gestellt bzw. ausgebaut. Im Weiteren werden zirka 7.8 km bestehende Wege aufgehoben und zurückgebaut.

Hauptwege und Wegabschnitte in der Nähe von Bauzonen sind als Belagswege geplant.

Die übrigen Wege werden als Kieswege ausgestaltet. Der Wegausbaustandard ist im her- kömmlichen Sinn mit 3.00 Metern Fahrbahnbreite, 40 cm Kofferstärke und beidseitigen Banketten von 50 cm vorgesehen.

Entwässerungen

Die zu sanierenden Entwässerungsanlagen befinden sich in den Gebieten Lachen, Her- renmatt, Moos, Allmet, Oberrohr und Angel. Das heute entwässerte Gebiet umfasst rund 75 Hektaren.

Die Sanierungsmassnahmen werden sich im Wesentlichen auf die bestehenden, entwäs- serten Gebiete beschränken. Das heisst, es sind keine grossflächigen Entwässerungen an neuen Standorten vorgesehen.

Das neue Entwässerungskonzept wird voraussichtlich erst nach dem Neulandantritt öffent- lich aufgelegt. Die Drainagearbeiten sind nach Abschluss des Flurweg- und Wasserbaues vorgesehen.

Bewässerungen

Auf den Parzellen des Biogemüsebetriebes befinden sich heute teilweise bestehende, fest verlegte Bewässerungsanlagen. Diese müssen allenfalls, je nach Neuzuteilung, angepasst oder ersetzt werden. Weitere Bewässerungsanlagen sind im heutigen Zeitpunkt nicht vor- gesehen.

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Ökologische Massnahmen

Im Perimeter der Gesamtmelioration befinden sich heute verhältnismässig wenig geschütz- te Landschaftselemente. Das Ziel der Gesamtmelioration ist, rund 6% der landwirtschaftli- chen Nutzfläche ökologisch wertvoll auszugestalten bzw. bestehende Werte zu erhalten.

Im Wesentlichen sind Bachausdolungen beim Wartbach und im Gebiet Zälgli sowie Bach- revitalisierungen am Eichibach, Fulebach und am Diessbach vorgesehen. Im Weiteren ist geplant, die südexponierten Waldrandbereiche aufzuwerten, die bestehenden Obstbaum- Hochstammanlagen zu erhalten bzw. zu ersetzen, neue Trittsteine und Vernetzungsele- mente zu schaffen sowie ökologisch wertvolle, extensiv genutzte Wiesen zu fördern.

Neuordnung des Grundeigentums und der Dienstbarkeiten

Damit die obgenannten baulichen Massnahmen realisiert werden können, müssen auch das Parzellennetz und die Dienstbarkeiten an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Der Perimeter umfasst heute rund 400 Parzellen, welche auf zirka 90 Grundeigentümer aufgeteilt sind. Die genaue Erfassung der Pachtlandverhältnisse ist im Rahmen der soge- nannten „Wunschtage“ (Phase Alter Bestand) vorgesehen.

3.4 Gründungsverfahren

Auslöser für die Inangriffnahme der Gesamtmelioration Diessbach waren ursprünglich zwei ortsansässige Landwirte, welche die ASP im Jahre 2006 um Mithilfe für die Realisation ei- ner vereinfachten, landwirtschaftlichen Landumlegung im Gebiet Breitfeld, auf zirka 80 Hek- taren, ersucht hatten. In diversen Besprechungen und Begehungen mit den beiden Initian- ten und Vertretern des Gemeinderates Diessbach haben danach Vertreter der ASP über das Landumlegungsverfahren und über die Vor- und Nachteile einer Teilmelioration Breit- feld bzw. einer Gesamtmelioration Diessbach informiert. Um eine Grundlage zur Entscheid- findung zu erhalten, beauftragte der Gemeinderat Diessbach im Juli 2007 das Ingenieur- und Vermessungsbüro RSW AG aus Büren a. Aare mit der Ausarbeitung einer Vorstudie, welche die Vor- und Nachteile einer Gesamtmelioration grob aufzeigen sollte. Im Februar 2008 lagen die Resultate vor.

Anlässlich der Besprechung vom 22. Mai 2008 mit Vertretern des Gemeinderates Diess- bach, des Büros RSW und der ASP orientierte der Gemeindepräsident über den Grund- satzentscheid des Gemeinderates, das Projekt „Gesamtmelioration Diessbach“ weiterzuver- folgen. Der Gemeinderat beschloss daher im Juni 2008, das Büro RSW AG mit der Ausar- beitung eines Vorprojektes zu beauftragen. Er setzte zudem eine Begleitkommission ein, um den zuständigen Ingenieur bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die Begleitkommission hatte die Aufgabe, die Interessen der Dorfbevölkerung möglichst ausgewogen im laufenden Planungsprozess einzubringen. Sie setzte sich zusammen aus je einem Vertreter des Ge- meinderates und der ASP sowie ortsansässigen Vertretern der Landwirtschaft, der Burger- gemeinde und von Landverpächtern.

An der Sitzung vom 24. April 2009 hat der Vorstand der bestehenden Flurgenossenschaft Diessbach beschlossen, ihre Entwässerungsanlagen auf einer Fläche von 75 Hektaren im Rahmen der geplanten Gesamtmelioration zu sanieren. Auf Grund dieses Entscheides bzw.

dieser vorgesehenen Massnahmen musste das Gesamtvorhaben gemäss kantonaler Ver- ordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) einer Umweltverträglichkeitsprü- fungsverfahren (UVP) genügen. Mit der UVP-Voruntersuchung und der Erarbeitung des Pflichtenheftes für die UVP-Hauptuntersuchung wurde das Büro Alnus aus Ins beauftragt.

Am 15. September 2009 lag die erste Version des Vorprojektes vor. Die Untersuchungser- gebnisse zur UVP und das Pflichtenheft wurden in den Technischen Bericht zum Vorprojekt integriert.

Mit diesen Planungsgrundlagen wurde von Oktober bis Dezember 2009 das Mitberichtsver- fahren bei den betroffenen kantonalen Amts- und Fachstellen durchgeführt. Für Interessier- te fand am 27. Oktober 2009 eine Orientierungsveranstaltung mit Begehung vor Ort statt.

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An einer gemeinsamen Sitzung am 22. Dezember 2009 mit Vertretern des Gemeinderates, der ASP und dem Projektingenieur wurden die eingegangenen Amts- und Fachberichte be- sprochen und zu den formulierten Auflagen und Bedingungen – wo nötig – eine Interessen- abwägung vorgenommen. Erfreulich war, dass alle ins Verfahren einbezogenen Amts- und Fachstellen das Vorhaben grundsätzlich positiv beurteilt hatten. Die eingegangenen kanto- nalen Mitberichte und die Interessenabwägung der ASP wurden anschliessend, am 2. Feb- ruar 2010, an das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Leitbehörde im UVP- Verfahren, zur Beurteilung weitergeleitet. Das AUE erteilte seine Zustimmung zum Vorha- ben am 15. Februar 2010.

Im Anschluss wurde das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) um einen verbindlichen Mit- bericht nach Art. 22 UVPV gebeten. Das BLW holte in diesem Zuge auch die Stellungnah- me des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ein. In einem gemeinsamen Schreiben vom 31. Mai 2010 bekundeten die betroffenen Bundesstellen ihre grundsätzliche Zustimmung zum Projekt mit Auflagen und Bedingungen.

Vom 7. Juni bis am 6. Juli 2010 fand auf der Gemeindeverwaltung Diessbach die öffentliche Auflage des bereinigten Vorprojektes, der UVP-Voruntersuchungsakten (beides zur Mitwir- kung), des Beizugsgebietes (einsprachefähig), der Statuten im Entwurf sowie der Mitberich- te (zur Orientierung) statt. Anlässlich der Orientierungsversammlung vom 9. Juni 2010 und an den Auskunftserteilungstagen vom 15. und 23. Juni 2010 wurde zudem öffentlich über die Auflageakten informiert.

Innerhalb der Einsprachefrist sind 27 Perimeter-Einsprachen und 7 Mitwirkungseingaben zum Vorprojekt eingegangen. Im Zeitraum September bis Oktober 2010 wurde unter der Leitung der ASP mit allen Perimeter-Einsprechern Einigungsverhandlungen durchgeführt.

Dabei konnten 25 Einsprachen erledigt werden; 2 Einsprachen blieben hängig, da keine gütliche Einigung zu Stande kam. Infolge Gutheissung einzelner Einsprachen (Perimeter- Entlassungen) musste anschliessend der Perimeterplan geringfügig angepasst werden.

Am 25. November 2010 fand die Abstimmungs- und Gründungsversammlung der Boden- verbesserungsgenossenschaft Diessbach statt. Mit 77 JA- zu 15 NEIN-Stimmen (JA-Anteil 83.7%) und einem Flächenanteil der JA-Stimmenden von 85.5% wurde dem Unternehmen deutlich zugestimmt. Im Weiteren wurden die Statuten mit zwei Änderungen genehmigt so- wie die Organe der Genossenschaft gewählt.

Die Gemeindeversammlung Diessbach vom 7. Dezember 2010 hat einem finanziellen Bei- trag an die Gesamtmelioration in der Höhe von 10% der Kosten, max. CHF 600‘000.-- (Kos- tendach), mit grossem Mehr (nur 2 Gegenstimmen) zugestimmt.

Die zwei zu diesem Zeitpunkt noch hängigen Perimeter-Einsprachen wurden im Dezember 2010 zur Behandlung an die kantonale Bodenverbesserungskommission (KBVK) weiterge- leitet. In ihrem Entscheid vom 28. Februar 2011 hat die KBVK die beiden Einsprachen ab- gewiesen. Dagegen sind keine Beschwerden erhoben worden.

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Genehmigung des Unternehmens und der Statuten der Boden- verbesserungsgenossenschaft Diessbach durch die Volkswirtschaftsdirektion. Dagegen sind ebenfalls keine Beschwerden eingegangen. Damit erlangte die Bodenverbesserungs- genossenschaft Diessbach als Trägerin des Unternehmens ihre Rechtskraft.

3.5 Zeitplan

Die 1. Etappe soll noch in diesem Jahr von der ASP freigegeben werden.

Bis voraussichtlich 2015 laufen die Arbeiten im Hinblick auf die Neuzuteilung und den Neuland-Antritt.

Anschliessend kann mit den Bauarbeiten begonnen werden, die ungefähr 5 Jahre dauern werden (die Dauer ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Krediten).

Ab 2021 folgen die Abschlussarbeiten bis schätzungsweise 2023.

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4. KOSTEN, FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Kosten

Kostenschätzung gemäss Vorprojekt (Erfahrungswerte, inkl. MWST):

- Wegebau CHF 1‘700'000.--

- Sanierung Entwässerungsanlagen CHF 1‘500'000.--

- Ersatz bzw. Anpassung Bewässerungsanlagen CHF 25'000.--

- Ökologische Massnahmen, Wasserbau CHF 520'000.--

- Umlegungstechnische Arbeiten CHF 1‘090'000.--

- Amtliche Vermessung CHF 240'000.--

- Diverses, Unvorhergesehenes CHF 125'000.--

Total beitragsberechtigte Kosten CHF 5‘200'000.-- Zuzüglich nicht-beitragsberechtigte Kosten:

- Verwaltungskosten der Genossenschaft CHF 250'000.--

- Entschädigungen (Ertragsausfall, Minderwerte, Landerwerb) CHF 50'000.--

Gesamtkosten CHF 5‘500'000.--

Preisstandklausel:

- Bauarbeiten: Produktionskosten-Index (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverban- des (SBV), Stand 2. Quartal 2010

- Ingenieurarbeiten: Nominallohnindex der KBOB

4.2 Finanzierung

Bund: Voraussichtlich (38% an CHF 5‘200'000.--) CHF 1'976'000.-- Kanton: Beantragt sind (32% an CHF 5‘200‘000.--) CHF 1'664'000.-- Gemeinde Diessbach: Voraussichtlich (10% an CHF 5‘500‘000.--) CHF 550'000.-- Bodenverbesserungsgenossenschaft: verbleibende Restkosten CHF 1‘310'000.-- Begründung Kantonsbeitrag

Der Grundbeitrag des Bundes beträgt 34%, die minimal erforderliche kantonale Gegen- leistung beträgt 8/10 davon, aufgerundet 28%. Wegen der ausserordentlichen Massnah- men zugunsten der Ökologie, abgestimmt auf die regionalen und lokalen Planungen, wird der Kantonsbeitrag um 4%-Punkte auf 32% erhöht. Der maximal mögliche Kantonsbeitrag läge bei 35% (SVV, Art. 2).

Der Bund hat zum Grundbeitrag von 34% ebenfalls Zusatzbeiträge für die ökologischen Massnahmen in der Höhe von 4%-Punkten in Aussicht gestellt.

4.3 Ausführung

Der bewilligte Kantonsbeitrag wird von der ASP voraussichtlich in 5 Etappen mit Ausfüh- rungsbeschlüssen freigegeben:

- 1. Etappe: 2011 - 2013 CHF 160'000.-- Projektphase Alter Bestand - 2. Etappe: 2014 - 2015 CHF 160'000.-- Projektphase Neuer Bestand

- 3. Etappe: 2016 - 2018 CHF 720'000.-- Projektphase Wege- u. Wasserbau, Ökologie - 4. Etappe: 2019 - 2020 CHF 480'000.-- Projektphase Sanierung Entwässerungen - 5. Etappe: 2021 - 2023 CHF 144'000.-- Projektphase Abschlussarbeiten

Ausgabe in Voranschlag und Aufgaben- und Finanzplan enthalten

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4.4 Personelle Auswirkungen, Folgekosten

Personelle Auswirkungen ergeben sich für den Kanton keine.

Folgekosten können auf Grund der geplanten Sanierung der Entwässerungsanlagen an- fallen: Gestützt auf das heutige Gewässerschutzgesetz ist die Ausdolung einzelner Drai- nagehauptleitungen vorgesehen. Die zukünftigen Bäche sind von der Gemeinde zu unter- halten. Der Kanton ist gemäss Wasserbaugesetz verpflichtet, daran Beiträge zu leisten.

5. ANTRAG

Mit oben stehenden Erläuterungen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlusses-Entwurf zuzustimmen.

Bern, Der Volkswirtschaftsdirektor

Andreas Rickenbacher Regierungsrat

BEILAGEN

- Beschlusses-Entwurf

- Landeskartenausschnitt 1:25‘000

- Technischer Bericht zum Vorprojekt, inkl. Planbeilagen 1:5000, vom 12. Mai 2010 - Genehmigter Perimeterplan 1:5000, vom 25. November 2010

Zusatzauskünfte erteilen:

Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) Schwand

3110 Münsingen

Heinz Baldinger, Leiter Tiefbau Telefon 031 720 33 57

Roger Stucki, zuständiger Kreisingenieur Telefon 031 720 33 63

Referenzen

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