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Übernahme durch die BLS, dies unter gütlicher Mithilfe durch Bund und Kanton Bern steht, berichteten die Medien in den letzen Tagen über Misstöne, dessen Inhalte sehr nach nachdenklich stimmen

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I 157/2005 BVE 17. August 2005 49C Interpellation

2599 Schürch, Huttwil (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.06.2005

Erneutes Erdbeben in der obersten Etage des Regionalverkehrs Mittelland (RM)

Im Vorfeld der am 21.06.2005 in Burgdorf stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre des Regionalverkehrs Mittelland RM, die einmal mehr ganz im Zeichen der erzwungenen Fusion bzw. Übernahme durch die BLS, dies unter gütlicher Mithilfe durch Bund und Kanton Bern steht, berichteten die Medien in den letzen Tagen über Misstöne, dessen Inhalte sehr nach nachdenklich stimmen.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Scheiden vier der bisherigen Verwaltungsräte der RM, zusätzlich der bisherige VR- Präsident Dr. Charles Kellerhals altersbedingt, aus dem Verwaltungsrat aus, weil sie sich dem Diktat des Kantons Bern nicht unterziehen wollen?

2. Zeugt es nicht von wenig unternehmerischem Fingerspitzengefühl, wenn die Vertreter aus den Kantonen Luzern und Solothurn, praktisch gezwungen werden, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten?

3. Ist es tatsächlich die Absicht von Bund und Kanton Bern, dass die Mehrheit des zukünftigen Verwaltungsrates weisungsgebunden und nicht mehr selbstständig denkend zu entscheiden hat?

4. Bedeutet das selbstherrliche Handeln der beiden Hauptaktionäre nicht die Aushöhlung einer Aktiengesellschaft bzw. einer gut geführten Unternehmung?

5. Stimmt es, dass einigen Verwaltungsräten, deren Amtsdauer mit der ordentlichen Generalversammlung 2005 abläuft, die aber bereit gewesen wären wiederzukandidieren, eröffnet wurde, dass ihnen eine Wiederwahl verweigert würde?

6. Kann der RM auf einen Schlag auf so viel Erfahrung verzichten, zumal die Fusionsarbeiten, ein Jahr vor der entscheidenden Aktionärversammlung, in die Schlussphase kommen?

7. Fällt alt Regierungsrat Paul Nyffeler BL, der unter anderem die Fusion der Baselbieter Vorortsbahnen zur heutigen Baselland Transport AG u.a. umgesetzt hat, designierter VR-Präsident ist, nicht schon bald unter Artikel 12, Absatz 2, Statuten RM AG(Erreichen der Altersgrenze)?

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8. Ist man sich überhaupt bewusst, dass zwei völlig verschiedene Betriebskulturen – da die privatwirtschaftlich geführte RM, dort die schwerfällige Staatsbahn BLS mit vielen Negativerscheinungen, aufeinandertreffen?

9. Kann Regierungsrätin Barbara Egger immer noch hinter der seinerzeitigen Behauptung stehen, dass sich mit der Fusion für den Kanton Bern jährlich 4 bis 20 Millionen Franken Einsparung ergeben, oder offenbart das Bahnabenteuer zwischenzeitlich eher das Gegenteil?

10. Wie will das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion die nicht zu vermeidenden Entlassungen dem Personal gegenüber kommunizieren?

Antwort des Regierungsrates:

Der Bund und die Kantone Bern, Solothurn und Luzern als Haupteigner der Regionalver- kehr Mitteland AG (RM) haben im Frühling 2005 der Öffentlichkeit gemeinsam bekannt gegeben, dass sie die Fusion zwischen BLS und RM ohne weiteren Zeitverzug umsetzen wollen. Sie wollen damit die vom Bund verfolgte Strategie einer konsolidierten Bahnland- schaft konsequent umsetzen. Künftig können sich Unternehmen aus ganz Europa um den Betrieb von Bahnstrecken in der Schweiz bewerben. Im Hinblick auf diesen Wettbewerb und angesichts der Sparbemühungen treibt der Bund in Abstimmung mit den Kantonen die Konsolidierung der Normalspurbahnen zu drei grossen, leistungsfähigen Akteuren voran.

Neben den SBB soll in der Ostschweiz rund um die Südostbahn (SOB) ein neues starkes Unternehmen entstehen. Im Mittelland bildet die Fusion von BLS und RM den Kern zu einem dritten leistungsfähigen Bahnunternehmen. Dieses neue Unternehmen wird über die nötige Grösse, die Kapazitäten und das Know-How verfügen, um im Wettbewerb zu bestehen. BLS und RM wären beide zu klein, um künftig am Markt aufzutreten. Die Fusion sichert damit auch Arbeitsplätze in der Region.

Zusätzlich zur Konsolidierung der Bahnlandschaft wollen die Haupteigentümer im Inte- resse eines sparsamen Mitteleinsatzes der öffentlichen Hand dank der Fusion jährliche Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe erzielen. Diese Grössenordnung wurde in einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation von BLS und RM unter Beizug eines externen ausgewiesenen Spezialisten erarbeitet. Der Betrag ist vorsichtig gerechnet.

Er berücksichtigt alle möglichen Einflüsse, welche das Ergebnis beeinträchtigen könnten.

Die positiven Effekte, welche sich für die neue Unternehmung beispielsweise aus der stär- keren Marktposition ergeben, wurden hingegen nicht aufgerechnet.

Der Grosse Rat hat bei der Verabschiedung des Angebotsbeschlusses 2005-2008 am 10.

Februar 2004 den Regierungsrat explizit beauftragt, Einsparungen in der Grössenordnung von 4 Mio. Franken unter anderem durch die Fusion zwischen BLS und RM zu erzielen, damit die Vorgaben des Finanzplanes 2005 - 2007 eingehalten werden können.

Die Fusion soll an den Generalversammlungen der beiden Unternehmen, d.h. etwa im Juni 2006, rückwirkend auf den 1. Januar 2006 beschlossen werden.

Zu Frage 1 und 5

Der Bund und die Kantone Bern, Solothurn und Luzern hatten gemeinsam entschieden, anlässlich der Generalversammlung des RM im Juni 2005 den Verwaltungsrat des RM von bisher neun auf neu sieben Mitglieder zu verkleinern und ihn auf diesen Schritt hin mit spezifischem Fachwissen zu verstärken. Ziel war es, die Fusion konsequent und im be- schlossenen Zeitplan umzusetzen, um die ausgewiesenen Synergien im Interesse der Öffentlichkeit rasch zu realisieren und sowohl nach innen, gegenüber dem Personal, wie auch nach aussen rasch die nötige Sicherheit zu vermitteln. Die Haupteigentümer haben

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ihren Entscheid dem RM vor der Publikation der Generalversammlung mitgeteilt und be- kannt gegeben, dass und welche zwei neuen Mitglieder sie zur Wahl vorschlagen.

Der bisherige Präsident des Verwaltungsrates, Charles Kellerhals, schied aufgrund der Statuten des RM nach Erreichen des siebzigsten Lebensjahres altershalber aus dem obersten Entscheidgremium der Bahn aus. Der bisherige, von der Generalversammlung gewählte Vertreter des Bundes trat auf diese Versammlung hin zurück und wurde durch einen Staatsvertreter des Bundes gemäss Art. 762 Obligationenrecht ersetzt. Die Amtsdauer von drei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates lief auf die Generalversammlung hin ab, sie hätten sich zur Wiederwahl stellen müssen. Kurt Fluri, Nationalrat und Stadtpräsident von Solothurn, hatte bereits vor der Mitteilung der Haupteigentümer an den RM bekannt gegeben, dass er sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen würde. Zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrates verzichteten nach der Mitteilung der Haupteigentümer an den RM darauf, sich zur Wiederwahl zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 2

Der Entscheid, den Verwaltungsrat von 9 auf 7 zu verkleinern und zwei neue Mitglieder zur Wahl vorzuschlagen, wurde vom Bund und den Kantonen Bern, Solothurn und Luzern gemeinsam getragen.

Zu Frage 3

Der jetzt gewählte Verwaltungsrat verfügt über die nötigen fachlichen Kompetenzen und hat die Aufgabe, die Fusion innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bis 2006 zu vollzie- hen. Die Zusammensetzung des künftigen Verwaltungsrates der neuen Bahnunterneh- mung wird noch festzulegen sein. Der Kanton Bern verfügt über Anforderungsprofile für Verwaltungsräte, insbesondere müssen die Gremien aufgrund von fachlichen Kompeten- zen zusammengesetzt werden, um ihre Verantwortung wahrnehmen zu können. Eine Mehrheit an weisungsgebundenen Verwaltungsrats-Mitgliedern wird nicht angestrebt.

Auch weisungsgebundene Mitglieder eines Verwaltungsrates können ihre Verantwortung aber nur wahrnehmen, wenn sie selbstständig denken.

Zu Frage 4

Die geplante Fusion hat zum Ziel, die Zukunft von BLS und RM in der Gestalt einer neuen, auch künftig in einem liberalisierten Markt konkurrenzfähigen, Bahnunternehmung lang- fristig zu sichern. Damit bleiben auch Arbeitsplätze in der Region erhalten. Würde die Fusion nicht umgesetzt, hätten weder BLS noch RM künftig echte Chancen zu überleben.

Zu Frage 6

Der Verwaltungsrat, so wie er jetzt zusammengesetzt ist, verfügt über das nötige Wissen und die erforderlichen Erfahrungen, um die Fusion sachgerecht und zielgerichtet im vor- gegebenen Zeitraum zu Ende zu führen.

Zu Frage 7

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Nein. Die Fusion soll an der Generalversammlung Mitte 2006 rückwirkend auf Anfang 2006 beschlossen werden, der Verwaltungsratspräsident könnte nach Statuten sogar noch einige Jahre länger im Amt sein.

Zu Frage 8

Alle am Projekt Beteiligten sind sich seit Beginn der Arbeiten bewusst, dass die beiden Bahnen durch unterschiedliche Unternehmenskulturen charakterisiert sind; denn dies gilt bei den meisten Fusionen. Im Fusionsprozess wird diesem wichtigen Faktor deshalb auch Rechnung getragen.

Allerdings handelt es sich bei den Unterschieden nicht um die vom Interpellanten ange- nommenen. Beide Unternehmen befinden sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand, beide haben die Form einer Aktiengesellschaft nach Privatrecht, und beide arbeiten im Markt erfolgreich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, wie sie in der Wirtschaft anerkannt sind.

Zu Frage 9

Die ausgewiesenen Synergien wurden sorgfältig durch Fachleute beider Bahnen mit Un- terstützung aussenstehender ausgewiesener Spezialisten errechnet und von den Projekt- gremien, in welchen die beiden Bahnen sowie Bund und Kanton Bern vertreten sind, ge- nehmigt und auf ihre Plausibilität überprüft. Die Berechnungen sind sehr vorsichtig ange- legt. Es gibt keinerlei Gründe, diese Arbeiten anzuzweifeln.

Zu Frage 10

Die Realisierung des ausgewiesenen Synergiepotenzials wird auch den Abbau von Stellen nach sich ziehen. Aufgrund der heutigen Planung darf aber davon ausgegangen werden, dass dieser Abbau über die natürliche Fluktuation aufgefangen werden kann. Bei der Um- setzung wird die Frage im Detail zu beantworten sein, welche Funktionen betroffen sind.

Deshalb wird die Realisierung der Synergien nach aktuellem Wissensstand sowohl bei der BLS in Bern als auch beim RM in Burgdorf zu einer Reduktion der Stellen über natürliche Abgänge führen.

An den Grossen Rat

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