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Wie beurteilt der Regierungsrat das Interesse des Kantons Bern, die Beteiligung an der BLS AG kurz-, mittel- und längerfristig beizubehalten? 2

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I 112/2007 BVE 19. September 2007 BVE C

Interpellation

1600 Löffel, Münchenbuchsee (EVP)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 26.03.2007

Strategie des Kantons betreffend die BLS AG

Mit der zunehmenden Liberalisierung des Eisenbahnmarktes bedarf die Mehrheitsbeteiligung des Kantons Bern an der Eisenbahngesellschaft BLS AG unter den Aspekten Verschlankung des Staates, Werterhaltung der getätigten Investitionen und damit verbundene Risiken immer wieder einer kritischen Überprüfung.

Zudem ist im Zusammenhang mit der Fusion von RM und BLS die desolate Finanzlage der BLS Pensionskasse erneut zu Tage getreten.

Deshalb bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Interesse des Kantons Bern, die Beteiligung an der BLS AG kurz-, mittel- und längerfristig beizubehalten?

2. Wie begründet der Regierungsrat eine allfällige Weiterführung der Beteiligung angesichts der Bestellerfunktion des Kantons Bern im öffentlichen Regionalverkehr?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat angesichts des liberalisierten Eisenbahnmarktes die Chancen der BLS AG im Hinblick auf die nächste Konzessionserneuerung?

4. Welche Risiken ergeben sich für den Kanton Bern aus der Haftung für die Unternehmensrisiken? Wie verändert sich dieses Risiko durch die bevorstehende Inbetriebnahme des Basistunnels? Sind diese Risiken für den Kanton Bern tragbar und verhältnismässig?

5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die ungenügende Deckung der Pensionskasse der BLS bei der ascoop teilweise auf ungenügende Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) zurückzuführen ist? Wie konnte es dazu kommen, dass die BLS aufgrund der Vorgaben des BAV nicht die nötigen Rückstellungen bilden konnte? Wie gedenkt der Regierungsrat dieses Problem in den nächsten Jahren zu lösen?

Antwort des Regierungsrates:

Allgemein

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BLS AG. Diese Gesellschaft ist aus der Fusion zwischen der BLS Lötschbergbahn AG und dem Regionalverkehr Mittelland hervorgegangen.

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Zu Frage 1 und 2

In der Motion M281/2006 äusserte sich der Regierungsrat wie folgt: Seit der Einführung des Bestellerprinzips benötigt der Kanton Bern aus der Perspektive des Bestellers die Beteiligungen an den konzessionierten Transportunternehmen (KTU) nicht mehr. Trotzdem ist heute der Zeitpunkt für eine generelle Veräusserung dieser Beteiligungen nicht gegeben.

Dies gilt auch für die BLS AG.

Zurzeit steht noch nicht fest, wie die zukünftige Bahnlandschaft aussehen wird. In der Bahnreform 2, die vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen wurde, ist das Modell

„SBB + X“ vorgesehen. Nach diesem Modell sollen neben den SBB ein bis zwei weitere starke Bahnunternehmen auf dem Bahnmarkt im Wettbewerb stehen. Eines dieser starken Bahnunternehmen ist die BLS AG.

Der Regierungsrat beabsichtigt die Beteiligung an der BLS AG mindestens so lange zu behalten, bis klar ist, wie die zukünftige Bahnlandschaft aussieht. Danach ist die Lage neu zu beurteilen. Die BLS AG ist volkswirtschaftlich und politisch für den Kanton von grosser Bedeutung. Sollte sich der Kanton aus der Unternehmung zurückziehen, müsste deren Weiterführung und Weiterentwicklung sichergestellt sein und von einem neuen Haupteigner mitgetragen werden. Auch nach einer allfälligen Veräusserung seiner Beteiligung müsste der Kanton hohe Abgeltungssummen (für Verkehr und Infrastruktur) an die BLS AG leisten, da sie grosse Teile des Kantons mit Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs versorgt.

Der Kanton hätte jedoch verkehrspolitisch, standortpolitisch und unternehmensstrategisch keinen direkten Einfluss mehr.

Heute hat der Kanton im Verwaltungsrat der BLS AG Einsitz, er hat direkten Zugang zu den Informationen, kann seine Interessen direkt vertreten und Einfluss auf die Strategie der Unternehmung nehmen. Ferner erlaubt die Staatsvertretung allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und im Bedarfsfall rasch und richtig zu reagieren. So konnte z.B.

dank der Staatsvertretungen im Verwaltungsrat der BLS Lötschbergbahn AG und der Regionalverkehr Mittelland AG die im öffentlichen Interesse liegende Fusion zwischen diesen beiden Unternehmen zur BLS AG überhaupt erst umgesetzt werden.

Zu Frage 3

Die Infrastrukturkonzessionen der BLS AG laufen Ende 2010 aus. Die Unternehmung hat beim Bund im Januar 2007 bereits ein Erneuerungsgesuch eingereicht. Darin beantragt die BLS AG, es sei ihr durch den Bund zuzusichern, dass sie ihre Infrastruktur (inkl.

Lötschbergachse) langfristig weiter betreiben kann. Die Antwort des Bundes steht noch aus. Der Regierungsrat unterstützt die BLS AG in ihren Bemühungen um eine Konzessionserneuerung.

Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass die Chancen der BLS AG für die Konzessionserneuerung sehr gut stehen. Die Unternehmung hat bisher die ihr übertragenen Aufgaben bestens (inkl. Bau des Lötschberg-Basistunnels) erfüllt.

Zu Frage 4

Die BLS AG ist eine Aktiengesellschaft. Der Kanton Bern ist mit 55.75 % oder mit 44.29 Mio. Franken am Aktienkapital der Unternehmung beteiligt und somit Mehrheitsaktionär. Der Bund ist zweitgrösster Aktionär.

Gemäss Aktienrecht haftet der Aktionär nicht für allfällige Unternehmensrisiken. Die BLS AG ist für die Unternehmensrisiken angemessen versichert. Ein Konkursszenario ist unwahrscheinlich, da das Bestellverfahren der BLS eine zuverlässige Planung der

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Finanzmittel erlaubt. Der Kanton ist mit einer Staatsvertretung gemäss Art. 762 des Obligationenrechts im Verwaltungsrat der BLS AG vertreten, woraus sich eine Organhaftung ergeben könnte; dies jedoch nur bei einem nachgewiesenen Verschulden der Organe.

Durch die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels hat sich die Haftungssituation des Kantons nicht verändert. Der Betrieb des Lötschbergbasistunnels ist ein operatives Geschäft, genau so wie der Betrieb der übrigen BLS-Infrastruktur. Die ungedeckten Kosten des Betriebs des Lötschbergbasistunnels werden ausschliesslich vom Bund abgegolten und belasten den Kanton somit weder als Abgeltungsträger noch als Aktionär.

Gestützt auf die obigen Ausführungen bestehen für den Kanton das Risiko einer Organhaftung und das Risiko, das Aktienkapital zu verlieren. Diese Risiken erscheinen jedoch aus heutiger Sicht tragbar.

Zu Frage 5

Die BLS AG ist wie die meisten anderen Transportunternehmen bei der Pensionskasse Ascoop versichert, welche per 1.1.2006 den Wechsel von der Gemeinschaftsstiftung zur Sammelstiftung sowie vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat vollzogen hat. Die im Jahre 2005 eingeleitete Sanierung des Vorsorgewerks wird fortgesetzt. Die BLS hat neben 2005 auch im Jahr 2006 Bareinlagen in das Vorsorgewerk vorgenommen, um den Sanierungszeitraum von 15 Jahren auf 10 Jahren zu verkürzen. Dank der guten Leistungen, welche die BLS AG in beiden Jahren erbrachte, konnte die Unternehmung die dafür erforderlichen Mittel selbst erwirtschaften. Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes kann davon ausgegangen werden, dass die bereits eingeleiteten Massnahmen ausreichen, um das Vorsorgewerk der BLS innerhalb der Pensionskasse Ascoop zu sanieren. Dies gilt vor allem für die Gruppe der aktiven Versicherten. Hingegen ist die Finanzierung der laufenden Renten noch nicht geregelt. Da das gleiche Problem bei den SBB besteht, sind politische Lösungen des Bundes gefordert, welche auch für die Sanierung des Ascoop Geltung haben müssen. Solange das Vorsorgewerk der BLS nicht saniert ist, ist eine

„Fusion“ mit der gesunden Vorsorgeeinrichtung der ehemaligen Mitarbeiter der Regionalverkehr Mittelland nicht möglich.

Das Vorsorgewerk jedes Unternehmens innerhalb der Ascoop wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers gespiesen. Die öffentliche Hand (Bund und Kanton) zahlt keine direkten Beiträge an das Vorsorgewerk der BLS AG. Sie beteiligt sich jedoch indirekt, indem die Personalkosten in der Abgeltung mitberücksichtigt werden. Die BLS hat die Vorgaben der Aufsichtsbehörde stets eingehalten. Diese sahen keine Bildung zusätzlicher Reserven oder Rückstellungen vor.

An den Grossen Rat

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