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Es sind die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die ganze Beteiligung des Kantons Bern an der Bedag Informatik zu veräussern

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M 158/2007 FIN 12. Dezember 2007 FIN C Motion

2125 Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP) Kneubühler, Nidau (FDP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 04.06.2007

Vollständiger Verkauf der Beteiligungen des Kantons Bern an den

Aktiengesellschaften BKW FMB Energie AG, Berner Kantonalbank BEKB BCBE und Bedag Informatik AG

1. Es sind die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die ganze Beteiligung des Kantons Bern an der BKW FMB Energie AG zu veräussern.

Dabei ist zu prüfen, in wie weit das Versorgungsnetz zur Gewährleistung der Vorsorgungssicherheit in eine separate Aktiengesellschaft überführt werden soll, an der die öffentliche Hand (Kanton, Gemeinden) weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent besitzt.

2. Es sind die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die ganze Beteiligung des Kantons Bern an der Kantonalbank BEKB BCBE zu veräussern.

3. Es sind die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die ganze Beteiligung des Kantons Bern an der Bedag Informatik zu veräussern.

4. Die Voraussetzungen müssen unter Berücksichtigung der demokratischen Prozesse bis Ende 2009 umgesetzt sein.

5. Der Verkauf der a) BKW, b) BEKB, c) Bedag muss innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen vollzogen werden.

6. Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat.

7. Der Erlös ist grundsätzlich für den Schuldenabbau zu verwenden.

8. Maximum 10 Prozent dürfen für wichtige Investitionen gemäss Priorisierung Wachstumsstrategie und Entwicklung ländlicher Raum verwendet werden.

Begründung

Der Wert der Beteiligungen der drei Gesellschaften liegt aktuell bei ca. sFr 5 Milliarden.

Die Beteiligungen warfen im Mittel der Jahre 2004 bis 2006 folgende Erträge ab:

BKW 65 Mio sFr. / Jahr BEKB 18 Mio sFr. / Jahr Bedag 6 Mio sFr. / Jahr Total 89 Mio sFr. /Jahr

Der Kanton Bern hat im Moment ca. sFr. 7 Milliarden Schulden. Diese Schulden erzeugt im Jahr 2006 Passivzinsen von sFr. 173 Mio, bei einer Zinserhöhung von einem Prozent steigen die Passivzinsen bereits auf sFr 242 Mio.

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Beim Verkauf der Beteiligungen ergibt sich eine Schuldenverminderung auf 2 Milliarden und damit noch eine Passivzinsbelastung von sFr 50 Mio.

Im Klartext heisst das, dass der Kantonshaushalt um min. 35 Mio./Jahr verbessert wird, bei der Berücksichtigung des Passivzinsrisikos von einem Prozent sind es sogar 103 Mio./Jahr.

Der Kanton Bern kann sich mit dem Verkauf dieser Beteiligungen auf einen Schlag Voraussetzungen schaffen, die es unserem Staat ermöglichen, die Schuldenwirtschaft endgültig zu verlassen. Mit dem Wegfall eines grossen Teils der Passivzinsen wird Spielraum für Steuersenkungen und dringend nötige wirtschaftsrelevante Investitionen geschaffen.

Der Kanton Bern braucht kein staateigenes Energieversorgungsunternehmen, analog der Betreiber des öffentlichen Verkehrs kann der Kanton als Bestellerin auftreten und damit die Versorgungssicherheit ebenfalls gewährleisten.

Der Motionär nimmt deshalb gerne davon Kenntnis, dass die Regierung gemäss einer Antwort auf einen Vorstoss beabsichtigt, auch die Beteiligungen der BLS zu veräussern.

Im Zuge der Strommarktliberalisierung ist es für die BKW eine zwingende Voraussetzung 100-prozentig privatwirtschaftlich funktionieren zu können, deshalb ist auch der vorgesehene Zeitplan in dieser Motion sehr wichtig.

Ebenfalls sind die Zeiten einer Staatsbank oder Bankenbeteiligung durch den Kanton endgültig vorbei. Wie dies auch in der Motion Kohler begründet wird.

Die Bedag Informatik wurde vor wenigen Jahren in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, um im freien Markt besser bestehen zu können. Die Bedag Informatik AG hat sich seit dieser Zeit optimal im freien Marktumfeld positioniert. Deshalb ist nun die Zeit reif, für dieses Unternehmen auch eigentumsmässig vom Staat zu entflechten, um insbesondere auch nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu werden, mit dem Unternehmen werde Wettbewerbsverzerrung betrieben.

Auch hier ist es sicher nicht Aufgabe des Kantons, Informatikunternehmungen in seinem Besitz zu halten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2007

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt, dass die Beteiligungen des Kantons an der BKW FMB Energie AG, der Berner Kantonalbank BEKB|BCBE und der Bedag Informatik AG vollständig zu veräussern sind (Ziffern 1 bis 3). Bis Ende 2009 sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und der Regierungsrat hat innerhalb von 5 Jahren den vollständigen Verkauf der Beteiligungen zu vollziehen (Ziffern 4 bis 6). Die daraus resultierenden Einnahmen sind weitestgehend für den Schuldenabbau zu verwenden, maximal 10 Prozent könnten für wachstumsrelevante Investitionen gebraucht werden (Ziffern 7 und 8).

Der Regierungsrat nimmt zur Motion wie folgt Stellung:

1. Vollständiger Verkauf der BKW FMB Energie AG

Die BKW FMB Energie AG (BKW), die eine Aktiengesellschaft gemäss Aktienrecht ist, steht auf dem Elektrizitätsmarkt im Wettbewerb mit anderen Elektrizitätsunternehmen. Die BKW ist eine an der Schweizer Börse SWX kotierte Gesellschaft. Der Kanton ist

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Mehrheitsaktionär und hält gegenwärtig eine Beteiligung von 52,5 Prozent. Die BKW ist somit kein Staatsunternehmen, das in die Verwaltung des Kantons integriert ist.

Die BKW ist erfolgreich im Elektrizitätsmarkt positioniert bzw. bereits heute vollständig privatwirtschaftlich ausgerichtet. Die Mehrheitsstellung des Kantons ist dabei nicht hinderlich, da er sich wie ein anderer Aktionär verhält. Der Regierungsrat nützt seine Aktionärsstellung und die Vertretung im Verwaltungsrat der BKW nicht aus, um seine Energiepolitik umzusetzen. Dazu setzt er seine regulatorischen Instrumente ein. Die zukünftigen Gesetzesbestimmungen (Stromversorgungs- und Energiegesetz) auf Bundesebene verändern diese Situation nicht.

Die Motion M046/2004 „Mehr unternehmerische Freiheit für die BKW“ verlangte, dass der Kanton auf seine Mehrheitsbeteiligung an der BKW verzichte und sich mit einem Anteil von 34 Prozent (so genannte Sperrminorität) begnüge. Der Verkaufserlös sei für den Abbau der Staatsschulden zu verwenden. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen des Motionärs, beantragte jedoch dem Grossen Rat die Annahme der Motion als Postulat. Ferner wies er darauf hin, dass für die Umsetzung des Vorhabens eine Zuständigkeitsnorm auf Gesetzesstufe erforderlich sei. Der Grosse Rat folgte dem Antrag des Regierungsrates und überwies die Motion in der Form des Postulats.

Der Regierungsrat hat darauf hin ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet und vom November 2005 bis Februar 2006 in die Vernehmlassung geschickt. In der Vernehmlassung stiess der Gesetzesentwurf auf Skepsis. Einzig die FDP und die Wirtschaftsverbände stimmten einem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung vorbehaltlos zu. Die SVP befürwortete zwar den Verkauf grundsätzlich, brachte jedoch gewichtige Vorbehalte an. Gänzlich ablehnend äusserten sich die SP, Grüne und der Gewerkschaftsbund sowie der Verband bernischen Gemeinden und eine Mehrheit der grossen Gemeinden. Die Gemeinden befürchteten negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit. Insgesamt überwogen die kritischen bis offen ablehnenden Stimmen. Für den Regierungsrat widerspiegelte das Ergebnis der Vernehmlassung die energiepolitische Stimmung im Kanton. Er beschloss deshalb, die Arbeiten am BKW-Beteiligungsgesetz einzustellen und verzichtete darauf, dem Grossen Rat die Vorlage zu unterbreiten.

Für den Regierungsrat hat sich die energiepolitische Stimmung im Kanton seither nicht geändert. Zudem liegt die für eine allfällige Neubeurteilung der Situation erforderliche Klarheit bezüglich der energiepolitischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene noch nicht vor: Obschon das Stromversorgungs- und Energiegesetz vom Parlament verabschiedet worden sind, sind die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe noch in Erarbeitung. Wie sich die Marktliberalisierung nach Inkrafttreten der Bundeserlasse entwickeln wird, muss für den Regierungsrat auch in die Beurteilung einfliessen.

Gemäss Art. 33 Abs. 4 des Stromversorgungsgesetzes müssen die Elektrizitätsunternehmen bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene auf die nationale Netzgesellschaft übertragen. Nachdem die BKW ihren Teil des Übertragungsnetzes auf die nationale Gesellschaft übertragen hat, wird ihr das Verteilnetz übrig bleiben. Der Motionär schlägt vor, dieses in eine separate Aktiengesellschaft zu überführen, an der die öffentliche Hand (Kanton und Gemeinden) weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent besitzt. Der Regierungsrat lehnt diesen Vorschlag ab, denn damit ginge der Kanton ein zu grosses Risiko ein. Im Falle eines Stromausfalls wäre er aus politischer Sicht letztlich verantwortlich.

Würde die neu gegründete Aktiengesellschaft die Instandhaltung und den Ausbau des Verteilnetzes vernachlässigen, könnte der Kanton als grösster Aktionär finanziell belastet werden, in dem er die fehlenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen müsste.

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Gestützt auf diese Ausführungen lehnt es der Regierungsrat ab, Vorbereitungen zu treffen, um eine vollständige Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der BKW FMB Energie AG zu ermöglichen.

2. Vollständiger Verkauf der Berner Kantonalbank BEKB|BCBE

Die Berner Kantonalbank BEKB|BCBE (BEKB) gehört zu den grössten Banken in der Schweiz. Mit einer erfolgreichen Unternehmensführung und einem stabilen Hauptaktionär ist es gelungen, das Entscheidzentrum der Bank im Kanton Bern zu behalten, die Bank breit im Publikum zu verankern, die Ertragskraft zu stärken, ein solides Fundament zu erarbeiten und eine bedeutende finanzielle Entlastung für den Kanton Bern zu realisieren.

Seit der Sanierung der Berner Kantonalbank zu Beginn der 90er-Jahre hat sich die Bank zu einem sehr gut funktionierenden Institut entwickelt. Der Jahresgewinn (vor Steuern) konnte jeweils von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Mit der in den vergangenen 14 Jahren umgesetzten Geschäftspolitik hat die BEKB eine sehr solide Basis geschaffen.

Das Verhältnis der BEKB | BCBE zum Kanton ist geprägt durch eine klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortung.

Die bisherige Umsetzung der Eigentümerstrategie des Kantons gegenüber der BEKB verlief äusserst erfolgreich. BEKB-Aktien aus den Beständen des Kantons werden bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Kantonsanteil von 51 Prozent platziert. Gesamthaft belaufen sich die bisherigen Devestitionserlöse zugunsten des Kantons (dazu gehören die Dotationskapitalrückzahlung 1998, die Kapitaltransaktionen 2002, 2005, 2007 mit Bezugsrechtsentschädigung und Nennwertrückzahlung sowie die marktschonenden Aktienplatzierungen 1999 bis 2007) auf rund CHF 894 Mio.

Heute ist die BEKB ein an der Schweizer Börse SWX und an der Berne eXchange (BX) kotiertes Unternehmen. Die Beteiligungsquote des Kantons an der BEKB beträgt unterdessen 51,5 Prozent.

Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Grundlagen setzt eine vollständige Veräusserung der kantonalen Beteiligung an der BEKB nebst einer Gesetzesänderung auch eine Verfassungsänderung voraus (Änderung von Art. 53 KV), was eine obligatorische Volksabstimmung erforderlich machen würde.

Das Bankengesetz schreibt zudem vor, dass der Kanton zu mehr als einem Drittel am Kapital der Bank beteiligt sein muss, damit dieses Institut als Kantonalbank gelten darf.

Folglich könnte die BEKB bei einer vollständigen Veräusserung nicht mehr als Kantonalbank am Markt auftreten und würde demnach nicht nur ihre Firma, sondern auch ihre Ausrichtung als Kantonalbank verlieren.

Bereits die in der Novembersession 2006 eingereichte Motion M 290/06 FDP (Kohler-Jost) betreffend „Liberale Lösungen für den Kanton Bern – BEKB ohne Staatsbeteiligung“

forderte, dass die kantonale Beteiligung an der BEKB vollständig zu veräussern sei. Der Regierungsrat beantragte in seiner Antwort die Ablehnung der Motion. Die Behandlung des Vorstosses war für die Septembersession 2007 vorgesehen. Die Motion wurde jedoch mit Beschluss der Präsidentenkonferenz des Grossen Rates vom 20. August 2007 zurückgezogen.

Da die in dieser Antwort ausgeführte Einschätzung seitens des Regierungsrates nach wie vor gilt, soll nachfolgend die damalige Begründung der Ablehnung in summarischer Form nochmals wiedergegeben werden:

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- Für den Regierungsrat steht im Vordergrund, dass die BEKB die unternehmerische Herausforderung des Übergangs zur vollständigen Reduktion der Staatsgarantie reibungslos bewältigen kann, was auch im zentralen Interesse des Kantons liegt. Der Kanton kann die Bank auf diesem Weg unterstützen, indem er zu einem stabilen Aktionariat beiträgt.

- Aus Sicht des Regierungsrates kommt die Forderung, wonach der Kanton seine Beteiligung an der BEKB vollständig zu veräussern hat, einer Abkehr von dem mit Augenmass und langfristiger Optik umgesetzten innovativen Wege gleich. Die Forderung entspricht nicht dem von den Stimmberechtigten, dem Grosse Rat und dem Regierungsrat seit 1992 mehrmals bestätigten Weg für eine eigenständige Kantonalbank.

- Ohne starken Aktionär könnte die BEKB zum Spielball werden. Eine vollständige Veräusserung würde den Verkauf der BEKB an einen in- oder ausländischen Finanzinvestor oder an eine in- oder ausländische Grossbank bedeuten, denn eine vollständige Platzierung weiterer 51 Prozent der Aktien im Sinne der bisher angestrebten Struktur mit einer Verankerung des Aktionariats im Wirtschaftsraum Bern erscheint kaum realistisch.

- Bei einem vollständigen Verkauf der kantonalen Beteiligung wird die BEKB somit zum Übernahmekandidaten mit dem damit verbundenen Verlust des Entscheidzentrums Bern. Die BEKB würde ihre Ausrichtung als Kantonalbank und ihre Firma verlieren, was eine jahrelange Aufbauarbeit in das Kundenvertrauen in Frage stellt. Der Kanton Bern würde eine bedeutende Unternehmung verlieren, die zur Stärkung der bernischen Volkswirtschaft beiträgt.

- Nach heutiger Einschätzung gibt es zudem ökonomische Bedenken, ob sich ein vollständiger Verkauf positiv auf den Unternehmenswert und somit auf die Attraktivität der Aktien des Kantons im Hinblick auf deren Veräusserung auswirken würde.

Für den Regierungsrat ist es aber wichtig, dass die Option einer allfälligen Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der BEKB offen gehalten wird. Im Rahmen der Behandlung der Motion M 208/07 Kohler-Jost betreffend „Schrittweise Reduktion der Staatsbeteiligung an der BEKB“ wird sich der Regierungsrat eingehend dazu äussern, wie eine Reduktion der Beteiligung des Kantons auf 33 1/3 Prozent zu beurteilen ist (voraussichtliche Behandlung in der März- oder Junisession 2008).

Gestützt auf diese Ausführungen lehnt es der Regierungsrat ab, Vorbereitungen zu treffen, um eine vollständige Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der BEKB zu ermöglichen.

3. Vollständiger Verkauf der Bedag Informatik AG

Bereits die in der Novembersession 2006 eingereichte Motion M 291/06 FDP (Fischer) betreffend „Liberale Lösungen für den Kanton Bern – BEDAG ohne Staatsbeteiligung“ hat gefordert, dass die kantonale Beteiligung an der Bedag Informatik AG vollständig zu veräussern sei. Gegenwärtig beträgt die Beteiligung des Kantons an der Bedag Informatik AG (Bedag) 100 Prozent.

Der Regierungsrat beantragte in seiner Antwort die Ablehnung dieser Motion. Da diese Einschätzung seitens des Regierungsrates nach wie vor gilt, soll nachfolgend die damalige Begründung der Ablehnung in summarischer Form nochmals wiedergegeben werden:

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- Der Betrieb der strategischen Informatiksysteme des Kantons Bern im Rechenzentrum der Bedag stellt einen „Monopolbereich“ dar. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Finanzen (Anwendungen KOFINA und FIS), Personal (PERSISKA), Steuern (E-VAS und Nesko), Strassenverkehrs- und Schifffahrtswesen (SUSA), Krankenkassen- Prämienverbilligungen (EVOK) sowie Grundstückinformationen (GRUDIS und GRUDA).

- Die Übertragung des Betriebs der strategischen Informatiksysteme an eine Drittfirma, zu welcher einzig vertragliche Beziehungen und damit keine Möglichkeiten der direkten Einflussnahme als Eigentümer bestehen, könne aus staats- bzw. sicherheitspolitischen Überlegungen nicht verantwortet werden.

- Ein Betriebsausfall einzelner oder all der oben genannten Informatiksysteme würde heute de facto die gesamte Kantonsverwaltung lahm legen. Zudem hätte ein allfälliger Verlust der im Rechenzentrum gespeicherten, teils hochsensiblen Daten unabsehbare Folgen.

- Wie Ende Mai 2007 bekanntgegeben worden ist, beabsichtigt die Bedag inskünftig mit Abraxas eng zusammenzuarbeiten. Die Abraxas Informatik AG steht im Eigentum der Kantone Zürich und St. Gallen und erbringt Informatikdienstleistungen für ihre Kunden, welche sich mit den Geschäftsbereichen der Bedag decken, so dass erhebliche Synergiegewinne erwartet werden können. Folglich stehen für den Regierungsrat die engeren Zusammenarbeitsformen zwischen den Kantonen Zürich, St. Gallen, Bern sowie dem Kanton Waadt, welcher als Grosskunde seine Informatikleistungen bei der Bedag bezieht, klar im Vordergrund.

Die oben erwähnte Motion M 291/06 FDP (Fischer) wurde für die Behandlung in der Novembersession 2007 des Grossen Rates traktandiert. Der Motionär hat seinen Vorstoss wegen der überzeugenden Antwort des Regierungsrates zu seiner Motion zurückgezogen.

Gestützt auf diese Ausführungen lehnt es der Regierungsrat ab, Vorbereitungen zu treffen, um eine vollständige Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der Bedag Informatik AG zu ermöglichen.

4. Antrag

Der Regierungsrat lehnt auf Grund des teilweise inneren Zusammenhangs der einzelnen im Vorstoss aufgeführten Punkte die Motion als Ganzes ab.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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