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Am selben Tag erhielt der Kanton Jura ein Schreiben des Kantons Bern, in dem eine finanzielle Beteiligung an der Verbindung Biel-Belfort abgelehnt wurde

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I 292/2009 BVE 3. Februar 2010 BVE C

Interpellation

0148 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 01.09.2009

Öffentlicher Verkehr: Ist der Kanton Bern für seine Partner noch glaubwürdig?

Anlässlich des 125-Jahr-Jubiläums der Jurabahnen (Chemins de fer du Jura) vom 21.

August 2009 hat der Vertreter des Regierungsrates gesagt, dass «der Regierungsrat des Kantons Bern immer gemeinsame Sache mit den Regierungen der Kantone Jura und Neuenburg machen wird, um den öffentlichen Verkehr im Jurabogen zu schützen und zu entwickeln».

Am selben Tag erhielt der Kanton Jura ein Schreiben des Kantons Bern, in dem eine finanzielle Beteiligung an der Verbindung Biel-Belfort abgelehnt wurde. Es sei daran erinnert, dass der Kanton Jura eine ausserordentliche Finanzierung von zusätzlich 3 Millionen Euro beschlossen hat, um die Finanzierung der Wiedereröffnung der Strecke Biel-Belfort auszugleichen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Von welcher gemeinsamen Sache spricht der Regierungsvertreter genau, wenn am selben Tag eine klare Ablehnung, über die Finanzierung der Linie Biel-Belfort zu diskutieren, an die jurassische Regierung gerichtet wird?

2. Stellt die Wiedereröffnung der Bahnverbindung Biel-Belfort für den Kanton Bern keine Priorität dar?

3. Warum wird am Tag, an dem eine finanzielle Beteiligung gegenüber der jurassischen Regierung abgelehnt wird, gesagt, dass der Kanton Bern «immer gemeinsame Sache mit den Regierungen der Kantone Jura und Neuenburg machen wird»? Macht sich der Kanton Bern damit nicht lächerlich?

4. Müsste der Kanton Bern, damit er bei den jurassischen Behörden und bei der Interjurassischen Versammlung (welche die Erklärung Nr. 21 verabschiedet hat, die weitgehend dem jurassischen Ersuchen entspricht) das Vertrauen zurückgewinnen kann, nicht einen (zumindest minimalen) Betrag sprechen, um so seinen Willen unter Beweis zu stellen, dass er im Rahmen der vollständigen Wiedereröffnung der Linie Biel-Belfort gemeinsam mit dem Kanton Jura vorgeht?

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Antwort des Regierungsrates

Wie bereits in der Beantwortung der Motion 101/2009 (Amstutz) dargelegt wurde, ist die Wiederinbetriebnahme der Linie Delle–Belfort ein wichtiges Anliegen des Kantons Bern.

Dass der Regierungsrat eine finanzielle Beteiligung des Kantons Bern an den Kosten für die Wiederinbetriebnahme ablehnt, hat denn auch nichts mit deren Bedeutung zu tun, sondern geschieht aus den folgenden Gründen:

• Die Finanzierung der nationalen Eisenbahninfrastruktur obliegt allein dem Bund, während Bund und Kantone gemeinsam die übrigen Eisenbahninfrastrukturen finanzieren. Entsprechend dem Bundesgesetz über den Anschluss an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Wiedereröffnung der Linie Delle–Belfort als einer internationalen Infrastruktur. Das HGV-Anschluss-Gesetz sieht jedoch keine finanzielle Beteiligung der Kantone vor. So hat sich der Kanton Bern auch nicht an der Finanzierung der Infrastrukturverbesserungen zwischen Dole und Frasne beteiligt.

• Eine vom Kanton Bern mitfinanzierte Potenzialstudie hat gezeigt, dass Kunden innerhalb Frankreichs rund 95 Prozent der Nachfrage auf der Linie Delle–Belfort ausmachen. Mit der Bundesbeteiligung von 20 Millionen Franken und dem Beitrag des Canton du Jura ist der Finanzierungsanteil aus der Schweiz sicher angemessen.

Im Übrigen wurden die Planungsarbeiten zur Wiedereröffnung der Linie vom Kanton Bern unterstützt, namentlich mit der Mitfinanzierung der Potenzialstudie zur Linie Belfort–Delle.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Züge Biel–Delémont–Delle seit Dezember 2009 im Stundentakt verkehren. Die aktuelle Planung sieht eine Verlängerung dieser Züge nach Belfort-Montbéliard TGV und Belfort vor, um eine optimale Anbindung an den TGV- Bahnhof Belfort-Montbéliard zu gewährleisten.

Zu den Fragen 1 und 3:

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs arbeitet der Kanton eng mit den Nachbarkantonen zusammen. In der Juraregion betrifft dies namentlich die Interessenvertretung gegenüber Bund und SBB beim Fernverkehr und beim internationalen Verkehr, die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs auf der Schiene und auf der Strasse und die gemeinsame Finanzierung von Erneuerung und Ausbau von regionalen Eisenbahninfrastrukturen. Der Regierungsrat erachtet es jedoch nicht als gemeinsame Aufgabe der Kantone, den Ausbau von Infrastrukturen im benachbarten Ausland finanziell zu unterstützen. Unabhängig davon wird die bewährte, enge Zusammenarbeit im Juraraum mit den Kantonen Jura und Neuenburg weitergeführt.

Zu Frage 2:

Es wurde bereits ausgeführt, dass die Wiederinbetriebnahme der Linie Delle–Belfort ein wichtiges Anliegen des Kantons Bern ist, da die zukünftigen Züge Bienne–Belfort gute Verbindungen nach "Belfort-Montbéliard TGV" mit Anschlüssen an den TGV Rhin-Rhône ermöglichen. Davon werden primär der Berner Jura und das Seeland profitieren.

Zu Frage 4:

Der Regierungsrat ist aus grundsätzlichen Überlegungen der Ansicht, dass ein Beitrag des Kantons Bern nicht angezeigt ist. Der Kanton Bern hat sein Interesse an einer Wiedereröffnung der Linie Delle–Belfort stets klar dargelegt und finanzielle Beiträge zur Durchführung von Grundlagenstudien geleistet.

Im Übrigen hat Frankreich kürzlich die Leistung eines Staatsbeitrags an die Wiedereröffnung der Linie Delle–Belfort und ihre Verbindung an den TGV Rhin-Rhône bestätigt. Diese Zusicherung sollte eine rasche Realisierung der Instandsetzungsarbeiten erlauben. Der Regierungsrat begrüsst diese Entwicklung sehr.

An den Grossen Rat

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