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I 231/2000

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I 231/2000 VOL 11. April 2001 43 C

Interpellation

1290 Lecomte, Diesse (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.11.2000

Beteiligung des Kantons Jura an der Stiftung Bellelay

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 3. Dezember 1999 einen Kredit von 6,5 Millionen Franken zu Gunsten der neuen Bauten für die Stiftung Bellelay gutgeheissen. Der Gebäu- dekomplex und die modernen Anlagen sollen inskünftig zum Mekka der Freiberger Pfer- derasse werden. Das Hauptziel des gesamten Projekts sind die Zucht und der Verkauf dieser Pferderasse. Weitere Ziele sind die Förderung des Tourismus in Bellelay und in der Region, die Aufwertung des Hochmoorgebiets, die Werbung für einheimische Produkte, die Käseherstellung, der Pferdetourismus sowie weitere Aktivitäten, wie beispielsweise Reit- therapien. All diese Vorhaben bilden die obersten Ziele, damit die Stiftung Bellelay funktio- nieren und sich entwickeln kann.

Zusätzlich zum ursprünglichen Kredit war der Grosse Rat auch damit einverstanden, der Institution während sieben Jahren einen jährlichen Beitrag von 100 000 Franken als Starthilfe zu gewähren.

An der Vollversammlung der Interjurassischen Versammlung vom 3. Dezember 1999 in St- Ursanne hat der Interpellant die Delegation des Kantons Jura darum gebeten, dass sie bei der jurassischen Regierung interveniere, damit der Kanton Jura der Stiftung ebenfalls sieben Jahre lang jährlich 100 000 zukommen lasse. Im vergangenen August erklärte der jurassische Ständerat Pierre Paupe bezüglich der Stiftung Bellelay in einer Zeitung, dass es sich hierbei wirklich um eine Institution im Dienste des Berner Juras und des Kantons Jura handle.

Im Anschluss an meine in St-Ursanne deponierte Anfrage vom 3. Dezember 1999 sowie an die Erklärungen von Ständerat Pierre Paupe bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Regierung mein Anliegen bekannt?

2. Erachtet der Regierungsrat dieses Anliegen als gerechtfertigt?

3. Hat die Regierung des Kantons Jura bereits auf dieses Anliegen geantwortet?

4. Wie gedenkt der Regierungsrat zu reagieren, wenn der Kanton Jura tatenlos bleibt?

5. Wäre der Regierungsrat allenfalls bereit, die Jurassier um die finanzielle Beteiligung zu bitten, nachdem die Interjurassische Versammlung aus der Stiftung ja eine interjurassi- sche Institution gemacht hat?

6. Was passiert im Falle einer Ablehnung?

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Antwort:

Es ist ein Anliegen des Interpellanten, den Kanton Jura in die Startfinanzierung der Stiftung Bellelay einzubeziehen, um damit die interjurassische Stellung dieser Institution im Sinn der von der Assemblée interjurassienne am 27. August 1999 verabschiedeten Resolution Nr. 37 zu kennzeichnen.

Der Kanton Bern hat den ehemals zur Psychiatrischen Klinik Bellelay gehörenden Landwirtschaftsbetrieb per 1. Januar 2001 der neu gegründeten Stiftung Bellelay übertragen, welche die vom Interpellanten aufgeführten Ziele verfolgt. Mit der Übergabe der renovierten und der neu erstellten Bauten im Juni dieses Jahres wird der Kanton Bern seinen Landwirtschaftsbetrieb mitsamt Inventar als Sacheinlage in die Stiftung eingebracht haben, ohne sich jedoch aktiv an der Weiterführung dieser Institution zu beteiligen.

In konsequenter Umsetzung der vom Grossen Rat am 20.1.1993 überwiesenen Motion Hutzli (M392/91) reduziert der Regierungsrat seit dem Abschluss der Überprüfungsarbeiten die staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe auf das Mass, welches noch einer Staatsaufgabe dient, und überführt diejenigen Betriebe in eine private Bewirtschaftung, welche keiner Staatsaufgabe mehr dienen. Der Landwirtschaftsbetrieb Bellelay gehört zu letzteren und wird in die volle Verantwortung der regional verankerten Trägerschaft übertragen.

Aus diesem Grund liegt es in der Zuständigkeit und der Aufgabe der Stiftung Bellelay, mit dem Kanton Jura über dessen Mitwirkung und Förderung der Stiftungsaktivitäten zu verhandeln. Der Regierungsrat hat daher die Stiftung Bellelay eingeladen, zu den ihre Aktivitäten gegenüber dem Kanton Jura betreffenden Fragen Stellung zu nehmen. Er bezieht die Angaben der Stiftung in die nachfolgende Beantwortung der Einzelfragen mit ein.

Zu Frage 1:

Der Regierungsrat kennt das Anliegen des Interpellanten so, wie es im Protokoll der Vollversammlung der Assemblée interjurassienne vom 3. Dezember 1999 festgehalten ist.

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat hat aus Sicht des Kantons Bern alles unternommen, um der Stiftung zu einem guten Start zu verhelfen. Wie jede andere privatrechtliche Institution ist die Stiftung Bellelay weiterhin berechtigt, für staatlich geförderte Tätigkeiten Staatsbeiträge zu empfangen. Da sich die Zielsetzungen und die Aktivitäten der privatrechtlichen Stiftung Bellelay nicht nach der Kantonszugehörigkeit ausrichten müssen, besteht auch für den Kanton Jura die Möglichkeit, die von ihm für förderwürdig gehaltenen Aktivitäten der Stiftung mitzufinanzieren. Der Regierungsrat begrüsst diesbezügliche Abklärungen der Stiftung mit dem Kanton Jura. Er ist sich jedoch bewusst, dass sich diese Prüfungen auf die Rechtsnormen des Kantons Jura abstützen. In diesem Sinn kann der Regierungsrat keine Aussage darüber machen, ob das an der Vollversammlung der Assemblée Interjurassienne vom 3. Dezember 1999 in St-Ursanne vorgebrachte Anliegen des Interpellanten gerechtfertigt sei.

Zu Frage 3:

Nach Auskunft der Stiftung Bellelay hat sie anfangs Januar 2000 mit dem Kanton Jura Kontakt aufgenommen. Dieser hat in der Folge eine paritätische Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Kantone Jura und Bern, beauftragt, eine Beteiligung des Kantons Jura an der Stiftung Bellelay zu prüfen.

Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht im Dezember 2000 dem Auftraggeber abgeliefert. Der Bericht weist einen vielfältigen Nutzen des Landwirtschaftsbetriebes Bellelay für die

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gesamte Region aus und schlägt eine entsprechende finanzielle Beteiligung des Kantons Jura vor. Ein definitiver Entscheid der jurassischen Regierung steht noch aus.

Zu Frage 4:

Mit der Übertragung des Landwirtschaftsbetriebes an die regional verankerte Trägerschaft ist es Aufgabe der Stiftung Bellelay, auf das Verhandlungsresultat mit dem Kanton Jura zu reagieren. Immerhin darf darauf hingewiesen werden, dass die Stiftung heute auf die Unterstützung von 23 jurassischen Gemeinden zählen kann.

Zu Frage 5:

Der Regierungsrat legt Wert auf die Feststellung, dass die Stiftung Bellelay keine Institution des Kantons Bern, sondern eine privatrechtliche Körperschaft ist. Als solche richten sich ihre Aktivitäten nicht nach den Kantonsgrenzen, sondern nach ihren Zielsetzungen. Die Mitwirkung und die Förderfinanzierung durch Gemeinden oder kantonale Körperschaften richten sich ausschliesslich nach deren Rechtsgrundlagen.

Daraus folgt, dass der Regierungsrat des Kantons Bern keine Veranlassung hat noch zuständig ist, den Kanton Jura um eine finanzielle Beteiligung an der Stiftung Bellelay zu bitten.

Zu Frage 6:

Der Regierungsrat wäre rechtlich nicht befugt, etwas dagegen zu unternehmen.

An den Grossen Rat

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