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Wer ist für die Bewirtschaftung und den Unterhalt dieser Anlagen im Kanton Bern zuständig? 2

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I 124/2004 VOL 17. November 2004 43C Interpellation

3424 Studer, Höchstetten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.05.2004

Unkrautgarten Wildüberführungen im Kanton Bern

Im Zeitalter von erhöhter Mobilität wurden bei Neubaustrecken von Schiene und Strasse vermehrt Wildüberführungen gebaut, damit Wildtiere diese Gefahrenzonen auf ihren Wanderrouten ohne Probleme überqueren können.

Diese Wildüberführungen erweisen sich immer mehr als Unkrautgarten sondergleichen. Die Botanik reicht von Disteln über Blaken bis hin zum gefährlichen Jakobskraut.

In der heutigen Zeit wo regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft im Kanton Bern gesprochen wird, ist dies ein Schlag ins Gesicht für alle Landwirte, die versuchen auf ihren Ökoflächen, auch an Waldrändern. eine vielfältige Fauna zu erhalten.

Die Regierung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wer ist für die Bewirtschaftung und den Unterhalt dieser Anlagen im Kanton Bern zuständig?

2. Warum lassen die Verantwortlichen diese Unkräuter verblühen und absamen ohne diese zu entfernen?

3. Wer kommt für den Schaden auf, wenn solche herumfliegenden Unkrautsamen sich in Ökoflächen niederlassen und auskeimen?

4. Was gedenkt der Regierungsrat kurzfristig zu unternehmen, damit dieses Jahr kein Verblühen dieser Unkräuter möglich ist?

5. Wie will der Regierungsrat dieses Problem langfristig lösen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 17.06.2004

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Antwort des Regierungsrates:

Im Kanton Bern gibt es zurzeit fünf grössere Wildquerungen:

1. Wildquerung Islerenhölzli (Strasse T10 zwischen Ins und Gampelen). LK 1:25'000, Blatt 1145 Bieler See; Blatt 1165 Murten

2. Wildquerungen Birchiwald A17.1 (SBB-Neubaustrecke) und A17.2 (A1 und Kantonsstrasse Nr.1). LK 1:25'000, Blatt 1147 Burgdorf

3. Wildquerung Neu-Ischlag A35 (SBB-Neubaustrecke und A1, bei Utzenstorf). LK 1:25'000, Blatt 1127 Solothurn

4. Wildquerung Grauholz (A1 zwischen Bern und Schönbühl). LK 1:25'000, Blatt 167 Worb 5. Wildquerung Stöck (A5 zwischen Pieterlen und Biel). LK 1: 25'000, Blatt 1126 Büren a. A.

Bei Übergängen, die in der Regel in Waldabschnitten liegen, wird auf eine natürliche Bewachsung geachtet. Dazu werden Büsche angepflanzt und für die Äsung des Wildes wird rauer Boden oft der Bewachsung überlassen. Bäume sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Aus Sicht der Unkrautproblematik sind die ersten Jahre entscheidend. Hat sich einmal die Überwachsung durchgesetzt, sorgt das natürliche Gleichgewicht zwischen den Pflanzen für die Reduktion der erwähnten Unkräuter. Die Unkrautproblematik wird dadurch verstärkt, dass Wildquerungen in der Regel im Zusammenhang mit Grossbauprojekten (Autobahnbau, Bahn 2000 etc.) erstellt werden und somit auch in der Umgebung der Unkrautdruck hoch ist.

Die Pflanzenschutzfachstelle hat zwei Wildüberführungen ("Birchiwald A17.1", SBB- Neubaustrecke und "Grauholz", A1 zwischen Bern und Schönbühl) besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass keine Problempflanzen wie Blacken oder Jakobskreuzkraut auf diesen zwei Wildquerungen wachsen. Ackerkratzdisteln wurden dagegen vor allem am Rand der Wildquerungen beobachtet, nur einige befanden sich auf den Wildquerungen selbst. Andere Unkräuter, die vorhanden sind, stellen für die Landwirtschaft kein Problem dar.

Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass oft Pflanzen verwechselt werden, zum Beispiel das Jakobskreuzkraut mit dem Johanniskraut, eine für die Landwirtschaft harmlose Pflanze. Auch bei den Disteln gibt es zahlreiche Arten. Die Weg-Distel sieht z.B. ähnlich aus wie die Ackerkratzdistel, ist aber unproblematisch.

Antwort zur Frage 1:

Grundsätzlich ist das Tiefbauamt für den Unterhalt dieser Wildüberführungen verantwortlich.

Dabei wird die Pflege einmal pro Jahr durchgeführt. Teilweise werden diese Unterhaltsarbeiten aber gestützt auf Vereinbarungen (z.B. mit dem Forstdienst oder mit Landwirten) durch andere Stellen bzw. Personen vorgenommen. Die Pflege der Wildquerung Neu-Ischlag A35 bei Utzenstorf erfolgt momentan noch als Garantieunterhalt des Unternehmers (Ablösung in ein bis zwei Jahren).

Antwort zur Frage 2:

Durch die einmal pro Jahr durchgeführte Pflege (Schnitt) soll ein Verblühen und Absamen verhindert werden. Bedingt durch Schnittzeitpunkt und die beschriebene heikle Startphase nach der Erstellung gelingt dies leider nicht immer. Zukünftig wird dieser Problematik verstärkt Rechnung getragen (vgl. Antwort zur Frage 4).

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Antwort zur Frage 3:

Gemäss Art. 25 Abs. 3 der kantonalen Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV; BSG 910.112) besteht bei behördlich angeordneten Abwehrmassnahmen gegen Schadorganismen die Möglichkeit einer Abfindung.

Entschädigungen für direkte Schäden sind hingegen nicht vorgesehen. Die Geltendmachung von allfälligen Schäden auf dem Rechtsweg ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Allerdings dürfte es sehr schwierig sein, den Ursprung des Schadens im Einzelfall zu eruieren.

Antwort zur Frage 4:

Bei starkem Auftreten von Problemunkräutern werden die betroffenen Flächen in Zukunft durch den zuständigen Unterhaltsdienst frühzeitig und bei Bedarf wiederholt gemäht, bevor ein Absamen erfolgen kann. Im laufenden Jahr war dies auf der Wildquerung „Neu-Ischlag“ bei Utzenstorf wegen Disteln und Blacken erforderlich. Bei schwächerem Auftreten werden auch Einzelpflanzen entfernt.

Die Pflanzenschutzfachstelle wird ausserdem zusammen mit dem Tiefbauamt den zweckmässigen Unterhalt der begrünten Strassenbegleitflächen koordinieren.

Antwort zur Frage 5:

Langfristig sieht der Regierungsrat kein gravierendes Problem bei den Wildquerungen, da sich nach einer vollständigen Bewachsung ein natürliches Gleichgewicht einstellt, von dem kein grösserer Unkrautdruck ausgehen sollte als von einer vergleichbaren natürlichen Waldlichtung.

Das Tiefbauamt hat die Auftragnehmer auf die Unkrautproblematik sensibilisiert und wird diesen Punkt künftig explizit in die Verträge aufnehmen.

An den Grossen Rat

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