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Dies gilt auch für die Regierung des Kantons Jura

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M 088/2002 STA 7. August 2002 42C

Motion

2757 Pauli, Nidau (FDP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 27.03.2002

Einmischung der jurassischen Regierung in innerkantonale Angelegenheiten des Kantons Bern

In einem offiziellen Communiqué vom 13. März 2002 bestätigt der jurassische Gesamt- regierungsrat, dass er bereit ist, auf die Frage der Bildung eines neuen Kantons mit sechs Amtsbezirken einzutreten. Diese Erklärung wird mit der Tatsache begründet, dass das geplante Sonderstatut für den Berner Jura nicht — wie von der jurassischen Regierung gewünscht — einem Autonomiestatus entspricht.

Delsberg verurteilt ausserdem, dass der Bezug zwischen dem Berner Jura und dem zwei- sprachigen Amtsbezirk Biel aufrechterhalten bleibt. Die Regierungserklärung endet mit dem Aufruf zur Bildung eines neuen Kantons mit sechs Bezirken.

Dieses Vorpreschen der jurassischen Regierung, das einem unerwarteten Richtungswech- sel gleichkommt, verblüfft uns doch sehr. Eine Behörde ist für ihr Handeln verantwortlich.

Dies gilt auch für die Regierung des Kantons Jura. Es ist offensichtlich, dass Delsberg gewillt ist, den Weg der Wiederversöhnung zu verlassen und erneut den Weg der Konfron- tation zu suchen.

Die Regierung des jüngsten Kantons bewegt sich bewusst am Rande der freundeidgenös- sischen Verständigung. Wie jede andere kantonale Exekutive ist auch die jurassische Kantonsregierung nicht befugt, sich in die innerkantonalen Angelegenheiten ihrer Nachbarn einzumischen. Der Bund kann es nicht dulden, dass ein kantonales Glied des Bundesstaats durch sein Verhalten vom geltenden Recht und von der herrschenden Praxis abweicht.

Wir stellen weiter fest, dass die Interjurassische Versammlung (IJV) den Regierungen der Kantone Bern und Jura immer öfter Anträge vorlegt, die auch die Welschbieler Minderheit betreffen, ohne diese zu konsultieren. Dieser Praxis muss Einhalt geboten werden. Wir verlangen daher,

1. dass der Regierungsrat des Kantons Bern an der nächsten tripartite Sitzung zwischen dem Bund, dem Kanton Bern und dem Kanton Jura interveniert, damit die jurassische Regierung aufhört, sich in innerkantonale Angelegenheiten des Kantons Bern einzumi- schen, und beginnt, den Willen der französischsprachigen Minderheit zu respektieren, die sich nach wie vor auf demokratischem Wege äussern kann;

2. dass untersucht wird, inwiefern die Anträge der Interjurassischen Versammlung, welche die welsche Bevölkerung des Amtsbezirks Biel direkt oder indirekt betreffen, den Bieler Bezirksbehörden zur Konsultation vorgelegt werden können.

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Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zustän- digkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richt- linienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidungsverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

1. Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Regierung des Kantons Jura bereit erklärt, auf die Bildung eines neuen Kantons mit sechs Amtsbezirken einzutreten. Der Regie- rungsrat des Kantons Bern hat bisher auf entsprechende Reaktionen verzichtet, und zwar weil er stets der Ansicht war, dass weder vom Kanton Jura noch vom Berner Jura erwartet werden kann, dass sie auf eigene Visionen verzichten. Andererseits hat er feststellen können, dass die Vereinbarung vom 25. März 1994 zu einem Klima des gegenseitigen Respekts bei den Vorstellungen und Beschlüssen geführt hat und dass die annexionistischen Parolen aus dem Vokabular der jurassischen Regierung ver- schwunden sind, obwohl ihr Anliegen an sich gleich geblieben ist (vgl. Antwort auf die Interpellation I 189/2000 Houriet, Tagblatt des Grossen Rates 2001, S. 14).

Die Regierung des Kantons Jura geht in ihren Erklärungen, auf die sich der Motionär bezieht, und mehr noch in ihrem an des jurassische Parlament gerichteten Bericht vom 19. Juni 2002 über die Wiederherstellung der jurassischen Einheit zugegebener- massen sehr weit, wenn sie territoriale Ansprüche stellt. Auch ihre Analyse des ge- planten Sonderstatuts für den Berner Jura könnte in gewisser Hinsicht als Einmi- schung in innerkantonale Angelegenheiten aufgefasst werden.

Der Regierungsrat ist somit bereit, die Opportunität und die Einzelheiten einer Inter- vention zu prüfen, und beantragt, diesen Punkt der Motion als Postulat anzunehmen.

2. Es ist nicht immer einfach zu definieren, ob ein Antrag der Interjurassischen Ver- sammlung (IJV) die französischsprachige Bevölkerung des Amtsbezirks Biel betreffen könnte, vor allem, falls die Auswirkungen nur indirekter Natur wären. Wesentlich ein- facher gestaltet sich dies in der Antwort an die IJV und vor allem bei der Prüfung der Massnahmen, die in der Antwort angekündigt und dann im Rahmen der üblichen Verfahren beantragt werden. Mit seiner Verpflichtung, den Regionalrat immer dann einzubeziehen, wenn eine gemeinsame Institution geschaffen werden soll (vgl. Ant- wort auf Ziffer 3 der Interpellation I 095/2000 Aellen, Tagblatt des Grossen Rates 2000, S. 786), hat der Regierungsrat den Vertreterinnen und Vertretern der franzö- sischsprachigen Bieler Bevölkerung in diesem Gremium (Grossratsmitglieder und Re- gierungsstatthalter) im Übrigen die Möglichkeit gegeben, sich zu solchen Fällen zu äussern.

Der Regierungsrat ist indessen bereit zu prüfen, inwiefern die Behörden der beiden Gemeinden Biel und Leubringen in Zukunft besser in die Analyse der IJV-Anträge mit allfälligen Auswirkungen auf die frankophone Bevölkerung des Amtsbezirks Biel ein- bezogen werden können.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat.

An den Grossen Rat

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