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Jahresbericht 2000 der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern)

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M 148/2001 GEF 17. Oktober 2001 44C

Motion

3312 Ryser, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 36 Eingereicht am: 03.09.2001

Neukonzeption des Behindertentransports im Kanton Bern

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage für die Unterstützung des Behindertentransports im Kanton Bern zu unterbreiten, welche den Grossratsbe- schluss aus dem Jahre 1996 überarbeitet und den seitherigen Entwicklungen Rechnung trägt.

2. Als Sofortmassnahme – um weiteren Fahrteneinschränkungen zu begegnen – ist der Stiftung Behindertentransport Bern (BTB) für 2002 und 2003 eine Zusatzleistung von je Fr. 300'000.— zu bewilligen. Für 2001 ist wenn möglich ebenfalls ein Zusatzbetrag zu sprechen.

Begründung:

Obwohl der öffentliche Verkehr mit der Zeit behindertengerecht ausgestattet wird, sind viele Menschen mit einer Behinderung nach wie vor und auch in Zukunft auf spezielle Transporte angewiesen. Im Jahre 2000 wurden kantonsweit knapp 132'000 Fahrten durchgeführt, was einer Zunahme von ca. 2'000 Fahrten gegenüber dem Vorjahr entspricht (vgl. Jahresbericht 2000 der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern).

Der Behindertentransports im Kanton Bern hat sich seit 1996 wie folgt entwickelt:

1. Die Zahl der berechtigten Personen hat um ca. 50 Prozent zugenommen.

2. Es ist gelungen, den Behindertentransport, der vorher praktisch auf die Agglomerationen Bern, Biel und Thun beschränkt war, auf den ganzen Kanton auszudehnen, was die Erhöhung der berechtigen Fahrten erklärt.

3. Seit 1996 waren vor allem körperbehinderte Personen fahrberechtigt. Der Einbezug von bisher ausgeschlossenen Behinderungsgruppen (Sehbehinderte, psychisch und geistig Behinderte) ist dringend notwendig und wird eine massvolle Steigerung der Fahrten mit sich bringen.

4. Aus finanzieller Sicht ins Gewicht fällt die Tatsache, dass das Wachstum in erster Linie dort stattfindet, wo die Fahrten für die „Stiftung Behindertentransport Kanton Bern“

teuer sind wie z.B. im Raum Bern, im AHV-Bereich (für Fahrten von Menschen mit einer Behinderung im AHV-Alter erhalten die Behindertentransporte keine

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Bundessubventionen) und in Randregionen (die Anfahrtswege sind hier länger und damit die Fahrten durchschnittlich teurer).

Diese Entwicklung hat z.B. bei der BETAX, welche den Behindertentransport im Raume Bern abdeckt, bewirkt, dass die Selbstbehalte in Absprache mit der „Stiftung Behindertentransport Kanton Bern“ erhöht werden mussten (dabei sehen die Statuten der BETAX - Genossenschaft vor, dass die Menschen mit Behinderung wenn möglich zu den Tarifen des öffentlichen Verkehr transportiert werden sollten). Die finanzielle Entwicklung bei der „Stiftung Behindertentransport Kanton Bern“ zeigt, dass das heutige Kostendach nicht mehr ausreicht, um die im Beschluss von 1996 gesteckten Ziele zu erreichen.

Deshalb ist die Regierung zu beauftragen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche der seit dem Jahre 1996 erfolgten Entwicklungen Rechnung trägt. Um weitere, für die Betroffenen einschneidende Fahrteneinschränkungen zu verhindern, kommt der Grosse Rat nicht darum herum, der „Stiftung Behindertentransport Bern“ für 2002 und 2003 als Sofortmassnahme bis der neue Grossratsbeschluss vorliegt, je Fr. 300'000.— zu bewilligen. Für 2001 ist wenn möglich ebenfalls ein Zusatzbetrag zu sprechen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.09.2001.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär beantragt, die Regierung sei zu beauftragen, dem Grossen Rat eine Vorlage für die Unterstützung des Behindertentransports im Kanton Bern zu unterbreiten, welche der seit dem Jahre 1996 erfolgten Entwicklungen Rechnung trägt. Um weiteren Fahrteneinschränkungen bei den Behindertentransporten zu begegnen, sei im Weiteren als Sofortmassnahme der Stiftung Behindertentransport (BTB) für die Jahre 2002 und 2003 eine Zusatzleistung von je Fr. 300'000.— zu bewilligen. Für 2001 sei wenn möglich ebenfalls ein Zusatzbetrag zu sprechen.

Mobilität ist in unserer Gesellschaft von besonderer Bedeutung, denn sie ist eine Voraussetzung für die soziale Integration. Menschen mit einer Behinderung sind vielfach in ihrer Mobilität eingeschränkt, wodurch Ihnen die Teilnahme am sozialen Leben erschwert wird. Zur Integration von behinderten Menschen in das soziale Leben bedarf es demnach besonderen Anstrengungen im Bereich des behindertengerechten öffentlichen Verkehrs.

Bereits sind in diesem Zusammenhang verschiedene Massnahmen realisiert worden (z.B.

Mobilifts bei SBB, Berner Rampen-Busse, Niederflurtechnik, usw.), und die technische Entwicklung verspricht in diesem Zusammenhang weitere Verbesserungsmöglichkeiten (z.B. Informations- und Kommunikationstechnik).

Trotz den bereits realisierten Fortschritten im Bereich des behindertengerechten öffentlichen Verkehrs gibt es zahlreiche, insbesondere schwer körperbehinderte Menschen, für welche die Benützung des öffentlichen Verkehrs noch immer mit zu vielen Barrieren verbunden und daher aus eigener Kraft nicht möglich ist. Diese Menschen sind auf einen Ersatzdienst, welcher möglichst flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen die entsprechenden Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellt, angewiesen.

Die unter aktiver Mitarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erfolgte Gründung der Stiftung Behindertentransport Bern (BTB) und das damit einhergehende Konzept bezüglich Organisation und Finanzierung der Behindertentransporte im Kanton Bern, welchem der Grosse Rat 1996 zugestimmt hat, stellt eine Pionierleistung dar. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um auf Kantonsebene – als Ergänzung (Subsidiaritätsprinzip) zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere auch im Sinne eines Zubringers, z.B. zu einem Stützpunktbahnhof – ein flächendeckendes Angebot an Dienstleistungen des Behindertentransportes sicherzustellen.

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Verschiedene Entwicklungen – welche auch vom Motionär genannt werden – sind im Zusammenhang mit dem Behindertentransport in den letzten Jahren zu beobachten:

- Die Fahrtenzahlen der Behindertentransporte sind nach mehrjähriger Stagnation im Jahr 2000 sprunghaft angestiegen und werden in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Dies ist einerseits durch die demographische Entwicklung (mehr fahrberechtigte Behinderte im AHV-Alter), andererseits durch den sich vergrössernden Bekanntheitsgrad der Behindertentransporte zu erklären.

- Die weitere Verlagerung der Fahrten vom IV- zum AHV-Bereich hat zur Folge, dass der Anteil des Kantons an der Gesamtfinanzierung steigt, da für diesen Bereich keine Subventionen des BSV gesprochen werden.

- Es liegen Anträge vor, auch bisher ausgeschlossene Behindertengruppen (geistig und psychisch Behinderte, Sehbehinderte) in die Fahrberechtigung einzuschliessen. Die Einschränkung der Fahrberechtigung auf körperlich schwerbehinderte Menschen im IV- und AHV-Bereich erfolgte bisher auf Grund finanzieller Überlegungen, da sonst eine kaum kontrollierbare Ausweitung des Benützerkreises erfolgen würde. Eine zukünftige Erweiterung der bereits heute sehr komplexen Fahrberechtigungskriterien unter Einbezug der Bedürfnisse von geistig, psychisch und sehbehinderten Menschen muss daher sehr sorgfältig und auch mit Blick auf die praktische Durchführbarkeit der entsprechenden Abklärungen geprüft werden.

Diese Entwicklungen zeigen, dass ein Ausbau des Behindertentransportes sowohl in quantitativer (Anzahl Fahrten) als auch in qualitativer (Kriterien für Fahrberechtigungen) Hinsicht zu prüfen ist. Ein allfälliger Ausbau des Behindertentransportes kann aber vor dem Hintergrund der obengenannten Entwicklungen keinesfalls eine hinreichende Massnahme sein. Vielmehr müssen zukünftig im Bereich des öffentlichen Verkehrs weitere, behindertengerechte Massnahmen realisiert und technische Entwicklungen in diesem Sinne genutzt werden. Das (zukünftige) Angebot des Behindertentransportes soll auch weiterhin eine Ergänzung zum möglichst behindertengerechten öffentlichen Verkehrs darstellen.

Daher ist ein Ausbau des Behindertentransportes sehr sorgfältig und in Koordination mit den Anstrengungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu prüfen. Ein zu schneller und starker Ausbau des Behindertentransportes könnte die öffentlichen Verkehrsmittel aus ihrer diesbezüglichen Verantwortung entlassen und damit gar kontraproduktiv wirken.

Zu Frage 1:

Der Kanton Bern subventioniert die Behindertentransporte auf seinem Gebiet gestützt auf den Grossratsbeschluss vom 15.11.94 mit maximal Fr. 1'925'000.— pro Jahr. Seit 1997 werden die kantonalen Beiträge der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) im Rahmen von Leistungsaufträgen ausgerichtet. Sie hat den Auftrag, durch eine optimale Verwaltung und Zuteilung der Mittel, auf dem ganzen Kantonsgebiet ein flächendeckendes Angebot an Dienstleistungen für Behindertentransporte sicher zu stellen. Die Nettoaufwandüberschüsse zu Lasten des Kantons haben sich seit 1995 wie folgt entwickelt:

1995: Fr. 1'458'500.—

1996: Fr. 1'329'500.—

1997: Fr. 1'437‘878.—

1998: Fr. 1'435'115.—

1999: Fr. 1'668'105.—

2000: Fr. 1'855'000.— provisorisch (BSV-Beitrag geschätzt)

2001: Fr. 1'924'000.— Budget

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Im Jahre 2001 wird somit der kantonale Beitrag an die BTB den vom Grossen Rat vorgegebenen Plafond voraussichtlich erstmals erreichen.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass ein Ausbau der Behindertentransporte unter Berücksichtigung der einleitend dargelegten Entwicklungen und Gesichtspunkte zu prüfen ist und gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen sind.

Allerdings ist nicht bekannt, in welchem Rahmen sich ein allfälliger Ausbau bewegen soll.

Dies wird unter Einbezug der Stiftung Behindertentransport Bern eingehend abzuklären sein.

Zu Frage 2:

Im Budget 2001 stehen voraussichtlich keine freien Mittel für einen höheren Beitrag zur Verfügung.

Noch keine Aussagen sind zur Zeit für das Jahr 2002 möglich. Allerdings ist festzuhalten, dass der Handlungsspielraum durch die Sparmassnahme von 3 Mio Fr. im Behindertenbereich eingeschränkt wird. Letztlich wird der Grosse Rat im Rahmen der Budgetgenehmigung darüber zu entscheiden haben, ob ein Ausbau der Behindertentransporte dringlich und das Budget 2002 allenfalls entsprechend zu erhöhen ist.

Für das Jahr 2003 ist eine Aufstockung des Budgets zu prüfen. Über das Ausmass einer Erhöhung lässt sich noch nichts sagen, da die für die Budgetierung erforderlichen Abklärungen bis im Frühjahr 2002 erfolgen werden. Sicher sind dabei die Finanzlage des Kantons sowie Abklärungen zum künftigen Bedarf zu berücksichtigen.

Gestützt auf die obigen Ausführungen ist der Regierungsrat bereit die Motion Ryser als Postulat anzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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