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Warum ist der Kanton Bern gehalten, die Schule zu übernehmen? 4

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I 169/2009 ERZ 2. September 2009 ERZ C Interpellation

1509 Rufer-Wüthrich, Zuzwil (BDP) Leuenberger, Trubschachen (BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.04.2009

Höhere Fachschule Agro-Techniker, Neubau mit grossen Unbekannten!

Die Höhere Fachschule Agro-Techniker bildet im Auftrag der Konkordatskantone in Zollikofen Agro-Techniker aus. Die Konkordatskantone haben beschlossen, das Konkordat per 2012 aufzulösen und die Schule dem Kanton Bern zu übertragen.

Die Höhere Fachschule Agro-Techniker beabsichtigt seit einiger Zeit, einen Neu- resp.

Erweiterungsbau der Schulgebäude auf dem Campus Zollikofen nach eigenen Wünschen zu erstellen. Das entsprechende Schulkonkordat der angeschlossenen Kantone hat die ganzen Planungsarbeiten begleitet und gefördert.

Dem Vernehmen nach hat sich nun der Kanton Bern eingeschaltet und beabsichtigt neuerdings, den Bau nach eigenen Vorstellungen zu realisieren.

1. Welche Vorteile erwartet der Kanton Bern durch die Übernahme der Schule?

2. Ergeben sich in Bezug auf die finanziellen Konsequenzen für den Kanton Bern Unterschiede, ob die Schule im Konkordat oder auf eigene Rechnung geführt wird?

3. Warum ist der Kanton Bern gehalten, die Schule zu übernehmen?

4. Werden kostendeckende Schulbeiträge erhoben oder gedenkt der Kanton Bern einen jährlichen Vorausbeitrag zu übernehmen?

5. Wie gross ist die zeitliche Verzögerung, die gestützt auf die Intervention des Kantons Bern, bei der Erstellung des Neubaus entsteht? Wie sieht der Realisierungsfahrplan aus?

6. Wie hoch sind die Mehrkosten, welche sich bei einer Realisierung durch den Kanton Bern gegenüber dem geplanten Konkordatsbau entstehen? Wer bezahlt diese Mehrkosten?

7. Welche Energieausbaustandards werden beim Neubau durch den Kanton Bern zusätzlich zum heutigen Projekt realisiert und welche Mehrkosten fallen durch diese Massnahmen an?

8. Wurde die Realisierung im PPP-Modell geprüft?

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Antwort des Regierungsrates

Bei der in der Interpellation „Höhere Fachschule Agro-Techniker“ genannten Schule handelt es sich um die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL) in Zollikofen. Die SHL ist keine höhere Fachschule, sondern eine Fachhochschule, die heute im Status eines Departementes an die Berner Fachhochschule BFH angegliedert ist. Die SHL bietet zurzeit folgende drei Bachelor-Studiengänge an:

• Agronomie

• Forstwirtschaft

• Lebensmitteltechnologie (Food Science & Management)

Am schweizerischen Kooperationsmasterstudiengang „Master of Science in Life Sciences“, der im Herbst 2009 starten wird, sind die SHL/BFH, die Fachhochschulen der Westschweiz und der Nordwestschweiz sowie die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften beteiligt.

Die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL) wird seit 1964 im Rahmen eines Konkordates von allen Kantonen der Schweiz und vom Fürstentum Liechtenstein getragen.

Seit 1997 ist sie mit einem Vertrag der Berner Fachhochschule (BFH) angegliedert, wobei das Konkordat als Trägerschaft bestehen blieb. Im Frühsommer 2007 verlangten die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Luzern, St. Gallen und Zürich aus bildungssystematischen Gründen die Auflösung des Konkordates sowie die vollständige Integration der SHL in die BFH.

Der Regierungsrat hat am 28. Januar 2009 mit dem RRB 0108 entschieden, dass er grundsätzlich damit einverstanden ist, die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL) per 1. Januar 2012 zu kantonalisieren.

Zu Ziffer 1.

Auf Grund ihrer einzigartigen Studienangebote ist die SHL eine Hochschule mit schweizweiter Ausstrahlung und Verankerung. Die SHL geniesst als wichtige Hochschule für die Kaderausbildung in Land- und Forstwirtschaft und für die Lebensmittelwirtschaft in der ganzen Schweiz einen guten Ruf. Mit ihren Forschungsarbeiten hat sie sich in der Branche ebenfalls einen guten Namen erworben.

Die schweizweit einmaligen Studienangebote der SHL sind nicht nur für die Profilierung der BFH und der SHL von grosser Bedeutung, sondern die SHL leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Schweiz mit diesen „Spezialitäten“. Mit ihren besonderen Studienangeboten stärkt die SHL die BFH in ihrer Rolle als Hochschule mit nationaler Ausstrahlung.

Die bernische Land- und Forstwirtschaft ist - bezogen auf die Bruttowertschöpfung - dreimal wichtiger als im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Mit Ausbildung und Wissenstransfer leistet die SHL einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs. Der Kanton Bern profitiert im Vergleich mit den übrigen Konkordatskantonen überproportional von den Leistungen der SHL in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung: Über 30 % der Studierenden stammen aus dem Kanton und rund 30 % der Diplomierten arbeiten im Kanton Bern. Die SHL erfüllt praktisch vollständig die Bildungsziele der „Bildungsstrategie 2005“ des Kantons Bern. Mit ihrem Ausbildungsangebot, ihren Tätigkeitsfeldern und Kooperationen in Forschung &

Entwicklung und in der Dienstleistung deckt sie auch alle Massnahmen ab, welche in der regierungsrätlichen „Wachstumsstrategie Version 2007“ unter dem Handlungsfeld „Bildung, Innovation und Wirtschaft“ vorgesehen sind. Mit ihren rund 150 Mitarbeitenden schafft die SHL Beschäftigung und generiert Einkommen und Steuersubstrat. Laut dem Bericht von

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Prof. G. Stephan zur tertiären Bildung im Kanton Bern besteht zwischen den Ausgaben für höhere Bildung und dem Volkseinkommen ein positiver Zusammenhang, der sich für den Kanton vorteilhaft auswirkt.

Der Kanton Bern hat aus diesen Gründen ein grosses Interesse, dass die SHL auch in Zukunft ihr volles Leistungsangebot auf dem Platz Bern anbieten kann und dass sie weiterhin zur Berner Fachhochschule gehört.

Zu Ziffer 2.

Die finanziellen Auswirkungen der Kantonalisierung der SHL werden im Folgenden unter der Voraussetzung einer Realisierung des Erweiterungsbaus gemäss Planung des Konkordats beschrieben.

Nach der Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL) tritt die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) an seine Stelle, die den Finanzausgleich für ausserkantonale Studierende im Hochschulbereich regelt. Neu werden die andern Kantone statt der Finanzierungspauschale von heute CHF 38'300 pro Kopf (Konkordat SHL) nur noch CHF 26'000 pro Studentin oder Student (FHV) bezahlen müssen. Bei 300 ausserkantonalen Studierenden im Jahr 2012 entspricht dies für den Kanton Bern einem Rückgang der Einnahmen von rund CHF 3.7 Mio. Durch das tiefere kantonale Lohnniveau sowie effizientere Abläufe durch den Erweiterungsbau und den Verzicht auf die momentan zugemieteten externen Räumlichkeiten ergibt sich ein Sparpotenzial von ungefähr CHF 2 Mio. jährlich. Somit wird die Integration der SHL in die BFH per 1. Januar 2012 zu einem wiederkehrenden Mehraufwand des Kantons Bern für die SHL gegenüber dem Jahr 2011 von CHF 1.7 Mio. führen.

Darüber hinaus wird der Kanton Bern im Jahr 2012 mit der Kantonalisierung die Restfinanzierung des Erweiterungsbaus sicherstellen müssen. Diese wird nach ursprünglicher Planung CHF 7.2 Mio. betragen, nämlich der gesamte Kostenanteil des Kantons Bern von CHF 13.6 Mio. minus die in den Jahren 2009 bis 2011 bezahlten Anteile in der Höhe von insgesamt CHF 6.4 Mio.. Welche Zusatzkosten in Bezug auf die Anhebung an kantonale Baustandards entstehen werden, ist derzeit noch Gegenstand der laufenden Überarbeitung des Projekts bis Ende September 2009 (vgl. Ziffer 6).

Die Übernahme aller Immobilien der SHL durch den Kanton Bern wird andererseits zu einer Erhöhung der Vermögenswerte um rund CHF 55 Mio. führen (CHF 20 Mio. für die bestehenden Gebäude und CHF 35 Mio. für den Erweiterungsbau).

Zu Ziffer 3.

Die SHL als eine der wichtigsten Ausbildungsstätten für Kader des Agrar-, Forst- und Lebensmitteltechnologiesektors in der Schweiz trägt massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung des Innovationspotenzials dieser Branchen im Kanton Bern bei. Zudem sind die Studiengänge der SHL in ihrer Art in der Schweiz einzigartig, weshalb sie stark zur Profilierung der BFH beitragen. Die SHL hat sich bereits im Jahr 1997 bei der Gründung der BFH ihr angegliedert. Die Zusammenarbeit funktioniert seither sehr gut, und es werden schon heute zahlreiche interdisziplinäre Synergien zwischen der BFH und der SHL genutzt.

Eine Übernahme durch die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde geprüft, aber als nicht opportun erachtet. Eine Bundesträgerschaft wäre auch aus bildungssystematischen Gründen abzulehnen, da die Kantone in der Regel Träger der Fachhochschulen sind.

Zu Ziffer 4.

Wie unter Ziffer 2, Absatz 2 ausgeführt, erhält der Kanton Bern im Rahmen der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung Beiträge für die ausserkantonalen Studierenden. Weitergehende Beiträge können nicht gefordert werden. Mit der

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Kantonalisierung wird die SHL vollständig in die BFH integriert werden, die Aufwendungen für die SHL bilden dann einen Bestandteil des Kantonsbeitrages an die BFH.

Zu Ziffer 5.

Der Baubeginn wird mindestens 1 ½ Jahre später – oder frühestens Ende 2010 – sein.

Dies hängt von der Eingriffstiefe der Überarbeitung sowie den Fristen zur Beschlussfassung durch den RR und GR inkl. Referendum ab. Die Realisierung dauert danach ca. 1 ½ Jahre.

Zu Ziffer 6.

Die Höhe der gesamten Investitionskosten ist bei einer Realisierung des Baus nach den Baustandards des Kantons Bern zurzeit nicht klar. Dies ist Gegenstand der laufenden Überarbeitung des Projektes sowie der Zusatzkosten bis Ende September 2009.

Der Kostenvoranschlag (+/-10%, total Baukostenplanung BKP1-9) des Bauprojekts des Konkordats liegt bei rund CHF 35 Mio. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat das Vorprojekt begutachtet und stellt Subventionen im Umfang von CHF 7.8 Mio. in Aussicht. Das ergibt Nettokosten für das Konkordat von rund CHF 27.2 Mio. Diese Kosten sollen hälftig zwischen dem Kanton Bern und den übrigen Kantonen des Konkordats geteilt werden. Somit würden sowohl der Kanton Bern als auch die Kantone des Konkordats je insgesamt CHF 13.6 Mio übernehmen.

Bedenkt man, dass der Kanton Bern im Fall der Kantonalisierung zusätzlich zum Erweiterungsbau alle heute bestehenden Immobilien mit einem geschätzten Verkehrswert von rund CHF 20-22 Mio. ohne weitere Abgeltungen übernehmen kann, ist der Anteil des Kantons Bern von CHF 13.6 Mio. am Erweiterungsbau angemessen.

Hauptsächlich werden mit den Zusatzkosten Planungskosten für die Überarbeitung und Materialkosten für die besseren Konstruktionen anfallen. Der Kanton Bern wird diese Zusatzkosten selber tragen müssen. Auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet, wirken sich die nachhaltigen Baustandards aber positiv auf die Gesamtwirtschaftlichkeit aus.

Zu Ziffer 7.

Der Erweiterungsbau soll anstelle des vorgesehenen Minergie Standards energiesparender nach dem Minergie-P-ECO-Standard sowie zusätzlich nutzungsneutral nach der Systemtrennung umgesetzt werden. Mit der Systemtrennung werden die Bauteile getrennt nach ihrer Lebensdauer eingebaut. Das Gebäude lässt sich so zu einem späteren Zeitpunkt ohne grösseren baulichen Aufwand umbauen bzw. umnutzen.

Bei der gleichzeitigen Instandsetzung des Schulgebäudes sollen die tangierten Bauteile mindestens dem Minergie Standard entsprechen. Bisher war dafür kein Standard vorgesehen. Damit können langfristig wesentliche Betriebskosten eingespart werden.

Die Antwort zu den Mehrkosten findet sich in der Antwort zu Frage 6.

Zu Ziffer 8.

Zu Beginn der Lösungssuche für die Finanzierung des Erweiterungsbaus wurde nebst der vollständigen Bankfinanzierung und der Finanzierung durch die Konkordatsmitglieder auch eine PPP-Variante erwogen. Der Verwaltungsrat verzichtete aber darauf, diese Variante zu konkretisieren, weil der Erweiterungsbau kein selbständiges, klar abgegrenztes Gebäude

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ist, sondern ein „Anbau“ an das bestehende Schulhaus mit allerlei „Verzahnungen“ und im Projekt auch eine Teilsanierung des Schulhauses und der Wärmeerzeugung enthalten ist.

Somit wäre im Falle einer PPP-Lösung keine klare, eindeutige Abgrenzung zwischen

„Bestehendem“ (im Besitz des Konkordats bzw. Kantons) und „Neuem“ (im Besitz des Investor) möglich oder aber sie wäre sehr kompliziert und zeitintensiv.

An den Grossen Rat

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