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Anders sieht es hingegen in Bezug auf den Kanton Bern aus

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I 235/2003 VOL 17. März 2004 43C

Interpellation 0872 Frainier, Belprahon (CVP)

Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 16.09.2003

Wie steht es um die Resolution Nr. 47 der Interjurassischen Versammlung?

Die Interjurassische Versammlung (IJV) hat an ihrer Plenarsitzung vom 20. Dezember 2000 zu Händen der Regierungen der Kantone Bern und Jura die Resolution Nr. 47 mit folgendem Wortlaut verabschiedet:

Die Interjurassische Versammlung bittet die beiden Kantonsregierungen,

- die Initiative zu ergreifen, die Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten kulturellen Organisationen zu versammeln, um eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Konzept für die Errichtung einer echten interjurassischen Agenda ausarbeiten soll

- dieses Projekt bei Bedarf in logistischer Hinsicht zu unterstützen

- darüber zu wachen, dass das Projekt über angemessene finanzielle Mittel verfügt

Was die Finanzierung angeht, so hat sich der Kanton Jura über den Lotteriefonds bis Ende 2003 zur Hälfte an der Finanzierung dieser Publikation beteiligt. Anders sieht es hingegen in Bezug auf den Kanton Bern aus.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

• Wie sieht die Entwicklung, insbesondere die finanzielle Entwicklung dieses Dossiers aus, dem aus Sicht der Interjurassischen Versammlung grosse Bedeutung zukommt?

Antwort des Regierungsrats

Beide Kantone, Bern und Jura, unterstützen grundsätzlich die Absicht, die der Resolution 47 zugrunde liegt. Sie haben deshalb nach einer gemeinsamen Lösung zur Erfüllung des Anliegens gesucht. Die Verhandlungspartner mussten aber feststellen, dass sowohl die Ausgangslage, als auch die rechtlichen Möglichkeiten in den beiden Kantonen unterschiedlich sind. Deshalb konnte keine gemeinsame Lösung gefunden werden.

Der Kanton Bern leistet an Tourismusorganisationen wie Jura bernois Tourisme jährliche Beiträge für ihre Marketingaktivitäten aus der zweckbestimmten Beherbergungsabgabe.

Diese Leistungen stützen sich auf das Tourismusförderungsgesetz vom 12. Februar 1990 (TFG; BSG 935.211). Im Rahmen des TFG ist eine Finanzierung von regelmässig erscheinenden Publikationen nicht möglich.

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Das Erfassen von Daten für die Veranstaltungskalender und die Veröffentlichung in gedruckter oder digitaler Form ist Bestandteil der Gästeinformation und gehört im Kanton Bern zu den Grundaufgaben einer Tourismusorganisation, die mit dem erwähnten jährlichen Beitrag abgedeckt sind. Auch der Lotteriefonds des Kantons Bern sieht keine Subventionierung von Veranstaltungskalendern vor. Anders stellt sich die Situation im Bereich der Kultur dar: Die Erziehungsdirektion unterstützt die Fédération des Associations culturelles des Franches-Montagnes, die im Moment für die Kulturagenda „culture-jura“

verantwortlich ist.

Trotz diesem in Bezug auf die Resolution 47 negativen Entscheid setzt der Kanton Bern bei verschiedenen Projekten auf die Kooperation mit dem Kanton Jura. Mit Watch Valley Coordination haben die Tourismusorganisationen ihren Willen zur Zusammenarbeit bewiesen und bereits eine Anzahl gemeinsamer Aktivitäten und Broschüren realisiert, welche teilweise durch die Kantone Bern, Jura und Neuenburg mitfinanziert worden sind.

Zurzeit werden auch Möglichkeiten einer optimierten Zusammenarbeit zwischen der jurassischen Tourismusorganisation Jura Tourisme und der bernischen Tourismusorganisation Jura bernois Tourisme (JbT) evaluiert. Die Volkswirtschaftsdirektionen der beiden Kantone haben ein entsprechendes Projekt gestartet.

An den Grossen Rat

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