I 271/2007
Interpellation
Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.10.2007
Ausbildung Zivilstandsbeamte: Gehört der Berner Jura nicht mehr zur West- schweiz?
zurückgezogen während der Novembersession 2007
Bis vor kurzem nahm der französischsprachige Kantonsteil an den von den lateinischen Kan- tonen organisierten Ausbildungen für Zivilstandsbeamte teil.
Seit einigen Monaten scheint der Kanton Bern nun aber den Einladungen der lateinischen Kan- tone, sich an den Kosten der Zivilstandsbeamtenausbildungen sowie der Ausbildungen zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Zivilstandsbeamte zu beteiligen, nicht mehr nachzukommen.
Alle Regierungen der Westschweizer Kantone — bekanntlich mit Ausnahme des Kantons Bern und somit des Berner Juras — haben im Übrigen eine Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Zivilstandspersonen unterzeichnet. Diese Vereinba- rung, die bereits in Kraft ist, trennt den Berner Jura somit von der welschen Schweiz ab.
Angeblich zieht es die Berner Verwaltung vor, die Zivilstandsbeamten aus dem Berner Jura in Kurse zu schicken, die intern und auf Deutsch durchgeführt werden. Die bernjurassischen Zi- vilstandsbeamten pflegen jedoch enge Kontakte zu ihren Berufskolleginnen und Berufskolle- gen in den anderen welschen Kantonen, und sie möchten diese Kontakte auch aufrechterhal- ten. Unter dem früheren Chef des bernischen Zivilstandswesens, Toni Siegenthaler, waren die Beziehungen zu den welschen Kantonen intensiv und für alle Beteiligten äusserst fruchtbar.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Warum hat der Kanton Bern die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Zivilstandspersonen nicht unterzeichnet?
2. Hat der Regierungsrat den Bernjurassischen Rat konsultiert, bevor er beschloss, diese Vereinbarung nicht zu unterzeichnen?
3. Stimmt es, dass die französischsprachigen Zivilstandsbeamten gezwungen sein werden, Kurse auf Deutsch zu besuchen?
4. Wenn nein: Was hat die Regierung vorgesehen, damit ihr Personal in der eigenen Mutter- sprache ausgebildet wird?
5. Wenn ja: Stellt dieser Zwang gegenüber französischsprachigen Kantonsangestellten nicht eine Verletzung der verfassungsmässigen Bestimmungen über die sprachliche Besonder- heit des Berner Juras, des Sonderstatutsgesetzes sowie des Sprachenterritorialitätsprin- zips dar?
6. Sollte die Berner Kantonsregierung, die sich ständig und überall auf die Brückenfunktion des Kantons Bern beruft, den schönen Absichtserklärungen nicht endlich auch Taten fol- gen lassen?
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