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Auf der anderen Seite haben der Kanton Bern und die bernischen Gemeinden zahlreiche Schritte in die richtige Richtung unternommen, um Krippen zu fördern

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I 352/2005 GEF 1. Februar 2006 44C

Interpellation

0274 Bornoz Flück, La Heutte (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2005

Kinderkrippen vor dem Aus?

Der Bund beabsichtigt, die Subventionen für die Kinderkrippen von heute 200 Millionen Franken auf 60 Millionen Franken zu kürzen. Er sieht dies als Beitrag zur Entschuldung des Bundeshaushalts. Einmal mehr muss festgestellt werden, dass gegen jegliche Logik am falschen Ort gespart werden soll.

Erstens weiss man, dass sich die Gesellschaft gewandelt hat und immer mehr junge Frauen, die eine Familie gegründet haben, arbeiten wollen.

Zweitens haben mehrere Untersuchungen klar gezeigt, dass sich der Zugang der Frauen zur Arbeitswelt (auch bei einer Teilzeitbeschäftigung) für die Wirtschaft lohnt.

Drittens stellt die leichte Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt für viele Frauen eine gute Gelegenheit dar.

Auf der anderen Seite haben der Kanton Bern und die bernischen Gemeinden zahlreiche Schritte in die richtige Richtung unternommen, um Krippen zu fördern.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Regierungsrat die Absicht, beim Bund zu intervenieren, um die angekündigten Sparmassnahmen rückgängig zu machen?

2. Können die Sozialdirektorenkonferenz und die Gesundheitsdirektorenkonferenz Druck auf den Bund ausüben?

3. Oder hat der Kanton vor, die Arme zu verschränken und es den Gemeinden zu überlassen, allein nach Lösungen zu suchen?

Antwort des Regierungsrates

Gemäss Medienmitteilung des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 16.11.05 wird das Impulsprogramm trotz Sparauftrag weitergeführt. Immerhin kann damit für Fr. 60 Mio. der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung weiterhin teilunterstützt werden.

In derselben Medienmitteilung wird erwähnt, dass der derzeitig zur Verfügung stehende Kredit von Fr. 200 Mio. voraussichtlich lediglich im Umfang von Fr. 107 Mio. ausgeschöpft werde.

Der Kanton Bern hat bereits im Jahr 2002 Vorkehrungen getroffen, damit von der Bundesanstossfinanzierung profitiert werden kann und die Gemeinden entsprechend informiert (BSIG-Nr.8/860.1/13.1).

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2 Mit der Einführung der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration - ASIV besteht seit dem 1. Januar 2006 eine klare Vorgabe für die Finanzierung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Kanton. Der Kanton Bern beteiligt sich finanziell zu 50 % an diesen Angeboten. Er nimmt diesbezüglich schweizweit eine Vorreiterrolle ein.

Mit den im Rahmen des Voranschlages und des Finanzplans zur Verfügung stehenden Mitteln (seit 2003 jährlich Fr. 2 Mio.) konnte nur ein Teil des Bedarfs der Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Betreuungsangebote abgedeckt werden. Hierbei hat sich die Anstossfinanzierung nicht nur als Segen erwiesen, denn der Bund zahlt lediglich einen Teil der Kosten während einer befristeten Zeit. Gemäss Auflagen des Bundes sind die Gemeinden gehalten, einen Businessplan über 6 Jahre vorzulegen. Es wäre keiner Gemeinde im Kanton Bern ohne kantonale Mitfinanzierung möglich gewesen, diesen Businessplan vorzuweisen. Der Kanton Bern muss demnach sowohl während der laufenden Anstossfinanzierung als auch nach deren Auslaufen die Finanzierungslücke decken.

Fazit:

• Der Regierungsrat wird nicht beim Bund vorstellig werden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass es vor dem Hintergrund des hohen Spardruckes als Erfolg zu werten ist, die Anstossfinanzierung teilweise weiterführen zu können.

• Der Regierungsrat wird sich deshalb auch nicht bei der Schweizerischen Konferenz der SozialdirektorInnen für eine Intervention beim Bund einsetzen.

• Der Regierungsrat betont, dass der Kanton Bern die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung in den Gemeinden auch weiterhin zu 50 % mitfinanziert. Entsprechende Mittel sind für die Jahre 2006-2009 eingestellt.

An den Grossen Rat

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